BT-Drucksache 18/12189

Globale Gesundheitsfragen im Rahmen der G20-Präsidentschaft Deutschlands und die "Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika"

Vom 10. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12189
18. Wahlperiode 10.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katja Kipping, Katrin Kunert,
Azize Tank, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau)
und der Fraktion DIE LINKE.

Globale Gesundheitsfragen im Rahmen der G20-Präsidentschaft Deutschlands
und die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“

Seit Dezember 2016 hat Deutschland die G20-Präsidentschaft inne. Einen der
Schwerpunkte hat die Bundesregierung in dieser Funktion auf den afrikanischen
Kontinent gelegt. Entsprechend findet in diesem Jahr neben dem G20-Gipfel auch
die „G20-Africa-Partnership“-Konferenz statt. Im Januar 2017 veröffentlichte
das BMZ die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“.
Auffällig bei den „Eckpunkten für einen Marshall-Plan mit Afrika“ sind die nur
äußerst knappe Erwähnung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung sowie
der fehlende Bezug auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder inter-
nationale Menschenrechtsabkommen wie die UN-Behindertenrechtskonvention.
Letzteres ist besonders verwunderlich, da das Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2011 bereits ein verbindli-
ches Menschenrechtskonzept für die Entwicklungspolitik hat, auf dem „die Eck-
punkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ eigentlich aufbauen müssten. Das Do-
kument steht nach Ansicht der Fragesteller nicht in Einklang mit den Zielvorga-
ben und Prinzipien der 2030-Agenda und ist offensichtlich nicht als Beitrag zu
deren Umsetzung konzipiert.
Die in „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ postulierte Ablösung der
„Geber-Nehmer-Mentalität“ und die angestrebte gleichberechtigte Partnerschaft
sind nicht auf die „Neue Globale Partnerschaft“ der 2030-Agenda bezogen und
in deren Sinne ausgestaltet. Letztere soll in einem Geist der globalen Solidarität
umgesetzt werden, insbesondere mit den Ärmsten und mit Menschen in vulnerab-
len Situationen. Hierzu zählen alle Kinder, Jugendlichen, Menschen mit Behin-
derungen, Menschen mit HIV/Aids, ältere, indigene und geflüchtete Menschen
und Menschen mit Migrationshintergrund. Dazu hat sich auch die Bundesregie-
rung verpflichtet. Neue Vereinbarungen für Kooperationen dürfen von den auf
UN-Ebene einstimmig getroffenen Verpflichtungen nicht abweichen.
„Reach those furthest behind first“ ist ein klarer Imperativ der 2030-Agenda, der
nur umgesetzt werden kann, indem man den Bedürfnissen der Bedürftigsten
oberste Priorität einräumt. Der Anspruch, niemanden zurückzulassen, ist in „Eck-
punkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ nur an einer Stelle punktuell und auf-
geweicht eingearbeitet. Bislang greift keines der einzelnen Unterkapitel diesen
Anspruch explizit auf. Chancengerechtigkeit, Befähigung und Inklusion der
Ärmsten und der bisher Ausgegrenzten werden nicht akzentuiert oder mit kon-
kreten Maßnahmen und Verantwortlichkeiten untermauert.

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Um der Ausbreitung von Epidemien in Zukunft schneller und effektiver begegnen
zu können, wurde die Coalition for Epidemic Prepardness Innovations (CEPI)
unter Beteiligung der Bundesregierung ins Leben gerufen. Bislang ist nicht be-
kannt, wie CEPI den Zugang und die Bezahlbarkeit der entstehenden Impfstoffe
für alle, die sie benötigen, sicherstellen wird.
Im Rahmen der G20-Präsidentschaft will die Bundesregierung das Thema globale
Gesundheit außerdem zum Schwerpunkt machen. Im Mai 2017 wird es dazu erst-
mals auch ein G20-Gesundheitsministertreffen geben, bei dem die Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer das globale Gesundheitskrisenmanagement weiter verbes-
sern wollen. Dazu gehören unter anderem die Erprobung von Kommunikations-
und Meldewegen, die schnelle Organisation von Hilfe vor Ort sowie die Einbin-
dung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderer Akteure durch die Si-
mulation eines fiktiven Krisenfalls.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, während der G20-Prä-
sidentschaft eine nachhaltige Verbesserung der Gesundheitswesen in Entwick-
lungs- und Schwellenländern zu thematisieren. Eine zentrale Lehre aus der
Ebola-Krise sei etwa der dringende Aufbau von Gesundheitsbehörden. Einen
weiteren Schwerpunkt soll der weltweite Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen
einnehmen. Mit der Entscheidung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, glo-
bale Gesundheit zum Schwerpunkt zu machen „[…] wird die globale Gesund-
heitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres
Landes“ prognostizierte der Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe im
Dezember 2016 (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/internationale-
gesundheitspolitik/g20-gesundheit/gesundheitsministertreffen-g20.html).
Zwischen 2000 und 2015 brachte Deutschland für die globale Gesundheitsförde-
rung jedoch weniger als ein Drittel der durchschnittlichen Leistungshöhe ver-
gleichbarer Staaten und kaum mehr als ein Viertel der Zielgröße auf: Nichtregie-
rungsorganisationen fordern seit langem, mindestens 0,1 Prozent des Bruttoin-
landsprodukts für internationale Gesundheitsförderung auszugeben, Deutschland
liegt bis heute jedoch bei nur rund 0,03 Prozent (http://venro.org/uploads/tx_
igpublikationen/Noch_lange_nicht_nachhaltig.pdf, S. 37 ff.).
Wer den Aufbau funktionierender Gesundheitssysteme fördern will, muss sich
mit aller Macht für den Erhalt der bestehenden Einrichtungen besonders in Kri-
senregionen und Kriegsgebieten einsetzen. In Afghanistan, im Jemen und in Syrien
wurden in den letzten Jahren entgegen aller völkerrechtlichen Verpflichtungen
wiederholt Krankenhäuser bombardiert, unter anderem auch von Streitkräften des
deutschen NATO-Partners USA (www.tagesspiegel.de/politik/nach-us-luftangriff-
auf-krankenhaus-in-kundus-nato-vor-einem-scherbenhaufen/12405994.html und
www.zeit.de/2017/15/syrien-krieg-antiterrorkampf-giftgasangriff-is).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie und in welcher Form sollen die „Instrumente der Entwicklungszusam-

menarbeit flexibilisier[t]“ werden („Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit
Afrika“, S. 22)?

2. Welche Rückmeldungen liegen dem BMZ zu „Eckpunkte für einen Mar-
shall-Plan mit Afrika“ nach Ende seines Konsultationsprozesses (Stichtag:
26. Februar 2017) von Seiten nationaler und internationaler entwicklungspo-
litischer Nichtregierungsorganisationen sowie von zivilgesellschaftlichen Grup-
pen und Selbsthilfeverbänden aus Ländern des afrikanischen Kontinents vor
(bitte nach Ländern und Themen aufschlüsseln)?

3. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Rückmeldun-
gen?

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4. Wie ist die weitere Überarbeitung und Finalisierung der „Eckpunkte für ei-
nen Marshall-Plan mit Afrika“ geplant, und zu wann soll diese veröffentlicht
werden?

5. Inwiefern tragen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ zum
Mainstreaming der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung in alle Pro-
zesse und Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwick-
lung und Zusammenarbeit bei?

6. Inwieweit wird sichergestellt, dass die Prinzipien und Bestimmungen der
2030-Agenda in jeglichem Politikdialog in Zusammenhang mit den „Eck-
punkten für einen Marshall-Plan mit Afrika“ abgedeckt werden?

7. Wie wird die Bundesregierung bei der Überarbeitung der „Eckpunkte für ei-
nen Marshall-Plan“ die Vorgabe „Leave no one behind“ (niemanden zurück-
lassen) bezogen auf benachteiligte Gruppen durchgängig in die Unterkapitel
einarbeiten?

8. Wie wird die Bundesregierung dabei Menschen in vulnerablen Situationen
in allen relevanten Themenbereichen entsprechend Priorität einräumen
(um sie vorrangig und überproportional zu erreichen), wie etwa Menschen
mit Behinderungen, die in den meisten Ländern des afrikanischen Konti-
nents rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen (www.who.int/
disabilities/world_report/2011/report.pdf)?

9. Wie wird die Bundesregierung in der Überarbeitung und Operationalisierung
der „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ sicherstellen, dass men-
schenrechtliche Verpflichtungen Deutschlands und seiner Partnerländer in
der Entwicklungszusammenarbeit in allen Bereichen und durchgängig erfüllt
werden?

10. Warum heben die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan“ nicht die zentrale
Bedeutung robuster, vergleichbarer und aufgeschlüsselter Daten zur Umset-
zung nachhaltiger Entwicklung hervor, und inwiefern soll dies im Zuge der
Überarbeitung nachgeholt werden?

11. Warum spielt die dafür notwendige massive Stärkung des Aufbaus von Ka-
pazitäten nationaler Statistikbehörden, wie etwa auch im Januar 2017 beim
ersten Weltdatenforum der Vereinten Nationen in Kapstadt (Südafrika) be-
tont (www.undatarevolution.org/wp-content/uploads/2014/11/A-World-That-
Counts.pdf), in keiner der drei Säulen der „Eckpunkte für einen Marshall-
Plan“ eine Rolle, obwohl nur hierüber Entwicklung für alle verabfolgt wer-
den kann, und inwiefern soll dies im Zuge der Überarbeitung nachgeholt
werden?

12. Wie werden die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ mit dem
sog. Neun-Punkte-Plan zur Umsetzung des Weltzukunftsvertrags ver-
knüpft, und inwiefern fokussiert das dort etablierte Initiativprogramm des
BMZ auf den Aufbau von Statistikkapazitäten, um Fortschritte differenziert
zu überprüfen?

13. Wenn die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ konstatieren, dass
„der Wohlstand der Industrieländer teilweise auf der ungeregelten Ausbeu-
tung von Menschen und Ressourcen des afrikanischen Kontinents [gründet]“
(S. 7), welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Ana-
lyse für ihre Afrikastrategie und die Maßnahmen im Rahmen der Außenwirt-
schaftsförderung deutscher Unternehmen auf dem afrikanischen Kontinent?

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14. Warum gehen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ (insbe-

sondere im Unterkapitel 4.4 zu Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung)
nicht näher auf die zentralen Themen Gesundheitssystemstärkung und Uni-
versal Health Coverage ein sowie auf die gemeinsame Initiative von Bundes-
regierung, Weltbank und WHO „Healthy Systems, Healthy Lives“, und in-
wiefern soll dies im Zuge der Überarbeitung nachgeholt werden?

15. Warum gehen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ nicht auf
die Frage ein, wie die internationalen Ziele zur Bekämpfung von armutsas-
soziierten und vernachlässigten Tropenkrankheiten (NTDs) zu erreichen
sind – eine Frage, die u. a. am 21./22. Februar 2017 im Fokus des 3. Interna-
tionalen Deutschlandforums zu Globaler Gesundheit und Innovation im Bun-
deskanzleramt stand, und inwiefern soll dies im Zuge der Überarbeitung
nachgeholt werden?

16. Inwiefern plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Förde-
rung des neuen übergreifenden NTD-Bekämpfungsprogramms ESPEN unter
Koordination des WHO-Regionalbüros in Afrika, um eine bessere Gesund-
heitsversorgung besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen und eine
effektivere Armutsbekämpfung zu realisieren?

17. Wie wird sich die Bundesregierung in diesem Kontext in den internationalen
NTD-Gipfel der WHO vom 19. bis 22. April 2017 in Genf einbringen, und
wer wird die Bundesregierung bei diesem hochrangigen Treffen vertreten,
das auf die in den beiden vorangehenden Fragen umrissene Thematik fokus-
sieren wird?

18. Wie stellt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung
sicher, dass afrikanische Regierungen umfänglich beim Auf- und Ausbau lo-
kaler Kapazitäten zur Produktion von Generika unterstützt werden und
gleichzeitig die in internationalen Handelsverträgen vorgesehenen Klauseln,
wie z. B. die Flexibilitäten im Abkommen zum Schutz des geistigen Eigen-
tums (TRIPS), auch verstärkt genutzt werden?

19. Inwieweit ist der Marshall-Plan mit Afrika zur Erreichung der in den Nach-
haltigen Entwicklungszielen festgelegten Gesundheits-Ziele, u. a. der Be-
kämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose sowie vernachlässigten
Tropenkrankheiten (NTDs), konsistent und wird zur Erreichung dieser Ziele
beitragen?

20. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um, wie in „Eck-
punkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ angekündigt, faire Preise der in-
ternationalen Pharmakonzerne für essentielle Medikamente (S. 32) sicherzu-
stellen?

21. Wie wird die Bundesregierung, die es sich in „Eckpunkte für einen Marshall-
Plan mit Afrika“ zur Aufgabe gemacht hat, sich für faire Preise der interna-
tionalen Pharmakonzerne für essentielle Medikamente einzusetzen, den Zu-
gang und die Bezahlbarkeit der durch CEPI entstehenden Impfstoffe sicher-
stellen?

22. Da die Bundesregierung „innovative Ansätze für den Gesundheitssektor in
Kooperation mit der Privatwirtschaft entwickeln und ausbauen“ (S. 32)
möchte, welche Maßnahmen ergreift sie bezüglich der Bereitstellung essen-
tieller Impfstoffe, Diagnostika und Medikamente, die vielfach aufgrund des
Marktversagens der kommerziellen Forschung und Entwicklung schlichtweg
nicht existieren?

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23. Warum gehen die „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ (insbe-

sondere im Unterkapitel 4.4 zu Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung)
im Sinne einer konsistenten Entwicklungspolitik nicht näher auf die im Rah-
men der deutschen G20-Präsidentschaft gesetzten Themen der Globalen Ge-
sundheit (Gesundheitssystemstärkung, Bekämpfung von Antibiotika-Resis-
tenzen sowie Reaktion auf Ausbrüche) ein?

24. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um internationale Re-
gierungen von der in „Eckpunkte für einen Marshall-Plan mit Afrika“ er-
wähnten Erhöhung der Pflichtbeiträge für die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) um 10 Prozent (S. 32) zu überzeugen?

25. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine nachhaltige Verbes-
serung der Gesundheitswesen in Entwicklungsländern zu erreichen?

26. Mit welchen Initiativen plant die Bundesregierung den Aufbau von Gesund-
heitsbehörden in Entwicklungsländern entscheidend voranzubringen?

27. Wenn die „globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internatio-
nalen Verantwortung“ Deutschlands werden soll, wie von Bundesgesundheits-
minister Hermann Gröhe angekündigt (www.bundesgesundheitsministerium.
de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/g20-praesidentschaft.html), in-
wiefern wird sich das auch in gesteigerten Finanzierungszusagen abbilden,
nachdem Deutschland hier nach Ansicht der Fragesteller seit über einem
Jahrzehnt hinter den Erwartungen deutlich zurückliegt?

28. Welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung gegenüber ihren
Partnern in den anderen G20-Ländern einbringen, damit militärische An-
griffe auf Gesundheitseinrichtungen im Rahmen von zwischen- und inner-
staatlichen Konflikten aufhören und die Resolution 2286 des UN-Sicher-
heitsrats implementiert wird?

Berlin, den 10. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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