BT-Drucksache 18/12868

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/12491 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA

Vom 22. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12868
18. Wahlperiode 22.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/12491 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2017 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVOR MED Operation SOPHIA mit bis
zu 950 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2018 beschlossen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung
hierzu gebeten.

Libyen bleibt aufgrund der instabilen Sicherheitslage und der fehlenden staatli-
chen Kontrolle über weite Teile der Küstenbereiche auch weiterhin mit Abstand
das primäre Transitland irregulärer Migrationsbewegungen von Nordafrika über
See nach Europa. Präsidialrat und libysche Einheitsregierung sind derzeit nicht in
der Lage, die dringend erforderlichen Maßnahmen und Prozesse des unter Beglei-
tung der Vereinten Nationen ausgearbeiteten nationalen Friedensabkommens
zentral in Libyen umzusetzen und verfügen über keine exekutive Macht jenseits
loyaler Milizverbände in Tripolis. Die anhaltende Fragilität nutzt auch der „Isla-
mische Staat“ (IS), um seine Präsenz im Land aufrecht zu erhalten. Die Europäi-
sche Union ist mit diplomatischen Mitteln und konkreter Hilfe bemüht, in Libyen
beim Aufbau staatlicher Strukturen, die für Versorgung der Bevölkerung und Si-
cherheit sorgen können, zu helfen und die Vereinten Nationen (VN) in ihren Be-
mühungen um die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen. Die
Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben auf dem Gipfel
in Malta am 3. Februar 2017 einen Zehn-Punkte-Plan verabschiedet, der darauf
zielt, Ansätze für die Bewältigung der Migrationsproblematik auf der zentralen
Mittelmeerroute weiterzuentwickeln. Neben den beschlossenen Maßnahmen, die
sofortige Hilfe bringen sollen, kommt es der EU darauf an, geeignete Fähigkeiten
der libyschen Küstenwache aufzubauen, um das Geschäftsmodell des Menschen-
schmuggels von dort aus unterbinden zu können, libysche Küstenkommunen in
der sozio-ökonomischen Entwicklung sowie die libyschen Behörden bei der Si-
cherung der Landesgrenzen zu unterstützen und die Lage von Flüchtlingen und
Migranten in Libyen zu verbessern, einschließlich der Forderung von begleiteter

Drucksache 18/12868 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
freiwilliger Rückkehr. Die zivile Mission der Europäischen Union zur Unterstüt-
zung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) wurde im
Jahr 2014 aus Sicherheitsgründen nach Tunis verlegt.

EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ordnet sich in den umfassenden Ansatz
der Europäischen Union und wird auch zukünftig eine herausgehobene Rolle ein-
nehmen. Im Kontext anhaltender irregulärer Migrationsbewegungen über das
zentrale Mittelmeer bleibt die Bekämpfung krimineller Schleusernetzwerke Kern
des Auftrages der Operation. Daneben stehen die am 20. Juni 2016 durch den Rat
der Europäischen Union beschlossenen Zusatzaufgaben, vor allem die Unterstüt-
zung der libyschen Küstenwache durch Informationsaustausch, Ausbildung und
Kapazitätsaufbau. Darüber hinaus erfüllt EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
die völkerrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung weiterhin. Die engere Zu-
sammenarbeit zwischen den maritimen Einsätzen im Mittelmeer der NATO (SEA
GUARDIAN) und der EU (EUNAVFOR MED Operation SO-PHIA) in den Be-
reichen Informationsaustausch und Logistik ist Teil des Maßnahmenpakets zur
Umsetzung der Erklärung über eine verstärkte NATO-EU-Zusammenarbeit vom
9. Juli 2016. Ziel der Bundesregierung bleibt die Umsetzung der im Mandat für
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA festgeschriebenen Aufgaben: Bekämp-
fung des Geschäftsmodells der Schleuser, Beitrag zur Ausbildung und zum Ka-
pazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine und Durchsetzung des
VN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf hoher See.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12868
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12491 anzunehmen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 18/12868 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Stefan Liebich und Marieluise
Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/12491 in seiner 238. Sitzung am 2. Juni 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem In-
nenausschuss, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2017 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
EUNAVOR MED Operation SOPHIA mit bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 30. Juni 2018
beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Libyen bleibt aufgrund der instabilen Sicherheitslage und der fehlenden staatlichen Kontrolle über weite Teile der
Küstenbereiche auch weiterhin mit Abstand das primäre Transitland irregulärer Migrationsbewegungen von
Nordafrika über See nach Europa. Präsidialrat und libysche Einheitsregierung sind derzeit nicht in der Lage, die
dringend erforderlichen Maßnahmen und Prozesse des unter Begleitung der Vereinten Nationen ausgearbeiteten
nationalen Friedensabkommens zentral in Libyen umzusetzen und verfügen über keine exekutive Macht jenseits
loyaler Milizverbände in Tripolis. Die anhaltende Fragilität nutzt auch der „Islamische Staat“ (IS), um seine Prä-
senz im Land aufrecht zu erhalten. Die Europäische Union ist mit diplomatischen Mitteln und konkreter Hilfe
bemüht, in Libyen beim Aufbau staatlicher Strukturen, die für Versorgung der Bevölkerung und Sicherheit sorgen
können, zu helfen und die VN in ihren Bemühungen um die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf dem Gipfel in Malta am 3. Februar 2017 einen Zehn-Punkt-
Plan verabschiedet, der darauf zielt, Ansätze für die Bewältigung der Migrationsproblematik auf der zentralen
Mittelmeerroute weiter zu entwickeln. Neben den beschlossenen Maßnahmen, die sofortige Hilfe bringen sollen,
kommt es der EU darauf an, geeignete Fähigkeiten der libyschen Küstenwache aufzubauen, um das Geschäfts-
modell des Menschenschmuggels von dort aus unterbinden zu können, libysche Küstenkommunen in der sozio-
ökonomischen Entwicklung sowie die libyschen Behörden bei der Sicherung der Landesgrenzen zu unterstützen
und die Lage von Flüchtlingen und Migranten in Libyen zu verbessern, einschließlich der Forderung von beglei-
teter freiwilliger Rückkehr. Die zivile Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenz-
managements in Libyen (EUBAM Libyen) wurde 2014 aus Sicherheitsgründen nach Tunis verlegt.

EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ordnet sich in den umfassenden Ansatz der Europäischen Union und wird
auch zukünftig eine herausgehobene Rolle einnehmen. Im Kontext anhaltender irregulärer Migrationsbewegun-
gen über das zentrale Mittelmeer bleibt die Bekämpfung krimineller Schleusernetzwerke Kern des Auftrages der
Operation. Daneben stehen die am 20. Juni 2016 durch den Rat der Europäischen Union beschlossenen Zusatz-
aufgaben, vor allem die Unterstützung der libyschen Küstenwache durch Informationsaustausch, Ausbildung und
Kapazitätsaufbau. Darüber hinaus erfüllt EUNAVFOR MED Operation SOPHIA die völkerrechtliche Verpflich-
tung zur Seenotrettung weiterhin. Die engere Zusammenarbeit zwischen den maritimen Einsätzen im Mittelmeer
der NATO (SEA GUARDIAN) und der EU (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) in den Bereichen Informa-
tionsaustausch und Logistik ist Teil des Maßnahmepakets zur Umsetzung der Erklärung über eine verstärkte
NATO-EU-Zusammenarbeit vom 9. Juli 2016. Ziel der Bundesregierung bleibt die Umsetzung der im Mandat für
EUNAVFOR MED Operation Sophia festgeschriebenen Aufgaben: Bekämpfung des Geschäftsmodells der
Schleuser, Beitrag zur Ausbildung und zum Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine und Durch-
setzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf hoher See.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12868

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12491 in seiner 121. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/12491 in seiner 154. Sit-
zung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12491 in seiner 94. Sitzung am 21. Juni 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/12491 in seiner
89. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
sowie einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/12491 in seiner 85. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12491 in seiner 97. Sitzung am 21. Juni 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 21. Juni 2017

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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