BT-Drucksache 18/12257

Deutschlands Beitrag zur Lösung des Konflikts im Südsudan

Vom 2. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12257
18. Wahlperiode 02.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Deutschlands Beitrag zur Lösung des Konflikts im Südsudan

Als jüngstes Land der Welt erleidet der Südsudan eine der größten humanitären
Katastrophen des 21. Jahrhunderts. Bürgerkrieg und Hunger treiben jene, denen
es möglich ist, aus dem Land. Während jedoch ein dringend notweniges Waffen-
embargo durch die Vereinten Nationen im Sicherheitsrat bereits mehrfach schei-
terte, konnte die Europäische Union (EU) ein solches bereits am 7. Mai 2015 im
Rahmen des Durchführungsbeschlusses 2015/740/GASP verhängen. Die Bun-
desregierung sprach sich wiederholt für einen inklusiven, nationalen Dialog aus
und ist wie auch im Khartum-Friedensprozess bemüht, diesen in Südsudan zu
fördern (Bundestagsdrucksache 17/1955). Da die derzeitige Troika, bestehend
aus den USA, dem Vereinigten Königreich sowie Norwegen, im Zuge des Brexits
und dem Regierungswechsel in den USA auseinanderzubrechen droht, haben mo-
mentan China, Japan und Deutschland den besten Zugang zu Präsident Salva Kiir.
Diese sind über die United Nation Mission in South Sudan (UNMISS) an wei-
teren Stabilisierungsbemühungen in den bisherigen Friedensverhandlungen be-
teiligt (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/
Suedsudan/Aussenpolitik_node.html).
In einem Bericht des UN Panel of Experts on South Sudan vom 19. September
2016 (S/2016/963) wurde im Jahr 2016 nachdrücklich auf die illegalen Waffen-
transporte über sowie von Staaten, denen die Bundesregierung nach dem Bericht
über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2016
Einzelausfuhrgenehmigungen erteilte, als maßgebliches Hindernis der humanitä-
ren Versorgung hingewiesen. So stand beispielsweise im Jahr 2014 die Ukraine
als Waffenimporteur deutscher Rüstungsgüter aufgrund der Waffenausmusterung
in den Südsudan in der Kritik (Amnesty International; http://amnesty-sudan.
de/amnesty-wordpress/category/dokumentationen/waffenexporte-in-sudan/).
Mittels der Vereinbarung von sogenannten Endverbleibserklärungen beabsichtigt
die Bundesregierung neben der Sicherstellung der zweckgerichteten Nutzung im
Rahmen der Exportkontrolle den Transfer von zum militärischen Gebrauch ge-
eigneter Güter in mit einem Waffenembargo belegte Regionen zu verhindern.
Über jene formale Erklärung hinaus verzichtet die Bundesregierung allerdings
auf anschließende Vorortkontrollen (Bundestagsdrucksache 17/2207).
In verschiedenen Berichten wird zudem die wachsende militärische Beteiligung
Ägyptens im Südsudan erwähnt (www.southsudannewsagency.com/index.php/
2017/02/03/egyptian-air-force-bombs-south-sudanese-rebels-upper-nile/; www.
reuters.com/article/us-south-sudan-war-idUSKBN15J0KG). Kritisiert wird ins-
besondere die „geheime“ Kooperation der ägyptischen Regierung mit dem süd-

Drucksache 18/12257 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

sudanesischen Präsidenten Salva Kiir, welche mit Hilfe Ugandas zustande ge-
kommen sei (https://www.middleeastobserver.org/2017/01/11/did-al-sisi-kiir-and-
museveni-form-a-tripartite-alliance-against-ethiopia-and-sudan/).
Während der Deutsche Bundestag aktuell eine deutsche Mandatserweiterung im
Zuge der UNMISS diskutiert, beteiligte sich Deutschland im Rahmen des „Better
Migration Management“ der Europäischen Union in der Region am Horn von
Afrika – Ägypten, Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan,
Südsudan, Tunesien und Uganda – (www.giz.de/en/worldwide/40602.html).
Zudem ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH bereits im vergangenen Jahr als Teil des Polizeiprogramms Afrika in Ko-
operation mit UNMISS, United Nation Police und South Sudan National Police
Service aktiv gewesen (Bundestagsdrucksache 18/8928). Im Zentrum steht ins-
besondere die illegale grenzüberschreitende Migration, welcher mittels des Aus-
baus mangelhafter bzw. fehlender staatlicher Infrastruktur sowie Migrationsma-
nagement entgegengewirkt werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ausbildungsmaßnahmen für sudanesische Grenz- und Sicherheits-

beamte haben in der Vergangenheit unter deutscher oder europäischer Betei-
ligung stattgefunden bzw. sind derzeit im Rahmen des Regionalvorhabens
„Better Migration Management“ oder weiterer Projekte noch in Planung?

2. Inwiefern planen die Bundesregierung und die EU, im Rahmen von Migrati-
onspartnerschaften sowie anderen Kooperationen mit Nachbarstaaten des
Südsudans, die Grenzsicherung und das Migrationsmanagement in den
Grenzregionen zum Südsudan zu verbessern?

3. Welche konkrete Funktion übernehmen deutsche Militärs im Rahmen der
UNMISS, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Effektivität?

4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einen möglichen nationalen Versöh-
nungsprozess bzw. Dialog im Südsudan zu unterstützen, und welche kon-
krete Form der diplomatischen Assistenz sowie von krisenpräventiven Maß-
nahmen leistete sie bislang im Einzelnen (bitte Projekte einzeln nach Jahren
und unterschieden zwischen militärischen, polizeilichen und zivilen Maß-
nahmen auflisten)?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Friedens- und Versöh-
nungsprozesses im Sudan, und welche Lehren zieht sie aus diesem für den
Südsudan?

6. In welchem Rahmen beteiligt sich bzw. beabsichtigt die Bundesregierung,
sich an inklusiven und offenen Verhandlungen zwischen den Konfliktpar-
teien zu beteiligen, wie von den Vereinten Nationen, der Afrikanischen
Union, Intergovernmental Authority on Development und anderen gefor-
dert?

7. Welche Erkenntnisse als auch Angaben liegen der Bundesregierung bzgl. ei-
ner den Verhandlungsprozess unterstützenden neuen Troika bestehend aus
China, Japan und Deutschland vor?

8. Welcher Zusammenhang bzw. welche Kooperation besteht zwischen der bis-
herigen und der möglichen zweiten Troika, bestehend aus Deutschland,
China und Japan?

9. In welcher Form und welchem Umfang beteiligt sich Deutschland an der Si-
cherung des Zugang humanitärer Helferinnen und Helfer in den Südsudan?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12257

10. Welche Art und wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern

sowie Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU wurden an den
Südsudan, dessen Anrainerstaaten sowie den Senegal, Ägypten und die Uk-
raine seit dem 1. Januar 2016 vergeben?

11. Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang derzeit von der
Bundesregierung mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstützt (bitte
einzeln nach Land, Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Anzahl entsende-
ter Berater auflisten)?

12. In welchem Rahmen beteiligt sich bzw. beabsichtigt die Bundesregierung,
sich bi- und multilateral aktiv für das Zustandekommen eines umfassenden
VN-Waffenembargos in Südsudan einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass
a) andere Staaten bis zum Zustandekommen eines solchen Embargos bilate-

ral darauf verzichten, Waffenlieferungen durch Ausfuhrgenehmigungen
zu ermöglichen,

b) sich bi- und multilateral aktiv für gezielte Sanktionen wie das Einfrieren
von Konten und Einschränkung der Reisefreiheit gegen alle maßgebli-
chen Akteure des Konflikts einzusetzen?

13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Rüs-
tungsgütern an die südsudanesische Regierung sowie oppositionelle Grup-
pierungen durch Anrainerstaaten Südsudans, denen die Bundesregierung
Einzelausfuhrgenehmigung ausgestellt hat, sowie den Senegal und die Ukra-
ine vor?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zu erteilten Reexportgeneh-

migungen sowie nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigten
Reexporten von Rüstungsgütern machen?

b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz von Rüstungsgü-
tern aus Deutschland in aktuellen Konflikthandlungen im Südsudan?

c) Sind der Bundesregierung Fälle von Verletzungen anderer ausschließen-
der Bestimmungen (außerhalb des Rahmens von Endverbleibserklärun-
gen) durch oben genannte Länder bekannt?
Wenn ja, welche?

d) Welches Land hat nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr
2013 Rüstungsgüter, die aus dem Bestand der Bundeswehr bezogen wur-
den (Verkäufe, Überlassungen, Leihen etc.) oder deutschen Rüstungsfir-
men, in den Südsudan oder Anrainerstaaten reexportiert (bitte mit Anga-
ben, ob die Bundesregierung diesen Reexporten zugestimmt hat)?

14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Gü-
tern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU an die südsudanesische Regie-
rung sowie oppositionelle Gruppierungen durch Anrainerstaaten Südsu-
dans, denen die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigung ausgestellt hat,
sowie den Senegal und die Ukraine vor?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zu erteilten Reexportgeneh-

migungen sowie nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigten
Reexporten von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU machen?

b) Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bzgl. des Trans-
ports und Einsatzes von deutschen Gütern nach der Anti-Folter-Verord-
nung der EU im Südsudan?

Drucksache 18/12257 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Welches Land hat nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr
2013 Güter nach der Anti-Folter-Verordnung der EU, die aus dem Be-
stand der Bundeswehr bezogen wurden (Verkäufe, Überlassungen, Leihen
etc.) oder deutschen Rüstungsfirmen, in den Südsudan oder Anrainerstaa-
ten reexportiert (bitte mit Angaben, ob die Bundesregierung diesen Reex-
porten zugestimmt hat)?

15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bzgl. militärischer Ab-
kommen zwischen Ägypten und der Regierung Südsudans sowie kolportier-
ter militärischer Einsätze Ägyptens im Südsudan vor?

16. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung das Engagement Ägyptens mit
und im Südsudan im Rahmen ihrer Gespräche mit der ägyptischen Regie-
rung?

17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Engagements
Ugandas im südsudanesischen Konflikt vor?

18. Welche Akteure zählt die Bundesregierung im Rahmen ihres Engagements
im Südsudan zu ihren wesentlichen Partnern?

Berlin, den 28. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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