BT-Drucksache 18/12207

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/11621 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias

Vom 2. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12207
18. Wahlperiode 02.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/11621 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 22. März 2017 die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta
mit bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Mai 2018 be-
schlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zu-
stimmung hierzu gebeten.

Das Horn von Afrika ist eine volatile Region mit großem zwischenstaatlichem
und innerstaatlichem Konfliktpotential und mittelbaren Risiken für die Sicherheit
in Europa und für europäische Interessen. Der Golf von Aden ist die Haupthan-
delsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien. Diesen Seever-
bindungsweg sicher und offenzuhalten, liegt im unmittelbaren deutschen Inte-
resse. Auch für die humanitäre Versorgung durch das Welternährungsprogramm
der Vereinten Nationen am Horn von Afrika ist die Sicherheit der Transportwege
auf dem Meer von großer Relevanz. Die Bedrohung durch Piraterie vor der Küste
Somalias hat in den letzten Jahren aufgrund des Engagements der internationalen
Gemeinschaft stark abgenommen. Für eine nachhaltige Sicherung der Freiheit der
Seewege kommt es nunmehr vor allem darauf an, den Fortschritt beim Aufbau
staatlicher Strukturen in Somalia, einschließlich des Aufbaus der Fähigkeiten der
Sicherheitsbehörden an Land und zur See, weiter voranzutreiben. Ziel bleibt, die
somalischen Behörden in die Lage zu versetzen, die Kontrolle über das gesamte
Staatsgebiet einschließlich des angrenzenden Küstenmeers autonom auszuüben.
Die Operation Atalanta fügt sich in ein umfassendes Engagement der Europäi-
schen Union und das sonstige Engagement der Bundesregierung am Horn von
Afrika ein. Die Mitgliedstaaten der EU haben den Operationskommandeur von
Atalanta beauftragt, eine Transitionsstrategie vorzulegen, um die Operation per-
spektivisch unter Erhalt der erreichten Erfolge zu einem Ende zu führen. Dabei
muss auch die kommerzielle Schifffahrt langfristig Verantwortung übernehmen

Drucksache 18/12207 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und die im Rahmen der Operation Atalanta entwickelten Verhaltensregeln konti-
nuierlich anwenden. Auf dieser Grundlage wird Deutschland dann gemeinsam mit
den Partnern in der EU die Zukunft dieser militärische Mission beschließen.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12207
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11621 anzunehmen.

Berlin, den 26. April 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/12207 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Niels Annen, Jan van Aken und Omid
Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11621 in seiner 229. Sitzung am 31. März 2017 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gem. § 96 GOBT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 22. März 2017 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU NAVFOR Somalia Operation Atalanta mit bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31.
Mai 2018 beschlossen, Mit dem vorliegenden Antrag wird der Deutsche Bundestag um Zustimmung hierzu ge-
beten.

Das Horn von Afrika ist eine volatile Region mit großem zwischenstaatlichem und innerstaatlichem Konfliktpo-
tential und mittelbaren Risiken für die Sicherheit in Europa und für europäische Interessen. Der Golf von Aden
ist die Haupthandelsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien. Diesen Seeverbindungsweg si-
cher und offenzuhalten, liegt im unmittelbaren deutschen Interesse. Auch für die humanitäre Versorgung durch
das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen am Horn von Afrika ist die Sicherheit der Transportwege
auf dem Meer von großer Relevanz. Die Bedrohung durch Piraterie vor der Küste Somalias hat in den letzten
Jahren aufgrund des Engagements der internationalen Gemeinschaft stark abgenommen. Für eine nachhaltige
Sicherung der Freiheit der Seewege kommt es nunmehr vor allem darauf an, den Fortschritt beim Aufbau staatli-
cher Strukturen in Somalia, einschließlich des Aufbaus der Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden an Land und zur
See, weiter voranzutreiben. Ziel bleibt, die somalischen Behörden in die Lage zu versetzen, die Kontrolle über
das gesamte Staatsgebiet einschließlich des angrenzenden Küstenmeers autonom auszuüben. Die Operation
Atalanta fügt sich in ein umfassendes Engagement der Europäischen Union und das sonstige Engagement der
Bundesregierung am Horn von Afrika ein. Die Mitgliedstaaten der EU haben den Operationskommandeur von
Atalanta beauftragt, eine Transitionsstrategie vorzulegen, um die Operation perspektivisch unter Erhalt der er-
reichten Erfolge zu einem Ende zu führen. Dabei muss auch die kommerzielle Schifffahrt langfristig Verantwor-
tung übernehmen und die im Rahmen der Operation Atalanta entwickelten Verhaltensregeln kontinuierlich an-
wenden. Auf dieser Grundlage wird Deutschland dann gemeinsam mit den Partnern in der EU die Zukunft dieser
militärische Mission beschließen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/11621 in seiner 142. Sit-
zung am 26. April 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf 18/11621 in seiner 90. Sitzung am 26. April 2017 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/11621 in seiner
85. Sitzung am 26. April 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12207
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/11621 in seiner 82. Sitzung am 26. April 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/11621 in
seiner 85. Sitzung am 26. April 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11621 in seiner 94. Sitzung am 26. April 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gem. § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 26. April 2017

Jürgen Hardt
Berichterstatter

Niels Annen
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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