BT-Drucksache 18/1228

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2014

Vom 24. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1228
18. Wahlperiode 24.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2014

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informa-
tionen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung
wenig Beachtung finden.
So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei tatsächlich inhaltlichen
Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten las-
sen. Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen
unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent – und das, obwohl
Flüchtlinge, z. B. aus Serbien oder Mazedonien, zu nahezu 100 Prozent abge-
lehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr
2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbe-
scheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die
Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im
Ergebnis bei etwa der Hälfte aller Asylsuchenden, deren Asylantrag inhaltlich
geprüft wird, ein Schutzbedürfnis festgestellt wird.
Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auffas-
sung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asylprüfung
zuständig sei, im vierten Quartal 2013 war dies sogar zu 51,9 Prozent der Fall.
Übernahmeersuchen wurden vor allem an Polen gerichtet (39,4 Prozent), danach
folgte Italien (16,5 Prozent). Den 35 280 Ersuchen im Jahr 2013 standen jedoch
nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal
13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder Zypern betrug die-
ser Anteil sogar nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren sich
erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen erheb-
licher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund in-
dividueller Besonderheiten – oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter,
als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein un-
faires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder
eine Inhaftierung fürchten. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl
von rechtlosen, illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht nicht sein vorgeb-
liches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU Zugang zu einem fairen Asylverfah-
ren zu verschaffen. Innerhalb des BAMF werden trotz der im Endeffekt nur ge-
ringen Verteilungswirkung für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-Verfahren
zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulä-
ren Asylprüfung eingesetzt werden könnten.

Drucksache 18/1228 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – immer
häufiger gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchen-
den angehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begrün-
den sollte. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit des
individuellen Asylvortrags wird diese Identität zwischen Anhörer und Entschei-
der vom BAMF grundsätzlich angestrebt. In der Praxis ist dies jedoch häufig
nicht der Fall, bei Asylsuchenden aus den Westbalkanländern zum Beispiel nur
zu 60 Prozent. Die Zahl der Anerkennungen eines Schutzstatus durch die Ge-
richte ist bei Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzego-
wina höher als die Zahl der Anerkennungen durch das BAMF – was sehr außer-
gewöhnlich ist und ein Indiz für eine mangelhafte Prüfpraxis des BAMF sein
könnte.
Eine Möglichkeit zur Optimierung der Arbeitskapazitäten im BAMF wäre es,
auf massenhafte Widerrufsverfahren zu verzichten. Im Zeitraum von 2005 bis
2010 gab es fast ebenso viele Asylwiderrufe (38 500) wie Anerkennungen
(41 000). Im Jahr 2013 wurden 13 633 Widerrufsverfahren betrieben, nur noch
in jedem 20. Fall kam es dabei zu einer Aberkennung des zuvor gewährten
Flüchtlingsstatus. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumati-
sierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend und für Behörden
und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur Deutschland obligatorische
Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durch-
schnitt 7,2 Monate, im vierten Quartal 2013 6,1 Monate. Bei bestimmten Her-
kunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedo-
nien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen und vor-
gezogener Entscheidungen bedeutend kürzer und beträgt etwa zwei Monate.
Umso länger dauern die Verfahren bei Flüchtlingen aus Ländern mit hohen An-
erkennungschancen, im Jahr 2013 dauerte es bei den Herkunftsländern Afgha-
nistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate bis zu einer Entschei-
dung.
Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einge-
reist sind, ist über die letzten Jahre relativ stabil geblieben, im Jahr 2013 waren
es 3 879 Personen. Der zuvor oftmals beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aus-
setzung der Überstellungen nach Griechenland ist nicht eingetreten, Grenzsiche-
rungsmaßnahmen erschweren eine Weiterflucht von Griechenland in ein ande-
res Land der EU.
Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asylsu-
chende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge so-
wie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde gerade einmal 48 dieser
Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Ein-
reise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten
oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht be-
kannt.
35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder.
2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die berei-
nigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent lag. Ausgerechnet die
Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit durch-
schnittlich 11,2 Monaten besonders lange.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1228
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des

Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG – (in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) und
von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG)
in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2014, und wie
lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2013 (bitte in absolu-
ten Zahlen und in Prozent angeben und für die zehn wichtigsten Her-
kunftsländer gesondert darstellen sowie für jedes dieser zehn Länder in re-
lativen Zahlen angeben, wie viele einen internationalen Flüchtlingsstatus,
wie viele einen subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben;
bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren:
Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Ab-
satz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3
AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – be-
waffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige
existenzielle Gefahren – sowie schließlich die Verteilung von subsidiärem
Schutz auf nationaler bzw. europäischer Rechtsgrundlage darstellen)?

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen, bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte
wie zuvor differenzieren)?

c) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“ bei serbischen, mazedonischen, bosnischen, albani-
schen und montenegrinischen Asylsuchenden (soweit oben noch nicht an-
gegeben)?

d) Wie lauten die Quoten der Anerkennung von internationalem Flüchtlings-
schutz bzw. subsidiärem Schutz (bitte differenzieren) bei syrischen Asyl-
suchenden im ersten Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2013 bzw.
im Gesamtjahr 2013 (bitte auch jeweils nach Bundesländern differenziert
angeben), und falls es regional deutlich unterschiedliche Verteilungen von
Flüchtlingsschutz bzw. subsidiärem Schutz geben sollte, wie erklärt dies
die Bundesregierung, bzw. wie erklären dies fachkundige Bedienstete des
BAMF, auch vor dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staats-
sekretär Dr. Ole Schröder auf eine Mündliche Frage der Abgeordneten
Ulla Jelpke erklärt hat, dass es diesbezüglich keinerlei ermessensleitende
Vorgaben gebe (Plenarprotokoll 18/25, S. 1995, Anlage 19), und wie
lauten gegebenenfalls interne Vorgaben oder Dienstanweisungen im
BAMF zu dieser Frage, die nicht ermessensleitend sind (bitte ausführen)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im ersten
Quartal 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezi-
fischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal
gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2014 eingeleitet
(bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Aner-
kennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum
Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen), und
wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab
es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschie-
denen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren sowie die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die
jeweiligen Vorjahreswerte nennen)?

4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördli-
chen Entscheidung im ersten Quartal 2014 (bitte auch die Vergleichswerte

Drucksache 18/1228 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
des vorherigen Quartals 2013 nennen), wie lang war die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive
eines Gerichtsverfahrens), und wie lang war die durchschnittliche Bear-
beitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte
jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgean-
trägen differenzieren), und wie will das BAMF die in der Koalitionsverein-
barung als Ziel gesetzte maximal dreimonatige Verfahrensdauer erreichen
(bitte detailliert nach Einzelmaßnahmen und Zeitplanung aufführen)?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im ersten
Quartal 2014 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die
Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern
basierenden angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals
2013 nennen)?
a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betrof-

fenen Herkunftsländer und welche die zehn am stärksten angefragten EU-
Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben
sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien
und Ungarn nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden in
den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn,
Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser
Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durch-
führung eines Asylverfahrens überstellt?

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchge-
führten Dublin-II-Verfahren bzw. -Überstellungen in den genannten Zeit-
räumen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung ab-
gelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in abso-
luten und relativen Zahlen angeben)?

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung zu-
ständig gewesen wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenziert angeben)?

g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz bzw. Änderungsbedürf-
tigkeit des Dublin-Systems angesichts des Umstands, dass zwar immer
mehr Personal des BAMF für Dublin-Verfahren eingesetzt wird, dass aber
zugleich die Zahl der tatsächlichen Überstellungen im Vergleich zu den
Übernahmeersuchen oder zu den Zustimmungen zur Rückübernahme ver-
gleichsweise gering ist (bitte begründen)?

h) Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz bzw. Änderungsbedürf-
tigkeit des Dublin-Systems angesichts des Umstands, dass in den Jahren
2010 bis 2012 seine reale Verteilungswirkung für Deutschland bei gerade

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1228
einmal etwa 1 500 Asylsuchenden weniger pro Jahr lag (Überstellungen
durch Deutschland abzüglich Überstellungen nach Deutschland; vgl. Bun-
destagsdrucksache 17/14432, Antwort zu Frage 16)?

i) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte
differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es im Jahr 2013 durch
bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren; vgl. Bun-
destagsdrucksache 17/14432, Antwort zu Frage 16)?

j) Welche Maßnahmen zur „Verfahrensoptimierung“ in Hinblick auf Über-
stellungen tschetschenischer Asylsuchender nach Polen wurden auf einer
diesbezüglichen Bund-Länder-Besprechung im letzten Jahr besprochen,
erarbeitet bzw. empfohlen, und inwieweit verstößt die hieran anknüpfende
Info Nr. 44/2013 des Brandenburgischen Innenministeriums vom 24. Juli
2013 („Ausländerrecht: Beschleunigung des Dublin-Verfahrens im Hin-
blick auf Polen“), in der es z. B. heißt: „keine Nennung/Ankündigung des
konkreten Überstellungstermins“ gegen das Prinzip, wonach eine freiwil-
lige Ausreise stets Vorrang vor einer Abschiebung bzw. Überstellung
haben soll, und inwieweit gilt nach Auffassung der Bundesregierung die-
ses Prinzip bzw. gelten auch ganz grundsätzlich andere Regelungen der
EU-Rückführungsrichtlinie bei Überstellungen nach der Dublin-II-Ver-
ordnung (bitte ausführen)?

k) Inwieweit wird bei Asylsuchenden aus den Westbalkanländern vom
Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-II-Verordnung Gebrauch gemacht
(bitte entsprechende absolute und relative Größen nennen), wie wird dies
begründet, inwieweit soll dies der Verfahrensbeschleunigung dienen, und
was sagt dies über die Sinnhaftigkeit des Dublin-Systems aus (bitte dar-
legen)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2014 (bitte zum Vergleich
auch die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen) nach § 14a Absatz 2
des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene
(oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge
wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter
16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von un-
begleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge so-
wie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende
Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten)
Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten
Quartal 2014 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunfts-
ländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamt-
schutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte
nach verschiedenen Schutzstatus und den wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2014 an wel-
chen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen
wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zu-
rückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren, bitte auch nach den einzelnen Bundespolizeidi-
rektionen differenzieren, und soweit diese unbegleitete Minderjährige unter
16 bzw. unter 18 Jahren getrennt erfasst haben, dies gesondert angeben)?

Drucksache 18/1228 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2014 bzw. im vorherigen
Quartal 2013 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben,
differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, machen und zu-
dem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2014
an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte
auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und zu den
zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Gesamtjahr 2013 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache
18/705, Antwort zu Frage 11 darstellen, jedoch, wenn möglich, zusätzlich
nach internationalem bzw. subsidiärem Schutz differenzieren), und welche
Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

12. Wie viele Asylanhörungen gab es im ersten Quartal 2014 bzw. im vorheri-
gen Quartal 2013 (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie ist es zu erklären, dass es im Jahr 2013 insgesamt
nur 46 409 Anhörungen bei über 100 000 Asylgesuchen bzw. fast 81 000
Entscheidungen gab (bitte ausführen; welche Regelungen gelten beispiels-
weise für die – getrennte – Anhörung von Kindern)?

13. Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsu-
chenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im ersten
Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2013?

14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staats-
angehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bos-
nien-Herzegowina in den Monaten Februar, März und April 2014 gestellt
(bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nen-
nen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit wel-
chem Ergebnis beschieden?

15. In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär
bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -ent-
wicklung und -planung im BAMF und welche unterstützenden Sondermaß-
nahmen, insbesondere im Bereich Asyl, und wie ist die Bilanz der bishe-
rigen Versuche, das Personal im Bereich der Asylprüfung vorübergehend
respektive dauerhaft aufzustocken?

16. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundi-
gen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer
und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich,
bitte auch nach Ländern differenzieren)?

17. Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Zahl der Anerkennungen eines
Schutzstatus durch die Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Ser-
bien, Mazedonien oder Bosnien im Jahr 2013 höher lag als die Zahl der
Anerkennungen eines Schutzstatus durch das BAMF – ganz anders als im
Durchschnitt –, und inwieweit könnte dies ein Indiz für unzureichende
Asylprüfungen durch das BAMF bei diesen Herkunftsländern sein (bitte
darlegen), bzw. welche sonstigen Schlussfolgerungen und Konsequenzen
zieht die Bundesregierung?

18. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern
des Westbalkans kommen, im ersten Quartal 2014 gegenüber dem vor-
herigen Quartal 2013 entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen
die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne West-
balkan)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1228
19. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die geplante
Einordnung der Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina
als „sichere Herkunftsländer“ kaum Beschleunigungen im Behörden- oder
Gerichtsverfahren bringen wird, weil Asylanträge von Asylsuchenden aus
diesen Ländern jetzt schon zu über 90 Prozent als „offensichtlich unbegrün-
det“ abgelehnt werden (bitte ausführen)?

Berlin, den 22. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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