BT-Drucksache 18/12095

Klimaschutz stärken - Energiesparen verbindlich machen

Vom 26. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12095
18. Wahlperiode 26.04.2017
Antrag
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Harald Ebner, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Stephan Kühn
(Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Klimaschutz stärken ‒ Energiesparen verbindlich machen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Pariser Klimaabkommen ist ein wegweisender Schritt führ mehr Klimaschutz. Es
gibt ein klares Ziel vor, das die Staaten nun mit konkreten Maßnahmen füllen müssen.
Für Deutschland bedeutet das Klimaziel, die Energieversorgung komplett zu dekarbo-
nisieren – und zwar deutlich vor 2050.
Verlässliche und nachhaltig wirkende Maßnahmen für mehr Energieeffizienz sind zu-
kunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Energiespartechnik und Energieeffizienzmaßnah-
men eröffnen gerade kleinen und mittleren Unternehmen neue Geschäftsfelder, sie
wirken in verschiedenen Branchen wie dem Maschinenbau oder den unternehmensbe-
zogenen Dienstleistungen als Jobmotor und tragen zudem zur Versorgungssicherheit
bei. Laut DENEFF Branchenmonitor 2017 können in Deutschland durch Effizienz-
maßnahmen bis 2020 rund 500000 neue Jobs entstehen. Nach Berechnungen des Deut-
schen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2014 würden zusätzlich 45 Mil-
lionen Tonnen CO2 vermieden und 10,2 Mrd. Euro Energiekosten eingespart.
Für die nötigen Investitionen in energiesparende Produkte und Verfahren brauchen
Unternehmen allerdings Planungssicherheit. Erst dann werden Energieeinsparung und
-effizienz zum erfolgreichen Geschäftsmodell für Mittelstand und Industrie.
Um das Klimaziel zu erreichen, sollte die Energiepolitik drei Prinzipien verfolgen:
erstens Energieverschwendung beenden, zweitens die Energienutzung auf effiziente
Technologien umstellen und drittens den verbleibenden Energiebedarf aus erneuerba-
ren Quellen erzeugen. Die „Drei E“ der Energiewende lauten daher: Einsparung, Effi-
zienz, Erneuerbare!
Eine konsistente Strategie der drei E muss also mehr tun, als den Ausbau der erneuer-
baren Energien konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig muss auch der Energiever-
brauch deutlich gesenkt werden. Das macht die Energiewende preiswerter und mindert
die Nutzungskonkurrenz um Flächen und Ressourcen.

Drucksache 18/12095 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Laut der Stellungnahme der Expertenkommission zum vierten Monitoringbericht
„Energie der Zukunft“ müssen zwei Drittel der Treibhausgasemissionen durch Effizi-
enz- und Einsparmaßnahmen vermieden werden. Davon ist die Bundesregierung mei-
lenweit entfernt. Zwar hat sie in den letzten Jahren einige Einzelmaßnahmen für mehr
Energieeffizienz in ihrem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz gebündelt und die
Haushaltsmittel erhöht. Jedoch reichen die Maßnahmen bei weitem nicht aus, um die
von der Bundesregierung selbst gesteckten Einsparziele zu erreichen. Das Scheitern
ihrer Strategie räumt die Bundesregierung sogar selbst ein. So schreibt sie im Grün-
buch Energieeffizienz: „Die ambitionierten Effizienzziele des Energiekonzepts wer-
den mit den bislang ergriffenen Maßnahmen allein nicht erreicht.“
Eine ambitionierte und zielgerichtete Effizienzstrategie ist unverzichtbar, wenn Kli-
maschutz, Innovation und die Modernisierung des Landes erfolgreich gestaltet werden
sollen. Sehenden Auges zu scheitern wäre ein fatales Signal für den internationalen
Klimaschutz und die Innovationskraft des Standorts Deutschland. Nur mit einem um-
fassenden Effizienzansatz und mehr konkreten Maßnahmen sind die Effizienz- und
Einsparziele erreichbar. Und nur mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ist
die Energiewende insgesamt zum Erfolg zu führen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ein Energieeinspargesetz vorzulegen, das ein verbindliches Ziel zur Verringerung
des Primärenergiebedarfs um 50 Prozent bis 2050 sowie Zwischenschritte für
2030 und 2040 enthält. Als Grundlage dafür sollen unverzüglich eine belastbare
Evaluation der NAPE-Maßnahmen durchgeführt und Nachsteuerungen vorge-
nommen werden, damit die in der wissenschaftlichen Begleitforschung prog-
nostizierten Wirkungen auch wirklich eintreten;

2. das „Efficiency First“-Prinzip als Handlungsprinzip zu verankern, das heißt re-
gulatorische Barrieren für Energieeffizienz zu beseitigen und zugleich die
schnellstmögliche Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen;

3. wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz in den Mittelpunkt der
Effizienzstrategie zu rücken, finanziell mit 800 Mio. Euro jährlich deutlich besser
auszustatten und auf den Wärmesektor auszuweiten;

4. die Bundesstelle für Energieeffizienz zu einer leistungsfähigen Kompetenzstelle
auszubauen, die in Ergänzung zu den regionalen Energieberatungsagenturen über
alle Fragen zum Energiesparen und zu den Förderprogrammen Auskunft geben
kann, Ausschreibungen abwickelt sowie die Förderprogramme evaluiert und wei-
terentwickelt;

5. ein Konzept zur Reform der Steuern und Umlagen auf Energie vorzulegen, durch
das sich der CO2-Ausstoß eines Energieträgers stärker im Preis widerspiegelt, das
die privaten Haushalte durch eine faire Kostenverteilung zwischen Unternehmen
und Privatverbrauchern entlastet und das Nutzer-Investoren-Dilemma von Mie-
terInnen berücksichtigt;

6. die Vergünstigungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver
Unternehmen an die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu koppeln
und dazu entsprechende Benchmarks zu entwickeln;

7. die Vorbildfunktion des Bundes durch einen neuen „Aktionsplan energieeffizi-
ente öffentliche Beschaffung“ auf allen staatlichen Ebenen voranzutreiben, ein
Energieeinsparziel für alle bestehenden Bundesliegenschaften festzulegen und
einen Sanierungsfahrplan vorzulegen, der bis 2030 das Erreichen der Klimaneut-
ralität sicherstellt. Für alle neuen Gebäude in Nutzung durch den Bund soll der
KfW-Effizienzhaus-40-Standard ab 2019 verbindlich gelten;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12095
8. die Grundlage für umfangreiche Qualifizierungsprogramme der Länder zur Si-

cherung des Fachkräftebedarfs im Bereich Energieeffizienz zu schaffen, wie qua-
litativ hochwertige Weiterbildungsangebote z. B. für Sanierungsgeneralisten im
Handwerk sowie für die Weiterentwicklung relevanter Curricula an Hochschulen
zu sorgen;

9. ein umfassendes Aktionsprogramm Faire Wärme aufzulegen (vgl. Bundestags-
drucksache 18/10979), das die Voraussetzungen schafft, um den Energiever-
brauch für Heizwärme und Warmwasser zu halbieren und Maßnahmen zur ener-
getischen Sanierung mit einer sozialen Miet- und Förderpolitik flankiert;

10. sich im Rahmen der europäischen Top-Runner-Strategie dafür einzusetzen, dass
die EU-Ökodesign-Richtlinie dahingehend weiterentwickelt wird, dass Innovati-
onen stärker gefördert werden und ineffiziente energieverbrauchsrelevante Pro-
dukte noch schneller vom Markt genommen werden, während hocheffiziente Pro-
dukte zum Standard werden, sowie dafür zu sorgen, dass die geltenden Vorgaben
auch eingehalten werden;

11. sich auf europäischer Ebene für die Fortführung einer verbindliche Energieeffi-
zienzpolitik einzusetzen, insbesondere für ein Energieeffizienzziel von 40 Pro-
zent im Jahr 2030 und eine jährlich fortzuschreibende verbindliche Einsparquote
für die Mitgliedstaaten (sowie eine Überprüfung und ggf. Streichung der geplan-
ten Ausnahmeregelungen) in Art. 7 der EU-Effizienzrichtlinie.

Berlin, den 25. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 18/12095 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Ein Rahmen für Energieeffizienz und Energieeinsparung
Um einen verlässlichen Rahmen für Energieeffizienz und Energieeinsparung zu erhalten, ist ein Energieeinspar-
gesetz zielführend. In einem Energieeinspargesetz sollen verbindliche nationale Energieeinsparziele bis zum Jahr
2050 auf der Basis des Jahres 2008 festgelegt werden. Zusätzlich zu den übergeordneten nationalen Einsparzielen
soll das Energieeinspargesetz sektorale Ziele enthalten. Nur so ist gewährleistet, dass Einspar- und Effizienz-
maßnahmen in allen Sektoren in Angriff genommen werden.
Auf der europäischen Ebene wird die Umstellung auf ein effizientes Energiesystem unter dem Stichwort Effi-
ciency First diskutiert. Mit dem Efficiency-First-Prinzip wird das Ziel verfolgt, eine konsistente und umfassende
Energieeffizienzpolitik zu gestalten. Dabei geht es darum, Investitionen in Vermeidung von Energieverbrauch,
Investitionen in Energieeffizienz und auch in Lastmanagement (zeitliche Verschiebung von Energieverbräuchen)
gegenüber Investitionen in Energieerzeugung und Verteilung zu priorisieren. Fehlanreize, die einer Steigerung
der Energieeffizienz entgegenstehen, die zu Energieverlusten oder Energieverschwendung führen, sollen über-
prüft und systematisch abgebaut werden.
Die Dekarbonisierung des Energiesystems kann aber nur mit einem starken Ausbau der erneuerbaren Energien
und zugleich durch massive Investitionen im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung gelingen. Deshalb
versteht der Deutsche Bundestag Efficiency First als Handlungsprinzip, wonach der mögliche Vorteil von Ener-
gieeffizienzmaßnahmen und Investitionen vor Entscheidungen zum Energiesystem geprüft werden und nicht als
Priorisierung. Solange fossile und nukleare Energieerzeugung durch erneuerbare Energien noch ersetzt werden,
müssen der Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen parallel und konsequent umge-
setzt werden.

Geschäftsmodell Energieeffizienz
Eigentlich müssten Investitionen in Energieeffizienz ein Selbstläufer sein. Für viele Unternehmen lohnt sich die
Investition in Energieeffizienz. Solche Investitionen setzen starke Innovationsanreize, schaffen in den Unterneh-
men finanzielle Spielräume und stärken damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands
und der Industrie. Trotzdem zögern viele Unternehmen. Oft liegt es daran, dass sich Effizienzmaßnahmen zwar
lohnen, aber die Amortisation länger dauert, als bei anderen firmeninternen Investitionen. Oft werden Effizienz-
maßnahmen wegen höherer Renditen alternativer Investitionen zurückgestellt. Außerdem wird Energiever-
schwendung leider zum Teil noch staatlich belohnt. Wer mehr Energie verbraucht, zahlt weniger – sowohl an der
Strombörse als auch bei den Steuern und Umlagen auf Energie. Je billiger Energie jedoch ist, desto weniger
relevant sind Energiesparmaßnahmen. Außerdem fehlt es auch noch an Dienstleistern, die sich auf Energieeffi-
zienz als Geschäftsmodell spezialisiert haben.
Daher muss der Markt stimuliert werden. Wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz bieten einen
guten Ansatzpunkt. Das vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufene Programm „Step Up!“, ist aber
schlecht konzipiert. Zusammen mit den verpflichtenden Energieaudits können die wettbewerblichen Ausschrei-
bungen und weiteren Maßnahmen, wie z. B. die KfW-Förderprogramme und Energiepreise, welche die ökologi-
schen Folgekosten mit einbeziehen, den Markt für Energieeffizienzdienstleistungen in Schwung bringen.
Die finanzielle Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen ist aus volkswirtschaftlicher Perspektive sinnvoll. Im
Bereich Gebäudeenergieeffizienz etwa werden durch jeden Euro Fördergeld acht Euro privates Kapital mobili-
siert. So können zukunftsfeste Investitionen mit großen Beschäftigungspotentialen in Mittelstand und Handwerk
angereizt und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert werden.

Reform der Vergünstigung von Energieumlagen
Energieintensive Unternehmen genießen bei vielen Umlagen, Steuern und Abgaben auf Energie (Teil-)Befreiun-
gen, die in einigen Branchen für die Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auch notwendig sind. Zwar gibt es
für die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in vielen Fällen Energieeffizienzanforderungen, allerdings läuft
die Ausgestaltung der Rabatte oft den Effizienzbemühungen von Unternehmen entgegen.
So ist der Anreiz für Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren nicht gegeben, wenn sie nur knapp über der Stromkosten-
schwelle von 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung liegen und durch Energieeffizienzmaßnahmen die Befrei-
ungskriterien nicht mehr erfüllen würden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12095
Es besteht akuter Handlungsbedarf, wenn Energieverschwendung vom Staat belohnt wird und gar – im Fall von
Umlagen – von kleineren Verbrauchern und Stromkunden quersubventioniert wird. Der finanzielle Anreiz für
energieintensive Unternehmen, Energie zu verschwenden, um Geld zu sparen, läuft klar den energie- und klima-
politischen Zielen der Bundesregierung entgegen und schadet letztlich auch den Unternehmen selbst, die not-
wendige Modernisierungen wegen der Fehlanreize unterlassen.
Um diesen Missstand zu beheben, muss die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen eine Voraussetzung für
Unternehmen sein, überhaupt von den zahlreichen Befreiungstatbeständen profitieren zu können. Dies muss auf
der Grundlage von Energieeffizienzbenchmarks erfolgen.

Vorbildfunktion öffentliche Hand
Bei der öffentlichen Beschaffung soll sichergestellt werden, dass die energieeffizienteste am Markt verbreitete
Technik ausgewählt wird und dies durch einen übergreifenden „Aktionsplan energieeffiziente Beschaffung“ auf
allen staatlichen Ebenen vorangetrieben wird, indem auch die Lebenszykluskostenbetrachtung eine stärkere Rolle
spielt. Die öffentliche Beschaffung kann so auch dazu beitragen, einen Markt für fortgeschrittene Effizienzlö-
sungen und die Verbreitung dieser Technik voranzutreiben. Durch eine Prüfpflicht soll zudem sichergestellt wer-
den, dass auch Energiedienstleistungslösungen (z. B. Energieeinsparcontracting), wenn wirtschaftlich sinnvoll,
bei Ausschreibungen und Vergaben berücksichtig werden.
Die Bundesregierung hat für ihre eigenen Liegenschaften bisher keine klaren Ziele formuliert, bis wann sie diese
auf welches Effizienzniveau sanieren will. Im Entwurf des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung war
noch eine Treibhausgasneutralität der Bundesliegenschaften bis 2030 vorgesehen. Stattdessen spricht der be-
schlossene Klimaschutzplan nur noch davon, dass die Bundesregierung mit eigenen Maßnahmen aktiv zum Kli-
maschutz beiträgt. Ein eigenes Ziel für die eigenen Liegenschaften wird nun nicht mehr formuliert.
Der dringend benötigte energetische Sanierungsfahrplan soll zwar angegangen werden, allerdings unterscheidet
die Bundesregierung hier zwischen zivilen und militärischen Bundesliegenschaften. Militärische Liegenschaften
werden nur unter einem gesonderten Finanzierungsvorbehalt mit in den Sanierungsfahrplan aufgenommen.
Um den Prozess effizienter zu gestalten und der Vorbildfunktion des Bundes wirklich gerecht zu werden, wollen
wir, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einen detaillierten energetischen Sanierungsfahrplan für alle
Bundesliegenschaften inklusive der militärischen vorlegt und die Treibhausgasneutralität der Bundesliegenschaf-
ten bis 2030 sicherstellt.

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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