BT-Drucksache 18/13139

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2017

Vom 18. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13139
18. Wahlperiode 18.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der
Fraktion DIE LINKE.

Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2017

Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein zen-
trales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokratischen
Partei Deutschland (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und
Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu
initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die
NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevöl-
kerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.)
nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften und gegen die
Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien
zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen
und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Ak-
tivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte
massiv zugenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten

Quartal 2017 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplan-
ten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen,
in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundeslän-
dern, Orten und Datum auflisten, sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn
diese geringer als 20 sind, auflisten)?

2. In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle geht die Bundes-
regierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte ange-
ben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?

3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder an-
dere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (welche) im zwei-
ten Quartal 2017 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlings-
unterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum beant-
worten)?

Drucksache 18/13139 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschät-
zung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – poli-
tisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von Tatort, Tatda-
tum und Deliktgruppen auflisten)?

5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen An-
griffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezen-

tralen Wohnungen, und
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen bzw.

Asylsuchenden einsetzen
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2017 (bitte
Komplexe a bis d getrennt aufführen und nach Bundesländern, Orten, Orts-
teil, Straße und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts?

6. Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe 5a und 5b für das Jahr 2017
bisher dar?

7. Welche Delikte wurden in den in Frage 5 erfragten Fällen jeweils seit Jah-
resbeginn 2017 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen
was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände
bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?

8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei ver-
letzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte zumindest nach
Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in der auf die Frage 5 gelieferten
Tabelle aufführen)?

9. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 5 aufgeführten Angriffe?
10. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten

mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politi-
schem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 5 gelieferten Tabelle mit
Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl der Ermittlungsverfahren,
politischen Hintergrund der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

11. Zu welchen konkreten in Frage 5 erfragten Taten seit Jahresbeginn 2017
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie
vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Tätern liegen Vorerkenntnisse
im Sinne der PMK-rechts vor?

12. Mit welchen der unter 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im zweiten Quartal
2017 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und
Delikt benennen)?

13. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fälle hat sich das Referat
Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt befasst, und zu welchen Er-
gebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?

14. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber
den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des Sicherheitsperso-
nals in Flüchtlingsunterkünften im zweiten Quartal 2017 nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen
und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13139

15. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen

für das erste Quartal 2017 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen aufführen)?

Berlin, den 19. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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