BT-Drucksache 18/12694

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/12298 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 8. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12694
18. Wahlperiode 08.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/12298 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 10. Mai 2017 die Fortsetzung der deutschen Beteili-
gung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force –
KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 mit unveränderter Zielsetzung mit bis zu
800 Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird
der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil, al-
lerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotential, insbeson-
dere im Norden Kosovos. Auch für die Zukunft kann nicht ausgeschlossen wer-
den, dass ein unerwarteter Zwischenfall zu einer Anspannung der Lage führen
könnte. Für den Fall einer solchen Verschlechterung der Sicherheitslage ist un-
verändert eine mögliche Einbindung von KFOR in Ergänzung zu den kosovari-
schen Polizeikräften und zur EU-Rechtsstaatsmission EULEX vorgesehen. Ange-
sichts der stabilen Sicherheitslage hatte der NATO-Rat bereits am 7. Januar 2016
den NATO-Oberkommandierenden (Saceur) autorisiert, abhängig von der Lage
vor Ort und in Abstimmung mit den Alliierten Anpassungen des militärischen
Kräftedispositivs von KFOR vorzunehmen. In Umsetzung dieses Schrittes wird
die nationale Mandatsobergrenze von 1.350 einsetzbaren Soldatinnen und Solda-
ten auf 800 abgesenkt. Der deutsche Anteil betrug durchgängig ca. 550 Soldatin-
nen und Soldaten, damit ist Deutschland zusammen mit den USA und Italien
größter Truppensteller. Die neue Personalobergrenze ermöglicht weiterhin eine
substantielle deutsche Beteiligung an KFOR sowie die Reaktion auf signifikante

Drucksache 18/12694 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Lageverschlechterungen. Deutschland steht zum Selbstbestimmungsrecht Koso-
vos und wird den Prozess der Weiterentwicklung der Kosovo Security Force
(KSF) in Richtung defensiv ausgerichteter Streitkräfte im Rahmen eines langfris-
tigen Zeitplans, einer engen Einbindung der kosovarisch-serbischen Minderheit
sowie einer Normalisierung der nachbarschaftlichen Beziehungen zu Serbien
auch weiterhin eng bilateral begleiten. Die kosovarischen Sicherheitsorgane er-
weisen sich als zunehmend in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung
ohne Unterstützung der internationalen Sicherheitspräsenzen zu gewährleisten.
Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt jedoch notwendiger Bestandteil
der Sicherheitsstruktur zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds
und der Gewährleistung der Bewegungsfreiheit, insbesondere im Norden. Sie
stützt damit auch das umfangreiche EU-Engagement zur Stärkung der Rechts-
staatlichkeit in Kosovo ab, das über EULEX Kosovo hinaus auch andere EU-In-
strumente umfasst. Eine fortgesetzte Beteiligung deutscher Soldatinnen und Sol-
daten an KFOR liegt damit in deutschem sicherheitspolitischem Interesse.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12694
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/12298 anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dağdelen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 18/12694 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Sevim Dagdelen und Marielu-
ise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/12298 in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96
GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 10. Mai 2017 die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Si-
cherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 mit unveränderter Zielsetzung mit bis zu 800 Soldatinnen
und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Bundestag um Zustimmung hierzu gebeten.

Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil, allerdings verbleibt nach wie vor
ein Konflikt- und Eskalationspotential, insbesondere im Norden Kosovos. Auch für die Zukunft kann nicht aus-
geschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall zu einer Anspannung der Lage führen könnte. Für den
Fall einer solchen Verschlechterung der Sicherheitslage ist unverändert eine mögliche Einbindung von KFOR in
Ergänzung zu den kosovarischen Polizeikräften und zur EU-Rechtsstaatsmission EULEX vorgesehen. Angesichts
der stabilen Sicherheitslage hatte der NATO-Rat bereits am 7. Januar 2016 den NATO-Oberkommandierenden
(Saceur) autorisiert, abhängig von der Lage vor Ort und in Abstimmung mit den Alliierten Anpassungen des
militärischen Kräftedispositivs von KFOR vorzunehmen. In Umsetzung dieses Schrittes wird die nationale Man-
datsobergrenze von 1.350 einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten auf 800 abgesenkt. Der deutsche Anteil betrug
durchgängig ca. 550 Soldatinnen und Soldaten, damit ist Deutschland zusammen mit den USA und Italien größter
Truppensteller. Die neue Personalobergrenze ermöglicht weiterhin eine substantielle deutsche Beteiligung an
KFOR sowie die Reaktion auf signifikante Lageverschlechterungen. Deutschland steht zum Selbstbestimmungs-
recht Kosovos und wird den Prozess der Weiterentwicklung der Kosovo Security Force (KSF) in Richtung de-
fensiv ausgerichteter Streitkräfte im Rahmen eines langfristigen Zeitplans, einer engen Einbindung der kosova-
risch-serbischen Minderheit sowie einer Normalisierung der nachbarschaftlichen Beziehungen zu Serbien auch
weiterhin eng bilateral begleiten. Die kosovarischen Sicherheitsorgane erweisen sich als zunehmend in der Lage,
die öffentliche Sicherheit und Ordnung ohne Unterstützung der internationalen Sicherheitspräsenzen zu gewähr-
leisten. Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt jedoch notwendiger Bestandteil der Sicherheitsstruktur
zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds und der Gewährleistung der Bewegungsfreiheit, ins-
besondere im Norden. Sie stützt damit auch das umfangreiche EU-Engagement zur Stärkung der Rechtsstaatlich-
keit in Kosovo ab, das über EULEX Kosovo hinaus auch andere EU-Instrumente umfasst. Eine fortgesetzte Be-
teiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an KFOR liegt damit in deutschem sicherheitspolitischem Interesse.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/12298 in seiner 151. Sit-
zung am 31. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und gegen eine Stimme aus der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12694
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12298 in seiner 93. Sitzung am 31. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/12298 in seiner
87. Sitzung am 31. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/12298 in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/12298 in seiner 96. Sitzung am 31. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsauschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 31. Mai 2017

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Sevim Dağdelen
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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