BT-Drucksache 18/12227

gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5098 - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/6665 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Vom 3. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12227

18. Wahlperiode 03.05.2017

Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln),

Ulle Schauws, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5098 –

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots
für gleichgeschlechtliche Paare

b) Gesetzentwurf des Bundesrates

– Drucksache 18/6665 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts

A. Problem

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Deutschland bis heute die Ehe verwehrt, was
nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Bundesrates
eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer se-
xuellen Identität darstellt. Die öffentliche Diskussion im Nachgang zu dem Refe-
rendum in der Republik Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare habe deutlich gemacht, dass es angesichts des gesellschaftlichen Wandels
und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses keine haltbaren
Gründe gebe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und
am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus seien
gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Le-
benspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer
gegenüber der Ehe benachteiligt.

Drucksache 18/12227 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung

Es soll durch eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
klargestellt werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen
können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von dieser
gesetzlichen Neuregelung unberührt bleiben.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12227

Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,
Renate Künast

I. Verlangen eines Berichts

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bun-
destages einen Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz über den Stand der Beratungen des
Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/5098 sowie des Gesetzentwurfs
des Bundesrates auf Drucksache 18/6665 verlangt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen vor.

II. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/6665 in seiner 199. Sitzung am 10. November 2016
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den In-
nenausschuss und an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner 63. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zu der Vorlage auf Drucksache 18/5098 noch
kein Votum abgegeben.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner
47. Sitzung am 2. Dezember 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat die Vorlage 18/6665 in seiner 116. Sitzung am 26. April 2017 beraten und vertagt.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage 18/6665 in seiner 90. Sitzung am
26. April 2017 beraten und vertagt.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat für die Vorlage in seiner 57. Sitzung am 10. Juni 2015
die Durchführung einer öffentliche Anhörung dem Grunde nach beschlossen und diese in seiner 58. Sitzung am
17. Juni 2015 terminiert. In seiner 68. Sitzung am 28. September 2015 hat er die öffentliche Anhörung durchge-
führt. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Drucksache 18/12227 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Prof. Dr. Jörg Benedict Universität Rostock,
Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und
Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Frauke Brosius-
Gersdorf, LL.M.

Leibniz Universität Hannover,
Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschafts-
recht und Verwaltungswissenschaft

Manfred Bruns Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD);
Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe

Prof. Dr. Jörn Ipsen Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften

Katharina Jestaedt Kommissariat der Deutschen Bischöfe,
Katholisches Büro in Berlin,
Stellvertreterin des Leiters

Wolfgang Schwackenberg Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin,
Rechtsanwalt und Notar

PD Dr. Friederike Wapler Goethe-Universität Frankfurt am Main,
Fachbereich Rechtswissenschaft
Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 68. Sitzung am 28. September 2015 mit
den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/5098 in seiner 76. Sitzung
am 2. Dezember 2015, in seiner 80. Sitzung am 16. Dezember 2015 und in seiner 81. Sitzung am 13. Januar 2016
beraten und vertagt. Am 13. Januar 2016 hat der Ausschuss bereits einen ersten Bericht gemäß § 62 Abs. 2 der
Geschäftsordnung auf Drucksache 18/7257 abgegeben. Daraufhin hat er die Vorlage in seiner 84. Sitzung am
27. Januar 2016, in seiner 87. Sitzung am 17. Februar 2016, in seiner 91. Sitzung am 24. Februar 2016, in seiner
93. Sitzung am 16. März 2016, in seiner 95. Sitzung am 13. April 2016, in seiner 97. Sitzung am 27. April 2016,
in seiner 98. Sitzung am 11. Mai 2016, in seiner 100. Sitzung am 1. Juni 2016, in seiner 102. Sitzung am 8. Juni
2016, in seiner 104. Sitzung am 22. Juni 2016, in seiner 107. Sitzung am 6. Juli 2016, in seiner 110. Sitzung am
21. September 2016, in seiner 112. Sitzung am 28. September 2016, in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016
sowie in seiner 117. Sitzung am 9. November 2016 abgesetzt bzw. vertagt. Am 9. November 2016 hat der Aus-
schuss einen zweiten Bericht gem. § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Drucksache 18/10227 abgegeben.

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlagen auf Drucksachen 18/5098 und 18/6665 in
seiner 122. Sitzung am 30. November 2016, in seiner 125. Sitzung am 14. Dezember 2016, in seiner 127. Sitzung
am 18. Januar 2017, in seiner 129. Sitzung am 25. Januar 2017, in seiner 130. Sitzung am 15. Februar 2017, in
seiner 131. Sitzung am 8. März 2017, in seiner 134. Sitzung am 22. März 2017, in seiner 138. Sitzung am 29. März
2017 sowie in seiner 142. Sitzung am 26. April 2017 jeweils gemeinsam vertagt.

Berlin, den 27. April 2017

Renate Künast
Vorsitzende

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