BT-Drucksache 18/13195

Umfang des offensichtlichen Wirksamkeitsverlusts beim BAföG

Vom 24. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13195
18. Wahlperiode 24.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer,
Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Christian Kühn (Tübingen), Doris Wagner,
Tabea Rößner, Maria Klein-Schmeink, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner,
Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umfang des offensichtlichen Wirksamkeitsverlusts beim BAföG

Die Wirksamkeit des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist gemes-
sen an der BAföG-Quote zurückgegangen. Sie liegt laut der 21. Sozialerhebung
des Deutschen Studentenwerks e. V. nur noch bei 18 Prozent der Studierenden
und damit auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1990er-Jahre. Zugleich job-
ben Studierende verstärkt neben dem Studium und auch die unbaren Unterstüt-
zungsleistungen der Eltern z. B. in Form von Mietkostenübernahme steigen. Bei-
des deutet der Präsident des Deutschen Studentenwerks e. V., Prof. Dr. Dieter
Timmermann, als zunehmenden Kostendruck auf die Studierenden (Pressemittei-
lung des Deutschen Studentenwerks e. V. vom 27. Juni 2017).
Der Wirksamkeitsverlust des BAföG ist aus Sicht der Fragesteller die Folge zu
langer Phasen ohne Erhöhung. Außerdem müssen die Bedingungen, unter denen
BAföG gewährt wird, den heutigen Studien- und Lebensbedingungen angepasst
werden. Dass die Studierendenschaft vielfältiger geworden ist, hat die Bundesmi-
nisterin für Bildung und Forschung Dr. Johanna Wanka im Vorwort der 21. So-
zialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. bereits selbst festgestellt: „Die
erhobenen Daten ergeben ein umfassendes Bild vom Sozialprofil der Studieren-
den an Deutschlands Hochschulen. Sie unterstreichen die Relevanz der sozialen
Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang und den Studienerfolg. Sie lie-
fern der Politik, den Hochschulen, den Studentenwerken sowie den Studierenden
selbst wichtige Hinweise für hochschul- und sozialpolitisches Handeln und zur
Entwicklung der Service- und Beratungsangebote rund ums Studium.“ Trotzdem
hält die Bundesregierung unverdrossen daran fest, dass das BAföG ausgerichtet
bleibt auf die Kategorie „typischer Studierender“, „der alsbald nach Erwerb der
Hochschulreife das Studium aufnimmt und es dann vor Erreichen des 30. Lebens-
jahres auch beendet“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformvor-
schlägen“ auf Bundestagsdrucksache 17/12794).
Die Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung dem in der 21. Sozialerhebung
und anderen Studien beschriebenen Attraktivitäts- und Wirksamkeitsverlust des
BAföG begegnen will.

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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Um welche Zahl hat sich sowohl der durchschnittliche Monatsbestand als
auch die Anzahl der im gesamten Jahr BAföG-Geförderten in den Jahren
2014, 2015 und 2016 verringert – für die letzteren beiden Jahren erwartete
die Bundesregierung laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformschritten“ (Bun-
destagsdrucksache 18/2532): „Ohne die Umsetzung des 25. BAföGÄndG
würde die jahresdurchschnittliche Anzahl der Geförderten im Jahr 2016 um
rund 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2015 sinken.“ (bitte im Vergleich zur
gesamten Gefördertenzahl und der durchschnittlichen monatlichen Geförder-
tenzahl für die jeweiligen Jahre angeben)?

2. Warum erwartet die Bundesregierung weiterhin, dass mit dem Inkrafttreten
des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsför-
derungsgesetzes (25. BAföGÄndG) mit rund 110 000 zusätzlich geförderten
Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zu rechnen ist (siehe Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformschritten“, Bundestagsdrucksache
18/2532)?

3. Warum hat sich die Gefördertenzahl beim Aufstiegsfortbildungsförderungs-
gesetz (AFBG) – dem „Meister-BAföG“ – im Jahr 2016 gegenüber dem Vor-
jahr kaum verändert, obwohl es zum 1. August 2016 verbessert worden ist,
indem Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zu-
schüsse gestiegen sind und es auch für Bachelorabsolventen geöffnet wurde?

4. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, dass die Geför-
dertenzahl beim AFBG 2016 sich kaum gegenüber dem Vorjahr verändert
hat, und inwiefern lässt sich die ungefähr gleichgebliebene Zahl der AFBG-
Geförderten als Indiz dafür werten, dass auch die Effekte der 25. BAföG-
Novelle geringer ausfallen als von der Bundesregierung erwartet?

5. Sind die Rückmeldungen der Studentenwerke, wonach es sich andeutet, dass
die Zahl der BAföG-Empfänger nicht wie erwartet steigt, aus Sicht der Bun-
desregierung völlig aus der Luft gegriffen (siehe dpa-Meldung vom 31. Mai
2017 „Verdeckte Armut bei Studenten?“)?

6. Warum veranschlagt die Bundesregierung im Haushaltsentwurf 2018 (Ein-
zelplan 30) im Vergleich zum Soll 2017 bei den BAföG-Ausgaben für Schü-
lerinnen und Schüler fast 7 Mio. Euro und bei den Zuschüssen für Studie-
rende über 18 Mio. Euro weniger?
Wie viele Geförderte erwartet die Bundesregierung im Jahr 2018 (Schülerin-
nen/Schüler und Studierende getrennt ausweisen)?

7. Warum hat die Bundesregierung keine BAföG-Novelle vorgelegt, die die be-
stehende tatsächliche Lücke zwischen Bedarfssatz und Lebenshaltungskos-
ten schließt, was auch der BAföG-Beirat in seiner Stellungnahme zum Refe-
rentenentwurf des 25. BAföGÄndG anmahnte, in der es heißt, dass eine Er-
höhung zum August 2016 zwar den Abstand zwischen Bedarfssatz und Le-
benshaltungskosten verringere, „sie schließt aber nicht die nach wie vor be-
stehende tatsächliche Lücke“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13195
8. Welche Konsequenzen bezogen auf künftige Novellen des BAföG zieht die
Bundesregierung aus der Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von
Studierenden“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie
(FiBS), zu der das Deutsche Studentenwerk e. V. das Fazit zieht: „Im Übri-
gen zeigt die Bundesregierung aktuell selbst die Unterdeckung für Erwach-
sene auf: Im Vergleich der Bedarfe von SGB II, BAföG, Düsseldorfer Ta-
belle und Existenzminimumbericht der Bundesregierung müssten der Grund-
bedarf von derzeit 399 Euro um bis zu 36 Euro und der Wohnbedarf von
derzeit 250 Euro um bis zu 76 Euro steigen. Und das BAföG muss der Le-
benswirklichkeit einer immer heterogeneren Studierendenschaft gerecht
werden.“?

9. Was ist der Unterschied zwischen dem „Normalstudierenden“, ein Bezugs-
konzept bis zur 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., und
dem „Fokus-Typ“, wie er in der 21. Sozialerhebung eingeführt wurde, wobei
beide Bezugsgruppen gleichermaßen dadurch charakterisiert sind, dass sie
nicht mehr im Elternhaus wohnen, in einem Vollzeitstudium eingeschrieben
sind und sich im Erststudium befinden (siehe S. 633 der 20. Sozialerhebung
bzw. auf S. 14 des Online-Glossars der 21. Sozialerhebung)?

10. Warum war eine Neuausrichtung der Bezugsgruppen notwendig?
11. Inwiefern wird die Bundesregierung den „Fokus-Typ“ bei förderpolitischen

Überlegungen als Regelfall betrachten, wie es bereits in der Vergangenheit
für den „Normalstudierenden“ galt („Des Weiteren wird davon ausgegangen,
dass der „Normalstudierende“ derjenige Studierendentyp ist, der bei förder-
politischen Überlegungen sowie unterhaltsrechtlichen Fragestellungen als
Regelfall im Vordergrund steht“; siehe Glossar auf S. 633 der 20. Sozialer-
hebung)?

12. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung für förderpolitische Entschei-
dungen zum Beispiel in der Studienfinanzierung problematisch, dass der
„Fokus-Typ“ nur 51 Prozent der Studierenden des Berichtskreises der
21. Sozialerhebung repräsentiert, während es bei der Bezugsgruppe „Nor-
malstudierende“ in der 20. Sozialerhebung immerhin 62 Prozent waren?

13. Wie viel Prozent der Studierenden fallen unter die Kategorie „typischer Stu-
dierender“, „der alsbald nach Erwerb der Hochschulreife das Studium auf-
nimmt und es dann vor Erreichen des 30. Lebensjahres auch beendet“, wel-
ches die Grundannahme für das Massenleistungsgesetz BAföG ist (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformvorschlägen“ auf Bun-
destagsdrucksache 17/12794)?

14. Welche Gruppen Studierende kann die Bundesregierung neben der bisheri-
gen Grundannahme „typische Studierende“ identifizieren?

Welchen Anteil machen sie etwa aus
a) an der Gruppe der Studierenden,
b) an der Gruppe der „dem Grunde nach Berechtigten“,
c) an der Gruppe der Geförderten?

Drucksache 18/13195 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

15. Hält es die Bundesregierung für angebracht, die Grundannahme beim BAföG

zu verändern, welches bisher als Massenleistungsgesetz vom typischen Stu-
dierenden ausgeht, „der alsbald nach Erwerb der Hochschulreife das Studium
aufnimmt und es dann vor Erreichen des 30. Lebensjahres auch beendet“
(siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformvorschlägen“ auf
Bundestagsdrucksache 17/12794)?
a) Wenn ja, wie soll die Definition künftig lauten und erweitert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?

16. Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung beim BAföG vor dem
Hintergrund, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der
Veröffentlichung der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
e. V. festgestellt hat, dass die Studierenden als Gruppe insgesamt diverser
und heterogener werden, und wie muss das BAföG für die jeweiligen Grup-
pen erweitert werden, die nicht dem Regierungsbild vom typischen Studie-
renden entsprechen?

17. Warum hat die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf für eine
25. BAföG-Novelle empfohlen, die Erhöhung von Fördersätzen und Freibe-
trägen erst zum Herbst 2016 in Kraft treten zu lassen, während andere Teile
der Reform bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurden (siehe Bun-
destagsdrucksache 18/2663)?

18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Absin-
ken der BAföG-Quote auf 18 Prozent (Quelle: 21. Sozialerhebung des Deut-
schen Studentenwerks e. V.) vermeidbar gewesen wäre, wenn die höheren
Fördersätze und Freibeträge bereits zum Januar 2015 in Kraft getreten wä-
ren?
Wenn nein, welche anderen Gründe waren für die gesunkene BAföG-Quote
ausschlaggebend?

19. Wie bewertet es die Bundesregierung als Erfolg ihrer Politik, dass die
BAföG-Quote laut 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V.
auf 18 Prozent abgesunken ist, womit sie auf dem niedrigsten Niveau seit
dem Beginn der 1990er-Jahre angekommen ist?

20. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die BAföG-Quote bei Studieren-
den aus Elternhäusern niedriger Bildungsherkunft von 40 auf 27 Prozent
stark gesunken ist unter besonderer Berücksichtigung, dass es nach wie vor
eine soziale Schieflage beim Hochschulzugang gibt (Quelle: 21. Sozialerhe-
bung des Deutschen Studentenwerks e. V.)?

21. Welche BAföG-Quote wird nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
25. BAföG-Novelle erreicht, und welche Quote peilt die Bundesregierung
für die Zukunft an?

22. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass laut der 21. Sozialerhebung des
Deutschen Studentenwerks e. V. mehr Studierende nebenher jobben (Er-
werbstätigenquote ist auf 68 Prozent angestiegen, an den Universitäten ist sie
mit 69 Prozent so hoch wie nie zuvor) und auch die unbaren Unterstützungs-
leistungen der Eltern z. B. in Form von Mietübernahme kräftig von 261 Euro
(2012) auf 309 Euro (2016) angestiegen ist?

Hat der Kostendruck auf Studierende zugenommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13195

23. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Bedeutung des BAföG bei

den Einnahmen zwischen 2012 und 2016 bei allen Bildungsherkunftsgrup-
pen der Sozialerhebung (niedrig, mittel, gehoben, hoch) rückläufig ist und
für die Herkunftsgruppe niedrig die Bedeutung des eigenen Verdiensts und
der Unterstützung der Eltern deutlich zugenommen hat (Quelle: 21. Sozial-
erhebung des Deutschen Studentenwerks e. V.)?

24. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund der 21. Sozial-
erhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., dass von den Studierenden
aus Elternhäusern niedriger Bildungsherkunft, die keinen BAföG-Antrag ge-
stellt haben, 37 Prozent dies damit begründeten, dass sie sich nicht verschul-
den wollen?

25. Wie bewertet die Bundesregierung eine Halbierung oder Abschaffung der
Verschuldensobergrenze beim BAföG von derzeit 10 000 Euro?

26. Wie bewertet die Bundesregierung eine Halbierung oder Abschaffung des
Darlehensanteils von derzeit 50 Prozent beim BAföG?

27. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund der 21. Sozial-
erhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., dass inzwischen in keinem
Bundesland die im BAföG verankerte Wohnpauschale von bis zu 250 Euro
für nicht bei den Eltern wohnende Studierende die monatlichen Ausgaben
für die Miete deckt und es große regionale Unterschiede bei den Mietkosten
gibt?

28. An welchen konkreten Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung, um die
sich weiter öffnende Lücke zwischen der BAföG-Wohnpauschale und den
tatsächlichen Mietkosten zumindest zu verkleinern, wenn nicht gar zu schlie-
ßen, und über welche langfristigen Weiterentwicklungen denkt die Bundes-
regierung nach – ein Beispiel wäre, die Pauschale regional zu staffeln?

29. Welchen Effekt hätte im Vergleich ein Einstieg des Bundes in die Finanzie-
rung von mehr Wohnraum für Studierende durch die Studierendenwerke?

30. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund der 21. Sozial-
erhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., dass Studierende aus Eltern-
häusern niedriger Bildungsherkunft besonders häufig aufgrund zu hohen ei-
genen Einkommens oder Vermögens keinen BAföG-Antrag gestellt haben
bzw. der BAföG-Antrag abgelehnt wurde – auch vor dem Hintergrund, dass
in der Sozialerhebung als Grund angeführt wird, dass Mitglieder dieser
Gruppe aus hochschulfernen Elternhäusern tendenziell später ein Studium
beginnen bzw. zuvor berufstätig waren und damit „entsprechend älter, länger
und stärker auf Selbstfinanzierung angewiesen“ seien, „was sich auf den BA-
föG-Anspruch auswirkt“ (siehe 21. Sozialerhebung des Deutschen Studen-
tenwerks e. V., S. 54)?

31. Wie viele Drittstaatsangehörige haben seit 2014 BAföG in Anspruch genom-
men (bitte nach Jahren, Bundesländern und den Aufenthaltstiteln bzw. Fall-
gruppen des § 8 BAföG, aus denen sich der BAföG-Anspruch ergibt, auf-
schlüsseln)?

Drucksache 18/13195 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

32. Welche Probleme beim BAföG-Bezug durch Drittstaatsangehörige sind der

Bundesregierung bekannt, und welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich aus
Sicht der Bundesregierung in folgenden Bereichen an
a) Bearbeitungszeiten (u. a. Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaf-

fung)
b) Fachrichtungswechsel (u. a. Flucht als unabweisbarer Grund)
c) Anrechnung von Studienzeiten im Ausland (u. a. Probleme bei der Aner-

kennung)
d) Zweitstudium (u. a. für Absolventinnen und Absolventen staatlich regle-

mentierter Berufe wie auch solche mit sehr national geprägten Inhalten,
wie Lehrer oder Juristen, aber auch für Absolventen anderer Studien-
gänge)

e) Überschreitung der Altersgrenzen?
33. Welche Ermessensspielräume haben die BAföG-Ämter, um die in der vor-

herigen Frage beschriebenen Problematiken zu lösen, und ermuntert die Bun-
desregierung bzw. ermuntern die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung
die BAföG-Ämter, Ermessensspielräume in den BAföG-Regelungen zu nut-
zen?

34. Inwiefern hält es die Bundesregierung für bildungs- und integrationspolitisch
gerechtfertigt, Drittstaatsangehörige, die nicht in den Anwendungsbereich
des BAföG fallen, von der Studienförderung auszuschließen, und inwiefern
beabsichtigt sie diesbezüglich den Anwendungsbereich des BAföG insbe-
sondere auf Asylbewerber und Personen mit Fiktionsbescheinigung auszu-
weiten?

35. In welchem Monat des Jahres 2017 wird der nächste sogenannte BAföG-
Bericht („Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur
Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und
Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2“) vorgelegt?

36. Kann die Bundesregierung garantieren, dass der Bericht tatsächlich im lau-
fenden Jahr erscheinen wird, und welche rechtlichen Konsequenzen hätte es,
wenn die Bundesregierung die von der Mehrheit von CDU/CSU und SPD im
Deutschen Bundestag beschlossene Verschiebung der eigentlich für 2016 an-
stehenden Berichterstattung auf das Jahr 2017 nicht einhält?

Berlin, den 20. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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