BT-Drucksache 18/13140

Rechtsextreme Aufmärsche im zweiten Quartal 2017

Vom 18. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13140
18. Wahlperiode 18.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen,
Dr. André Hahn, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland),
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert
und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtsextreme Aufmärsche im zweiten Quartal 2017

Unter der Losung „Kampf um die Straße“ gehören Kundgebungen und Demons-
trationen zum typischen Aktionsrepertoire der extremen Rechten. Die Größe sol-
cher Aufmärsche reicht von einer Mahnwache mit einem Dutzend bis zu Groß-
demonstrationen von mehreren tausend Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Ins-
besondere an jährlich wiederkehrenden Daten, wie der alliierten Bombardierung
bestimmter Städte, dem 1. Mai oder dem 1. September als Antikriegstag, mobili-
siert die extreme Rechte zu regionalen und bundesweiten Aufmärschen.
„Die nach außen gerichtete Wirkung der neofaschistischen Demonstrationspolitik
dient dem Nachweis der Existenz einer neofaschistischen beziehungsweise einer
neonazistischen Bewegung, die ihre politische Ideologie bis hin zur offen(siv)en
Verherrlichung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen verbreitet sowie
der Ausübung einer Machtpolitik gegenüber staatlichen Institutionen und politi-
schen Gegnern, die den Handlungsspielraum dieser Bewegung erweitern soll“
(Fabian Virchow, Demonstrationspolitik, in: Andreas Klärner/Michael Kohlstruck:
Moderner Rechtsextremismus in Deutschland, Hamburg 2006, S. 94 f.). Rechts-
extreme Aufmärsche dienen auch zur Einschüchterung all derjenigen, die zum
Feindbild ernannt wurden, wie Migrantinnen und Migranten, politisch Anders-
denkende oder alternative Jugendliche. Ein weiterer beabsichtigter Effekt ist die
Zermürbung der demokratischen Öffentlichkeit, die an die scheinbare Normalität
rechtsextremer Aufmärsche gewöhnt werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Aufmärsche, Mahnwachen oder sonstige öffentliche Auftritte der

extremen Rechten fanden im zweiten Quartal 2017 statt, wer trat bei diesen
Aufmärschen als Anmelder in Erscheinung, und wo fanden die Demonstra-
tionen statt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2. Mit welchem Motto bzw. Thema wurden die in Frage 1 genannten Aufzüge
angemeldet, wie viele Personen nahmen an den einzelnen Aufzügen teil, und
fand eine überregionale Mobilisierung statt?

3. An welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzügen war die NPD
oder eine ihrer Unterorganisationen organisatorisch beteiligt?

Drucksache 18/13140 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzüge wurden aus dem
Spektrum der Kameradschaften bzw. sonstigen Neonaziszene organisiert,
und um welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen handelte es
sich hierbei?

5. Bei welchen Aufmärschen, Mahnwachen oder sonstigen öffentlichen Auf-
tritten der extremen Rechten kam es im zweiten Quartal 2017 zu Straftaten,
und um welche Art von Straftaten handelt es sich hierbei?

6. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 5 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das erste Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben?

Berlin, den 19. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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