BT-Drucksache 18/12073

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (2/2)

Vom 21. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12073
18. Wahlperiode 21.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (2/2)

Verschiedenen Medienberichten zufolge gab es in den Jahren 2015 und 2016
Durchsuchungsmaßnahmen, Ermittlungsverfahren und Prozesse, die sich gegen
rechtsterroristische Bestrebungen richteten.
Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Potsdam den NPD-Politiker Maik
Schneider und weitere Neonazis wegen eines Brandanschlags zu mehrjährigen
Haftstrafen (vgl.: „Maik Schneider ficht Urteil aus Nauen-Prozess an“, rbb-online
vom 15. Februar 2017, www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/02/nauen-
prozess-turnhalle-revision.html).
Im März 2016 verbot der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
die „Weiße Wölfe Terrorcrew“. Im Zuge dessen wurden in zehn Bundesländern
Objekte von Beschuldigten durchsucht. Dabei wurden unter anderem Kleinkali-
berwaffen sichergestellt. Die Beschuldigten weisen zum einen Verbindungen
zum Kreis der Verdächtigen aus dem Raum Bamberg auf. Zum anderen wird ge-
gen mindestens einen Beschuldigten bereits wegen des Verdachts der Strafbarkeit
gemäß § 129a des Strafgesetzbuches ermittelt. Im Zusammenhang mit dem soge-
nannten Werwolf-Kommando fanden im Juli 2013 Durchsuchungen im Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie in den Niederlanden und der
Schweiz statt (vgl.: „Rechtsextreme Untergruppe in Bamberg durchsucht“, Bay-
erischer Rundfunk vom 16. März 2016, www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/
weisse-woelfe-verbot-durchsuchung-oberfranken-100.html sowie „Äußerst ge-
waltbereit“, ZEIT ONLINE vom 24. März 2016, www.zeit.de/2016/14/weisse-
woelfe-terrorcrew-verbot-rechtsextremismus-hamburg-gewalt/komplettansicht).
Am 25. Januar 2017 durchsuchten 200 Beamtinnen und Beamte mehrere Objekte
in verschiedenen Bundesländern. Die Durchsuchungen richteten sich gegen den
Rechtsextremen Burghard B. und sechs weitere Beschuldigte. Ihnen wirft die
Bundesanwaltschaft die Gründung einer terroristischen Vereinigung vor (vgl.:
„Der Nazidruide aus Schwetzingen“, ZEIT ONLINE vom 25. Januar 2017, www.
zeit.de/gesellschaft/2017-01/rechtsextremismus-schwetzingen-druide-terrorzelle-
razzia-bundesanwaltschaft).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat der Bundesgerichtshof nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über

die Revisionsanträge bezüglich des Urteils gegen Maik Schneider und einen
seiner Mittäter entschieden?

Drucksache 18/12073 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Flossen Erkenntnisse von Behörden des Bundes in die Ermittlungen gegen
die Nauener Gruppe um den NPD-Politiker Maik Schneider ein, und wenn
ja, von welchen?

3. Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von anderen Lan-
desbehörden in die Ermittlungen gegen die Nauener Gruppe um den NPD-
Politiker Maik Schneider ein, und wenn ja, von welchen?

4. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Nauener
Gruppe um den NPD-Politiker Maik Schneider?

5. Sieht das BfV in der Nauener Gruppe die Gefahr einer neuen rechtsterroris-
tischen Entwicklung (bitte Antwort begründen)?

6. Haben das BfV und/oder das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnis darüber,
ob die Verurteilten der Nauener Gruppe in der Vergangenheit in anderen
rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusam-
menhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Bezügen, die die Verurteilten
zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Nauener
Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte
die Zeiträume auflisten)?

9. War die Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über wel-
che Zeiträume?

10. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Nauener Gruppe als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz
tätig waren oder sind?

11. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Nauener Gruppe als V-Personen für das Bundeskriminalamt tätig waren
oder sind?

12. Fand eine Befassung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums
(GETZ) bzw. des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremis-
mus/-terrorismus (GAR) mit der Nauener Gruppe statt, und wenn ja, zu wel-
chen Zeitpunkten?

13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Anfechtungsver-
fahrens gegen das Verbot der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ (WWT) vor dem
Bundesverwaltungsgericht?

14. Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der „Weiße Wölfe Terror-
crew“ zu (bitte nach Ländern und Bundesländern auflisten)?

15. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in das Verbot ein,
und wenn ja, von welchen?

16. Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von anderen Lan-
desbehörden in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?

17. Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von ausländischen
Behörden in das Verbot ein, und wenn ja, von welchen?

18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der
„Weiße Wölfe Terrorcrew“ aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des
Organisationsnamens beantworten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12073

19. Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind nach Kenntnis der

Bundesregierung ebenfalls Mitglieder der Partei DIE RECHTE?
20. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis der „Weiße Wölfe Terror-

crew“ zur Partei DIE RECHTE ein?
21. Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind nach Kenntnis der

Bundesregierung ebenfalls Mitglieder der NPD?
22. Wie viele Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ sind nach Kenntnis der

Bundesregierung ebenfalls Mitglieder der Partei „Der Dritte Weg“?
23. Wie viele Straftaten werden der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ bzw. den ihr zu-

zuordnenden Personen nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der Bundesre-
gierung zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbe-
stand auflisten)

24. Liegen gegen ein oder mehrere der mutmaßlichen Mitglied/er nach Kennt-
nis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstra-
fen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts (Politisch moti-
vierte Kriminalität – rechts) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

25. Wurden bei den Durchsuchungen im März 2016 nach Kenntnis der Bundes-
regierung legale oder illegale Waffen und/oder Sprengmittel bzw. Pyrotech-
nik festgestellt (bitte nach Art der Gegenstände und Auffindeort auflisten)?

26. Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau
spezifizieren)?

27. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Weiße Wölfe
Terrorcrew“?

28. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob Mitglieder der
„Weiße Wölfe Terrorcrew“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremis-
tischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen ak-
tiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland
haben?

30. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Leute für das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz tätig waren oder sind?

31. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Weiße Wölfe Terrorcrew“ als V-Personen für das Bundeskriminalamt
tätig waren oder sind?

32. Wie viele der Verdächtigen aus dem Verfahren gegen das sog. Werwolf-
Kommando sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mitglieder der
„Weiße Wölfe Terrorcrew“?

33. Wie viele Verdächtige aus dem Verfahren gegen die eingangs erwähnte
Gruppe aus dem Raum Bamberg sind nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Mitglieder der „Weiße Wölfe Terrorcrew“?

34. Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der „Weiße Wölfe Ter-
rorcrew“ statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermitt-
lungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe um
Burghard B. und dessen Fortgang?

Drucksache 18/12073 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

36. Gegen wie viele Personen aus welchen Ländern und Bundesländern mit wel-

chen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die
Gruppe um Burghard B. nach Kenntnis der Bundesregierung?

37. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen
ein, und wenn ja, von welchen?

38. Flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse von Landesbehör-
den in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

39. Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Er-
kenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-
rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

40. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der
Gruppe um Burghard B. aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Or-
ganisationsnamens beantworten)?

41. Wie viele Straftaten werden der Gruppe um Burghard B. nach derzeitigem
Stand nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet (bitte nach Datum,
Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

42. Wie viel Waffen, Munition und Sprengstoff wurde nach Kenntnis der Bun-
desregierung bei den Durchsuchungen gefunden (bitte genau auflisten)?

43. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Herkunft der bei der Durch-
suchung sichergestellten Waffen, Munition und Sprengstoffe?

44. Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen nach
Kenntnis der Bundesregierung durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau
spezifizieren)?

45. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppe um
Burghard B.?

46. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mit-
glieder der Gruppe um Burghard B. in der Vergangenheit in anderen rechts-
extremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammen-
hängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppe um Burghard B. zu Per-
sonen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

48. Wurden gegen Mitglieder der Gruppe um Burghard B. nach Kenntnis der
Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, wel-
che (bitte die Zeiträume auflisten)?

49. War die Gruppe um Burghard B. Beobachtungsgegenstand des BfV, und
wenn ja, über welche Zeiträume?

50. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Gruppe um Burghard B. als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungs-
schutz tätig waren oder sind?

51. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Gruppe um Burghard B. als V-Personen für das Bundeskriminalamt tätig
waren oder sind?

52. Kamen im Verfahren gegen die Gruppe um Burghard B. nach Kenntnis der
Bundesregierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in
wie vielen Fällen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12073

53. Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der Gruppe um Burghard

B. statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

Berlin, den 19. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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