BT-Drucksache 18/124

Anstehende Entscheidung zur "europäischen Drohne" auf dem EU-Gipfel im Dezember 2013

Vom 26. November 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 18/124
18. Wahlperiode 26.11.2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. Andre Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Anstehende Entscheidung zur „europäischen Drohne“ auf dem EU-Gipfel
im Dezember 2013

Am 19. und 20. Dezember 2013 wird sich der EU-Gipfel zur weiteren „Gemein-
samen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ positionieren. Dort soll der künf-
tige Einsatz von Drohnen im militärischen und nichtmilitärischen Bereich ent-
schieden werden, berichtet die „WIENER ZEITUNG“ (26. September 2013)
über eine Aussage des Vorsitzenden des EU-Militärkomitees, General Patrick de
Rousiers. Demnach gehe es um „unbemannte Luftfahrzeuge im Kampf“ sowie
ihre Nutzung für Kampfeinsätze der Europäischen Union. Auch solle die Euro-
päische Union entscheiden, ob Drohnen auch zur Grenzüberwachung genutzt
werden sollen. Entsprechende Forschungsprojekte, etwa zur Einbindung in das
neue Grenzüberwachungssystem EUROSUR, haben dies bereits technisch und
organisatorisch vorbereitet (Telepolis, 13. Mai 2013). Patrick de Rousiers erklärt
weiterhin, seitens der EU-Staaten gebe es die Bereitschaft, Gruppen von „Droh-
nen-Anwendern“ festzulegen.
Auf dem Gipfel geht es um die Frage, ob sich die Europäische Union auf die ge-
meinsame Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse (MALE = Medium
Altitude Long Endurance) einigen kann. Das Projekt firmiert unter dem Titel
„europäische Drohne“ und scheiterte nach Kenntnis der Fragesteller bislang
unter anderem an einer fehlenden Zusage von Regierungen der Mitgliedstaaten,
nach Ende der Entwicklungsphase entsprechende Drohnen zu kaufen. Die
Konzerne bemängelten in der Vergangenheit, ohne eine Abnahmegarantie keine
Gelder in Forschungen stecken zu können.
Bislang gab es im Wesentlichen zwei konkurrierende Vorhaben: Zum einen
organisieren sich die Rüstungskonzerne BAE Systems (Großbritannien) und
Dassault (Frankreich) zur Forschung und Entwicklung der Drohne „Telemos“.
Ein anderes Konsortium unter Führung des EADS-Konzerns (EADS = Euro-
pean Aeronautic Defence and Space Company) versuchte indes, eine „euro-
päische Drohne“ unter dem Namen „Talarion“ einzufädeln. Hierzu hatte EADS
bereits eine Kooperation mit der italienischen Firma Alenia Aermacchi sowie
Turkish Aerospace Industries angebahnt. Mittlerweile wird das Projekt „Tala-
rion“ als „Future European MALE“ (FEMALE) weiterverfolgt, das um etwa ein
Drittel größer als die „Talarion“ skaliert sein soll. Inzwischen wurde bekannt,
dass in den Verhandlungen zu einer „Großen Koalition“ zwischen der CDU,
CSU und SPD eine Einigung erzielt wurde, wonach statt der Beschaffung von
israelischen oder US-amerikanischen Kampf- oder Überwachungsdrohnen eine
„europäische Lösung“ bevorzugt würde (NETZPOLITIK, 14. November 2013).

Drucksache 18/124 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
An den Verhandlungen waren auch Staatssekretäre des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) beteiligt.
In einem Papier der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) vom 15. Okto-
ber 2013 wird auch von der Vorsitzenden eine europäische MALE-Drohne ge-
fordert (http://eeas.europa.eu/statements/docs/2013/131015_02_en.pdf). Diese
könnte auch im zivilen Bereich genutzt werden. Die Europäische Union solle
sich hierfür insbesondere das Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ zu-
nutze machen. Angekündigt wird eine „öffentlich-private Partnerschaft“ zwi-
schen Europäischer Kommission, EDA, Mitgliedstaaten und „der Industrie“.
Zur Entscheidung über eine „europäische Drohne“ hatte der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, bereits seit längerem Lobbyarbeit für
EADS gemacht (FOCUS Online, 3. August 2012). Der EADS Cassidian-Chef
Bernhard Gerwert kam laut eigener Auskunft hierzu am 10. Dezember 2012 mit
dem Bundesminister zu einem Vier-Augen-Gespräch zusammen. EADS habe
laut dem Staatssekretär im BMVg Stéphane Beemelmans „sehr intensiv bei mir
lobbyiert oder geworben“ für das Projekt (stern.de, 31. Juli 2013). Später habe
sich Bernhard Gerwert bei ihm für die Unterstützung bedankt. Nach eigenen An-
gaben wirbt der Bundesverteidigungsminister seit Monaten für noch mehr euro-
päische Anstrengungen: Auf seine Initiative hin befasse sich demnach die EDA
mit der Thematik (bmvg.de, 31. Juli 2013). Gespräche habe er dazu auch mit der
Europäischen Kommission und der Repräsentantin des zivil-militärischen Euro-
päischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt.
Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Position zu einer „europäischen Drohne“
befasste sich auch ein Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19. November
2013 mit der Thematik einer „europäischen Drohne“ (DefenseNews, 14. No-
vember 2013). Weitere Tagesordnungspunkte seien der Start neuer Programme
und „Roadmaps“ zu unbemannten Systemen. Eine „europäische Lösung“ könne
dadurch für die Jahre 2020 bis 2025 anvisiert werden. „DefenseNews“ zitiert
eine ungenannte Quelle, wonach die Regierungen Deutschlands, Frankreichs,
Griechenlands, Italiens, der Niederlande, Polens und Spaniens eine Absichtser-
klärung (letter of intent) unterzeichnen wollen, um eine „European MALE
RPAS User Community” einzurichten. Ähnlich hatte sich bereits der deutsche
Bundesverteidigungsminister geäußert. Ressourcen würden gebündelt und Er-
fahrungen geteilt; gleichzeitig könnten gemeinsame Standards erarbeitet werden.
Laut „DefenseNews“ würden aber gleichzeitig Deutschland, Österreich, Belgien,
Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien ein Programm zur
Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftraum verfolgen. Neben gesetz-
lichen Verfahren müssten hierfür aber insbesondere Ausweichverfahren ent-
wickelt werden. Ebenfalls von den Verteidigungsministern geplant sei deshalb
eine „politische Erklärung“ zu Zertifizierung und Lufttüchtigkeit. Zivile An-
wendungen könnten dabei von zivilen Forschungen bzw. umgekehrt profitieren.
Die Europäische Kommission finanziert hierzu im Rahmen ihrer Strategie
„Towards a European strategy for the development of civil applications of
Remotely Piloted Aircraft Systems“ entsprechende Forschungen. Mehrere EU-
Einrichtungen, Konzerne und Institute sind im „Single European Sky Air Traffic
Management Research“ (SESAR) zusammengeschlossen, das als „technolo-
gische Säule des europäischen Vorhabens zur Einführung eines Einheitlichen
Europäischen Luftraumes (SES)“ gilt (Bundestagsdrucksache 17/12136).
Deutschland ist Mitglied im zivil-militärischen „Komitologieausschuss für den
Einheitlichen Europäischen Luftraum“ (Bundestagsdrucksache 17/14652) und
entsendet einen Vertreter des BMVg sowie des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung. Die Öffnung des Luftraumes über den EU-Mitglied-
staaten für Drohnen war für das Jahr 2016 anvisiert.
Die Fraktion DIE LINKE. steht für die streng zivile Nutzung von unbemannten
Plattformen. Wir fordern deshalb die sofortige Reißleine für alle großen Droh-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/124
nenprojekte der Bundesregierung und der Europäischen Union. Dies gilt für eine
Bewaffnung ebenso wie für die Überwachung oder Spionage.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit stehen Drohnen beim EU-Gipfel zur weiteren „Gemeinsamen

Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ auf der Agenda, welche Diskussionen
sollen geführt und welche Entscheidungen getroffen werden?
a) Wie haben sich welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich in

die Vorbereitung des Gipfels eingebracht?
b) Welche Papiere wurden hierzu verfasst, an wen waren diese gerichtet, und

wer arbeitete daran mit?
c) Was ist damit gemeint, wenn auf dem Gipfel Gruppen von „Drohnen-An-

wendern“ festgelegt werden sollen (WIENER ZEITUNG vom 26. Sep-
tember 2013), und wie könnten sich diese nach Ansicht der Bundesregie-
rung konfigurieren?

d) Inwieweit sind auch die NATO-Einrichtungen AGS Management Agency
(NAGSMA), Board of Directors (BoD) der AGS Management Organisa-
tion (NAGSMO), die Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems
(JCGUAS) oder Integrated Project Team (IPT) für die Airspace Integra-
tion von HALE in die Vorbereitung des EU-Gipfels involviert?

2. Wie wird sich die Bundesregierung beim EU-Gipfel hinsichtlich des künfti-
gen Einsatzes von Drohnen im militärischen und nichtmilitärischen Bereich
positionieren, und welche Vorschläge werden gemacht?

3. Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Nutzung unbemannter Luftfahr-
zeuge in Kampfeinsätzen (auch der Europäischen Union), und welche Hal-
tung wird sie hierzu vortragen?
Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung der Haltung wird sie beim
Gipfel einbringen?

4. Wie wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von Drohnen
auch zur Grenzüberwachung positionieren?
a) Inwieweit sollen bei dem Gipfel auch Ergebnisse entsprechender EU-For-

schungsprojekte, etwa zur Einbindung in das neue Grenzüberwachungs-
system EUROSUR, thematisiert oder auf deren Grundlage entschieden
werden?

b) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern Italien
Drohnen des Typs „Reaper“ zur Migrationskontrolle über dem Mittelmeer
einsetzt (auch über die Mitarbeit von Italien und Libyen in der Grenz-
sicherungsmission EUBAM Libyen)?

5. Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen
Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische Drohne“
einnehmen?
a) Welche Gespräche hat der Bundesverteidigungsminister hierzu seit Sep-

tember 2013 mit der Europäischen Kommission, der EDA oder dem zivil-
militärischen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) geführt?

b) Welche Mitteilungen mit welchem Inhalt haben Großbritannien, Frank-
reich, Italien und Spanien nach Kenntnis der Bundesregierung im Hin-
blick auf den Gipfel verfasst?

c) Inwiefern wird die Bundesregierung vorschlagen, an einem etwaigen
Konsortium zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“ auch EADS zu
beteiligen, und wie begründet sie dies?

Drucksache 18/124 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Inwiefern wird sie auf dem Gipfel bzw. im Rahmen von dessen Vorbe-
reitung auch das von EADS geplante „Future European MALE“ thema-
tisieren?

6. Inwiefern hat es auch nach dem 10. Dezember 2012 „Vier-Augen-Gesprä-
che“ oder sonstige Kontakte mit EADS auf Ebene der Staatssekretäre bzw.
deren Abteilungen hinsichtlich des Projekts „FEMALE“ gegeben?

7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Papier der
Europäischen Verteidigungsagentur vom 15. Oktober 2013, wonach eine
europäische MALE-Drohne auch im zivilen Bereich genutzt werden
könnte?
a) Inwiefern hat sie selbst zum Zustandekommen des Papiers beigetragen?
b) Welche Vorhaben zur Entwicklung einer „europäischen Lösung“ könn-

ten nach Ansicht der Bundesregierung im Forschungsrahmenprogramm
„Horizon 2020“ entwickelt werden?

c) Was ist mit dem Vorschlag der EDA gemeint, eine „öffentlich-private
Partnerschaft“ zwischen Europäischer Kommission, EDA, Mitgliedstaa-
ten und „der Industrie“ einzurichten, und wie hat sich die Bundesregie-
rung hierzu bislang positioniert?

8. Worum handelt es sich beim „Steering Board mandate“ vom April 2013 der
EDA (Ratsdokument 15263/13), und inwieweit hat die Bundesregierung
hieran mitgewirkt?

9. Mit welchem Inhalt und Ergebnis standen Drohnen beim Treffen der EU-
Verteidigungsminister am 19. November 2013 auf der Agenda, welche Dis-
kussionen wurden geführt und welche Entscheidungen oder Verabredungen
getroffen?
a) Wie haben sich welche Behörden der Bundesregierung diesbezüglich in

die Vorbereitung des Treffens eingebracht?
b) Welche Papiere wurden hierzu verfasst, an wen waren diese gerichtet,

und wer arbeitete daran mit?
c) Welche weiteren Programme und „Roadmaps“ zu unbemannten Syste-

men wurden diskutiert?
10. Welcher Ausblick zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit einer „europäischen

Lösung“ wurde beim Treffen der EU-Verteidigungsminister am 19. Novem-
ber 2013 diskutiert, und hält die Bundesregierung die Aussagen für realis-
tisch (bitte begründen)?
a) Welche Diskussionen hinsichtlich der Verteilung von Entwicklungs-

kosten für eine „europäische Drohne“ wurden geführt, und welche Ver-
abredungen wurden getroffen?

b) Welche Diskussion zu bewaffneten Fähigkeiten wurden geführt?
c) Welche Position nahm die Bundesregierung hierzu ein?
d) Wie wurde dies seitens der anderen Beteiligten kommentiert?

11. Worum handelt es sich beim „letter of intent“, den laut Medienberichten
angeblich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands,
Italiens, der Niederlande, Polens und Spaniens unterzeichnet haben bzw.
unterzeichnen wollen?
a) Worin bestünde die Zielsetzung einer demnach ebenfalls anvisierten

„European MALE RPAS User Community“?
b) Welche Vorschläge haben welche Behörden der Bundesregierung hierzu

gemacht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/124
12. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung politisch weiterhin an die „Decla-
ration of Intent“ mit Frankreich zur gemeinsamen Entwicklung eines
MALE UAS gebunden (Bundestagsdrucksache 17/14776)?

13. Vor dem Hintergrund, dass im Februar 2012 die Regierungen Großbritanni-
ens und Frankreichs mit Verweis auf das Lancaster House Agreement von
2010 feststellten, „our planned cooperation on UAS within a long term stra-
tegic partnership framework (is) aimed at building a sovereign capability
shared by our two countries“, und es über die Teilnahme Großbritanniens
an dem jetzt von Deutschland und Frankreich thematisierten Projekt auch
im Nachgang zum Verteidigungsministertreffen am 19. November 2013 wi-
dersprüchliche Informationen gibt, fragen wir die Bundesregierung, was die
Erkenntnisse der Bundesregierung über die Haltung Großbritanniens zum
deutsch-französischen Vorstoß sind?
In welchem Maße ist BAE Systems beim Zustandekommen des jetzigen
Vorschlags involviert?

14. Aus welchem Grund hatte sich der Bundesverteidigungsminister im Mai
2013 „eigeninitiativ mit einem Schreiben an die Europäische Kommission
gewandt“ und einen „Meinungsaustausch über gemeinsame Rahmenbedin-
gungen der Zulassung von UAS in Europa und über die Integration von
UAS in den kommenden Einheitlichen Europäischen Luftraum“ anzuregen,
und was hat sich daraus bis heute ergeben (Bundestagsdrucksache 17/
14776)?

15. Auf welchen „diversen Ebenen zwischen dem Bundesministerium der Ver-
teidigung und europäischen Einrichtungen“ waren Zulassungsfragen einer
„europäischen Drohne“ seit Januar 2013 „regelmäßig Gegenstand von Ge-
sprächen“ (Bundestagsdrucksache 17/14776)?

16. Worum handelt es sich bei dem Programm zur Integration von Drohnen in
den allgemeinen Luftraum, das laut „DefenseNews“ Deutschland, Öster-
reich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien
gleichzeitig verfolgen?
Inwiefern trifft es zu, dass von den entsprechenden Verteidigungsministern
geplant sei, eine „politische Erklärung“ zu Zertifizierung und Lufttüchtig-
keit zu veröffentlichen, und welchen Inhalt soll diese haben?

17. Welche Sitzungen des zivil-militärischen „Komitologieausschusses für den
Einheitlichen Europäischen Luftraum“ haben in den Jahren 2012 und 2013
stattgefunden, wer nahm daran jeweils teil, und welche Tagesordnung
wurde behandelt?

18. Welche Treffen der Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems
(JCGUAS) sowie ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace
Working Group“ (FINAS) haben im Jahr 2013 stattgefunden, wer nahm da-
ran teil, und welche Tagesordnung hatten diese?
Wie lange dauert die Amtszeit der US-Vorsitzenden der JCGUAS sowie der
FINAS (auch kommissarisch)?

19. a) Inwiefern will die Bundesregierung dafür eintreten, dass Waffensys-
teme, die sich ihr Ziel teilweise alleine suchen und bekämpfen, inter-
national geächtet werden?

b) Inwiefern wird das Bekenntnis „Extralegale Tötungen lehnen wir kate-
gorisch ab” auch hinsichtlich der Steuerung solcher Einsätze bzw. deren
Beihilfe durch US-amerikanische Einrichtungen von deutschem Staats-
gebiet aufrechterhalten?

Drucksache 18/124 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Wie will die Bundesregierung alle völker- und verfassungsrechtlichen,
alle ethischen und sicherheitspolitischen Fragen hinsichtlich der Nut-
zung militärischer Drohnen klären, und welche Schritte sind hierzu an-
visiert?

20. Aus welchem Grund wurden bislang keine „Trainingsflüge“ von Drohnen
der US-Armee in Korridoren zwischen US-Basen über Bayern genehmigt
(Bundestagsdrucksache 18/26)?
a) Inwiefern trifft die Aussage eines US-Militärsprechers zu, wonach die

Flüge lediglich wegen schlechten Wetters um einige Tage verschoben
wurden (Bayerischer Rundfunk, 21. Oktober 2013)?

b) Wann wird eine Entscheidung über die Genehmigung der Flüge in Kor-
ridoren getroffen?

21. Da weder die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Bundeswehr
noch die parlamentarische G10-Kommission für die datenschutzrechtliche
Aufsicht ausländischer „Trainingsflüge“ mit Drohnen in Deutschland zu-
ständig sind (http://tinyurl.com/pbkor4l), wer kann dann nach Ansicht der
Bundesregierung entsprechende Aktivitäten der US-Streitkräfte in Deutsch-
land parlamentarisch oder anderweitig kontrollieren?
Sofern auch nach Ansicht der Bundesregierung eine derartige Kontrolle
unmöglich ist, wieso wird die Genehmigung für entsprechende Flüge über-
haupt erteilt?

22. Inwiefern ist es der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie die US-Ba-
sis Ramstein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den Ein-
satz von Drohnen“ genutzt wird (Bundestagsdrucksache 17/14401), wohl
aber als Relaisstation für Funkverbindungen oder zur Steuerung (Süddeut-
sche Zeitung, 30. Mai 2013)?

23. Was ergab die Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen Regie-
rung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“
bzw. „Reaper“, die seit Juni dieses Jahres „hinsichtlich der wirtschaftlichen
und technischen Aspekte“ durch die für die Bearbeitung zuständige Abtei-
lung AIN des BMVg ausgewertet“ wird (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/14530)?
a) Inwieweit hat es hierzu weitere Korrespondenz zwischen den zuständi-

gen Behörden der USA und der Bundesregierung gegeben?
b) Welche Kosten werden in dem Dokument für die Beschaffung der Droh-

nen und Basistationen genannt?
c) Was ergab die Bitte um eine Verlängerung der Angebotsbindefrist durch

das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für Ausrüs-
tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (Schreiben des
Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt an den Abgeordne-
ten Andrej Hunko, 21. August 2013)?

d) Wer gehört dem zuständigen „Projektteam“ an, das mit der Auswertung
befasst ist?

e) Was ergab die Auswertung einer ähnlichen Offerte aus Israel bezüglich
der Beschaffung von „Heron“-Drohnen?

24. Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zur Ursache des
mittlerweile dritten Absturzes einer Bundeswehr-Drohne des Typs „Heron“
in Afghanistan machen, die nach Angaben der Bundeswehr „aus bisher
ungeklärter Ursache mit einem Berg kollidierte“ (bundeswehr.de, 9. No-
vember 2013)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/124
a) Inwieweit treffen Berichte zu, wonach es auch Hinweise auf ein Ein-
dringen in das elektronische Steuerungssystem gebe (THE AVIONIST,
13. November 2013)?

b) Wer hatte das Gerät bei Start, Landung sowie auf dem Flug gesteuert,
wann und wo fanden etwaige Übergaben der Kontrolle zwischen priva-
ten Firmen und Militärs statt?

c) Welche Kosten entstanden durch den Absturz, und wie werden diese
übernommen?

25. Was hat die Analyse des Beschlusses des Bundesgerichtshofs zur Freilas-
sung eines pakistanischen Studenten durch die Bundesanwaltschaft erge-
ben, da der Verdacht wegen Spionage im Deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt in Bremen nicht haltbar sei (WESER KURIER, 26. Oktober
2013), und welche „Schlüsse für ihr weiteres Vorgehen“ zieht die Bundes-
anwaltschaft?

26. Inwieweit ist das „Grobkonzept zum Aufbau einer militärischen Luftfahrt-
behörde in Deutschland“ mittlerweile in die „Feinausplanung“ übergegan-
gen (Bundestagsdrucksache 17/14652)?
a) Welche neueren Angaben zur Stationierung und Anzahl der Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter kann die Bundesregierung nun machen?
b) Welche Kontakte hat es hierzu bereits mit dem „Military Airworthiness

Authorities Forum“ der EDA, den beteiligten Military Airworthiness/
Aviation Authorities (MAA) der teilnehmenden europäischen Nationen
oder der European Aviation Safety Agency (EASA) gegeben, und wel-
chen Inhalt hatten diese?

27. Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 52 des Abgeordneten Andrej Hunko fest, „Im Zusammenhang mit der
Qualifizierungsphase des FSD Euro Hawk hat sich die G10-Kommission im
weitesten Sinne für zuständig erklärt“ (Bundestagsdrucksache 17/14617)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Schreiben
der G10-Kommission an den damals die Antwort gebenden Parlamentari-
schen Staatssekretär Christian Schmidt vom 8. Oktober 2013, in dem der
G10-Vorsitzende diese Behauptung als falsch zurückweist?

Berlin, den 25. November 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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