BT-Drucksache 18/128

Antiziganistische Straf- und Gewalttaten

Vom 4. Dezember 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/128
18. Wahlperiode 04.12.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
Petra Pau, Harald Petzold, Kersten Steinke, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Antiziganistische Straf- und Gewalttaten

Am 9. Oktober 2013 kam es in einem ausschließlich durch Roma und Sinti
bewohnten Mehrfamilienhaus in Duisburg zu einem Brand. Die Polizei ermittelt
in alle Richtungen, Brandstiftung wurde nicht ausgeschlossen (vgl. Junge Welt
vom 11. Oktober 2013). In der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 2013 ver-
übten Unbekannte in Oldenburg (Niedersachsen) einen Brandanschlag auf ein
Kulturzentrum für Roma und Sinti (vgl. taz.die tageszeitung vom 21. Oktober
2013). Der Zentralrat der Roma und Sinti in Deutschland beklagt seit vielen Jah-
ren eine zunehmende Diskriminierung und Hetze gegen Roma und Sinti. Auch
seien seit Jahren Gewaltandrohungen aus der rechtsextremen Szene zu verzeich-
nen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14754 heißt es:
„Alle Straftaten, die aus einer ,antiziganistischen‘ Motivation begangen wurden,
werden – sofern die Polizei entsprechende Kenntnis erhält – als politisch moti-
vierte Kriminalität erfasst. Es existiert jedoch kein eigenständiges Themenfeld
wie ,Antiziganismus‘ bzw. ,antiziganistisch‘, dem solche Taten explizit zuge-
ordnet werden können. Dies führt dazu, dass sich derartige Straftaten nicht
automatisiert aus der Gesamtzahl der Hassdelikte herausfiltern lassen und dass
die von den Fragestellern erbetene Aufschlüsselung nicht erstellt werden kann.
Der Bundesregierung ist jedoch bewusst, dass antiziganistisch motivierten Straf-
taten eine besondere Bedeutung zukommt und sieht sich auch hier in einer be-
sonderen historischen Verantwortung. Die Bundesregierung wird daher die wei-
tere Lageentwicklung auch in Zukunft aufmerksam beobachten.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hat die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung, dass antiziganis-

tisch motivierten Straftaten eine besondere Bedeutung zukommt, Kon-
sequenzen z. B. bei der Erfassung entsprechender Straftaten in den Polizei-
statistiken bzw. bei der Abstimmung unter den Innenministerien zu entspre-
chender polizeilicher Ermittlungsarbeit bzw. Strafverfolgung gezogen?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der „weiteren Beobach-
tung der Lageentwicklung“ gewonnen?

3. Welche Übergriffe bzw. Anschläge auf von Roma und Sinti bewohnte Häuser
verzeichnete die Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte nach
Tatort, Tatzeitpunkt, Tathergang, Ermittlungsergebnis der Strafverfolgungs-
behörden bzw. ggf. strafrechtliche Ahndung auflisten)?

Drucksache 18/128 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Welche Übergriffe bzw. Anschläge verzeichnete die Bundesregierung auf
Einrichtungen der Roma und Sinti, wie z. B. Kulturhäuser oder Begegnungs-
zentren, in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte nach Tatort, Tatzeitpunkt, Tat-
hergang, Ermittlungsergebnis der Strafverfolgungsbehörden bzw. ggf. straf-
rechtliche Ahndung auflisten)?

5. Welche Gewaltstraftaten verzeichnete die Bundesregierung in den Jahren
2011 bis 2013 auf Personen, die der Bevölkerungsgruppe der Roma und Sinti
zugerechnet werden (bitte nach Tatort, Tatzeitpunkt, Tathergang, Ermitt-
lungsergebnis der Strafverfolgungsbehörden bzw. ggf. strafrechtliche Ahn-
dung auflisten)?

6. Welche Gewaltandrohungen verzeichnete die Bundesregierung gegen Per-
sonen, Wohnhäuser und Einrichtungen, die der Bevölkerungsgruppe der
Roma und Sinti zugerechnet werden, in den Jahren 2011 bis 2013 (bitte unter
Nennung der Art der Drohung, des Tatortes und Tatzeitpunktes, Ermittlungs-
ergebnis der Strafverfolgungsbehörden bzw. ggf. strafrechtliche Ahndung
auflisten)?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu öffentlicher Hetze gegen
und Bedrohung der Bevölkerungsgruppe der Roma und Sinti durch Organi-
sationen des Neonazismus wie der NPD, Kameradschaften und deren Me-
dien?
In welchen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strafanzei-
gen oder eigenständigen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, und
welchen Ausgang nahmen diese Ermittlungen?

Berlin, den 3. Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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