BT-Drucksache 18/12673

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10035 - Mit Sicherheit in die Selbständigkeit - Für eine bessere Absicherung von Selbständigen

Vom 6. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12673
18. Wahlperiode 06.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Maria Klein-Schmeink, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10035 –

Mit Sicherheit in die Selbständigkeit ‒ Für eine bessere Absicherung von
Selbständigen

A. Problem
Das System der sozialen Sicherung biete nicht für alle Selbständigen einen adä-
quaten Schutz im Fall von Krankheit, Pflegebedarf, Erwerbsminderung, Altersar-
mut, Tod des Partners bzw. der Partnerin oder Arbeitslosigkeit, kritisiert die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi-
cherung sowie zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung seien für viele Selbstän-
dige zu hoch und der individuellen Situation unangemessen. In der gesetzlichen
Rentenversicherung seien nur wenige Selbständige versichert, weil sie es häufig
nicht müssten und Schwankungen im Einkommen etwa auf Grund einer schlech-
ten Auftragslage zu wenig berücksichtigt würden. Dies betreffe insbesondere die
sog. Solo-Selbständigen.

B. Lösung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine gesetzliche Regelung, um
die Absicherung von Selbständigen zu verbessern. Gesetzlich versicherte Selb-
ständige seien bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu entlasten,
indem sie bei der Ermittlung ihrer Beiträge mit anderen freiwillig Versicherten
gleichgestellt würden und somit geringere Mindestbeiträge zahlen müssten. Die
nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen gelte es in die gesetzliche Renten-
versicherung einzubeziehen. Ferner müssten die Beiträge oberhalb des Mindest-
beitrags einkommensbezogen ausgestaltet und zudem müsste die Möglichkeit er-
öffnet werden, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige Zahlungen zu leisten, um
in guten Zeiten Lücken aus schlechten Zeiten zu schließen sowie nach Möglich-
keiten der Beteiligung der Auftraggeberinnen und -geber an den Sozialversiche-
rungsbeiträgen zu suchen. Ferner sei die freiwillige Arbeitslosenversicherung für
Selbstständige wieder erschwinglich zu machen, für alle Selbständigen zu öffnen
und gerechter auszugestalten. Wahltarife sollten dabei mehr Flexibilität für Selb-
ständige ermöglichen u. v. a. m.

Drucksache 18/12673 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12673
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/10035 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Kerstin Griese
Vorsitzende

Markus Kurth
Berichterstatter
Drucksache 18/12673 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Markus Kurth

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/10035 ist in der 199. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. November 2016
an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Gesundheit,
den Ausschuss für Kultur und Medien sowie den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Unsere Arbeitswelt verändere sich rasant und es entstünden durch die Digitalisierung – neben den klassischen
selbständigen Berufen – neue Formen der Selbständigkeit, argumentiert die antragstellende Fraktion. Gleichzeitig
gebe es Beschäftigte, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrächen oder ihren Arbeitsplatz öfter wechselten. Sie seien
mal selbständig, mal abhängig beschäftigt. Einerseits eröffneten sich hierdurch neue Chancen für ein selbstbe-
stimmtes und flexibles Arbeiten. Andererseits ziehe der Wandel aber auch Umbrüche in der Erwerbsbiographie
vieler Beschäftigter nach sich. Diese Entwicklung habe weitreichende Konsequenzen für die soziale Absicherung
von Selbständigen.
Für die wirtschaftliche Dynamik in der Gesellschaft, für neue Ideen, für Wettbewerb und für das Entstehen neuer
Arbeitsplätze sei es wichtig, dass immer wieder Menschen den Schritt in die Selbständigkeit wagten. Kreativität
und Innovation könnten dann am besten gedeihen, wenn sich die selbständige Tätigkeit in einem klar definierten
Rechtsrahmen sicher entfalten könne, angemessen honoriert werde und ausreichend gegen mögliche Risiken ab-
gesichert sei. Leider sei das heute nicht bzw. nur unzureichend der Fall.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Gesundheitsausschuss in seiner 118. Sitzung, der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 84. Sitzung
und der Ausschuss Digitale Agenda in seiner 89. Sitzung (bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) haben am 31. Mai 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrages zu emp-
fehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über den Antrag auf Drucksache 18/10035 in seiner 121. Sitzung am
31. Mai 2017 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Markus Kurth
Berichterstatter

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