BT-Drucksache 18/12270

Erfahrungen mit dem Förderinstrument der Assistierten Ausbildung

Vom 3. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12270
18. Wahlperiode 03.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach,
Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Erfahrungen mit dem Förderinstrument der Assistierten Ausbildung

Im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018“ wurde die
Assistierte Ausbildung (AsA) eingeführt. Dafür beschloss der Deutsche Bundes-
tag im Februar 2015 die gesetzliche Grundlage. Mittlerweile können Jugendliche,
sofern sie Zielgruppe sind, eine assistierte Ausbildung absolvieren und, es konn-
ten Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt werden. Wir wollen nachfragen,
welche Erfahrungen und Entwicklungen sich zeigen. In vielen Gesprächen mit
Trägern der assistierten Ausbildung wurden Fragen aufgeworfen, die sich auf die
Ausgestaltung dieses Instruments, die Rahmenbedingungen und die Akzeptanz
bei Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben bezogen. In den Kernpunkten der
Allianz für Aus- und Weiterbildung wurden seitens der Bundesregierung als ers-
ter Schritt für das Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu 10 000 Plätze für die Assis-
tierte Ausbildung in Aussicht gestellt. Ferner heißt es dort: „Die Finanzierung für
die assistierte Ausbildung erfolgt aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
und für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter. Die Allianz-Partner wollen darüber
das Instrument der assistierten Ausbildung verstetigen. Sie werden 2015 gemein-
sam über die Ausweitung und die Finanzierung ab dem Ausbildungsjahr
2016/2017 entscheiden.“ Zudem sollte sie für die Begleitung von Geflüchteten in
der beruflichen Ausbildung geöffnet werden. Ende des Jahres 2018 läuft die Al-
lianz für Aus- und Weiterbildung aus. Wie es danach weitergeht, ist noch offen.
In der Präambel des Konzepts „Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130
SGB III“ (S. 6) heißt es: „Über eine Verstetigung des gesetzlichen Instruments
soll nach ersten Erfahrungen entschieden werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Jugendliche absolvieren seit ihrer Einführung eine Assistierte Aus-

bildung nach § 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (bitte
nach Bundesländern bzw. Regionaldirektionen, nach Branchen und Ausbil-
dungsjahren aufschlüsseln)?

2. Wie viele Ausbildungen mit Assistenz wurden abgebrochen?
Worin sieht die Bundesregierung die Gründe (bitte nach Bundesländern bzw.
Regionaldirektionen, nach Branchen und Ausbildungsjahren aufschlüsseln)?

3. Wie viele Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung konnten eine assistierte
Ausbildung beginnen?

Drucksache 18/12270 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele geflüchtete Jugendliche konnten eine assistierte Ausbildung begin-
nen (bitte nach Anerkennungsstatus anerkannt/geduldet/Asylsuchende und
Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber aufschlüsseln)?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem För-
derinstruments der Assistierten Ausbildung nach § 130 SGB III?

6. Welche Überschneidungen oder Kollisionen gibt es zu anderen Förderinstru-
menten, wie beispielsweise den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)?

7. Wo sieht die Bundesregierung Probleme bei der Umsetzung bzw. Durchfüh-
rung von Assistierten Ausbildungen?

8. Wie gelingt es, die Kontinuität der Träger in der Assistierten Ausbildung
über mehrere Jahre zu sichern, wenn jährlich neu ausgeschrieben wird?

9. Wie sichert die Bundesregierung die tarifliche Bezahlung der in der Assis-
tierten Ausbildung eingesetzten Fachkräfte?

10. Wie gestalten sich die Verhandlungen mit den Allianzpartnern zur Versteti-
gung des gesetzlichen Instruments der Assistierten Ausbildungen?

11. Wird die Bundesregierung aufgrund bisheriger Erfahrungen Nachjustierun-
gen bei der Umsetzung der Assistierten Ausbildung vornehmen?

12. Welche Nachjustierungen hält die Bundesregierung für notwendig?
Welche Veränderungen sind konkret vorgesehen?

13. Inwiefern plant die Bundesregierung einen flächendeckenden Ausbau dieses
Förderinstruments?

14. Inwiefern plant die Bundesregierung die Ausweitung des zu fördernden Per-
sonenkreises, der von der Inanspruchnahme dieses Förderinstruments profi-
tieren kann?

Berlin, den 2. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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