BT-Drucksache 18/12636

zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/4214 - Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken - Hygiene-Smiley für Lebensmittelbetriebe bundesweit ermöglichen

Vom 1. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12636
18. Wahlperiode 01.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/4214 –

Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken –
Hygiene-Smiley für Lebensmittelbetriebe bundesweit ermöglichen

A. Problem
Der Deutsche Bundestag soll mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. insbe-
sondere feststellen, dass das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bisher keine verlässlichen Rechts-
grundlagen bieten, um angemessene Verbraucherinformationen zur Verfügung zu
stellen. Zudem soll der Deutsche Bundestag feststellen, dass das LFGB und das
VIG für den umfassenden Informationsanspruch der Verbraucher weiterentwi-
ckelt werden müssen, indem den zuständigen Behörden die Möglichkeit gegeben
wird, der Öffentlichkeit jederzeit unaufgefordert die Ergebnisse der Lebensmit-
telkontrollen in den Betrieben bekannt zu geben. Dies soll durch ein „Hygiene-
Smiley“ erfolgen, einer grafischen Darstellung in Form eines Gesichtsausdrucks.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung insbesondere aufgefordert werden, eine
sichere Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des „Hygi-
ene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller
Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu schaffen. Dabei
soll u. a. die Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern nach bundesweit
einheitlichen Qualitätsstandards erfolgen. Dafür soll ein bundesweiter Schlüssel
für die Anzahl der Stellen von Lebensmittelkontrolleuren in den jeweiligen Bun-
desländern verbindlich vereinbart und die Einhaltung durch unabhängige Audito-
ren überprüft werden. Zudem soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordern, den Ländern einen rechtssicheren Vollzug von § 40 Absatz 1a LFGB
zu ermöglichen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme aus der Fraktion
der SPD.

Drucksache 18/12636 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Annahme des Antrages.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12636
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/4214 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Alois Gerig
Vorsitzender

Alois Rainer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

Drucksache 18/12636 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Alois Rainer, Elvira Drobinski-Weiß, Karin Binder und
Nicole Maisch

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 210. Sitzung am 16. Dezember 2016 den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 18/4214 erstmals beraten und an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federfüh-
renden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und an den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Deutsche Bundestag soll mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. insbesondere feststellen, dass

− das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bisher
keine verlässlichen Rechtsgrundlagen bieten, um angemessene Verbraucherinformationen zur Verfügung zu
stellen;

− Gerichte bundesweit die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der Veröffentlichung von Rechtsverstößen und
Grenzwertüberschreitungen im Lebensmittelbereich durch die Behörden nach § 40 Absatz 1a LFGB bemän-
geln;

− Verbraucherinnen und Verbrauchern der Zugang häufig zu wichtigen Informationen durch die derzeitige
Rechtspraxis versperrt ist;

− insbesondere Verbraucherorganisationen und die Fraktion DIE LINKE. bei der Einführung des VIG im Jahr
2007 als auch bei den gesetzlichen Änderungen von VIG und LFGB auf die Mängel hingewiesen haben, die
heute in der praktischen Anwendung zu Tage treten;

− der Bundesrat mehrmals Vorschläge zu Änderungen im VIG und LFGB gefordert hat, die seitens der Bun-
desregierung nicht aufgenommen worden sind;

− die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) am 15. Mai 2014 die Bundesregierung aufgefordert hat,
einen Entwurf zur Überarbeitung des § 40 Absatz 1a LFGB vorzulegen, „um den Ländern einen rechtssiche-
ren Vollzug zu ermöglichen“;

− eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des Gesetzes nicht abgewartet werden darf,
da sowohl Behörden als auch Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt klare Regeln und transparente Infor-
mationen brauchen;

− das VIG und LGFB für den umfassenden Informationsanspruch der Verbraucher weiterentwickelt werden
muss, indem den zuständigen Behörden die Möglichkeit gegeben wird, der Öffentlichkeit jederzeit unaufge-
fordert über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in den Betrieben bekannt zu geben;

− der „Hygiene-Smiley“, eine grafische Darstellung in Form eines Gesichtsausdrucks, nachvollziehbar über die
aktuelle Hygienebedingung im Betrieb informieren soll, der der Gesundheitsvorsorge dient und ein Mittel zur
Förderung von Hygiene in Betrieben ist, die Lebensmittel verarbeiten und anbieten.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/4214 soll die Bundesregierung insbesondere auf-
gefordert werden, umgehend eine Gesetzesvorlage zur Änderung des VIG und LFGB einzubringen, die

1. eine sichere Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des „Hygiene-Smileys“ oder eines
vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüber-
wachung in den Betrieben schafft und auch folgende Eckpunkte enthält:

− Die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern soll nach bundesweit einheitlichen Qua-
litätsstandards erfolgen. Dafür wird ein bundesweiter Schlüssel für die Anzahl der Stellen von Lebens-
mittelkontrolleuren in den jeweiligen Bundesländern verbindlich vereinbart. Die Einhaltung wird durch
unabhängige Auditoren überprüft;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12636

− bei Beanstandungen durch die amtlichen Lebensmittelkontrolleure wird eine Wiederholungskontrolle
innerhalb von 14 Tagen gewährleistet.

2. den Ländern einen rechtssicheren Vollzug von § 40 Absatz 1a LFGB ermöglicht.

3. § 40 Absätze 1 und 1a LFGB wie folgt ändert:

− die Behörden sind zu verpflichten, bei Risiken für die menschliche Gesundheit, beim Inverkehrbringen
von ekelerregenden Lebensmitteln (sog. Gammelfleisch) oder bei erheblichen Verbrauchertäuschun-
gen, stets auch den Namen des Herstellers und Verkäufer des Lebensmittels gemäß § 40 Absatz 1 zu
veröffentlichen;

− es werden alle behördlichen und betrieblichen Untersuchungsergebnisse im Anwendungsbereich des
LFGB ohne Beschränkung auf Grenzwert- oder Höchstmengenüberschreitungen veröffentlicht;

− Warnmeldungen der europäischen Schnellwarnsysteme müssen zu einer unverzüglichen aktiven Infor-
mation der Öffentlichkeit durch die deutschen Behörden führen;

− die gesetzlichen Bedingungen, die eine vollständige und offene Verbraucherinformation durch Behör-
den bei Verstößen gegen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behindern, sind zu strei-
chen. Das betrifft insbesondere die Voraussetzung, dass zwingend ein konkret betroffenes Lebensmittel
zu nennen ist, zwei unabhängige Probenuntersuchungen durchzuführen sind und ein Bußgeld von min-
destens 350 Euro zu erwarten sein muss.

4. das VIG wie folgt ändert:

− das VIG ist zu einem umfassenden Recht auf Information zu allen verbraucherrelevanten Fragen wei-
terzuentwickeln. Dafür muss dessen Anwendung auf alle Produkte, Erzeugnisse und Dienstleistungen
insbesondere auf die Finanzdienstleistungen ausgeweitert werden. In diesem Kontext ist ein grundsätz-
liches Auskunftsrecht gegenüber der Finanzaufsicht einzuführen;

− der Anwendungsbereich des VIG wird ergänzt um den Zweck, ein Informationsgleichgewicht zwischen
Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und der Wirtschaft andererseits zu schaffen;

− die proaktive Information durch Behörden muss zur Regel werden. Behörden werden verpflichtet, die
Öffentlichkeit eigeninitiativ, kontinuierlich, für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich und
verständlich nach den neuesten Erkenntnissen der Verbraucherinformationsforschung zu informieren;

− die Abwägung zwischen Verbraucher- und Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen ist zugunsten
des Verbraucherschutzes zu regeln. Ferner sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die eine Informa-
tion der Öffentlichkeit behindern, eng zu definieren und für diese ist eine Begründungspflicht durch die
Unternehmen zu regeln;

− es ist ein direkter Auskunftsanspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber privaten Un-
ternehmen aufzunehmen. Dazu zählen auch Informationspflichten über die ökologischen und sozialen
Standards ihrer Arbeits- und Produktionsbedingungen;

− der Zugang zu Informationen muss für Verbraucherinnen und Verbraucher generell kostenfrei sein;

− die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) soll für die Einhaltung
der Verbraucherinformationsrechte zuständig sein und diese kontrollieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 151. Sitzung am 31. Mai 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/4214 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 114. Sitzung am 31. Mai 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/4214 abzulehnen.

Drucksache 18/12636 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Abschließende Beratung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
18/4214 in seiner 83. Sitzung am 31. Mai 2017 abschließend beraten, nachdem er zuvor am 29. Mai 2017 zu ihm
sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Rechtssicherheit und Transparenz bei Lebensmit-
telkontrollen endlich herstellen“ auf Drucksache 18/9558 ein nichtöffentliches Fachgespräch mit vier Experten
durchgeführt hat.

Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, sie sei verwundert, dass die Fraktion DIE LINKE. ihr Antragsthema mit
dem Freistaat Bayern in Verbindung bringe. Es sei zutreffend, dass in Bayern Anfang 2018 eine neue - zusätzliche
- Behörde im Rahmen der Lebensmittelüberwachung eingerichtet werde. Was das Thema Transparenz anbelange,
sei bei jedem der von der Fraktion DIE LINKE. angeführten Betriebe von den Behörden „Ross und Reiter“ ge-
nannt worden. Statt der von der Fraktion DIE LINKE. geforderten Einführung eines pauschalen sog. Hygiene-
Barometers bzw. eines sog. Hygiene-Smileys für alle Betriebe sollte perspektivisch in Erwägung gezogen werden,
die richtigen „schwarzen Schafe“ - jene Betriebsinhaber, die grobe Verstöße gegen das Lebensmittelrecht begän-
nen, - mit einem Berufsverbot zu belegen. Damit würde das eindeutige Zeichen gesetzt, dass jeder Betriebsinha-
ber, die grob fahrlässig handele, in Zukunft in diesem Bereich nicht wieder tätig werden könnte. Ein sog. Hygiene-
Smiley würde zu mehr Unsicherheit beim Verbraucher führen sowie zusätzliche Bürokratie und höhere Kosten
bei Kontrolleuren und Betrieben bewirken. Schon heute müssten die Betriebe umfangreiche Dokumentationen
durchführen und schriftlich festhalten. Das Ergebnis des nichtöffentlichen Fachgespräches des Ausschusses am
29. Mai 2017 zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/4214 und zum Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/9558 habe die Fraktion der CDU/CSU in ihrer Position bestärkt,
dass mit einem sog. Hygiene-Smileys nicht weniger Bürokratie, wie dessen Befürwortern stetig behaupteten, son-
dern mehr verbunden wäre.

Die Fraktion der SPD betonte, sie halte den Antrag von seinem Inhalt her prinzipiell für zustimmungsfähig,
werde ihn aber aus Gründen der Koalitions-Raison ablehnen. Die Novellierung des Verbraucherinformationsge-
setzes (VIG) und von § 40 des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) würde seit geraumer Zeit zwischen
den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, bisher ohne Erfolg, intensiv erörtert. Das nichtöffentliche Fachgespräch
des Ausschusses am 29. Mai 2017 habe noch einmal deutlich gemacht, dass es möglich sei, Kontrollergebnisse
der Lebensmittelüberwachung ohne Mehraufwand zu veröffentlichen. Das „Killerargument“, dass mit den Kon-
trollen die Bürokratie zunähme, sei im Zeitalter der Digitalisierung nicht statthaltig. Unter Zuhilfenahme mo-
dernster Techniken könnten die Kontrollen unproblematisch und mit geringem Zeitaufwand veröffentlicht wer-
den. Die Fraktion der SPD habe am 30. Mai 2017 ein Positionspapier „Transparenz für Verbraucherinnen und
Verbraucher bei Lebensmitteln“ beschlossen, das die umfassende Veröffentlichung von Verstößen gegen das Le-
bensmittelrecht fordere. Notwendig sei, dass exakt „Ross und Reiter“ genannt werden könnten. Unnötige doppelte
Beprobungen lehne sie ebenso wie die derzeitige Bußgeldschwelle in Höhe von 350 Euro ab. Die Vorschläge des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Fraktion der CDU/CSU, neue Hürden
für die rechtssichere Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei Hygieneverstößen ein-
zuführen, würden von der Fraktion der SPD abgelehnt. Sie werde weiter daran arbeiten, dass es in naher Zukunft
ein erneuertes LFGB geben werde, das für mehr Transparenz sorgen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. bemerkte, in dem am 29. Mai 2017 durchgeführten nichtöffentlichen Fachgespräch
des Ausschusses zu ihrem und zu einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe es sie erstaunt,
vom Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu hören, dass in Bayern
im Rahmen der Lebensmittelüberwachung eine landesweite neue Behörde für die sog. komplexen Betriebe ge-
schaffen werde, was zumindest eine Reaktion auf die langjährigen Versäumnisse der Politik in Bayern, u. a. der
Skandal um die Firma Bayern-Ei sowie der um eine Großbäckerei, sei. Der Ausschuss habe sich über die letzten
Jahre häufig mit solchen Ereignissen beschäftigen müssen. Gerade deshalb halte die Fraktion DIE LINKE. es für
besonders notwendig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz über die Veröffentlichung der
Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung erhielten. Sie halte den sog. Hygiene-Smiley oder ein sog. Hy-
giene-Barometer für notwendig, damit diese Transparenz hergestellt werden könne. Dadurch würden die „guten“
Betriebe gestärkt und die „schwarzen Schafe“ könnten sich nicht weiterhin hinter einem vermeintlichen Daten-
schutz verstecken. Es würde mittelfristig dazu führen, dass wesentlich weniger Kontrollen durchgeführt werden

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12636
müssten, sodass die möglicherweise anfänglich höheren Kosten für die Bundesländer sukzessive aufgefangen
werden könnten. Andere Länder, wie z. B. Dänemark, Frankreich und Großbritannien, hätten mit ähnlichen Sys-
temen sehr positive Erfahrungen gemacht. Sie hätten begriffen, dass Transparenz anstatt geheim gehaltener Kon-
trollergebnisse eine positive Sache für Verbraucherinnen und Verbraucher sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Fraktion der SPD für ihr Verhalten im Ausschuss.
Letztere habe erklärt, den Antrag abzulehnen, obwohl sie ihn inhaltlich teile. Sie erstelle Positionspapiere wie
eine „Oppositionsfraktion“ und sei gleichzeitig in der Bundesregierung vertreten. Es werde dringend eine Novel-
lierung des LFGB für eine sichere Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung von Rechtsverstößen gebraucht. Seit
Jahren seien die dafür eingerichteten Internetseiten der Länder nicht mehr in Betrieb, weil die Gesetzeslage zu
unklar sei und die Gerichte die Nennung der betroffenen Unternehmen untersagt hätten. Ein vom BMEL erarbei-
teter Gesetzentwurf zur Änderung des LFGB, mit dem es nach eigener Aussage einen Arbeitsauftrag aus dem
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgegriffen habe, sei in der „Schublade“ verschwunden. Eine parla-
mentarische Befassung des Gesetzentwurfes sei unverständlicherweise bisher ausgeblieben. Die Bundesländer
warteten weiterhin auf eine Lösung in Form einer sicheren Rechtsgrundlage im Rahmen des LFGB, auf die sie
dringend angewiesen seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde deshalb ihren eigenen Antrag
„Rechtssicherheit und Transparenz bei Lebensmittelkontrollen endlich herstellen“ auf Drucksache 18/9558 in der
nächsten Ausschusssitzung beraten lassen wollen. Die Forderung im Antrag, einen bundesweiten Schlüssel für
die Anzahl der Stellen von Lebensmittelkontrolleuren in den jeweiligen Bundesländern verbindlich zu vereinba-
ren, werde aus Gründen der föderalen Zuständigkeit nicht geteilt.

2. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und einer Stimme aus der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/4214 abzulehnen.
Berlin, den 31. Mai 2017

Alois Rainer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

1. Abschließende Beratung

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