BT-Drucksache 18/12769

Verbindungen zwischen Islamisten und der Drogenszene

Vom 19. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12769
18. Wahlperiode 19.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Verbindungen zwischen Islamisten und der Drogenszene

Zwischen Teilen der gewaltbereiten islamistischen Szene und kriminellen Dro-
gendealern scheint es Verbindungen zu geben. So nutzen einige Islamisten den
Drogenhandel zur Beschaffung von Geld für ihre Aktivitäten, während umge-
kehrt junge Kleinkriminelle bei der Sinnsuche oder während Gefängnisaufenthal-
ten an salafistische Prediger geraten (www.faz.net/aktuell/politik/inland/islamis-
ten-bei-drogen-razzia-in-berlin-gefasst-15031640.html).
So wurden am 24. Mai 2017 in Berlin bei einer Razzia gegen eine Bande von
Drogenhändlern nach Polizeiangaben auch vier gewaltbereite Islamisten festge-
nommen, gegen die teilweise bereits Haftbefehle wegen Rauschgifthandels vor-
lagen. Die islamistische Gesinnung der Männer war nach Angaben eines Spre-
chers der Staatsanwaltschaft nicht Gegenstand des Verfahrens, es ging bei den
Ermittlungen und Festnahmen um bandenmäßigen Drogenhandel. Doch zeige
sich, dass die Grenzen fließend sind. Schon der Attentäter auf den Berliner Weih-
nachtsmarkt, Anis Amri, bewegte sich nicht nur in der salafistischen Szene und
besuchte einschlägige Moscheen, sondern er war auch im organisierten Drogen-
handel tätig und konsumierte diese selbst (www.faz.net/aktuell/politik/inland/
islamisten-bei-drogen-razzia-in-berlin-gefasst-15031640.html).
Personelle Überschneidungen soll es nach Angaben von Ermittlern auch zwi-
schen der vor allem aus Tschetschenen gebildeten rockerähnlichen Vereinigung
Guerilla Nation Vaynakh in Berlin, gegen deren Mitglieder u. a. wegen Drogen-
handels ermittelt wird, und der radikalen Islamistenszene der Hauptstadt geben
(B.Z. 29. Mai 2017).
Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass der dschihadistische Terrorismus in
Syrien und anderen Ländern auch durch illegal in Deutschland und anderen
europäischen Ländern erlangtes Geld aus dem Drogenhandel finanziert wird
(B.Z. 29. Mai 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche generellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen

zwischen der salafistischen bzw. islamistischen bzw. dschihadistischen
Szene sowie der Drogenszene (Dealer sowie Konsumenten) in Deutschland?

2. Inwieweit und in welcher Form bieten salafistische bzw. islamistische bzw.
dschihadistische Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung Hilfe
und Beratung für Drogenkranke an?
Inwieweit und mit welchem Erfolg dient die angebotene Hilfe der Rekrutie-
rung neuer Anhänger?

Drucksache 18/12769 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Welche grundsätzliche Sichtweise zum Umgang mit Drogen, Drogenhandel
und Missbrauch von Betäubungsmitteln gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung in der salafistischen bzw. islamistischen bzw. dschihadistischen
Szene?

4. Wie viele sogenannte islamistische Gefährder in Deutschland wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits im Zusammenhang mit Drogenhandel
einerseits oder dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln ande-
rerseits polizeiauffällig?

5. Gegen wie viele sogenannte islamistische Gefährder in Deutschland wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstoßes gegen das Betäu-
bungsmittelgesetz ermittelt (bitte Ausgang des Verfahrens angeben)?

6. Wie viele und welche Gruppierungen im salafistischen bzw. islamistischen
bzw. dschihadistischen Milieu nutzten nach Kenntnis der Bundesregierung
Drogenhandel zur Finanzierung ihrer Aktivitäten?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Finanzierung des
islamistischen bzw. dschihadistischen Terrorismus im Nahen Osten aus im
Drogenhandel in Deutschland bzw. Europa erlangten Geldern?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rockerähnliche Verei-
nigung Guerilla Nation Vaynakh und ihre Verbindungen in den Drogenhan-
del einerseits und die salafistischen bzw. islamistischen bzw. dschihadisti-
schen Szene andererseits?
a) Über wie viele Mitglieder verfügt die Guerilla Nation Vaynakh?
b) Über welche Kontakte zu welchen Rockergruppierungen bzw. rocker-

ähnlichen Vereinigungen in Deutschland verfügt die Guerilla Nation
Vaynakh?

c) In welchen Bundesländern bzw. Regionen und Städten verfügt die Gue-
rilla Nation Vaynakh über Gruppen?

d) Inwieweit verfügt die Guerilla Nation Vaynakh über Kontakte zu staatli-
chen Stellungen oder Politikern in Tschetschenien?

e) Aufgrund welcher einschlägigen Straftaten im Rahmen der Organisierten
Kriminalität wurde gegen Mitglieder der Guerilla Nation Vaynakh ermit-
telt?

Inwieweit kam es zu Anklagen und Verurteilungen?

Berlin, den 19. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.