BT-Drucksache 18/13036

Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2017

Vom 28. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13036
18. Wahlperiode 28.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Annette Groth, Dr. André Hahn,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern,
Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2017

Halbjährlich fragen die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. beim Bundes-
ministerium des Innern, beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bun-
deskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden
(Bundestagsdrucksachen 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366 und
18/11041). Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler
Verkehre, die das Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunika-
tion untergraben. Aus Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies
vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz „Stiller SMS“, soge-
nannter WLAN-Catcher und „IMSI-Catcher“ nimmt zu, die Ausgaben für Ana-
lysesoftware steigen ebenfalls. Aus Sicht der Fragesteller sind diese Maßnahmen
mitunter rechtlich gar nicht gestattet, etwa der Einsatz „Stiller SMS“. Denn Poli-
zei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen ab-
hören, die „Stillen SMS“ werden aber von den Behörden erst erzeugt. Während
die Bundesregierung zwar Angaben zu „Stillen SMS“ des Bundeskriminalamtes
und der Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll eingestuft. Hinsichtlich
des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2017 von

„WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ ein-

gesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Straf-
verfolgung differenzieren)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen

haben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben (Bundestags-
drucksachen 17/14714, 18/2257, 18/4130 und 18/7285)?

e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

Drucksache 18/13036 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2017 wie oft „IMSI-Cat-
cher“ eingesetzt?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ einge-

setzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen be-
dient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Straf-
verfolgung differenzieren)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Er-

kenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw.
Gefahren beitrugen?

e) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte
wurden seitens der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2017 Ausfuhrge-
nehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungslän-
der erteilt?

3. Wie hat sich die Zahl der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations-
technik oder anderer zuständiger Bundesbehörden (auch in deren Auftrag)
aufgespürten IMSI-Catcher bzw. ähnlichen Abhöranlagen für den Mobil-
funkverkehr im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundes-
behörden seit 2010 entwickelt, und in welchen Fällen konnten die Betreiber
der Anlagen durch Bundesbehörden ausfindig gemacht werden (bitte diese
Verantwortlichen jeweils benennen)?

4. Welche Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministe-
riums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Fi-
nanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr sind derzeit technisch
und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS zum Aus-
forschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder dem Erstellen
von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben
sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „Stillen SMS“ einge-

setzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer
den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele „Stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im ersten
Halbjahr 2017 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen
insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach
den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfol-
gung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
e) Welche Hard- und Software wird hierfür genutzt, und welche Änderungen

haben sich hierzu gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben (Bundestags-
drucksache 18/7285)?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13036
5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Behörden
des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundes-
kanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2017 vorgenommen
(bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funk-

zellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Be-
hörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden be-
nennen)?

b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils
insgesamt betroffen?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden
(bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfol-
gung differenzieren)?

d) Welche Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter des General-
bundesanwalts beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang
mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?

e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

6. Inwiefern sind Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundes-
ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums
der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr mittlerweile in
der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um
diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies be-
reits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt, bzw.
welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

7. Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bilderverglei-
chen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im ersten
Halbjahr 2017 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktio-
niert diese, wo wird diese jeweils genutzt, bzw. welche Nutzung ist anvisiert,
welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären dar-
über zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese
im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung, bzw. welche Änderungen haben
sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?
a) Welche Kosten sind für Tests oder die Beschaffung entsprechender Soft-

ware entstanden?
b) Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software zugrei-

fen, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils
genutzt, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind darüber
zugriffsberechtigt?

c) Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von
Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen
im Vergleich zum vorigen Halbjahr zu- oder abnimmt (bitte auch die
Zahlen der bundesweiten Erhebung der entsprechenden Daten für das Jahr
2016 mitteilen, siehe Bundestagsdrucksache 18/11041, Antwort zu
Frage 7c)?

d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-
nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen, bzw. inwiefern lässt sich dies überhaupt rekonstruieren?

Drucksache 18/13036 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur krimi-
nalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung
(bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung auf-
schlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen
Halbjahr ergeben?
a) Welche Kosten sind den Bundesbehörden im Einzelfall und unter Berück-

sichtigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung, An-
passung, den Service und Pflege der Software im ersten Halbjahr 2017
entstanden?

b) Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions (auch „Zu-
satzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Einsatzzwecke
beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber vorigen Halb-
jahr ergeben?

c) Inwiefern und wofür werden Anwendungen von rola Security Solutions
auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt,
bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr er-
geben?

9. Wie oft haben Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesmi-
nisteriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums
der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten Halb-
jahr 2017 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware einge-
setzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Polizei, Zoll und Geheimdiens-
ten aufschlüsseln)?
a) Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner

zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“) kam dabei je-
weils zur Anwendung?

b) In welchem Umfang haben Bundesbehörden im vergangenen Halbjahr
Trojaner auf mobilen Geräten platziert?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Einsätzen
der Trojaner insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Ge-
fahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt-

nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah-
ren beitrugen?

10. In welchem Umfang haben die Behörden des Bundesministeriums des In-
nern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des
Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundes-
wehr im ersten Halbjahr 2017 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang auf Nut-
zeraccounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder
vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen
oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?

11. In welchem Umfang ist dieses Verfahren dabei misslungen bzw. wurde den
Überwachten sogar bekannt (sofern die Bundesregierung hierzu keine Statis-
tiken führt, bitte angeben, ob dies selten oder häufig geschieht)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13036

12. Welche IT-Infrastruktur inklusive Speicherkapazitäten wurde für „Service-

leistungen“ eingerichtet oder vergrößert, die das BKA im Bereich der Kom-
munikationsüberwachung“ den Polizeibehörden von Bund und Ländern an-
bietet (Bundestagsdrucksache 18/9366), bzw. welche Änderungen haben
sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben?

Berlin, den 27. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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