BT-Drucksache 18/13272

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung

Vom 7. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13272
18. Wahlperiode 07.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert,
Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung

Der zivilen Konfliktbearbeitung kommt eine Schlüsselrolle bei der Friedensför-
derung und dem Friedenserhalt zu. Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung
leisten einen bedeutenden Beitrag zur Verhütung und Eindämmung von Ge-
walteskalation. Angesichts der wachsenden Zahl von Krisen, die zu gewaltförmi-
ger Eskalation führen können oder bereits in Gewalt eskaliert sind, ist der Beitrag
Deutschlands zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung nach Auffas-
sung der Fragesteller beschämend gering. CDU, CSU und SPD haben in ihrem
Koalitionsvertrag angekündigt, die Strukturen der zivilen Krisenprävention und
Konfliktbearbeitung zu stärken und weiterzuentwickeln. Kurz vor Ende der
Legislatur hat die Bundesregierung nun neue Leitlinien „Krisen verhindern,
Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ beschlossen (Bundestagsdrucksache
18/12813). Die Leitlinien Krisenprävention sollen den „strategischen Rahmen
für das zukünftige Engagement der Bundesregierung in Krisen und Konflikten“
entwerfen (Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel, www.peacelab
2016.de/peacelab2016/debatte/friedensfoerderung/article/aus-dem-peacelab-in-die-
praxis-die-leitlinien-als-kompass/).
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Ausgestaltung der Politik der
Bundesregierung im von den Leitlinien abgedeckten Politikbereich Krisenprä-
vention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf

die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache
18/2993) ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um die deut-
schen Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention zu stärken
und weiterzuentwickeln (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und auf-
gewendeten Haushaltsmitteln auflisten)?

2. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundes-
tagsdrucksache 18/2993) ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie ge-
plant, um die Stärkung und Weiterentwicklung der Strukturen und Kapazitä-
ten der zivilen Krisenprävention in der Europäischen Union (EU), den Ver-
einten Nationen (VN) und gegebenenfalls weiteren internationalen Organi-
sationen zu unterstützen (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und auf-
gewendeten Haushaltsmitteln auflisten)?

Drucksache 18/13272 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Mit welchen Maßnahmen und welchem finanziellen Volumen wurde die För-
derung der Friedens- und Konfliktforschung durch die Bundesregierung seit
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2993) ausgeweitet?

4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. haben durch
sie finanzierte Akteure in welchen Regionen bzw. Staaten ergriffen,
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeu-

gen,
b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölke-

rungsteilen zu fördern,
c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesell-

schaftliche Akteure zu stärken?
5. Welche konkreten Erfolge kann die Bundesregierung, die in den Leitlinien

ankündigt, „ihre Fähigkeiten im Bereich Mediation weiter aus[zu]bauen und
sich in Zukunft verstärkt an Mediationsprozessen [zu] beteiligen“, im Be-
reich Friedensmediation seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2993) vorwei-
sen?

6. Welche Planungen der Bundesregierung gibt es, die in den Leitlinien ange-
kündigte Förderung für Unbewaffnetes Ziviles Peacekeeping (UCP) konkret
umzusetzen?
a) Welche Projekte des UCP hat die Bundesregierung seit der Antwort der

Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bun-
destagsdrucksache 18/2993) gefördert?

b) In welcher Weise soll die Förderung dieses Instruments zukünftig ausge-
staltet werden?

7. In welchen Ländern hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/4626)
welche konkreten krisenpräventiven Maßnahmen durchgeführt, und welche
Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern in
diese Länder wurden in diesem Zeitraum erteilt?
a) Welche krisenpräventiven Maßnahmen waren dies im Einzelnen (bitte

Projekte einzeln nach Jahren und Ländern und unterschieden zwischen
militärischen, polizeilichen und zivilen Maßnahmen auflisten)?

b) Aus welchen Bundesministerien wurden diese Maßnahmen in welcher
Höhe finanziert (bitte unter Angabe des jeweiligen Haushaltstitels und des
jeweiligen finanziellen Volumens pro Land und Jahr sowie des Gesamt-
volumens für den gesamten Zeitraum)?

c) Welchen Gesamtwert haben die Exportgenehmigungen für die Ausfuhr
von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern für die in der Antwort zu
Frage 7a aufgeführten Länder im Gesamtzeitraum seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/4626 (bitte unter zusätzlicher Angabe des Ge-
samtvolumens in Euro pro Land)?

8. Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur-
zeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes im Einsatz, und wie viele waren
es in den Jahren seit 2013 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9. Geht die Bundesregierung weiterhin (wie in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2993) da-
von aus, dass in Deutschland dem Bedarf entsprechend ausreichend viele
Friedensfachkräfte ausgebildet werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13272

10. In welcher Weise stellt die Bundesregierung die Anwendung des Do-no-

harm-Ansatzes, der eine negative Wirkung von Projekten auf bestehende
Konflikte verhindern soll (Leitlinien, Bundestagsdrucksache 18/12813,
S. 44), sicher?
a) Gibt es durch die Verabschiedung der Leitlinien eine Veränderung in der

Anwendung des Do-no-harm-Ansatzes bei Maßnahmen der Bundesregie-
rung?

b) Ist die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 bis 14b der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2993) so
zu verstehen, dass eine Konfliktanalyse nur bei Maßnahmen, die aus Ka-
pitel 05 01 Titel 687 34 sowie Kapitel 23 01 finanziert werden, durchge-
führt wird und nur für Maßnahmen aus Kapitel 23 01 Titel 866 11,
896 11, 896 01, 896 03 verbindlich ist?

c) In welchen Dokumenten ist festgelegt, dass bei diesen Haushaltstiteln
eine Do-no-harm-Analyse durchzuführen ist, und wie genau ist geregelt,
wer diese Analyse durchzuführen hat, und wie?

d) Kann die Bundesregierung angeben, in welcher Weise bei anderen Haus-
haltstiteln eine Beachtung des Do-no-harm-Ansatzes eine Rolle spielt?

11. In welcher Weise spielen Menschenrechtsfragen für die krisenpräventive Po-
litik der Bundesregierung eine Rolle?
a) Wird die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Hu-

manitäre Hilfe in Entscheidungen der Krisenprävention systematisch ein-
gebunden, und wenn ja, wie?

b) Wird die Expertise des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. sys-
tematisch genutzt?
Gibt es konkrete Verfahren, in denen diese Einbeziehung erfolgt?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der 2015 im Auswärtigen Amt
eingerichteten Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnach-
sorge und Humanitäre Hilfe (Abteilung S)?
a) Welche Zielsetzung verfolgte die Bundesregierung mit der Schaffung der

Abteilung S?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Erreichung dieser Ziele heute?
c) Welchen Mehrwert ergab die Schaffung der Abteilung S?

13. Gab es über die in der vorherigen Frage behandelten Änderungen hinaus im
Vergleich zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen An-
frage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2993) Änderun-
gen in der personellen und finanziellen Ausstattung der einzelnen Bundes-
ministerien in Bezug auf die Krisenprävention (bitte für jedes Bundesminis-
terium einzeln auflisten)?

Drucksache 18/13272 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

14. Für welche Staaten bzw. Regionen wurden seit der Antwort der Bundesre-

gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdruck-
sache 18/2993) aufgrund welcher Kriterien ressortübergreifende Task Forces
der Krisenprävention gebildet, und welche der in der Antwort der Bundesre-
gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdruck-
sache 18/2993) benannten Task Forces bestehen noch?
a) Welche Ressorts sind daran jeweils beteiligt, und wie häufig treten sie

zusammen (bitte für jede Task Force einzeln beantworten)?
b) In welcher Form sind zivilgesellschaftliche Gruppen bzw. Akteure betei-

ligt (bitte für jede Task Force einzeln beantworten)?
c) Entwickeln die Task Forces ein auf Konfliktanalysen beruhendes Präven-

tionskonzept für die jeweiligen Länder und Regionen (bitte für jede Task
Force einzeln beantworten)?

d) Was haben diese Task Forces gemacht, wurde deren Tätigkeit evaluiert,
und mit welchem Ergebnis (bitte für jede Task Force einzeln beantwor-
ten)?

15. Welche Rolle wird der mit dem Aktionsplan zur zivilen Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung eingerichtete Ressortkreis zu-
künftig spielen?
a) Wie oft hat der Ressortkreis seit der Antwort der Bundesregierung auf die

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache
18/2993) getagt (bitte die Daten der Treffen angeben)?

b) Welche Bundesministerien haben jeweils an den Treffen des Ressortkrei-
ses teilgenommen, und auf welcher Ebene?

c) Was waren jeweils die Themen der Treffen?
d) Wird die Ressortkoordinierung im Bereich der Krisenprävention nach

Verabschiedung der Leitlinien im Rahmen des Ressortkreises oder im
Rahmen eines neuen Gremiums stattfinden, und auf welcher Ebene wer-
den die beteiligten Bundesministerien an den Sitzungen dieses Gremiums
teilnehmen?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen im Aktionsplan zur zivilen
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung (Bundestags-
drucksache 15/5438) zum Zusammenhang zwischen Krisenprävention und
Abrüstung heute?
a) Wird es auch nach Ablösung des Aktionsplans eine konzeptionelle Ein-

beziehung von Abrüstung in krisenpräventive Analysen und Entscheidun-
gen geben?

b) Verfolgt die Bundesregierung Abrüstungsziele entsprechend den drei
Ebenen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (nationale Ziele, in
internationalen Strukturen verfolgte Ziele und Ziele im globalen Zusam-
menhang), und welche sind dies insbesondere im nationalen Kontext?

17. Führt die Bundesregierung inzwischen eine Statistik über ihre Maßnahmen
zur Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der
Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, und wenn nein,
warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution 1325 des Si-
cherheitsrats der Vereinten Nationen wurden konkret ergriffen seit der Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 18/2993)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13272

18. An welchen internationalen multidimensionalen Einsätzen im Rahmen der

VN, EU, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
und NATO beteiligt sich Deutschland derzeit finanziell und/oder personell,
und wie hoch ist der jeweilige personelle und finanzielle Anteil ziviler, poli-
zeilicher und militärischer Kräfte?

19. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis zwischen Militär, nichtpolizeilichem
und polizeilichem Personal in den Auslandseinsätzen seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundes-
tagsdrucksache 18/2993) entwickelt (bitte nach Jahren, Mission und unter
Angabe der Gesamtzahlen auflisten)?

Berlin, den 31. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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