BT-Drucksache 18/13114

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017

Vom 11. Juli 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13114
18. Wahlperiode 11.07.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr
2012 gesunken war, steigt sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge ge-
stiegener Asylzahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es
bereits 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundes-
regierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf
Bundestagsdrucksache 18/11112). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zu-
rückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise) und
20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze, nach Einführung von EU-Binnen-
grenzkontrollen vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze. Die Zah-
len beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mit-
gliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus
den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-
Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen.
Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter
Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar
wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksa-
che 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung
jedoch die Zahl von 54 069 durch Bund-Länder-Programme (REAG/GARP) ge-
förderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte
freiwillige Ausreisen, bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-
Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Ant-
wort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine größere Anzahl“
geförderter freiwilliger Ausreisen gebe als aus dem Ausländerzentralregister
(AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetre-
ten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann. Ausreisen von ausreisepflichtigen
Personen ohne Förderung werden nicht erfasst (ebd.).
Aus dem AZR ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asyl-
suchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bun-
destagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings
auch abgeschobene Personen mitgezählt. Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 hin-
gegen 64 614 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilli-
gen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20).

Drucksache 18/13114 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2017
von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Ziellän-
dern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch ein-
mal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw.
Schengen-Staaten nennen)?

2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr
2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehö-
rigkeit der Betroffenen aufschlüsseln, und gesondert die Zahl der Abschie-
bungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

3. Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2017 in andere Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der
Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staats-
angehörigkeiten differenzieren, und die jeweilige Zahl der Minderjährigen
nennen)?

4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halb-
jahr 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halb-
jahr 2017 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen
bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im
ersten Halbjahr 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurück-
weisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den
Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Fest-
stellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wur-
den in die Obhut der Jugendämter gegeben?

7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen
im ersten Halbjahr 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und wie in der Antwort zu
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)?

8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen
und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2017 bzw. wer hat sie veranlasst
(bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren),
wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differen-
zieren), und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber hielten
sich zum 30. Juni 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern auf (bitte jeweils auflisten), und welches waren die fünf
Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundeslän-
dern (bitte in absoluten Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?

9. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2017 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie
hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Be-
förderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft,
Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?

10. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 im Zuge von so genann-
ten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über
Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte
nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzustän-
digkeit differenzieren und einzeln aufführen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13114

11. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich

Deutschland im ersten Halbjahr 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese
Maßnahmen jeweils, und

a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federfüh-
rung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deut-
scher Seite darüber hinaus beteiligt,

b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge be-
auftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie
eine Zwischenlandung,

c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen,

d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Ab-
schiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und

e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen
jeweils eingesetzt?

12. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2017 erfolgten

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder an-
derer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Mitglied-
staaten,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaa-
ten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), und

g) in Begleitung von medizinischem Personal?
13. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 aufgrund

von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden
(bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüs-
seln)?

14. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2017
wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen
und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen
aufschlüsseln)?

15. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 abgebro-
chen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weiger-
ten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte
nach Datum, Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

16. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2017 an der Weige-
rung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaa-
ten differenzieren)?

17. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2017 durch die Sicher-
heitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?

Drucksache 18/13114 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

18. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw.

EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte diffe-
renzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den
Bundesländern) wurden im ersten Halbjahr 2017 erlassen, und wie viele Aus-
reisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten
Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2017 (bitte differenzieren, auch
nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern,
bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?
Und wie ist zu erklären, dass es nach der Antwort zu Frage 18 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/11112 33 684 Ausreiseentscheidungen gegenüber abge-
lehnten Asylbewerbern im Jahr 2016 gab, im gleichen Zeitraum jedoch
173 846 Ablehnungen im Asylverfahren (www.bmi.bund.de/SharedDocs/
Pressemitteilungen/DE/2017/01/asylantraege-2016.html)?

19. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im
ersten Halbjahr 2017 freiwillig verlassen, wie viele Ausreisen davon wurden
finanziell gefördert, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl
der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte
jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern
differenziert angeben)?

20. Welche Angaben kann die Bundespolizei zu den freiwilligen Ausreisen von
Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten Halbjahr 2017
machen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem
Weg der Ausreise differenzieren)?

21. Wie genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäi-
schen Kommission verwandte „Rückkehrquote“ berechnet, wie ist in Bezug
auf Deutschland diese „Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittlän-
der“, die EU-weit im Jahr 2015 bei 36,4 Prozent lag (vgl. Mitteilung der
Kommission über eine wirksame Rückkehrpolitik vom 2. März 2017, Rats-
dokument 6943/17, S. 2), für die Jahre 2015 und 2016, wie bewertet die Bun-
desregierung diesen Wert für Deutschland im EU-Vergleich, und hält sie eine
solche Quote überhaupt für sinnvoll und aussagekräftig, da sie in Bezug auf
eine vom Bundespolizeipräsidenten Dr. Dieter Romann angegebene „Rück-
führungsquote“ erklärt hat, dass für „die exakte Berechnung einer ‚Rückfüh-
rungsquote‘ (…) unterschiedliche Indikatoren wie z. B. Erfassungskriterien,
zeitliche Aspekte, jeweilige Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehör-
den und eine Vielzahl kaum zu erfassender individueller Lebenssachverhalte
berücksichtigt werden“ müssten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24
der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/4494, bitte aus-
führen)?

22. Welche „aussagekräftige empirische Daten“ hat das Bundesinnenministe-
rium von den Bundesländern zum Thema „,Gefälligkeitsatteste‘ im Zusam-
menhang mit Rückführungen“ erhalten (TOP 25e der Besprechung der Aus-
länderreferenten des Bundes und der Länder vom 18./19. Oktober 2016 in
Bremerhaven, bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und welche Kon-
sequenzen wurden hieraus gezogen (bitte darstellen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13114

23. Auf welcher genauen Rechtsgrundlage finden vorgelagerte Grenzkontrollen

der Bundespolizei und entsprechende Einreiseverweigerungen in Österreich
statt, von denen in einer Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Mün-
chen vom 23. Mai 2017 berichtet wurde („Bundespolizei verweigert 34 Sy-
rern die Einreise“), wie ist die gegenüber den 34 Syrern, bei denen es sich
offenbar um Schutzsuchende handelte (welche Informationen liegen hierzu
vor?), ausgesprochene Einreiseverweigerung damit vereinbar, dass an der
deutsch-österreichischen Grenze gerade keine Zurückweisung von Asylsu-
chenden erfolgt, wie die Bundesregierung immer wieder behauptet (vgl. z. B.
Bundestagsdrucksache 18/7311; bitte ausführlich darlegen), wie werden Er-
mittlungen wegen des „Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ins
Bundesgebiet“ begründet vor dem Hintergrund, dass selbst Verfahren wegen
vollendeter unerlaubter Einreisen insbesondere bei syrischen Flüchtlingen
unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention regelmäßig eingestellt
werden, und welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem
Umfang solche vorgelagerten Einreiseverweigerungen durch die Bundespo-
lizei in Österreich oder auch in anderen Ländern (welchen) in den Jahren
2015, 2016 und dem laufenden Jahr 2017 gemacht wurden (bitte so differen-
ziert wie möglich antworten)?

24. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Ab-
schiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich dar-
stellen, und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur
a) flächendeckenden Rückkehrberatung, zum Personalausbau und zur Ver-

netzung von Stellen im Bereich „Rückkehr bzw. Rückführung“,
b) Prüfung von Vollzugszuständigkeiten des Bundes bei der Aufenthaltsbe-

endigung,
c) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-

Verfahren (Bund-Länder-AG),
d) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr

(ZUR),
e) Bereitstellung ausreichender Abschiebungshaftplätze,
f) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der

negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“,
g) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozi-

alleistungsbehörden,
h) besseren Kooperation mit Herkunftsstaaten bei der Rückübernahme eige-

ner Staatsangehöriger (Vereinbarungen, EU-Laissez-Passer usw.),
i) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähig-

keit bei Abzuschiebenden,

Drucksache 18/13114 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
j) schnelleren Bearbeitung von Asylfolgeanträgen, und
k) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung

sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht geförderten) Aus-
reisen“, und welche ersten empirischen Erkenntnisse haben sich in diesem
Zusammenhang ergeben?
Welchen weiteren Handlungsbedarf und welche Prioritäten sieht die Bun-
desregierung im Bereich der Abschiebung bzw. Rückkehr vor dem Hin-
tergrund der aktuellen Entwicklung und dem Stand der zwischen Bund
und Ländern vereinbarten Maßnahmen (bitte darstellen)?

Berlin, den 10. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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