BT-Drucksache 18/12669

Verzögerungen beim branchenweiten Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter)

Vom 1. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12669
18. Wahlperiode 01.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Nicole Maisch,
Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verzögerungen beim branchenweiten Rollout von intelligenten Messsystemen
(Smart Meter)

Mitte des Jahres 2016 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende verabschiedet. Darin ist die Einführung intelligenter Messsysteme
geregelt. Das Gesetz sah eigentlich vor, dass der Einbau intelligenter Stromzähler
zunächst bei Gewerbekunden und Industriebetrieben am 1. Januar 2017 beginnt.
Die Regeln für das neue Interimsmodell der Marktkommunikation hatte die Bun-
desnetzagentur jedoch erst kurz vor Weihnachten 2016 veröffentlicht (siehe http://
bizzenergytoday.com/smart_meter_start). Hierdurch ist es zu Verzögerungen in
der ersten Phase der Einführung (Rollout) gekommen, die weitere Verzögerungen
wahrscheinlich machen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Pilotprojekten für den Rollout von in-

telligenten Messsystemen, und wie viele intelligente Messsysteme sind bis-
her in den Pilotprojekten verbaut worden?

2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, warum über die Hälfte aller
Tests im Rahmen der seit dem Jahr 2015 laufenden koordinierten Testphasen
des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für den branchenweiten
Smart Meter Rollout (Teststufenkonzept) fehlgeschlagen sind bzw. nicht
durchgeführt werden konnten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welcher Anteil ist auf technische Probleme, und welcher Anteil ist
auf Mängel an Gesetzen, Vorgaben und Verordnungen zurückzuführen (siehe
www.euwid-energie.de/news/systemtransformation/einzelansicht/Artikel/
vdefnn-erforderliche-marktreife-fuer-branchenweiten-smart-meter-rollout-
noch-nicht-erreicht.html)?

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Marktreife mit dem
Ergebnis des FNN-Teststufenkonzepts weiter nicht erreicht ist?
Wenn nein, aus welchen Erkenntnissen leitet die Bundesregierung den Um-
setzungsstatus der Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab?

Drucksache 18/12669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Kann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der
Basis selbstständig durchgeführter oder beauftragter Tests die Resultate des
FNN-Teststufenkonzepts bestätigen?
Wenn nein, worin weichen die Ergebnisse des BSI von den Ergebnissen des
FNN-Teststufenkonzepts ab?

5. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der zweiten und
dritten Testphase des FNN-Teststufenkonzepts, und wann rechnet sie jeweils
mit einem Ergebnis?

6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Messstellenbetreiber seine
Aufgaben gemäß § 61 Absatz 1 MsbG erfüllen kann, nachdem die Portal-
Lösung aus § 61 Absatz 2 MsbG vom BSI und der physikalisch-technischen
Bundesanstalt (PTB) abgelehnt wurde und eine Sichtanzeige im lokalen Netz
des Stromkunden bereitgestellt werden muss – insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass einer lokalen Vernetzung sowohl technische als auch rechtliche
Hürden im Wege stehen?

7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Konflikt
zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem BSI bei der Plausibili-
sierung und Ersatzwertbildung im Zielmodell aufzulösen, der dazu führt,
dass die dringend benötigte Beschreibung der Marktprozesse nicht weiter vo-
rangetrieben werden kann?

8. Da nach Planung des BSI die Arbeiten an einem Schutzprofil für intelligente
Messsysteme, welches auch die Steuerung mit betrachtet (BSI Schutzprofil
PP-SMGW v2.0 – mit Betrachtung der Steuerung), erst im vierten Quartal
2017 beginnen soll, zieht die Bundesregierung in Betracht, die Steuerung
auch ohne Sicherheitskonzept freizugeben?
Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einem System, das eine
sichere Anlagensteuerung gemäß MsbG umsetzt?

9. Angesichts der jüngst aufgedeckten IT-Sicherheitsprobleme bei steuerbaren
Anlagen (siehe auch ARD-Dokumentation „Wir hacken Deutschland“, aus-
gestrahlt am 22. Mai 2017), welche Sicherungsmaßnahmen plant die Bun-
desregierung für die Zeitspanne, bis intelligente Messsysteme nach BSI
Schutzprofil PP-SMGW v2.0 für die Anlagensteuerung bereitstehen?

10. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. will
sie unternehmen, damit beim Thema Smart Meter in der Gesellschaft keine
„Unklarheit“ mehr herrscht und sie bekannter werden, über die bereits in der
Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 genannten?

11. Wie will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kon-
kret spezifizieren, wie ein Kunde den Messstellenbetreiber wechseln kann?
Ist der Wechsel des Messstellenbetreibers durch den Kunden im Interimsmo-
dell ausgeschlossen, und ab wann wird ein solcher Wechselprozess möglich
sein, insbesondere unter dem Aspekt der bereitzustellenden Verbrauchsin-
formationen nach § 61 Absatz 1 MsbG?

12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Messstellenbetreiber die für
die Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 61 Absatz 1 MsbG benötigten Daten
bereitstellen kann, insbesondere nach einem Gerätewechsel oder nach dem
Wechsel des Messstellenbetreibers?

13. Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Sicherung der Mess-
daten im Rahmen des Datensicherungskonzepts für intelligente Messsysteme
verantwortlich?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12669

14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es statt eines breiten Rollouts nur

zu Insellösungen kommt, und falls ja, wann, und wie soll dieser konkret aus-
gestaltet sein?

15. Welche Auswirkungen hat das derzeit in der Bundesregierung in Abstim-
mung befindliche Mieterstromgesetz auf die Entwicklung einer Technischen
Richtlinie gemäß MsbG und der Entwicklung der Marktkommunikation
durch die BNetzA für das Zielmodell?

16. Gibt es bereits von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Termin für
die Veröffentlichung der ersten Marktanalyse nach § 30 MsbG, und falls ja,
wann, und falls nein, warum nicht?

17. Wurden die im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen
Planstellen für das BSI inzwischen besetzt – siehe die Formulierung in der
Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 –, und falls nein,
wann ist damit konkret zu rechnen?

18. Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Pilotprojekten für den Rollout von in-
telligenten Messsystemen?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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