BT-Drucksache 18/12514

zu der Unterrichtung durch die Deutsche Welle - Drucksachen 18/10856, 18/11025 Nr. 1.5 - Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle für das Jahr 2017

Vom 29. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12514
18. Wahlperiode 29.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Deutsche Welle
– Drucksachen 18/10856, 18/11025 Nr. 1.5 –

Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung 2014 bis 2017
der Deutschen Welle für das Jahr 2017

A. Problem
Die gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Auslandsrundfunk
Deutsche Welle ist gesetzlich verpflichtet, für jeweils vier Jahre eine Aufgaben-
planung zu erstellen und diese Aufgabenplanung jährlich fortzuschreiben.

In ihrer aktuellen Unterrichtung konstatiert die Deutsche Welle, die eingeleiteten
Programm- und Strukturreformen zeigten die angestrebten Ergebnisse. Die Deut-
sche Welle habe das Profil ihrer journalistischen Angebote geschärft und ihre Ver-
triebspartnerschaften ausgebaut. Im Ergebnis sei es gelungen, ihre Reichweite
deutlich zu steigern. In weiten Teilen der Welt bleibe die Deutsche Welle eine
unverzichtbare „Stimme der Freiheit“.

Die Anforderungen an die Deutsche Welle sind nach eigener Darstellung weiter
gestiegen. Im Jahr 2016 seien Konflikte wie zwischen Russland und der Ukraine,
in der arabischen Welt, in Teilen Asiens und Afrikas prägend für die Arbeit ge-
wesen. Hinzu getreten sei der weltweite Kampf gegen den Terror, die Türkei sei
verstärkt ins Blickfeld gerückt, in Polen und auf dem Westbalkan hätten sich be-
unruhigende Tendenzen gezeigt.

Die weiter wachsenden Anforderungen an die Deutsche Welle erforderten zwin-
gend höhere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Das Potenzial der Deutschen
Welle, Deutschland mit seinen Positionen in der Welt medial darzustellen, sei
noch nicht ausgeschöpft, das bisherige Budget lasse jedoch im Wettbewerb mit
deutlich bessergestellten Konkurrenten auf dem Medienmarkt keine Spielräume
mehr.

B. Lösung
Annahme einer Entschließung, in der der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordert, die finanzielle Förderung der Deutschen Welle weiter zu steigern
und die Deutsche Welle vergleichbar mit anderen europäischen Auslandssendern

Drucksache 18/12514 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
auszustatten. Außerdem soll die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Deut-
schen Welle mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fördern und die
DW Akademie nachdrücklich unterstützen, um auf diese Weise weltweit unter
anderem die Meinungsfreiheit und den Zugang zu hochwertiger Information zu
stärken.

Kenntnisnahme und Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Die Deutsche Welle finanziert sich aus einem jährlichen Zuschuss und aus Zu-
wendungen des Bundes sowie sonstigen Einnahmen. Für die Aufgabenplanung
sind gemäß dem Deutsche-Welle-Gesetz die mittelfristige Finanzplanung der
Bundesregierung und die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers maßgeblich.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12514
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung durch die Deutsche Welle auf Drucksachen
18/10856, 18/11025 Nr. 1.5 folgende Entschließung anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Angesicht internationaler Krisen und Kriege wird dem Auslandsrundfunk
weltweit immer größere Bedeutung beigemessen. Viele Staaten setzen erhebliche
und steigende finanzielle Mittel für ihre Auslandssender und internationale Kom-
munikation ein. Gleichzeitig nehmen Phänomene wie gezielte Falsch- oder Des-
information im technologischen Umfeld der Digitalisierung und ein damit einher-
gehendes verändertes Kommunikations- und Informationsverhalten vieler Men-
schen erheblich zu.

Seit der Verabschiedung der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 der Deutschen
Welle durch den Rundfunkrat und der Stellungnahme des Deutschen Bundestages
im Jahr 2014 (Drucksache 18/3595) haben sich die Rahmenbedingungen für den
deutschen Auslandsrundfunk wesentlich verändert. Zunehmende Konkurrenz auf
den internationalen Medienmärkten und ein beschleunigter technologischer Wan-
del stehen neben aktuellen geopolitischen Entwicklungen. Der Russland-Ukraine-
Konflikt mit einer begleitenden Propagandaoffensive, der kurze sogenannte Ara-
bische Frühling, einhergehend mit Konflikten in der arabischen Welt, der auch in
Europa ausgeübte islamistische Terror, weltweite Migrationsbewegungen und die
Ankunft von rund einer Million Flüchtlinge in Deutschland sowie der in der Tür-
kei verhängte Ausnahmezustand und diplomatische Verwerfungen zwischen der
Türkei und europäischen Ländern einschließlich Deutschlands seien hier genannt.
Hinzu kommt in einer Reihe von europäischen Ländern das Aufkommen von po-
pulistischen und national-isolationistischen Kräften, die die parlamentarischen
Demokratien herausfordern.

Die Situation der Presse- und Meinungsfreiheit hat sich weltweit in den vergan-
genen Jahren – teilweise dramatisch – verschlechtert. Auch in Europa sind zuneh-
mende Bedrohungen und Einschränkungen für die Arbeit von Journalistinnen und
Journalisten sowie Medienberichterstattern zu beobachten. Die Deutsche Welle
ist mit ihren Journalistinnen und Journalisten davon einerseits unmittelbar betrof-
fen. Andererseits kommt ihr als „Stimme der Freiheit“ eine wachsende Verant-
wortung für Meinungsfreiheit und -pluralität zu.

Mit der Fortschreibung der Aufgabenplanung dokumentiert die Deutsche Welle,
dass sie die richtigen Schlussfolgerungen aus diesen Rahmenbedingungen zieht.
Die gesetzten regionalen Programmschwerpunkte hat der Deutsche Bundestag be-
reits durch die Gewährung von Sondermitteln unterstützt. Die Ertüchtigung des
englischsprachigen TV-Programms zu einem breaking-news-fähigen Kanal hat
die internationale Relevanz des Senders erheblich erhöht. Der beschleunigte Um-
bau zu einem digitalen Medienunternehmen auf allen Ebenen unter der Devise
„digital zuerst“ ist notwendig, um die Inhalte möglichst effizient auf allen heute
von den Zielgruppen genutzten Medien- und Kommunikationskanälen verbreiten
zu können. Verstärkte Anstrengungen in den sozialen Netzwerken dienen dem
Vertrieb der Inhalte und dem Dialog mit den Nutzern. Durch den forcierten Aus-
bau von Vertriebspartnerschaften werden namhafte Reichweitensteigerungen er-
zielt.

Durch das Deutsche-Welle-Gesetz ist der Auslandsrundfunk zur Förderung der
deutschen Sprache verpflichtet (§ 4 DWG). Entsprechend hat sich der Deutsche
Bundestag in seiner Stellungnahme zur Aufgabenplanung 2014 bis 2017 zu den

Drucksache 18/12514 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
deutschsprachigen Programmen bekannt. Mit der Programmreform im Februar
2017 hat die Deutsche Welle ihrem deutschsprachigen Fernsehkanal ein neues
Profil als Kultursender verliehen. Die Deutsche Welle kommt damit ihrem Auf-
trag nach, für die europäisch gewachsene Kulturnation Deutschland in der Welt
zu werben. So trägt zum Beispiel die Berichterstattung über das diesjährige Re-
formationsjubiläum, aber auch das Bauhaus-Jubiläum 2019 und das Beethoven-
jahr 2020 dazu bei, Deutschland weltweit als einzigartiges Kulturreiseziel zu prä-
sentieren.

Es ist wichtig, professionellen Journalismus und Meinungspluralismus auch in
ausgewählten Drittländern zu fördern. Deshalb stärkt die DW Akademie unab-
hängige Medien und Journalisten, baut Netzwerke und Schulungseinrichtungen
auf, berät Regierungen und Presseräte. Mehr als 100 Millionen Menschen profi-
tieren davon. Nachhaltige Strategien brauchen langfristige Projekte, verlässliche
Partner und eine verlässliche Finanzierung.

Die Deutsche Welle sieht im Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung
als künftige Zielgruppe auch „Ausländer, die sich temporär in Deutschland auf-
halten“, beispielsweise Flüchtlinge, Touristen und Geschäftsreisende, an. Unter
der Überschrift „Fortentwicklung des Programmauftrags“ spricht sie sich dafür
aus, dass die in das Ausland ausgestrahlten Fernsehprogramme in englischer, spa-
nischer und arabischer Sprache Ausländern im Inland verfügbar gemacht werden
sollten. Als Vorbild wird die erfolgreiche Bereitstellung von „DW Arabia 2“ für
Flüchtlinge aus der arabischen Welt in Deutschland genannt (Drucksache
18/10856, S. 10). Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, u. a. die wett-
bewerblichen Auswirkungen einer Ausweitung der Deutsche-Welle-Programme
für die Anbieter auf den nationalen Medienmärkten sorgfältig zu prüfen. Sollte
eine solche Programmausdehnung in das Inland erwogen werden, müsste sie
rechtssicher ausgestaltet werden.

Die Deutsche Welle hält ihr Entwicklungspotenzial, „Deutschland mit seinen Po-
sitionen in der Welt medial darzustellen“, für „noch nicht ausgeschöpft“ (Druck-
sache 18/10856, S. 11). Der Deutsche Bundestag teilt diese Sichtweise. Er be-
grüßt, dass die Deutsche Welle sich in ihrer Aufgabenplanung selbst 150 Millio-
nen wöchentliche Nutzerkontakte als Ziel gesetzt hat.

Dazu ist es notwendig, für eine angemessene finanzielle Ausstattung zu sorgen
und die bereits erreichten beträchtlichen Haushaltsaufwüchse der letzten Jahre zu
verstetigen. Im Jahr 2017 erhält die Deutsche Welle aus dem Etat der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Bundeszuschuss in Höhe von
325,1 Mio. Euro. Hinzu kommen Projektförderungen aus dem Auswärtigen Amt
und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung. Dies entspricht einer Steigerung von rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der Deutsche Bundestag erkennt die mit dem Eckwertebeschluss der Bundesre-
gierung für den Bundeshaushalt 2018 erreichten Aufwüchse ausdrücklich an. Die-
ser sieht dauerhaft zusätzliche Mittel in Höhe von 25,728 Mio. Euro vor, davon
14,5 Mio. Euro für das Programm, anteilig 6,228 Mio. Euro zum Ausgleich von
Mehrausgaben im Personalbereich und 5 Mio. Euro für Investitionen. Durch die
investiven Mittel wird die Deutsche Welle u. a. in die Lage versetzt, erforderliche
Investitionen zur Unterstützung ihrer IT-Strategie vorzunehmen. Das Parlament
als Haushaltsgesetzgeber ist schon in den vergangenen Jahren darauf bedacht ge-
wesen, nicht nur programmliche Maßnahmen zu fördern, sondern nachhaltig in
die Infrastruktur des Senders zu investieren.

So erfreulich die seit 2005 erzielten Aufwüchse sind, zeigt der Vergleich der Aus-
stattung mit dem weltweiten Angebot der BBC (524 Mio. Euro im Jahr 2017) und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12514
des französischen Auslandsrundfunks (380,5 Mio. Euro.) doch, dass der Bund in
seinen Anstrengungen zur Förderung der Deutschen Welle nicht nachlassen darf.

Der Sender und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch in den von
gekürzten und bis zuletzt begrenzten Budgets geprägten Jahren anerkennenswerte
und hervorragende Arbeit geleistet und Deutschland in der Welt würdig repräsen-
tiert. Die aufgrund limitierter Finanzmittel notwendig gewordenen Umbaumaß-
nahmen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut und motiviert bewältigt,
wofür ihnen der Deutsche Bundestag herzlich dankt.

Der Deutsche Bundestag unterstützt den von der Deutschen Welle vorgelegten
Entwurf der Fortschreibung der Aufgabenplanung 2014 bis 2017 für das Jahr
2017 und fordert die Bundesregierung auf,

1. sich für eine weitere Anhebung der Förderung der Deutschen Welle einzuset-
zen. Die Deutsche Welle muss finanziell vergleichbar mit anderen großen euro-
päischen Auslandssendern ausgestattet sein. Dies steht im Einklang mit dem Be-
schluss des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am
10. November 2016: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor dem Hinter-
grund der zunehmenden Bedeutung der Deutschen Welle im Zusammenhang mit
den neuen internationalen Herausforderungen die haushaltsmäßige Ausstattung
der Deutschen Welle neu zu bewerten und sich in der künftigen Höhe der finan-
ziellen Ausstattung an dem Beispiel des Senders in Frankreich zu orientieren“
(Ausschussdrucksache 18(8)4015);

2. den weiteren Ausbau der bewährten Zusammenarbeit der Deutschen Welle mit
ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio unter Wahrung der
Interessen und der Rechte der Urheber zu begleiten und zu fördern;

3. die Arbeit der DW Akademie nachdrücklich zu unterstützen und auf diese
Weise Meinungsfreiheit, digitale Teilhabe sowie Erstellung von und Zugang zu
qualitativ hochwertigen Informationen weltweit zu stärken.“

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Siegmund Ehrmann
Vorsitzender

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Martin Dörmann
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Tabea Rößner
Berichterstatterin

Drucksache 18/12514 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Martin Dörmann, Harald Petzold
(Havelland) und Tabea Rößner

I. Überweisung

Die Unterrichtung durch die Deutsche Welle auf Drucksache 18/10856 wurde gemäß § 80 Absatz 3 der Ge-
schäftsordnung am 27. Januar 2017 (Drucksache 18/11025 Nr. 1.5) zur federführenden Beratung an den Aus-
schuss für Kultur und Medien überwiesen. Zur Mitberatung wurde die Vorlage an den Auswärtigen Ausschuss,
den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In ihrer aktuellen Unterrichtung konstatiert die Deutsche Welle, die eingeleiteten Programm- und Strukturrefor-
men zeigten die angestrebten Ergebnisse. Die Deutsche Welle habe das Profil ihrer journalistischen Angebote
geschärft und ihre Vertriebspartnerschaften ausgebaut. Im Ergebnis sei es gelungen, ihre Reichweite deutlich zu
steigern. In weiten Teilen der Welt bleibe die Deutsche Welle eine unverzichtbare „Stimme der Freiheit“.

Die Anforderungen an die Deutsche Welle sind nach eigener Darstellung weiter gestiegen. Im Jahr 2016 seien
Konflikte wie zwischen Russland und der Ukraine, in der arabischen Welt, in Teilen Asiens und Afrikas prägend
für die Arbeit gewesen. Hinzu getreten sei der weltweite Kampf gegen den Terror, die Türkei sei verstärkt ins
Blickfeld gerückt, in Polen und auf dem Westbalkan hätten sich beunruhigende Tendenzen gezeigt.

Die weiter wachsenden Anforderungen an die Deutsche Welle erforderten zwingend höhere Zuschüsse aus dem
Bundeshaushalt. Das Potenzial der Deutschen Welle, Deutschland mit seinen Positionen in der Welt medial dar-
zustellen, sei noch nicht ausgeschöpft, das bisherige Budget lasse jedoch im Wettbewerb mit deutlich besserge-
stellten Konkurrenten auf dem Medienmarkt keine Spielräume mehr.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss empfahl in seiner 90. Sitzung am 15. Februar 2017 Kenntnisnahme.

Der Haushaltsausschuss empfahl in seiner 106. Sitzung am 17. Mai 2017 Kenntnisnahme.

Der Ausschuss für Tourismus empfahl in seiner 72. Sitzung am 17. Mai 2017 Kenntnisnahme und Annahme
einer von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entschließung (Ausschussdrucksache
18(22)244) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union empfahl in seiner 86. Sitzung am 17. Mai
2017 Kenntnisnahme und Annahme einer von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entschlie-
ßung (Ausschussdrucksache 18(22)244) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien empfahl in seiner 83. Sitzung am 17. Mai 2017 Kenntnisnahme und die
Annahme einer von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(22)244 vorgelegten
Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12514
Die Fraktion der CDU/CSU warb um Zustimmung für die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorge-
legte Entschließung (Ausschussdrucksache 18(22)244), um so ein starkes Signal zugunsten der Deutschen Welle
an den nächsten Deutschen Bundestag auszusenden. Wenn die Deutsche Welle ihre definierten Zielgruppen er-
reichen wolle, müsse sie auf ein vorwiegend englischsprachiges Angebot setzen. Über diese Ausrichtung und die
Breaking-News-Fähigkeit der Deutschen Welle habe man im Ausschuss mehrfach diskutiert. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD hätten die Entwicklung von Anfang an positiv gesehen, weil damit schlicht die Fakten aner-
kannt würden. Auch alle Wettbewerber um die Meinungsführerschaft in der Welt setzten auf englische Angebote.
Wollte man alle Zielgruppen in ihrer Landessprache ansprechen, sei das weit jenseits der finanziellen Ressourcen,
die selbst bei einer Ausweitung des DW-Budgets erreicht werden könnten.

Bedenken gegen das Engagement der Deutschen Welle im Inland seien nachvollziehbar. Allerdings befinde man
sich in einer besonderen Situation. Derzeit sei der Anteil derjenigen, die sich temporär in Deutschland aufhielten,
ungewöhnlich groß. Deshalb sei die Idee nicht abwegig, diese Menschen über die Deutsche Welle anzusprechen.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD seien daher bereit, sich das Engagement der Deutschen Welle im Inland
– wenn auch ohne Euphorie – näher anzuschauen.

Defizite der Deutschen Welle beim Einsatz für die deutsche Sprache gemäß § 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes
gebe es nicht. Mit ihrem neuen deutschsprachigen Kulturkanal werde die Rundfunkanstalt ihrem Anspruch und
ihrer Aufgabe gerecht. Am Ende sei entscheidend, ob Angebote ihr Publikum erreichten. Die Kombination von
Internet-, Social-Media- und TV-Angebot in Deutsch lasse hoffen, dass sich die Reichweite wieder erhöhe, die
für die deutschsprachigen Angebote zuletzt leider eher gering gewesen sei.

Angesichts dessen, was wünschenswert und gleichzeitig machbar erscheine, sei viel zugunsten des deutschen
Auslandssenders erreicht. Es bleibe eine Herausforderung, möglichst viel Programm in möglichst vielen Sprachen
anzubieten.

Die Fraktion der SPD skizzierte das globale Umfeld, in dem die Deutsche Welle agiert. Propagandasender, die
Verbreitung von Fake News und die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten seien dafür kennzeichnend.
Die Bedeutung der Deutschen Welle sei daher weiter gewachsen.

Am Beginn der Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD versprochen, den Sender zu
stärken. Die Deutsche Welle habe daher in jedem Haushaltsjahr zweistellige Millionenbeträge zusätzlich erhalten.
Diese Entwicklung wollten die beiden Fraktionen nun noch verstärken. In der nächsten Wahlperiode müsse die
Deutsche Welle finanziell mindestens auf das Niveau des französischen Auslandssenders gehoben werden. Bisher
gebe es hier noch eine Differenz von rund 60 Mio. Euro im Jahresbudget. BBC World sei sogar noch deutlich
bessergestellt. Wenn die Ressourcen der Deutschen Welle vergrößert würden, komme das nicht zuletzt den Be-
schäftigten zugute. Nach einem intensiven Dialog über die Aufgabenplanung sei die Stimmung in der Belegschaft
inzwischen exzellent. Alle Sorgen aus der Vergangenheit seien ausgeräumt.

Mit ihrem Entschließungsantrag wollten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den nächsten Schritt politisch
unterstützen. Die Bundesregierung werde aufgerufen, sich bei der Budgetplanung an einem Beschluss des Haus-
haltsausschusses des Deutschen Bundestages von November 2016 zu orientieren. Im Ergebnis vergrößerten sich
die Chancen freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Festanstellung, auch zusätzliche Sprachangebote würden
dann möglich.

Unterstützen wollten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD auch die DW Akademie, die im Bereich der journa-
listischen Ausbildung eine wichtige Rolle spiele.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies auf ihren Entschließungsantrag, den sie zur Beratung der Aufgabenplanung
2014 bis 2017 eingebracht hatte (vgl. Drucksache 18/3595). Die Kritik der Fraktion sei vorrangig auf den forcier-
ten Umbau der Deutschen Welle in einen im Wesentlichen englischsprachigen Nachrichtensender gerichtet ge-
wesen. Die einseitige Ausrichtung auf Meinungsbildner und Entscheidungsträger habe die Fraktion dabei eben-
falls abgelehnt.

Genau diesen Umbau wollen die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD nun weiter vorantreiben. Die Frak-
tion DIE LINKE. wende sich nicht gegen seriöse Informationen in Zeiten, in denen die Presse- und Meinungs-
freiheit in vielen Ländern bedroht sei. Die Neuausrichtung der Deutschen Welle widerspreche jedoch ihrem Auf-
trag und ihrer Aufgabenstellung gemäß § 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes. Qualität und Unabhängigkeit der Deut-
schen Welle müssten garantiert bleiben, Sendungen in deutscher Sprache seien schwerpunktmäßig zu erhalten.

Drucksache 18/12514 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Außerdem gelte es, prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Sender durch Festanstellungen zu ersetzen. Kritisch
betrachte die Fraktion auch die angekündigte Fortentwicklung des Programmauftrages zugunsten von TV-Ange-
boten im Inland. Daher lehne die Fraktion den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass unabhängige Berichterstattung ein zentrales medi-
enpolitisches Anliegen sein müsse. Gerade auf unfreien Medienmärkten könne die Deutsche Welle einen Beitrag
leisten. Deshalb begrüße die Fraktion die finanzielle Besserstellung des Senders und eine Verstetigung seiner
Finanzierung, die nicht zuletzt dazu dienten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen bezahlen zu kön-
nen.

Der Ausbau der digitalen Angebote der Deutschen Welle sei ebenfalls richtig, vor allem in jenen Regionen der
Welt, in denen sich eine junge Bevölkerung vorwiegend über das Internet informiere. Wo einheimische Medien
unter wachsenden Druck gerieten – wie in der Türkei oder in Russland –, könne die Deutsche Welle eine mediale
Alternative bieten.

Was im Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD völlig fehle, sei eine kritische Perspektive.
Weder die übermäßige Fokussierung auf englischsprachige Programme noch die Ausweitung des Programms im
Inland werde angemessen aufgearbeitet. Zu kurz falle auch die Würdigung der Arbeit der DW Akademie aus. Für
die Fraktion komme so nur Stimmenthaltung infrage.

Berlin, den 17. Mai 2017

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Martin Dörmann
Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland)
Berichterstatter

Tabea Rößner
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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