BT-Drucksache 18/13188

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017

Vom 20. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13188
18. Wahlperiode 20.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl-
statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten aus-
gewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Be-
achtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltli-
chen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten
lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundes-
tagsdrucksache 18/11262). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein
formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2016 bei einem
historischen Höchstwert von 71,4 Prozent.
Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer
Entscheidung des BAMF. Werden auch hier nur inhaltliche Entscheidungen be-
trachtet (55,4 Prozent aller Gerichtsverfahren enden mit einer „sonstigen Verfah-
renserledigung“), lag die bereinigte Schutzquote im Gerichtsverfahren im Jahr
2016 bei 29,4 Prozent, bei afghanischen, iranischen oder somalischen Geflüchte-
ten lag sie bei 60 Prozent und höher (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort
zu Frage 11). Gegen 76,1 Prozent der in der Öffentlichkeit viel kritisierten Ab-
lehnungen afghanischer Asylsuchender als „unbegründet“ wurde im Jahr 2016
Klage erhoben, insgesamt waren in Deutschland Mitte April 2017 bereits 193 341
Asylklagen bei deutschen Gerichten anhängig (ebd., Antwort zu Frage 11c) – das
waren mehr als die Ende Mai 2017 beim BAMF noch offenen 165 099 Asylver-
fahren. Ende Februar 2017 waren allein 53 951 Rechtsmittel von Geflüchteten
mit lediglich subsidiärem Schutzstatus anhängig („Upgrade-Klagen“), diese sind
bei inhaltlichen Entscheidungen der Gerichte zu über 85 Prozent erfolgreich
(ebd., Antwort zu Frage 11a).
273 Asylsuchende waren im Jahr 2016 von Asyl-Flughafenverfahren betroffen.
Im Ergebnis wurde 68 Schutzsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich
unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tat-
sächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben
konnten, ist nicht bekannt.
36,2 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2016 waren Kinder.
5 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte
Gesamtschutzquote zwischen 93,8 und 97 Prozent lag. Gestiegen ist 2016 die
Zahl der zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen unbegleiteten minderjähri-
gen Geflüchteten, das betraf 649 Kinder und Jugendliche (2015: 31), 278 von
ihnen kamen aus Afghanistan (erst seit Dezember 2015 erfasst die Bundespolizei
16- und 17-Jährige als unbegleitete Minderjährige; vgl. Bundestagsdrucksache
18/7625, Antwort zu Frage 8).

Drucksache 18/13188 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –,
subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungs-
praxis des BAMF im zweiten Quartal 2017, und wie lauten die Ver-
gleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert
darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie
viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1
AufenthG i. V. m. der GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationa-
len Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer
weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechti-
gung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Ab-
schiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen
und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko,
Tunesien und Türkei machen)?

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu
Frage 1a differenzieren)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG i. V. m. der GFK im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen
Quartal 2017 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspe-
zifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und gesondert
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben), und was kann dazu ge-
sagt werden, wie vielen der Schutzstatus nach § 26 des Asylgesetzes (AsylG)
im Rahmen des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen erteilt wurde
und auch umgekehrt, wie viele nachgezogene Familienangehörige nach ihrer
Einreise einen Antrag auf Gewährung von Familienasyl nach § 26 AsylG
gestellt haben (bitte so differenziert wie möglich antworten, für das Jahr 2016
und das erste Halbjahr 2017)?

3. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen ihren Angaben zur
bereinigten Gesamtschutzquote für das Jahr 2016 in Höhe von 71,4 Prozent
(Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort zu Frage 1b) und den Angaben
von Eurostat (Pressemitteilung 70/2017 vom 26. April 2017) zur Anerken-
nungsrate in Deutschland in Höhe von 69 Prozent (auch die Zahl der Ent-
scheidungen nach Angaben von Eurostat – 631 085 – weicht von der vom
BAMF angegebenen Zahl – 695 733 – ab, selbst wenn die 87 967 formellen
Entscheidungen von letzterer abgezogen werden; vgl. BAMF: „Das Bundes-
amt in Zahlen 2016. Asyl“)?

4. Welche eigenen Angaben kann die Bundesregierung zur Anerkennungsrate
in Bezug auf endgültige Berufungsentscheide für das Jahr 2016 bzw. 2017
machen, die von Eurostat (a. a. O.) bezogen auf Deutschland für das Jahr
2016 mit 9 Prozent angegeben wird, wie erklärt die Bundesregierung die von
Eurostat zu Deutschland hierzu veröffentlichen Zahlen – 11 305 positive von
insgesamt 123 700 endgültigen Entscheidungen in der Berufungsinstanz (vor
dem Hintergrund, dass es nach ihren Angaben 2016 70 904 Gerichts-
entscheidungen im Asylbereich gab, davon 39 248 formelle Erledigungen
und 9 299 unterschiedliche Anerkennungen; vgl. Bundestagsdrucksache
18/12623, Antwort zu Frage 11) –, und warum veröffentlichen das BAMF
oder das Bundesministerium des Innern keine Angaben hierzu (bitte begrün-
den)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13188
5. Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten sind im Kernda-
tensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert (bitte darlegen,
wie viele Personen mit welchem Status gespeichert sind, bitte auch nach den
15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren), und
zu wie vielen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen sind Informati-
onen zu Integrations- und Arbeitsmarktdaten gespeichert?

6. Wie genau wird die neue rechtliche Möglichkeit zur Auswertung von Daten-
trägern Asylsuchender durch das BAMF in der Praxis umgesetzt, und welche
internen Vorgaben gibt es hierzu (bitte so genau wie möglich darlegen und
mit konkreten Angaben zur Zahl der Betroffenen, ihrer Herkunft, der Ein-
griffstiefe und etwaigen Erkenntnissen usw. antworten)?

7. Wie ist die Meldung (dpa vom 11. Juli 2017: „Neues IT-Labor im Bundesamt
soll Asylverfahren verbessern“) über ein Pilotprojekt im BAMF zur Analyse
von „Geo- und Handydaten“ zur Überprüfung der Herkunft von Asylsuchen-
den (entsprechende Ausführungen sind auch in der Stellungnahme des
BAMF-Mitarbeiters Dr. M. R. auf Ausschussdrucksache 18(4)825 D, S. 1 zu
finden) zu vereinbaren mit den Ausführungen des Parlamentarischen Staats-
sekretärs Dr. Ole Schröder im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll
18/234, S. 23726), „wir“ (wobei unklar ist, ob er hier für das Bundesminis-
terium des Innern oder für die CDU/CSU-Fraktion sprach) hätten „zudem für
das Auslesen der Geodaten aus dem Handy eines Asylbewerbers plädiert“,
was „allerdings mit der SPD nicht möglich“ gewesen sei (bitte ausführen),
wird die Auswertung von Geodaten bei Asylsuchenden also ohne gesetzliche
Grundlage im BAMF vorgenommen oder erprobt, und wie wäre das zu recht-
fertigen, oder wurden die Öffentlichkeit und die SPD diesbezüglich ge-
täuscht (bitte ausführen)?

8. Wie sind die Ausführungen des BAMF-Mitarbeiters Dr. M. R. (Ausschuss-
drucksache 18(4)825 D, S. 1), die Daten von Mobiltelefonen Asylsuchender
„sollen während der Registrierung oder unmittelbar vor der Anhörung in den
Außenstellen ausgelesen und in einem Report synthetisiert werden. Ergeb-
nisse werden zur Assistenz in die Anhörung einfließen“, damit vereinbar,
dass nach dem Gesetzeswortlaut (§ 15a Absatz 1 AsylG) die Auswertung
von Datenträgern Asylsuchender nur dann zulässig ist, wenn die Feststellung
der Identität und Staatsangehörigkeit „nicht durch mildere Mittel erreicht
werden kann“, findet die Datenträgerauswertung also erst nach der Anhörung
und nach dem Scheitern anderer Mittel zur Aufklärung der Herkunft und
Identität statt oder bereits vor der Anhörung, d. h. nicht als letztes Mittel, und
wenn Letzteres der Fall ist, wie ist das mit der Vorschrift nach § 15a Absatz 1
AsylG vereinbar (bitte ausführlich begründen)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen
Quartal 2017 nach § 14a Absatz 2 AsylG von Amts wegen für hier geborene
(oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge
wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren
bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und
in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Ge-
samtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmen-
gen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamt-
schutzquoten für die genannten Gruppen?

10. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im zwei-
ten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 einen Asylerstantrag ge-
stellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundeslän-
dern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minder-
jährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenem Schutzsta-
tus und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Drucksache 18/13188 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

11. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2017 bzw.

im vorherigen Quartal 2017 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei
aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und
wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte
nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen
Quartal 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben dif-
ferenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem je-
weils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

13. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal 2017
bzw. im vorherigen Quartal 2017 an welchen Flughafenstandorten mit wel-
chem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbeglei-
teten Minderjährigen und zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern ma-
chen)?

14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Statistik zu Rechtsmitteln und
Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2017 (bitte
jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 18/6860, Ant-
wort zu Frage 11, darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge
in Dublin-Verfahren, Verfahrensdauer)?
a) Wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Anträge auf Berufungs-

zulassung usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär
Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren), und wie viele dieser Verfahren wurden im bisherigen Jahr 2017 mit
welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im ersten bzw.
zweiten Quartal 2017 (bitte differenzieren) Rechtsmittel eingelegt (bitte
in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf
die Gesamtzahl der Bescheide und der Ablehnungen gesondert auswei-
sen; bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegrün-
det, offensichtlich unbegründet, unzulässig/Dublin-Bescheid)?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Zahl der anhän-
gigen Klagen im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-)Ver-
waltungsgerichten?

15. Wie viele Asylanhörungen gab es im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorheri-
gen Quartal 2017 (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

16. Wie hoch waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesu-
che bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen
und der Türkei im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017?

17. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsu-
chenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bos-
nien-Herzegowina in den Monaten April, Mai und Juni 2017 gestellt (bitte
jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und
wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Er-
gebnis beschieden?

18. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung
und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbe-
sondere im Bereich der Asylprüfung, und welchen Personalbedarf sieht das
BAMF für die Jahre 2017 und 2018 aufgrund welcher Annahmen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13188

19. Wie viele Asylverfahren wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorheri-

gen Quartal 2017 eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen dif-
ferenzieren)?

20. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen
Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und
Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte
auch nach Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch war der Anteil
von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Iden-
tität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im zweiten Quartal
2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 (bitte jeweils absolute und relative
Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen)?

21. Ist die „Dienstanweisung Asyl“, die das Ziel der Einheit von Anhörer und
Entscheider vorsieht, weiterhin in Kraft, und wie ist die Antwort der Bun-
desregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12623 zu Frage 18, die „Ana-
lyse, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt verstärkt wieder zur Einheit von An-
hörer und Entscheider zurückgekehrt werden soll, ist noch nicht abgeschlos-
sen“, zu verstehen, vor dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staats-
sekretär Dr. Ole Schröder in seinem Schreiben vom 17. Januar 2017 im Rah-
men der Nachbeantwortung zu Bundestagsdrucksache 18/10575 geschrieben
hatte: „Eine Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Entscheider wird ange-
strebt, sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“,
ist diese Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs weiterhin gültig,
oder warum wurde die geplante Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Ent-
scheider gegebenenfalls wann, von wem, und aus welchen Gründen in Frage
gestellt (bitte ausführlich begründen)?

22. Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im zweiten Quar-
tal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 gegenüber abgelehnten Asylsu-
chenden erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

23. Wie viele Asylsuchende wurden bislang zu einer Teilnahme an einem Integ-
rationskurs verpflichtet (bitte jeweils nach den wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren und nach Monaten auflisten)?

24. Teilt die Bundesregierung die vom Niedersächsischen Innenministerium mit
Schreiben vom 5. Juli 2017 zur Aufenthaltserteilung und -verlängerung nach
§ 25 Absatz 2 AufenthG nach Zuerkennung eines internationalen bzw. sub-
sidiären Schutzes verbreiteten Anwendungshinweise, wonach
a) Ausländerbehörden nach Vorlage eines entsprechenden Anerkennungs-

bescheides des BAMF eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Auf-
enthG zu erteilen haben, und zwar ohne weitere Prüfung der Richtigkeit
der Anerkennungsentscheidung oder der dort angegeben Personalien bzw.
Identitäten (bis auf Fälle einer offensichtlichen Unrichtigkeit) und ohne
Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Absatz 1 und 2 Auf-
enthG, und wenn nein, bitte begründen?

b) bei Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzbe-
rechtigte keine vorherige Anfrage an das BAMF hinsichtlich etwaiger Wi-
derrufs- oder Rücknahmegründe zu richten ist, weil dies gesetzlich nicht
vorgesehen ist, und wenn nein, bitte begründen?

Was ist der Bundesregierung zu entsprechenden Praktiken von Ausländerbe-
hörden in welchen Bundesländern bekannt, die solche Klarstellungen erfor-
derlich machen (bitte ausführen)?

Drucksache 18/13188 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

25. Wie viele Asylgesuche gab es monatlich an den bundesdeutschen Grenzen,

in Einrichtungen des BAMF oder in anderen behördlichen Stellen (bitte dif-
ferenzieren) seit der Wiedereinführung von EU-Binnengrenzkontrollen (bitte
nach Monaten auflisten)?

26. Welche bisherigen Erkenntnisse haben die seit Februar 2017 in 24 An-
kunftszentren durchgeführten Reisewegbefragungen erbracht (hinsichtlich
der Fluchtrouten, Reiseverkehrsmittel, Inanspruchnahme von Fluchthelfern
usw., hinsichtlich der – gegebenenfalls herkunftsländerspezifischen – Mo-
tive für die Wahl Deutschlands als Zufluchtsland usw., bitte ausführen)?

27. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Aus-
länderbehörden welcher Bundesländer im zweiten Quartal 2017 bzw. im vor-
herigen Quartal 2017 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28. Welche Angaben für das zweite Quartal 2017 lassen sich machen zu über-
prüften (vor allem Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder ver-
fälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl
der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn
wichtigsten Hauptherkunftsländern), wie sind die bisherigen Antworten der
Bundesregierung zu dieser Frage vereinbar mit einem Pressebericht (Süd-
deutsche Zeitung vom 30. Juni 2017: „15.000 Mal Alias“), wonach es zwi-
schen 4 und 28 Prozent Fälschungen bei eingereichten Pässen geben soll,
welche weiteren Erkenntnisse der in der Pressemeldung genannten Arbeits-
gruppe zur Aufarbeitung von Altfällen gibt es, und inwieweit kann die Bun-
desregierung inzwischen Ausführungen dazu machen, in welchem Umfang
ge- oder verfälschte Pässe auch mit einer Täuschung über die Herkunft bzw.
Staatsangehörigkeit einhergehen bzw. mit flüchtlingstypischen Zwangslagen
erklärt werden können (bitte ausführen)?

29. Was hat die Abfrage bei den Bundesländern zu der Frage erbracht, in wie
vielen Fällen Asylsuchende durch Mehrfachregistrierungen rechtswidrig zu-
sätzliche Geldleistungen erzielt haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11262,
Antwort zu Frage 4g), welche sonstigen Erkenntnisse liegen der Bundesre-
gierung zu dieser Frage vor, welche Bundesländer haben die Möglichkeit ei-
nes Fingerabdruckvergleichs bei Leistungsberechtigten im Asylbewerber-
leistungsgesetz gefordert, und inwieweit hält die Bundesregierung diesen zu-
sätzlichen Fingerabdruckvergleich und den damit verbundenen Mehrauf-
wand und finanzielle Mehrausgaben (bitte in der Höhe näher bezeichnen) für
verhältnismäßig und erforderlich, da die Erfassung aller Asylsuchenden im
Kerndatensystem des AZR eine doppelte Inanspruchnahme von Sozialleis-
tungen eigentlich ausschließt (vgl. http://unserekirche.de/kurznachrichten/
diskussion-um-sozialbetrug-durch-fluechtlinge-06-01-2017/, Nachfrage zur
Antwort zu Frage 4d auf Bundestagsdrucksache 18/12623, bitte mit mög-
lichst konkreten Zahlen ausführen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13188

30. Wie ist der Verzicht auf Mitteilungen nach § 44 Absatz 2 AsylG an die Län-

der durch das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte
Stelle mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung des § 44
Absatz 2 AsylG vereinbar, und inwieweit trägt die Begründung der Bundes-
regierung für einen solchen Verzicht (Bundestagsdrucksache 18/12623, Ant-
wort zu Frage 29: „schwierige Vorhersehbarkeit des Migrationsgeschehens“)
angesichts des relativ konstanten Asylzugangs seit über einem Jahr und an-
gesichts der Tatsache, dass § 44 Absatz 2 AsylG eine – notwendigerweise
mit Unsicherheiten behaftete – Prognoseentscheidung durch fachkundige
Stellen des Bundes für die für die Unterbringung der Asylsuchenden verant-
wortlichen Länder verlangt (bitte ausführen)?

Berlin, den 19. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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