BT-Drucksache 18/12032

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2017

Vom 21. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12032
18. Wahlperiode 21.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen,
Dr. André Hahn, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland),
Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak,
Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2017

Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen
Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegs-
droge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten
verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und
mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Ver-
such von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-
CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu in-
teressieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rech-
ten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit
dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte
werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit
eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als
attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlrei-
chen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen
die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeit-
gestaltung dar.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten

Quartal 2017 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich

die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten
und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar?

2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorgani-
sator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Er-
scheinung?

Drucksache 18/12032 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebun-
gen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2017 zu musikalischen Dar-
bietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis
der Bundesregierung auf?

4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltun-
gen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2017 zu mu-
sikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten
nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B.
im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu ange-
meldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im ersten Quar-
tal 2017, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte
nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern auf-
schlüsseln)?

6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und
„sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen auf-
schlüsseln)?

7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen
Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2017 im Ausland or-
ganisiert?

8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt
(bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern auf-
schlüsseln)?

9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2017
von der Polizei aufgelöst?

10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2017
im Vorfeld verboten?

11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden
im ersten Quartal 2017 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveran-
staltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder
aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auf-
listen)?

12. Hat es zu den unter den Fragen 1 bis 10 erfragten Sachverhalten Nachmel-
dungen für das vierte Quartal 2016 gegeben, und welche Nachmeldungen hat
es im Einzelnen gegeben?

13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal
2017 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts
waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt
(bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rech-
ten gab es im ersten Quartal 2017, und welchen Inhalts waren diese Tonträ-
ger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bun-
desländern, Ort und Datum auflisten)?

15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2017 indi-
ziert?
Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2017 produziert und veröf-
fentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die in 2017 indizierten
Tonträger?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12032

16. Gegen wie viele der im Jahr 2017 indizierten und in Liste B eingetragenen

rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich
relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebe-
schluss vor?

Berlin, den 21. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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