BT-Drucksache 18/12079

Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien und Irak

Vom 21. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12079
18. Wahlperiode 21.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, Katrin Kunert,
Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko,
Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien und im Irak

Die Bundeswehr beteiligt sich an der internationalen militärischen Koalition, die
die USA unter dem Namen „Operation Inherent Resolve“ anführen. Ziel dieser
Operation ist es laut eigenen Angaben, die Organisation „Islamischer Staat“ (IS)
im Operationsgebiet militärisch zu besiegen. US-Streitkräfte und ihre Verbünde-
ten führen im Rahmen dessen seit 2014 Luftangriffe gegen Ziele in Syrien und
im Irak durch. Laut des vom Deutschen Bundestag mehrheitlich beschlossenen
Mandates Counter Daesh soll die Bundeswehr die US-geführte Koalition unter-
stützen, um „terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die ins-
besondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den siche-
ren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens
geschaffen haben“ (Bundestagsdrucksache 18/9960, S. 2).
Unklar ist, wie viele zivile Opfer diese Angriffe bislang gefordert haben. Nach
Angaben der internationalen Nichtregierungsorganisation Airwars hat die
US-geführte Koalition bis zum 1. April 2017, das heißt in den ersten 960 Tagen
des Luftkrieges, insgesamt über 19 000 Angriffe geflogen und dabei über
70 000 Bomben und Raketen auf Ziele in Syrien und im Irak abgeworfen (Quelle:
www.airwars.org). Dabei seien nach Angaben der Nichtregierungsorganisation in
dem genannten Zeitraum mindestens 2 820 Zivilisten getötet worden.
Die deutsche Luftwaffe unterstützt die US-geführte Koalition durch Betankung
von im Einsatz befindlichen Bombern und durch die Lieferung von Aufklärungs-
bildern, die als Grundlage für Luftangriffe dienen. Ein Bericht der „Süddeutschen
Zeitung“ vom 30. März 2017 wirft die Frage auf, ob bei der Vorbereitung von
Luftangriffen, die zivile Opfer zur Folge hatten, auch deutsche Aufklärungsbei-
träge eingeflossen sind. In dem Bericht heißt es, dass laut der Syrischen Beobach-
tungsstelle für Menschenrechte bei einem Angriff der US-geführten Koalition am
20. März 2017 bis zu 33 Zivilisten getötet worden sein sollen. Am Tag zuvor,
dem 19. März 2017, seien Aufklärungs-Tornados der Bundeswehr über das später
angegriffene Gebäude in der Ortschaft Al-Mansura in der Provinz Raqqa geflo-
gen, hätten Bilder gemacht und sie an die internationale Koalition geliefert. Diese
habe dann das Gebäude angegriffen, bei dem es sich um eine ehemalige Schule
handelte. Nachdem im konkreten Fall das Gebäude angegriffen worden war, flo-
gen am 24. März 2017 noch einmal deutsche Tornados darüber, um die Zerstö-
rungen im Bild festzuhalten.
Die Nichtregierungsorganisation Airwars datiert den genannten Angriff auf den
21. März 2017 und nennt zahlreiche Quellen, die den Angriff und den Tod von
Zivilisten bestätigen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/).

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Viele beziffern die Anzahl Opfer weit höher. Unter anderem wird ein Bericht der
Nichtregierungsorganisation Raqqa is Being Slaughtered Silently vom 22. März
2017 zitiert, wonach eine „erste Bilanz des Massakers in der Al-Badiya-Schule
in Al-Mansura, das von der internationalen Koaliton verübt worden ist, 183 To-
desopfer ergeben hat.“ In der Schule hätten sich zum Zeitpunkt des Angriffs zahl-
reiche Familien aufgehalten.
Der Luftangriff auf Al-Mansura ist nur einer von vielen, die zivile Opfer forder-
ten. Allein für den Monat März 2017 berichtet die Nichtregierungsorganisation
Airwars über 90 Luftangriffe der US-geführten Koalition, die in der syrischen
Provinz Raqqa Todesopfer und Verletzte unter der Zivilbevölkerung gefordert
haben. Im selben Zeitraum kam es neben der syrischen Provinz Raqqa vor allem
in und um die irakische Stadt Mossul zu zahlreichen Luftangriffen der US-ge-
führten Koalition, bei der laut Airwars eine noch höhere Zahl an Zivilisten getötet
oder verletzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Aufklärungsflüge hat die Bundeswehr im Rahmen des Mandats

Counter Daesh seit Beginn des Einsatzes bis zum 1. April 2017 geflogen,
und in welchen Provinzen/Distrikten in Syrien und im Irak wurden dabei
Aufklärungsfotos gemacht (bitte nach Monat, Zahl der Flüge und Operati-
onsgebiet auflisten)?

2. Wie viele Ziele wurden auf der Grundlage von Bildern, die deutsche Torna-
dos in diesem Zeitraum der US-geführten Koalition zur Verfügung gestellt
haben, von der Koalition angegriffen (bitte nach Monat, Zahl der Ziele und
Operationsgebiet auflisten)?

3. Wie viele Flüge hat die deutsche Luftwaffe im Rahmen des Mandats Counter
Daesh in diesem Zeitraum durchgeführt, um Zerstörungen im Rahmen eines
Battle Damage Assessments zu dokumentieren (bitte nach Monat, Zahl der
Flüge und Operationsgebiet auflisten)?

4. Werden Fotos oder Aufklärungsergebnisse, die Aufklärungstornados der
Bundeswehr im Einsatzgebiet von Counter Daesh beabsichtigt oder zufällig
über die Infrastruktur des syrischen Militärs gewonnen haben, zur Lagebild-
erstellung an die US-geführte Koalition weitergegeben?
Wenn nicht, werden sie gespeichert und auf anderem Wege mit Verbündeten
geteilt?

5. Wie viele Bomber und Kampfflugzeuge der US-geführten Koalition wurden
durch die Bundeswehr im Rahmen des Mandats Counter Daesh im genannten
Zeitraum im Einsatz betankt, und welchem Staat gehörten sie an (bitte nach
Monat und zugehöriger Streitkraft auflisten)?

6. Wie häufig, wann, und in welcher Weise wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Rules of Engagement (RoE) sowie Einsatzregeln unterhalb des
Niveaus der RoE des US-Militärs seit Beginn der Operation Inherent Resolve
verändert, und in welcher Weise sind dadurch sogenannte Kollateralschäden
wahrscheinlicher geworden?

7. Welchen Effekt sollten diese Änderungen nach Information der Bundesre-
gierung haben, und wie schätzt die Bundesregierung den realen Effekt dieser
Änderungen ein?

8. Sind diese Änderungen den Partnern in der Koalition direkt zur Kenntnis ge-
geben worden, und haben sich die Bundesregierung oder die Bundeswehr zu
diesen Änderungen gegenüber den USA positioniert?

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9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Einsätze von
Bombern, Drohnen und Kampfflugzeugen der US-geführten Koalition, die
bei ihren Flügen über dem Einsatzgebiet die mitgenommenen Raketen und
Bomben nicht eingesetzt haben, und wie hat sich dieser Anteil seit Beginn
der Operation Inherent Resolve verändert (bitte nach Monat und Anteil der
Flüge ohne vollzogenen Einsatz mitgeführter Wirkmittel auflisten)?

10. Betrachtet die US-geführte Koalition Öltanktransporte oder andere nichtmi-
litärische Lastkraftwagen sowie Ölförderstätten und Kraftwerke nach Kennt-
nis der Bundesregierung als legitime Ziele für militärische Angriffe?

11. Welche öffentlichen Gebäude, die für das Wirken der quasi-staatlichen
Strukturen in dem vom IS kontrollierten Gebiet bedeutsam sind, zum Bei-
spiel Banken, Verwaltungsgebäude und vergleichbare Einrichtungen, be-
trachtet die US-geführte Koalition nach Kenntnis der Bundesregierung als
legitime Ziele für militärische Angriffe?

12. Werden Gebäude, in denen sich öffentliche Einrichtungen des vom
IS kontrollierten Gebietes befinden, sowie Kraftwerke und Ölförderstätten
von der US-geführten Koalition nach Kenntnis der Bundesregierung grund-
sätzlich nicht angegriffen, wenn sich Mitarbeiter in ihnen aufhalten oder auf-
halten könnten?

13. Werden bei Luftangriffen getötete Lastkraftwagenfahrer und Mitarbeiter in
Ölförderstätten, die im Auftrag der vom IS kontrollierten quasi-staatlichen
Strukturen arbeiten, nach Kenntnis der Bundesregierung als „Terroristen“
oder „Zivilisten“ in den Statistiken der US-geführten Koalition gezählt?

14. Wie viele Zivilisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge von
Luftangriffen der US-geführten Koalition bis zum 1. April 2017 getötet oder
verletzt worden (bitte nach Ort und Zeitpunkt auflisten)?

15. In welchen Fällen wurden Entschädigungszahlungen von Deutschland oder
nach Kenntnis der Bundesregierung anderen an der US-geführten Koalition
beteiligten Staaten an Angehörige von infolge irrtümlicher Bombardierun-
gen oder durch „friendly fire“ getöteten Zivilisten oder verbündeten Soldaten
oder Kämpfern im Irak oder in Syrien gezahlt (bitte nach Ort, Zeitpunkt und
Art des entschädigten Vorfalls sowie Entschädigungssumme und zahlenden
Staat auflisten)?

16. Wie viele Kämpfer des „Islamischen Staats“ (IS) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge von Luftangriffen der US-geführten Koalition bis
zum 1. April 2017 getötet worden (bitte Zahl bzw. Schätzung nach Monat
auflisten)?

17. Über wie viele Kämpfer verfügt der IS aktuell, und wie hat sich diese Zahl
seit Beginn der Operation Inherent Resolve nach Kenntnis der Bundesregie-
rung verändert (bitte Zahl bzw. Schätzung nach Monat auflisten)?

18. Wie viele Kämpfer welcher anderen bewaffneten Gruppen und wie viele Sol-
daten welcher Streitkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge
von Luftangriffen der US-geführten Koalition bis zum 1. April 2017 getötet
worden (bitte nach Monat und Streitkraft bzw. Miliz auflisten)?

19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Luftangriff vom 20. bzw.
21. März 2017, bei dem in einer ehemaligen Schule in Al-Mansura, westlich
von Raqqa, nach unterschiedlichen ersten Angaben von Nichtregierungsor-
ganisationen zwischen 33 und 183 Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder,
ums Leben kamen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/)?
a) Ist es nach Erkenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass dieser Luft-

schlag von Kräften der US-geführten Koalition ausgeführt wurde, und
wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus?

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b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-
regierung tatsächlich getroffen?

c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff zu beklagen, wie viele davon
waren Zivilisten, und wie viele Kämpfer?

d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs?

e) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, ob dieser
Luftangriff ausschließlich auf Aufklärungsdaten der deutschen Tornado-
Aufklärungsflugzeuge gestützt wurde oder weitere Aufklärungsergeb-
nisse anderer Mitglieder der Koalition verwendet wurden, und wenn ja,
welche?

f) Werden die Bilder, die die Bundeswehr laut Medienberichterstattung am
19. März 2017 von Al-Mansura gemacht hat und die die Grundlage für
den folgenden Angriff der Streitkräfte der Koalition bildeten, den Abge-
ordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht auf Anfrage vorgelegt?

g) Werden die Bilder, die die Bundeswehr laut Medienberichterstattung am
24. März 2017 von Al-Mansura im Zusammenhang mit dem Battle Da-
mage Assessment gemacht hat, den Abgeordneten des Deutschen Bun-
destages zur Einsicht auf Anfrage vorgelegt?

h) Gibt es neben den Bildern, die am 24. März 2017 durch einen Bundes-
wehr-Aufklärungstornado im Rahmen eines Battle Damage Assessment
gemacht wurden, noch weitere Maßnahmen durch die deutschen Streit-
kräfte oder andere Mitglieder der US-geführten Koalition, um die Aus-
wirkungen des Angriffs in Al-Mansura, insbesondere mit Blick auf Opfer
aus der Zivilbevölkerung, zu prüfen, und wenn ja, welche Ergebnisse ha-
ben sie ergeben?

i) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflug-
zeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und
in welchem konkreten Luftraum?

20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Luftangriff vom 1. März
2017 in Al-Tabaqa, Provinz Raqqa, bei dem nach übereinstimmenden Anga-
ben mehrerer Nichtregierungsorganisationen zwölf Zivilisten, darunter vier
Kinder, ums Leben kamen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017
mar-apr/)?
a) Ist es zutreffend, dass der Luftschlag von Koalitionskräften verübt wurde,

und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus?
b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-

regierung tatsächlich getroffen?
c) Wie viele Opfer waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesem

Angriff zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele
Kämpfer?

d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs?

e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflug-
zeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und
in welchem konkreten Luftraum?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12079

21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen oder mehrere Luft-

angriffe am 6. März 2017 in Kdeiran, Provinz Raqqa, bei dem oder denen
nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte zwi-
schen vier und zwölf Menschen starben, darunter mindestens ein Kind
(Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/)?
a) Ist es zutreffend, dass der oder die Luftschläge von Koalitionskräften ver-

übt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn bzw. sie aus?
b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-

regierung tatsächlich getroffen?
c) Wie viele Opfer waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesem

Angriff zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele
Kämpfer?

d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs?

e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflug-
zeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und
in welchem konkreten Luftraum?

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Luftangriff auf Al
Bu Rashed, Provinz Raqqa, am 8. oder 9. März 2017, bei dem nach Anga-
ben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte 24 Zivilisten
getötet wurden, darunter sechs Kinder (Quelle: https://airwars.org/
coalitioncivcas2017mar-apr/)?
a) Ist es zutreffend, dass der Luftschlag von Koalitionskräften verübt wurde,

und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus?
b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-

regierung tatsächlich getroffen?
c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff nach Kenntnis der Bundesre-

gierung zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele
Kämpfer?

d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs?

e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflug-
zeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und
in welchem konkreten Luftraum?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Luftangriffe auf ei-
nen Moschee-Komplex nahe Al-Jina in der Provinz Idlib am frühen Abend
des 16. März 2017, bei dem laut Angaben verschiedener Nichtregierungsor-
ganisationen zwischen 37 und 62 Zivilisten getötet worden seien, und der
laut „Washington Post“ (Bericht vom 17. März 2017) von amerikanischen
Reaper-Drohnen durchgeführt worden sei, die sechs Hellfire-Raketen und
eine 500-Pfund-Bombe abgeworfen hätten?
a) Ist es zutreffend, dass der Luftschlag von Kräften der US-geführten Koa-

lition verübt wurde, und wenn ja, welche Streitkräfte führten ihn aus?
b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-

regierung tatsächlich getroffen?
c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff nach Kenntnis der Bundesre-

gierung zu beklagen, wie viele davon waren Zivilisten, und wie viele
Kämpfer?

d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs?

Drucksache 18/12079 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf die Luftangriffe auf einen

Marktplatz und eine Bäckerei im zweiten Distrikt von Tabaqa, Provinz Ra-
qqa, bei denen am 22. März 2017 laut Angaben unterschiedlicher Nichtre-
gierungsorganisationen zwischen 13 und 37 Zivilisten getötet worden sein
sollen (Quelle: https://airwars.org/coalitioncivcas2017mar-apr/)?
a) Ist es zutreffend, dass die Luftschläge von Koalitionskräften verübt wur-

den, und wenn ja, um wie viele handelte sich, und welche Streitkräfte
führten sie aus?

b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-
regierung tatsächlich getroffen?

c) Wie viele Opfer waren bei diesem Angriff zu beklagen, wie viele davon
waren vermutlich Zivilisten, und wie viele Kämpfer?

d) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung dieses Angriffs?

e) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch ein Tankflug-
zeug der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und
in welchem konkreten Luftraum?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Luftangriffe gegen Ein-
richtungen am Euphrat-Staudamm bei Al-Tabaqa in der Provinz Raqqa, bei
denen vermutlich der Direktor des Staudamms Ahmed Hussein und zwei
Ingenieure am 27. März 2017 getötet wurden (Quelle: https://airwars.org/
coalitioncivcas2017mar-apr/)?
a) Ist es zutreffend, dass Streitkräfte der US-geführten Koalition Luftan-

griffe gegen Einrichtungen am am Euphrat-Staudamm bei Al-Tabaqa am
26. und 27. März 2017 verübt haben, und wenn ja, welche Streitkräfte
führten ihn aus?

b) Was sollte getroffen werden, und was wurde nach Kenntnis der Bundes-
regierung tatsächlich getroffen?

c) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Ahmed
Hussein und zwei Ingenieure am 27. März 2017 infolge eines solchen
Luftangriffs getötet wurden?

d) Wie viele feindliche Kämpfer und Terroristen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Luftangriffen der US-geführten Koalition am
26. und 27. März 2017 im Gebiet des Euphrat-Staudamm bei Al-Tabaqas
getötet?

e) Welche Rolle hatten deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge bei der
Aufklärung, Vorbereitung oder Durchführung der Angriffe im Gebiet des
Euphrat-Staudamms am 26. und 27. März 2017?

f) Wurde eines der am Angriff beteiligten Flugzeuge durch Tankflugzeuge
der deutschen Luftwaffe betankt, und wenn ja, welches, wann, und in wel-
chem konkreten Luftraum?

g) Ist der Euphrat-Staudamm bei diesen oder anderen Angriffen durch die
US-geführte Koalition nach Kenntnis der Bundesregierung beschädigt
worden, und welche Gefahr geht von möglichen Schäden am Staudamm
für die Bevölkerung entlang des Flusses aus?

26. Wie viele Aufklärungsflüge hat die deutsche Luftwaffe zur Unterstützung
der im Februar 2017 begonnenen Offensive gegen West-Mossul bis zum
1. April 2017 geflogen, und wie viele Flugzeuge der US-geführten Koalition
wurden in diesem Zusammenhang betankt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12079

27. Wie viele zivile Opfer (Tote und Verletzte) sind nach Kenntnis der Bundes-

regierung im Zusammenhang mit der Offensive gegen West-Mossul bis zum
1. April 2017 insgesamt sowie infolge von Luftangriffen der US-geführten
Koalition zu beklagen?

Berlin, den 18. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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