BT-Drucksache 18/13291

Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Vom 9. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13291
18. Wahlperiode 09.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, Azize Tank,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der
Fraktion DIE LINKE.

Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Vor Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes konnten Medizinische
Versorgungszentren (MVZ) nur dann gegründet werden, wenn sie fachübergrei-
fend besetzt waren. Ein rein zahnärztliches MVZ war also nicht möglich. Diese
Situation hat sich zum 23. Juli 2015 geändert. Im Rahmen des Gesetzgebungs-
verfahrens und danach wurden Befürchtungen geäußert, diese neue Regelung
könnte Nachteile für die Versorgung mit sich bringen. Zum einen könnte sich
durch zahnärztliche MVZ im ländlichen Raum eine Konzentration der Standorte
ergeben, was zu noch größeren Entfernungen zum Wohnort der Patientinnen und
Patienten führen würde. Zum anderen ermögliche diese Regelung das Eindringen
von Kapitalgesellschaften in die bislang durch Einzel- und teils Gemeinschafts-
praxen geprägte Versorgungslandschaft.
Nach nun zwei Jahren sollte überprüft werden, welche Erfahrungen mit dieser
Regelung bislang vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte waren in den vergangenen zehn Jah-

ren nach Kenntnis der Bundesregierung in MVZ tätig, wie viele davon ange-
stellt?

2. Wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind es nach Kenntnis der Bundes-
regierung derzeit in rein zahnärztlichen MVZ, wie viele davon angestellt und
wie viele auf Honorarbasis beschäftigt?

3. Wie viele rein zahnärztliche MVZ wurden seit deren Ermöglichung nach
Kenntnis der Bundesregierung gegründet?

4. Wie viele überwiegend zahnärztliche MVZ gab es nach Kenntnis der Bun-
desregierung zuvor?

5. Wie verteilen sich rein zahnärztliche MVZ nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auf die unterschiedlichen raumordnungsspezifischen Planungskatego-
rien?

6. Hat die Neuregelung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang irgendwel-
che Effekte auf die Erreichbarkeit von zahnärztlichen Leistungen im ländli-
chen Raum gehabt?

Drucksache 18/13291 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Wie hat sich die Zahl der Einzel- und Gemeinschaftszahnarztpraxen (Berufs-
ausübungsgemeinschaft) und der darin praktizierenden Zahnärztinnen und
Zahnärzte nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jah-
ren entwickelt?

8. Wie viele Patientenkontakte zu Zahnärztinnen und Zahnärzten gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit jeweils in rein zahnärztlichen MVZ,
den übrigen MVZ sowie in Einzel- und Gemeinschaftspraxen?

9. Wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind nach Kenntnis der Bundesre-
gierung durchschnittlich in den rein zahnärztlichen MVZ tätig?
Was ist hierbei Minimum und Maximum?
Wie viele sind davon angestellt?

10. Wie häufig sind die unterschiedlichen möglichen Rechtsformen nach Kennt-
nis der Bundesregierung unter den rein zahnärztlichen MVZ vertreten?

11. Wie häufig gründeten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Ver-
trags(zahn)ärztinnen und -(zahn)ärzte, zugelassene Krankenhäuser, gemein-
nützige Träger, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der ver-
trags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmen, oder Kommunen rein zahn-
ärztliche MVZ?

Wie häufig sind darunter private Krankenhäuser vertreten?
12. Wie häufig ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Träger so groß, dass

das rein zahnärztliche MVZ nicht der wesentliche Teil seiner unternehmeri-
schen Betätigung ist, und welcher Art sind diese Träger?

13. Wie begründet die Bundesregierung den bestehenden Unterschied bei der er-
laubten Anzahl angestellter Zahnärzte zwischen zahnärztlichen MVZ und
herkömmlichen Praxisformen wie Einzel- oder Gemeinschaftspraxen?

14. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zahnärztliche MVZ oder Einzel-
/Gemeinschaftspraxen dazu verpflichtet, das gesamte zahnmedizinische
Leistungsspektrum anzubieten, oder können sich MVZ unter Auslassung der
Grundversorgung auf bestimmte, ökonomisch besonders rentable Gebiete
der Zahnmedizin spezialisieren?

15. Wie bewertet die Bundesregierung genossenschaftlich organisierte Praxis-
formen, und welche rechtlichen Möglichkeiten und Hindernisse gibt es dazu
derzeit?

Berlin, den 8. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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