BT-Drucksache 18/12072

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (1/2)

Vom 21. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12072
18. Wahlperiode 21.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen (1/2)

Der Prozess und das erstinstanzliche Urteil gegen die Neonazigruppe „Oldschool
Society“ und der Prozess gegen die „Gruppe Freital“ vor dem Oberlandesgericht
Dresden haben das rechtsterroristische Potenzial in aller Deutlichkeit gezeigt.
Beiden Gruppen wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen,
in deren Rahmen gezielte Angriffe auf Migrantinnen und Migranten durchgeführt
werden sollten. In der Presseberichterstattung zu beiden Prozessen wird das Aus-
maß der Gewalt und die akribische Planung von Anschlägen deutlich (vgl.
„Timo – ein deutscher Terrorist“, stern.de vom 6. März 2017, www.stern.de/
panorama/stern-crime/prozess-gegen-die--gruppe-freital---timo---ein-deutscher-
terrorist-7351720.html und „Haftstrafen für Oldschool Society-Anführer“, tages-
schau.de vom 15. März 2017, www.tagesschau.de/inland/oss-urteil-101.html).
Im Oktober 2015 wurden im Raum Bamberg bei Durchsuchungen gegen Neona-
zis Waffen und Sprengstoff festgestellt. Die Beschuldigten sollen Anschläge ge-
gen Flüchtlinge und Linke geplant haben. Einige der Verdächtigen sollen Medi-
enberichten zufolge Mitglieder der Partei Die Rechte sowie Aktivistinnen und
Aktivisten des Nürnberger Pegida-Ablegers Nügida sein (vgl. „Anschläge auf
Flüchtlingsheime geplant“, ZEIT ONLINE vom 22. Oktober 2015, www.zeit.de/
politik/deutschland/2015-10/rechtsextreme-bamberg-razzia-anschlag). Die Staats-
anwaltschaft Bamberg hat inzwischen Anklage wegen Bildung einer kriminellen
Vereinigung erhoben (vgl. „Rechtsextreme planten Anschläge auf Flüchtlings-
heime“, Spiegel.de vom 28. September 2016, www.spiegel.de/politik/deutschland/
rechtsextreme-in-bamberg-wegen-anschlagsplaenen-auf-fluechtlinge-angeklagt-
a-1114319.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und/oder das Bundeskri-

minalamt (BKA) Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder der „Old-
school Society“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder
rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren
(bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschul-
digten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Oldschool Society“ zu Perso-
nen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

3. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen
gegen die „Oldschool Society“ ein, und wenn ja, von welchen?

Drucksache 18/12072 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen oder mehrere Ange-
klagte der „Oldschool Society“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vor-
strafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich Politisch Motivierte Krimi-
nalität – Rechts (PMK-Rechts) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflis-
ten)?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte
unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?

6. Wie viele Straftaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung der „Old-
school Society“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort
und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

7. Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen ge-
gen die „Oldschool Society“ durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spe-
zifizieren)?

8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah-
mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei
den Beschuldigten der „Oldschool Society“ (bitte unter Angabe ggfs. der
Waffen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantwor-
ten)?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag-
nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen
gegen die „Oldschool Society“ aufgefunden wurden?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortgang des Pro-
zesses gegen die rechtsextreme Gruppe aus Bamberg, die als kriminelle Ver-
einigung von der Staatsanwaltschaft Bamberg angeklagt wurde?

11. Gegen wie viele Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
welcher Straftatbestände im Zusammenhang mit der Bamberger Gruppe An-
klage erhoben?

12. Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen
ein, und wenn ja, von welchen?

13. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen einen oder mehrere Ange-
klagte staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haft-
befehle aus dem Bereich PMK-rechts vor (bitte nach Delikten und Jahren
auflisten)?

14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte
unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?

15. Wie viele der Angeklagten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglie-
der der Partei „Der III. Weg“?

16. Wie viele Straftaten werden der Bamberger Gruppe nach Kenntnis der Bun-
desregierung nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und
Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

17. Welche anderen Räumlichkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jenseits von Wohnräumen im Zusammenhang mit den Ermittlungen ge-
gen die Bamberger Gruppe durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spe-
zifizieren)?

18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah-
mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei
den Beschuldigten der Bamberger Gruppe (bitte unter Angabe ggfs. der Waf-
fen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12072

19. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag-

nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen
gegen die Bamberger Gruppe aufgefunden wurden?

20. Gibt es ein Ergebnis des durch den Generalbundesanwalt am 14. August
2015 angelegten Beobachtungsvorgangs bezüglich einer möglichen Verfah-
rensübernahme im Zusammenhang mit der Bamberger Gruppe?

21. Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bamberger
Gruppe um eine mutmaßliche rechtsterroristische Struktur, und wie begrün-
det die Bundesregierung ihre Auffassung?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Ange-
klagten des Prozesses gegen die Bamberger Gruppe zu Personen und Orga-
nisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des
Landes und der Organisation beantworten)?

23. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Mitglieder der Bamber-
ger Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche
(bitte die Zeiträume auflisten)?

24. War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja,
über welche Zeiträume?

25. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Bamberger Gruppe als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungs-
schutz tätig waren oder sind?

26. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der Bamberger Gruppe als V-Leute für das Bundeskriminalamt tätig waren
oder sind?

27. Kamen im Verfahren gegen die Bamberger Gruppe nach Kenntnis der Bun-
desregierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie
vielen Fällen?

28. Flossen in die Ermittlungen und in die Anklage gegen die Mitglieder der
„Gruppe Freital“ Erkenntnisse von Behörden des Bundes ein, und wenn ja,
von welchen?

29. Liegen gegen einen oder mehrere Angeklagten staatsschutzrelevante Erkennt-
nisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK-rechts
vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Angeklagten aktiv sind (bitte
unter Angabe des Organisationsnamens beantworten)?

31. Wie viele Straftaten werden der „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundes-
regierung nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und
Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

32. Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen im Zu-
sammenhang mit den Ermittlungen gegen die „Gruppe Freital“ nach Kennt-
nis der Bundesregierung durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezi-
fizieren)?

33. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnah-
mung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei
den Beschuldigten der „Gruppe Freital“ (bitte unter Angabe ggfs. der Waf-
fen/Sprengmittel/Anschlagsziel/Bundesland des Auffindeorts beantworten)?

34. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlag-
nahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen
gegen die „Gruppe Freital“ aufgefunden wurden?

Drucksache 18/12072 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

35. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Buttersäure, die bei

einer der Straftaten, die der „Gruppe Freital“ zugerechnet werden, verwandt
wurde?

36. Haben das BfV und/oder das BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Akti-
vistinnen und Aktivisten der „Gruppe Freital“ in der Vergangenheit in ande-
ren rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zu-
sammenhängen aktiv waren?

37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Ange-
klagten der „Gruppe Freital“ zu Personen und Organisationen der extremen
Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organi-
sation beantworten)?

38. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder
der „Gruppe Freital“ als V-Leute für das Bundesamt für Verfassungsschutz
tätig waren oder sind?

39. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglie-
der der „Gruppe Freital“ als V-Leute für das Bundeskriminalamt tätig waren
oder sind?

40. Kamen im Verfahren gegen die „Gruppe Freital“ nach Kenntnis der Bundes-
regierung Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vie-
len Fällen?

Berlin, den 21. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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