BT-Drucksache 18/12803

Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ermöglichen

Vom 21. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12803
18. Wahlperiode 21.06.2017
Antrag
der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Katja Dörner,
Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Maria
Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer, Uwe Kekeritz, Peter Meiwald, Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistinnen
und Journalisten ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Journalistinnen und Journalisten sind in vielen Teilen der Welt noch immer täglich in
Lebensgefahr. Nach Angaben von „Reporter ohne Grenzen“ sind 2016 weltweit min-
destens 74 Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden. 53
von ihnen wurden wegen ihrer journalistischen Tätigkeit gezielt angegriffen, 21 wur-
den im Einsatz getötet. Syrien, Afghanistan, Mexiko, der Irak und der Jemen sind den
Statistiken zufolge derzeit die gefährlichsten Länder für Journalistinnen und Journa-
listen.
Es gibt bei den Vereinten Nationen einen ehrenamtlichen Sonderberichterstatter für
das Recht auf Meinungsfreiheit, der an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
berichtet. Er verfügt allerdings über keinen Mitarbeiterstab, obwohl seine Aufgaben
vielfältig sind: Er beschäftigt sich in seinen Berichten beispielsweise mit Themen wie
Verschlüsselung und Anonymität, mit dem Recht von Kindern auf freie Meinungsäu-
ßerung oder mit der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Wahlen. Zudem darf er
nicht eigeninitiativ tätig werden. Einen hauptamtlich tätigen und seinen Aufgaben ent-
sprechend ausgestatteten Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalistinnen und
Journalisten gibt es bislang nicht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich bei den Vereinten Nationen für die Schaffung eines Sonderbeauftragten zum
Schutz von Journalistinnen und Journalisten einzusetzen, der hauptamtlich und
eigeninitiativ tätig werden kann sowie dem UN-Generalsekretär zugeordnet ist,
um im Rahmen dieses Amts zu einer stärkeren Wirksamkeit des von der UNE-
SCO koordinierten „Aktionsplans zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage
der Straflosigkeit“ beizutragen;

Drucksache 18/12803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. sich für eine gesicherte Finanzierung des Amts aus dem regulären UN-Budget

einzusetzen und sich nötigenfalls zu verpflichten, einen angemessenen freiwilli-
gen Beitrag zu dessen Finanzierung zu leisten;

3. der 2016 bei den Vereinten Nationen gegründeten „Group of friends on the pro-
tection of journalists“ beizutreten und deren Arbeit zur Verfolgung von gegen
Journalistinnen und Journalisten begangene Straftaten zu unterstützen.

Berlin, den 20. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Um dem Anliegen, die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten umfassend zu schützen, Nachdruck zu
verleihen, reicht ein ehrenamtlich tätiger Sonderberichterstatter nicht aus. Es erscheint angesichts der derzeitigen
weltpolitischen Sicherheitslage angemessen, zusätzlich das Amt eines hauptamtlichen und mit eigenen Mitarbei-
tern ausgestatteten Sonderbeauftragten zu schaffen, der ausdrücklich für den Schutz von Journalistinnen und
Journalisten zuständig ist. Je nach Ausgestaltung des Mandats könnte dieser Beauftragte auch vermittelnd zwi-
schen Staaten tätig werden, etwa in Fällen wie jenem von Deniz Yücel.
Um die Arbeit des Sonderbeauftragten auf eine solide Grundlage zu stellen, ist eine Finanzierung aus dem lau-
fenden Budget der Vereinten Nationen vorzugswürdig. Um dem Vorschlag Gewicht zu verleihen, kann jedoch
auch eine Selbstverpflichtung Deutschlands hilfreich sein, zumindest einen Teil der mit dem Amt verbundenen
Kosten zu übernehmen. Aus Sicht der Antragsteller sollte eine entsprechende Initiative jedenfalls nicht aus fi-
nanziellen Gründen scheitern.
Der „Group of Friends on the Protection of Journalists“ der Vereinten Nationen gehören derzeit 17 UN-Mit-
gliedstaaten aus allen Teilen der Welt an: Argentinien, Österreich, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Frank-
reich, Griechenland, Jordanien, Lettland, der Libanon, Litauen, Schweden, Tunesien, die Republik Korea, die
USA und Uruguay. Der Vorsitz wird von den Ständigen Vertretern Frankreichs, Griechenlands und Litauens
geführt. Die genannten Länder setzen sich für eine Stärkung des Schutzes von Journalistinnen, Journalisten und
anderen Medienschaffenden sowie für eine konsequentere Verfolgung von gegen solche Akteure begangenen
Straftaten ein. Um diese Anliegen zu unterstützen, sollte auch Deutschland dem Freundeskreis beitreten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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