BT-Drucksache 18/12136

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Sondertreffen des Europäischen Rates zu 27 am 29. April 2017 in Brüssel hier: Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Vom 25. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12136

18. Wahlperiode 25.04.2017

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich,
Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Katrin Kunert, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin

zum Sondertreffen des Europäischen Rates zu 27 am 29. April 2017 in Brüssel

hier: Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 29. März 2017 hat die britische Premierministerin Theresa May dem Präsidenten
des Europäischen Rates Tusk die Mitteilung über den Austritt des Vereinigten König-
reiches Großbritannien und Nordirlands aus der Europäischen Union nach Artikel 50
des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und den Austritt aus dem EU-
RATOM-Vertrag entsprechend Artikel 106a EAG-Vertrag übermittelt und damit den
Austrittsprozess förmlich eingeleitet.

Auf dem Sondertreffen des Europäischen Rates am 29. April 2017 werden die Vertre-
ter der verbleibenden 27 EU-Regierungen die politischen Leitlinien für die „Brexit-
Verhandlungen“ beschließen, auf deren Grundlage der Rat das Verhandlungsmandat
an die verhandlungsführende Europäische Kommission erteilen wird. Da die politische
Steuerung bei Rat und Europäischem Rat verbleibt und das EU-Parlament (EP) wäh-
rend der Verhandlungen lediglich beratende Befugnisse hat, kommt den Parlamenten
der EU-Mitgliedstaaten eine besondere Verantwortung bei der Sicherstellung der de-
mokratischen Kontrolle zu.

Nicht zuletzt aufgrund der für den 8. Juni 2017 beschlossenen Neuwahlen zum Unter-
haus, ist ein Beginn substanzieller Verhandlungen nicht vor Frühsommer zu erwarten.
Dies erhöht den Zeitdruck erheblich, da die im EUV festgeschriebene Frist für den
Austrittsprozess am 29. März 2019 ausläuft – sofern nicht der Europäische Rat ein-
stimmig im Einvernehmen mit Großbritannien die Frist verlängert. Zudem zeichnen
sich schon heute erhebliche politische Konflikte ab, da die Positionen in zentralen
Punkten weit auseinanderliegen: Die britische Regierung hat sich zu einem „harten
Brexit“ bekannt, der unter anderem den Austritt aus dem Binnenmarkt und der Recht-
sprechung des EuGH beinhaltet. Zugleich formuliert sie für die künftigen Beziehungen
das Ziel eines umfassenden Freihandelsabkommens, über dessen Inhalte sie bereits
parallel zu den Austrittsverhandlungen verhandeln will.

Drucksache 18/12136 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Auch die EU hat eine harte Verhandlungslinie definiert – auch als Abschreckung ge-
gen weitere mögliche Austritte: Der Leitlinien-Entwurf unterstreicht, dass die künfti-
gen Beziehungen spürbare Nachteile für Großbritannien gegenüber einer EU-Mit-
gliedschaft aufweisen sollen, betont die Unteilbarkeit des Binnenmarkts (kein „Rosi-
nenpicken“) und eine klare Unterteilung der Verhandlungen in zwei Phasen: Zunächst
soll das Austrittsabkommen ausgehandelt werden, in dem die Statusfragen der in
Großbritannien lebenden EU-Bürger und der britischen Bürger in den übrigen EU-
Ländern geklärt, Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen sowie Vereinbarungen
über die Austrittskosten und die Abwicklung der (nicht nur) finanziellen Verpflichtun-
gen Großbritanniens getroffen werden sollen. Erst unter der Voraussetzung „substan-
zieller Fortschritte“ sollen Gespräche über die künftigen Beziehungen beginnen.

Der Bundestag appelliert an die Verhandlungsführenden, die Verhandlungen zügig
aufzunehmen und in fairer und konstruktiver Weise durchzuführen, da ein ungeordne-
tes Ausscheiden ohne Abkommen („dirty Brexit“) aufgrund von Rechtsunsicherheiten,
politischen, sozialen und ökonomischen Kosten nicht im Interesse der Menschen in
Großbritanniens sowie in den übrigen EU-Mitgliedstaaten ist. Kontraproduktiv sind
Machtspiele, wie sie auf beiden Seiten laufen. Die Drohung des Präsidenten des Euro-
päischen Rates, Donald Tusk, dass ein Abbruch der Verhandlungen jederzeit möglich
sei, ist ebenso zurückzuweisen wie die von verschiedenen konservativen britischen
Politikern und Regierungsmitgliedern, einschließlich Premierministerin May, wieder-
holt geäußerte Drohung, Großbritannien durch massive Absenkung von Unterneh-
menssteuersätzen und umfassende Finanzmarktliberalisierungen zur Steuer- und Re-
gulierungsoase umzugestalten.

Die Austrittsmitteilung und der Entwurf der Verhandlungsleitlinien betonen, dass die
Klärung der Rechte der rund 3,2 Mio. in Großbritannien lebenden EU-Bürger und der
rund 1,2 Mio. britischen Bürgerinnen und Bürger, die in der EU leben, für beide Seiten
Priorität habe. Doch dafür muss der Grundkonflikt über den Ablauf der Verhandlungen
schnellstmöglich gelöst werden. Die Situation dieser Menschen sowie auch der rund
1,8 Mio. Bürger Nordirlands und dreißigtausend Bürger Gibraltars, deren Situation
und Status durch den „Brexit“ unsicher ist (Fragen der Staatsbürgerschaft, Grenzrege-
lungen), bedarf einer zügigen Klärung. Der Deutsche Bundestag unterstreicht, dass die
Zukunft dieser Menschen von keiner Seite als „Verhandlungsmasse“ instrumentalisiert
werden darf, um die jeweils andere zu Zugeständnissen zu zwingen.

Bezüglich der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und
Großbritannien bedarf es auf Seiten der EU klarer Bestimmungen, um den Schutz von
Standards in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Sozialrechte, Umwelt- und Verbrau-
cherschutz auf mindestens dem Niveau aktueller EU-Standards zu gewährleisten so-
wie diese Standards künftig weiter anzuheben. Der Bundestag betont, dass die „Brexit-
Verhandlungen“ auf keinen Fall zu einer neuen Runde von Sozial-, Lohn- und Steu-
erdumping führen dürfen, auch nicht zwischen den verbleibenden EU 27. Während die
EU (unter anderem) im Leitlinien-Entwurf die Einigkeit der EU 27 im Verhandlungs-
prozess und die grundsätzliche Absage an Separatabkommen und sektorbezogene Son-
dervereinbarungen klar hervorhebt, wird dem konkreten Schutz der genannten Stan-
dards in den Dokumenten und politischen Debatten bislang zu wenig Aufmerksamkeit
geschenkt. Dieses Versäumnis muss schleunigst korrigiert werden.

In dem Zusammenhang sind in der EU auch Maßnahmen vorzubereiten, um die mög-
lichen ökonomischen und politischen Folgen des „Brexit“, von denen die Mitglied-
staaten in unterschiedlicher Weise betroffen sein werden, solidarisch abzufedern. Dies
gilt auch für die Planungen des EU-Haushalts sowie des kommenden Mehrjährigen
Finanzrahmens (MFR): Der durch den „Brexit“ absehbare Wegfall britischer Zahlun-
gen in EU-Haushalt und -Programme darf nicht zu undifferenzierten Kürzungen füh-
ren. Insbesondere der tragfähige Fortbestand von EU-Sozial- und Strukturfonds muss
gewährleistet werden. Ansonsten droht eine weitere Zunahme der sozialen und wirt-
schaftlichen Desintegration der EU.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12136

Die Entscheidung Großbritanniens, aus der EU auszutreten, ist kein Grund zu Freude.
Der Bundestag bedauert, dass im Exit-Lager die rassistische und unsolidarische „Nein-
Kampagne“ dominierend war, die in ihrer Angstkampagne das gesellschaftliche Klima
in Großbritannien vergiftet und zu einem Anstieg rassistischer Gewalt geführt hat. Der
Bundestag bedauert auch, dass die dominante „Remain-Kampagne“ neben der Angst
vor den ökonomischen Folgen eines Austritts lediglich eine noch neoliberalere und
weniger regulierende EU-Politik als Alternative angeboten hat. Denn es war nicht zu-
letzt die EU-Politik Großbritanniens der letzten Jahrzehnte, die konsistent das Ziel ver-
folgt hatte, die EU-Integration auf einen möglichst großen neoliberalen Binnenmarkt
zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf den, mit der Austrittsent-
scheidung zwar hinfälligen, EU-Cameron-Deal von Februar 2016 besteht weiter An-
lass zur Sorge, dass die EU-Mitgliedstaaten der neoliberalen Agenda der Premiermi-
nisterin May, die Arbeitsrechte, Umweltschutzverordnungen und soziale Rechte
schleifen will, entgegenkommen werden.

Seit dem „Brexit-Referendum“ im Juni 2016 haben die Repräsentanten der EU-Insti-
tutionen sowie der EU-Regierungen wiederholt die Errungenschaften der EU-Integra-
tion hervorgehoben. Vor dem Hintergrund des „Brexit“ wurden zwar wiederholt „Feh-
ler“ und „Fehlentwicklungen“ eingeräumt – eine ehrliche Analyse der Ursachen für
den „Brexit“ und die zunehmenden Prozesse der Desintegration ist aber bis heute aus-
geblieben. Davon zeugen nicht zuletzt der Bratislava-Prozess, das Weißbuch der Kom-
mission zur Zukunft der EU sowie die Erklärung von Rom vom 25. März 2017. Eine
systematische Auseinandersetzung mit der umfassenden politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Krise des EU-Integrationsprozesses sowie die Einleitung eines grundle-
genden Politikwechsels sind indes überfällig: Der Ausgang des „Brexit-Referendums“
steht symptomatisch für die schwere Krise, in der sich die EU befindet. Die wachsende
EU-Skepsis und Austrittsbestrebungen in vielen EU-Mitgliedstaaten haben tief lie-
gende Ursachen; insbesondere die gravierenden Demokratiedefizite und die neolibe-
rale Verfasstheit, die unzureichende Verankerung sozialer Rechte und die Festlegung
auf Militarisierung gehören zu den wesentlichen strukturellen Problemen der EU.

Es kommt nun darauf an, diese Krisenursachen zu verstehen und daraus die notwendi-
gen Änderungen für die Politik sowohl der Union als auch ihrer Mitgliedstaaten abzu-
leiten. Ein „weiter so“ darf es nicht geben. Vielmehr bedarf es eines Neustarts der EU
als demokratisches, friedliches und soziales Projekt. Andernfalls wird die EU ausei-
nanderbrechen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich auf Ebene der EU auf dem Sondergipfel am 29. April 2017 in Brüssel zu den
Verhandlungsleitlinien, den Folgetreffen zur Ausgestaltung des Verhandlungs-
mandates sowie in den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich dafür
einzusetzen,

– dass unverzüglich verbindliche Regelungen getroffen werden, um zu garan-
tieren, dass die EU-Bürger in Großbritannien sowie der britischen Bürger in
der EU nicht zur Verhandlungsmasse werden und dass ihre Rechte auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung umfassend erhal-
ten und geschützt werden. Dazu muss zumindest für dieses Feld über das
Austrittsabkommen und die zukünftigen Beziehungen zugleich verhandelt
werden;

– dass der Konflikt zwischen EU und Großbritannien über die Struktur des
Verhandlungsprozesses pragmatisch und konstruktiv aufgelöst wird, um
eine faktische Blockade der Verhandlungen zu vermeiden;

Drucksache 18/12136 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– dass in Bezug auf Irland und Nordirland dem Karfreitagsabkommen, den
besonderen Auswirkungen des „Brexits“ und der Gefährdung des Friedens
in Irland Rechnung getragen wird und insbesondere das Recht der Nordiren
auf die irische und die britische Staatsbürgerschaft bestätigt und ein Sonder-
status Nordirlands in Erwägung gezogen wird;

– dass die Verhandlungen in fairer und konstruktiver Weise durchgeführt wer-
den und wechselseitigen Drohungen eine verbindlich Absage erteilt wird so-
wie jegliche Versuche der britischen Seite bilaterale Sonderabkommen oder
Sektorvereinbarungen auszuhandeln verhindert werden;

– dass die schottischen Unabhängigkeitsbestrebungen nicht als Druckmittel in
den Verhandlungen missbraucht werden. Eine Anerkennung eines unabhän-
gigen Schottlands und die Aufnahme in die EU sind grundsätzlich möglich,
wenn die Unabhängigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Verfahren
der britischen Verfassung vollzogen wurde;

– dass die Verhandlungen zu den finanziellen Verpflichtungen Großbritanni-
ens konstruktiv und auf Basis rechtlicher und faktenbasierter Grundlagen
geführt werden und dass in diesem Zusammenhang die EU 27 Sorge tragen,
die Folgen für den laufenden MFR so gering wie möglich zu halten, die Pro-
gramme der Struktur- und Kohäsionsfonds in vollem Umfang zu bewahren
und dafür auch Ausgaben für die Militarisierung der EU zu kürzen;

– dass den Vereinbarungen über die zukünftigen Beziehungen verbindliche
Regelungen zu gemeinsamen Mindeststandards in (mindestens) den Berei-
chen Arbeitnehmerrechte, Sozialrechte, Umwelt- und Verbraucherschutz
sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge zu Grunde liegen müssen, die kei-
nesfalls unter dem Niveau der gültigen EU-Standards liegen dürfen. Dies
gilt ebenfalls für die Einhaltung der EU-Standards zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Bekämpfung von Geldwäsche
sowie für die Akzeptanz der EU-Datenschutzrichtlinie als strikter Vorbedin-
gung eines zukünftigen Abkommens;

– dass keine militärische Kooperation der EU mit dem Vereinigten Königreich
angestrebt wird;

– dass das Vereinigte Königreich seinen Verpflichtungen aus der Europäi-
schen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta nach-
kommt und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Men-
schenrechte als verbindlich akzeptiert;

– dass das EP viel umfassender als im bisherigen Verfahren vorgesehen in den
Verhandlungsprozess eingebunden und das Verhandlungsmandat veröffent-
licht wird;

2. sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten
Königreichs aus dem EURATOM-Vertrag völlig unabhängig vom Austritt aus
der EU geführt werden, den britischen Austritt vorbehaltlos zu befürworten und
unverzüglich mit einem eigenen Austrittsantrag der Bundesrepublik Deutschland
zu unterstützen;

3. den Deutschen Bundestag entsprechend seinen Mitwirkungsrechten nach Artikel
23 GG und dem EUZBBG in die Verhandlungen einzubeziehen, ihn umfassend
und fortlaufend über den Stand der Verhandlungen zu informieren und seinem
Recht auf Stellungnahme Rechnung zu tragen;

4. sich dafür einzusetzen, dass die mit dem Austritt erforderlich werdenden Ver-
tragsänderungen im ordentlichen Vertragsänderungsverfahren nach Artikel 48
EUV zu vollziehen sind;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12136

5. auf EU-Ebene eine ehrliche Auseinandersetzung mit den tieferen Ursachen des
„Brexit“ sowie der strukturellen Krise des EU-Integrationsprozesses zu initiieren
und sich nachdrücklich für einen grundlegenden Politikwechsel und einen Neu-
start der EU einzusetzen. Dies umfasst unter anderem:

– sich für ein unverzügliches Ende der schädlichen Austeritätspolitik einzu-
setzen und als Sofortmaßnahme zur Überwindung der Krise ein EU-weit ko-
ordiniertes öffentliches sozial-ökologisches Zukunftsinvestitionsprogramm
zu beschließen, das den Ausbau leistungsfähiger öffentliche Infrastrukturen
ermöglicht und Armut und Erwerbslosigkeit abzubauen hilft;

– sich auf EU-Ebene für den notwendigen Paradigmenwechsel in der EU-Kri-
sen-, Wirtschafts- und Fiskalpolitik einzusetzen und in dem Zusammenhang
für eine wachstumsorientierte, soziale und ökologische Politik einzutreten,
die unter anderem EU-weit koordinierte Vermögenssteuern, wirksame Maß-
nahmen gegen Steuer- und Sozialdumping, eine koordinierte Industriepoli-
tik sowie ein öffentliches, sozial-ökologisch ausgerichtetes Investitionspro-
gramm, die Entkopplung der Staatsfinanzierung von den Finanzmärkten so-
wie die Überführung der EZB unter demokratischer Kontrolle beinhaltet.
Der Druck von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zur Schwächung der
Rechte von Arbeitnehmern und zu Sozialabbau müssen revidiert werden,
unter anderem durch die Aufnahme eines sozialen Fortschrittsprotokolls in
die EU-Verträge;

– sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Regelungen über die Gemeinsame
Sicherheits- und Verteidigungspolitik im EU-Vertrag einzusetzen und sich
einer Europäischen Verteidigungsunion und einer weiteren Militarisierung
und Aufrüstung entsprechend der Globalen Strategie der EU zu widersetzen;

– zur Umsetzung der notwendigen grundlegenden Reformen für einen Neu-
start der EU unter demokratischer Einbeziehung der Bürgerinnen und Bür-
ger Vorschläge für einen „Neustart der Europäischen Union“ zu erarbeiten
und dafür eine breite gesellschaftliche Diskussion in Deutschland und dar-
über hinaus anzustoßen. Die Ergebnisse eines solchen Diskussionsprozesses
sind dem Rat als Entwürfe zur Änderung der Verträge vorzulegen, um sie
dem nach Artikel 48 des EU-Vertrags einzuberufenden Konvent zur Bera-
tung mit dem Ziel der Formulierung von grundlegenden Änderungen der
EU-Verträge vorzulegen. Die Vorschläge sollen zumindest eine Demokrati-
sierung der EU-Institutionen, eine wirksame wirtschaftspolitische Koordi-
nierung in Euroraum und EU im Interesse der Menschen sowie eine friedli-
che, zivil ausgerichtete Außenpolitik umfassen.

Berlin, den 25. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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