BT-Drucksache 18/12866

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/12492 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

Vom 22. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12866
18. Wahlperiode 22.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/12492 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
„United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2017 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Le-
banon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30 Juni 2018
beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zu-
stimmung hierzu gebeten.

Die Situation im UNIFIL-Operationsgebiet und entlang der blauen Linie ist zwar
im Großen und Ganzen ruhig geblieben. Die relative Ruhe im Operationsgebiet
ist aber nicht zu verwechseln mit dauerhafter Stabilität. Die Lage im Libanon und
die Sicherheitslage im gesamten Nahen Osten ist weiter volatil. Den libanesischen
Streit- und Sicherheitskräften ist es, gestützt durch die internationalen Partner,
gelungen, durch ihr erfolgreiches Vorgehen ein Überschwappen des Syrien-Kon-
flikts zu verhindern. Die unter dem Dach von UNIFIL stattfindenden „Drei-Par-
teien-Gespräche“ sind unverändert das einzige Gesprächsformat, das einen direk-
ten Austausch zwischen dem Libanon und Israel ermöglicht. Die Bundesregie-
rung hat ein strategisches Interesse an einem dauerhaften Frieden und Stabilität
im Nahen Osten. Insgesamt mit Blick auf die Herausforderungen durch die Viel-
zahl an Kriegsflüchtlingen in der Region gilt es, den Libanon und andere Nach-
barstaaten Syriens (Irak, Jordanien) langfristig zu stabilisieren. Auftrag von UNI-
FIL ist es, die libanesische Regierung auf deren Anforderung bei der Sicherung
der Grenzen zu unterstützen. Der UNIFIL-Einsatz auf See hat ein zweifaches Ziel:
Er sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenze mit Israel auch die Unterstüt-
zung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten dafür vor, die
Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen.
Das Ziel der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
einen dauerhaften Waffenstillstand zu erwirken, ist noch nicht erreicht. Ein Rück-
zug von UNIFIL und seiner Pufferfunktion hätte gravierende Folgen für die Sta-
bilität des Libanon insgesamt. Sowohl der Libanon als auch Israel haben wieder-
holt ihren Wunsch nach fortgesetzter deutscher Beteiligung an der maritimen

Drucksache 18/12866 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Komponente der Mission betont. Mit Blick auf die wichtige Rolle Libanons für
die Sicherheit in der Region und die sicherheitspolitischen Herausforderungen
bleibt es von großer Bedeutung, die libanesische Marine in die Lage zu versetzen,
ihre Seegrenzen langfristig selbstständig zu überwachen. Sobald die libanesische
Marine entsprechend ausgestattet und ausgebildet ist und den Schutz der seeseiti-
gen Grenzen eigenverantwortlich übernehmen kann oder die Aufrechterhaltung
des deutschen Beitrags zum UNIFIL-Flottenverband nicht mehr geboten ist, soll
die deutsche Beteiligung an der maritimen Komponente von UNIFIL beendet
werden. Dieses Ziel strebt die Bundesregierung an und richtet ihre Unterstützung
daran aus.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12866
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12492 anzunehmen.

Berlin, den 21. Juni 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 18/12866 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Stefan Liebich und Marieluise
Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/12492 in seiner 238. Sitzung am 2. Juni 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2017 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum
30. Juni 2018 beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu
gebeten.

Die Situation im UNIFIL-Operationsgebiet und entlang der blauen Linie ist zwar im Großen und Ganzen ruhig
geblieben. Die relative Ruhe im Operations-gebiet ist aber nicht zu verwechseln mit dauerhafter Stabilität. Die
Lage im Libanon und die Sicherheitslage im gesamten Nahen Osten ist weiter volatil. Den libanesischen Streit-
und Sicherheitskräften ist es, gestützt durch die inter-nationalen Partner, gelungen, durch ihr erfolgreiches Vor-
gehen ein Über-schwappen des Syrien-Konflikts zu verhindern. Die unter dem Dach von UNI-FIL stattfindenden
„Drei-Parteien-Gespräche“ sind unverändert das einzige Gesprächsformat, das einen direkten Austausch zwi-
schen dem Libanon und Israel ermöglicht. Die Bundesregierung hat ein strategisches Interesse an einem dauer-
haften Frieden und Stabilität im Nahen Osten. Insgesamt mit Blick auf die Herausforderungen durch die Vielzahl
an Kriegsflüchtlingen in der Region gilt es, den Libanon und andere Nachbarstaaten Syriens (Irak, Jordanien)
langfristig zu stabilisieren. Auftrag von UNIFIL ist es, die libanesische Regierung auf deren Anforderung bei der
Sicherung der Grenzen zu unterstützen. Der UNIFIL-Einsatz auf See hat ein zweifaches Ziel: Er sieht neben der
Sicherung der seeseitigen Grenze mit Israel auch die Unterstützung der libanesischen Streit-kräfte beim Aufbau
von Fähigkeiten dafür vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen. Das
Ziel der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, einen dauerhaften Waffenstillstand
zu erwirken, ist noch nicht erreicht. Ein Rückzug von UNIFIL und seiner Pufferfunktion hätte gravierende Folgen
für die Stabilität des Libanon insgesamt. Sowohl der Libanon als auch Israel haben wiederholt ihren Wunsch nach
fortgesetzter deutscher Beteiligung an der maritimen Komponente der Mission betont. Mit Blick auf die wichtige
Rolle Libanons für die Sicherheit in der Region und die sicherheitspolitischen Herausforderungen bleibt es von
großer Bedeutung, die libanesische Marine in die Lage zu versetzen, ihre Seegrenzen langfristig selbstständig zu
überwachen. Sobald die libanesische Marine entsprechend ausgestattet und ausgebildet ist und den Schutz der
seeseitigen Grenzen eigenverantwortlich übernehmen kann oder die Aufrechterhaltung des deutschen Beitrags
zum UNIFIL-Flottenverband nicht mehr geboten ist, soll die deutsche Beteiligung an der maritimen Komponente
von UNIFIL beendet werden. Dieses Ziel strebt die Bundesregierung an und richtet ihre Unterstützung daran aus.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/12492 in seiner 154. Sit-
zung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12866
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12492 in seiner 94. Sitzung am 21. Juni 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/12492 in seiner
89. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/12492 in seiner 85. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/12492 in
seiner 89. Sitzung am 21. Juni 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12492 in seiner 97. Sitzung am 21. Juni 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 21. Juni 2017

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Stefan Liebich
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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