BT-Drucksache 18/11985

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017

Vom 10. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11985
18. Wahlperiode 10.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte,
Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2017

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asyl-
statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten aus-
gewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Be-
achtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltli-
chen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten
lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, die Bun-
destagsdrucksache 18/11262). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der
rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2016 bei ei-
nem historischen Höchstwert von 71,4 Prozent. Hinzu kommen noch Anerken-
nungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung.
Bei 7,7 Prozent aller Asylsuchenden stellte das BAMF im Jahr 2016 ein Rück-
übernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union
(EU) – im letzten Quartal 2016 lag dieser Anteil bei 19,5 Prozent. In 31 488 Fäl-
len wurde 2016 die Zuständigkeit Griechenlands vermutet und deshalb kein Er-
suchen gestellt, weil es wegen der dortigen systemischen Mängel im Asyl- und
Aufnahmesystem seit 2011 einen Überstellungsstopp gab, der im März diesen
Jahres jedoch endete. Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2016 vor allem an Ita-
lien gerichtet (23,4 Prozent), danach folgten Ungarn (21,5 Prozent), Polen und
Bulgarien. Syrische Flüchtlinge stellen mit 17,8 Prozent die größte Betroffenen-
gruppe dar, gefolgt von afghanischen, russischen und irakischen Asylsuchenden.
Den insgesamt 55 690 Dublin-Ersuchen im Jahr 2016 standen nur 3 968 tatsäch-
liche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 7 Prozent; gemessen an
den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (29 274) betrug
die so genannte Überstellungsquote 13,6 Prozent (in Bezug auf Ungarn 2,5 bzw.
7,8 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen
erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund
individueller Umstände (63 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellun-
gen nach Ungarn waren 2016 erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei
24,7 Prozent). Manche Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich
gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asyl-
verfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosig-
keit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich
auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine be-
stimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zu-
rücknehmen. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebun-
den, das besser in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Eine reale
Verteilungswirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland kaum verbun-
den: Die immer komplexeren Dublin-Verfahren beschäftigen das BAMF und die

Drucksache 18/11985 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Gerichte zwar zunehmend, doch die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland hat
sich durch Dublin-Überstellungen aus anderen Ländern im Jahr 2016 im Saldo
noch um 8 123 Personen erhöht.
Im Jahr 2016 gab es vergleichsweise wenige Widerrufsverfahren (2 207), zu
82 Prozent hatte dabei der Schutzstatus Bestand. Für die Zukunft ist angesichts
der großen Zahl zuletzt gewährter Schutzstatus und nach Abbau der Altverfahren
im BAMF mit einer massiven Ausweitung der automatischen Widerrufsprüfun-
gen drei Jahre nach einer Anerkennung zu rechnen. Für die Betroffenen – nicht
selten traumatisierte Flüchtlinge – sind diese Verfahren und die damit verbundene
Unsicherheit sehr belastend.
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2016 nach offi-
ziellen Angaben im Durchschnitt 7,1 Monate. Asylsuchende aus Somalia, der
Türkei, Russland und Pakistan mussten sogar über 15 Monate auf eine Entschei-
dung des BAMF warten. Die realen Asylverfahrensdauern lagen noch einmal
deutlich über diesen Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur ermög-
lichten formellen Asylantragstellung wird bei den Angaben der Bundesregierung
über die Verfahrensdauern nicht berücksichtigt. Erst nach mehrfachem Nachfra-
gen machte die Bundesregierung Angaben zur Zeitdauer zwischen erster Einreise
(nach Angaben der Betroffenen) und formeller Asylantragstellung; diese zusätz-
liche Wartezeit betrug im Jahr 2016 durchschnittlich sechs Monate.
Vom Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2016 gerade einmal 273 Asylsu-
chende betroffen. Im Ergebnis wurde 68 dieser Asylsuchenden nach einer Ableh-
nung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert –
wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in
Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
36,2 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2016 waren Kinder.
5 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte
Gesamtschutzquote zwischen 93,8 und 97 Prozent lag. Gestiegen ist im Jahr 2016
die Zahl der zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen unbegleiteten minder-
jährigen Geflüchteten, das betraf 649 Kinder und Jugendliche (2015: 31), 278 von
ihnen kamen aus Afghanistan (erst seit Dezember 2015 erfasst die Bundespolizei
16- und 17-Jährige als unbegleitete Minderjährige; vgl. Bundestagsdrucksache
18/7625, Frage 8).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a

des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –,
subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungs-
praxis des BAMF im ersten Quartal 2017, und wie lauten die Vergleichs-
werte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländern gesondert darstel-
len, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele
Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/
GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungs-
schutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle
nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internatio-
naler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsver-
bote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem
Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und
Türkei machen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11985
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Ge-
samtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tat-
sächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu
Frage 1a differenzieren)?

c) Wie waren im Jahr 2016 die Ergebnisse der Asylprüfung bei Asylsuchen-
den aus den fünf wichtigsten Herkunftsländern, differenziert nach Bun-
desländern (bitte die unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnungen und
formelle Entscheidungen in Prozentangaben und absoluten Zahlen und
nach Bundesländern differenziert darstellen), und gibt es mit Blick auf
diese Zahlen der bisherigen Erklärung des BAMF zur Studie der Univer-
sität Konstanz zu unterschiedlichen Anerkennungsquoten nach Bundes-
ländern etwas hinzuzufügen oder zu korrigieren (vgl. www.bamf.de/
SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/20170327-012-pm-studie-
anerkennungsquoten.html)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1
AufenthG/GFK im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal beruhten
auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung
(bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2017 bzw. im vor-
herigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren
mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen an-
geben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4. Wie lange war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis
zu einer behördlichen Entscheidung im ersten Quartal 2017 bzw. im vorhe-
rigen Quartal, wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu
einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens,
soweit vorliegend) und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit
bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen
differenzieren)?
a) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bear-

beitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfah-
ren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie lange war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bear-
beitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Asylverfah-
ren getrennt danach betrachtet werden, ob sie in so genannten Ankunfts-
zentren, in Entscheidungszentren, in den Außenstellen oder der Zentrale
entschieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten sind im Kern-
datensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert (bitte dar-
legen, wie viele Personen mit welchem Status gespeichert sind, bitte auch
nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern diffe-
renzieren), und zu wie vielen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlin-
gen sind Informationen zu Integration- und Arbeitsmarktdaten gespei-
chert?

Drucksache 18/11985 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Was hat die Abfrage bei den Bundesländern erbracht (vgl. Bundestags-
drucksache 18/11262, Antwort zu Frage 4g), insbesondere zu der Frage,
in wie vielen Fällen Asylsuchende durch Mehrfachregistrierungen rechts-
widrig zusätzliche Geldleistungen erzielt haben, und welcher Handlungs-
bedarf zur Verhinderung entsprechender Missbrauchshandlungen wird
seitens der Bundesregierung gegebenenfalls noch gesehen?

e) Wie lange war im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal durch-
schnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, wie lange die
durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Ent-
scheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

f) Wie hoch war im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal der An-
teil rein schriftlicher Anerkennungsverfahren an allen Verfahren und ihre
absolute Zahl (insgesamt, aber auch in Bezug auf die Herkunftsländer Sy-
rien, Irak und Eritrea)?

g) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs,
zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn
am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der
aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit min-
destens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF?

h) Wie lange war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie
im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden
gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung im ersten Quartal 2017
bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils auch nach den fünf wichtigsten
Herkunftsstaaten differenzieren)?

i) Wie viele Verfahren wurden bislang als beschleunigte Verfahren nach
§ 30a des Asylgesetzes (AsylG) mit welchem Ergebnis durchgeführt
(bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und
nach Monaten aufschlüsseln, bitte nach Ausgang der Verfahren auf-
schlüsseln und auch angeben, in wie vielen Fällen die Verfahren als nicht
beschleunigte Verfahren fortgeführt wurden), welche besonderen Auf-
nahmeeinrichtungen nach § 5 Absatz 5 AsylG gibt es bislang, wie lange
dauerten die beschleunigten Verfahren bislang im Durchschnitt (bitte
auch nach den wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln und nach
Dauer bis zur behördlichen bzw. bis zur gerichtlichen Entscheidung dif-
ferenzieren), welche Angaben lassen sich dazu machen, in welchen Fall-
konstellationen beschleunigte Verfahren eingeleitet wurden (gibt es eine
Ausschlüsselung nach den einzelnen Nummern des § 30a Absatz 1
AsylG?), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrun-
gen mit den beschleunigten Verfahren, gemessen an ihren Erwartungen
bei der Gesetzgebung?

j) Wie lange war die Verfahrensdauer bei Verfahren, die in den letzten sechs
Monaten eingeleitet (Asylantragstellung) und entschieden wurden (bitte
auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie lange war im Vergleich dazu die Verfahrensdauer bei Verfahren, die
in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 bzw. in den ersten sechs
Monaten des Jahres 2015 eingeleitet und entschieden wurden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11985
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten
Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zah-
len und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die
Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank
zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren an-
geben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differen-
zieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asyl-
suchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wich-
tigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffe-

nen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland,
Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn sowie zu syrischen Asylsuchenden
nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es
in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch
nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den be-
nannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent-
zahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern – in
jedem Fall auch Syrien – und Mitgliedstaaten der Europäischen Union –
in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta –
differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung
des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

d) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Be-
gründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als un-
zulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit in-
haltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen
Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erach-
tet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde
(bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu
den wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
den dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehörigkeit der Be-
troffenen machen)?

e) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchen-
den festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verord-
nung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenziert angeben), wie viele Übernahmeersuchen der griechi-
schen Behörden an Deutschland gab es, wie vielen Ersuchen wurde statt-
gegeben, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutsch-
land fanden in diesen Zeiträumen statt (bitte auch nach den fünf wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren und angeben, in wie vielen Fällen es
sich um eine Familienzusammenführung handelte)?

f) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen
(bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den ge-
nannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern
differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

Drucksache 18/11985 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) Wie ist die Entwicklung in Bezug auf die Zahl und den Anteil von Dublin-
Verfahren und -entscheidungen bei syrischen Asylsuchenden im ersten
Quartal 2017 (bitte nach Monaten differenzieren und wie in der Antwort
zu Frage 5h auf Bundestagsdrucksache 18/7625 darstellen)?

h) Welche Konsequenzen wurden im BAMF daraus gezogen, dass das OVG
Saarland mit Urteil vom 9. März 2017 – 2 A 365/16 – festgestellt hat, dass
keine realistische Möglichkeit einer Überstellung nach Ungarn innerhalb
von sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils bestand, da Ungarn selbst
nach Zustimmungen zur Rückübernahme Überstellungen häufiger ab-
lehne und die Überstellungsquote in Bezug auf Ungarn insgesamt sehr
gering sei?

i) Welche Konsequenzen wurden im BAMF aus dem Beschluss des Bun-
desverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 – 2 BvR 2013/16 – gezogen,
wonach manches dafür spreche, dass der Umstand, ob ein persönliches
Gespräch nach Artikel 5 der Dublin III-Verordnung stattgefunden hat, für
die Frage der Rechtmäßigkeit eines Dublin-Bescheides relevant ist, und
wonach das Beschleunigungsgebot der Dublin-Verordnung dafür spre-
che, dass die Frist für die Stellung eines Ersuchens bereits mit dem ersten
Asylgesuch und nicht erst bei förmlicher Antragstellung zu laufen be-
ginne – und wie begründet das BAMF seine diesbezügliche Praxis in Aus-
einandersetzung mit diesen Argumenten (bitte zu beiden Aspekten ge-
trennt antworten)?

j) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das von der
Europäischen Kommission zur Änderung der Dublin-Verordnung vorge-
schlagene Prinzip der „ewigen Zuständigkeit“ dazu führen könnte, dass
viele Asylsuchende in der Europäischen Union dauerhaft oder für längere
Zeit ohne angemessenen Schutzstatus und in einem ungeklärten Rechts-
zustand mit nur minimalen Rechten und ohne Integrationschance verblei-
ben, weil sie aus vielerlei Gründen nicht in den eigentlich „zuständigen“
EU-Mitgliedstaat gehen wollen und dieser häufig auch nicht an der Über-
nahme der Betroffenen interessiert ist und der Mitgliedstaat des aktuellen
Aufenthalts wiederum wegen des Wegfalls der Fristen und des Wegfalls
des bisherigen Beschleunigungsgrundsatzes der Dublin-Verordnung kein
gesteigertes Interesse mehr daran hat, eine Überstellung zeitnah durchzu-
setzen (bitte begründen); wurde dieser Punkt innerhalb der Bundesregie-
rung debattiert und abgestimmt, und wie ist die gemeinsame Haltung der
Bundesregierung oder wie sind die gegebenenfalls unterschiedlichen Po-
sitionen der Bundesministerien zu dieser Frage (bitte darstellen)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen
Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier ge-
borene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asyl-
anträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter
16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von un-
begleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge so-
wie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende
Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten)
Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten
Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt (bitte
aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und
welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im
genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11985
8. Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2017 bzw.
im vorherigen Quartal an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufge-
griffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele
von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den
fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren); wie erklärt und bewertet
die Bundesregierung die hohe Zahl von 649 im Jahr 2016 an den bundes-
deutschen Grenzen zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen unbegleite-
ten Minderjährigen, und inwieweit sind solche Maßnahmen ohne vorherige
Beteiligung der Jugendämter überhaupt zulässig?

9. Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen
Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differen-
ziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils
in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2017
bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem
Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten
Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Be-
reich Asyl für das Jahr 2016 und, soweit vorliegend, für 2017 (bitte jeweils
in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu
Frage 11 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dub-
lin-Verfahren, Verfahrensdauern)?
a) Wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Anträge auf Berufungs-

zulassung usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär
Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren), und wie viele dieser Verfahren wurden im Jahr 2016 bzw. 2017 (bitte
differenzieren) mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzie-
ren)?

b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden in den Jahren
2015, 2016 und 2017 (bitte differenzieren und in absoluten und relativen
Zahlen angeben) Rechtsmittel eingelegt (bitte jeweils nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren
nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet,
unzulässig/Dublin-Bescheid)?

c) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Klagen im Bereich Asyl, diffe-
renziert nach (Bundes-, Ober-) Verwaltungsgerichten?

12. Wie viele abgelehnte Asylsuchende erhielten 2016 und 2017 (bitte differen-
zieren) eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis darauf, dass eine
Klage gegen einen Asylbescheid „in deutscher Sprache abgefasst sein“
müsse, und mit welcher Zahl zusätzlicher Klagen rechnet das BAMF ange-
sichts des Umstands, dass nach einem Bericht der „Heilbronner Stimme“
vom 16. März 2017 (www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/region/
sonstige-Kippt-Heilbronner-Jurist-Asyl-Belehrung;art87698,3812626) der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Berufung zugelassen hat,
weil die Standard-Rechtsbelehrung des BAMF den Eindruck erwecken
könnte, die Betroffenen müssten bei einer Klage selbst für die deutsche
Schriftform sorgen, was die Rechtsverfolgung möglicherweise in einer nicht
vom Gesetz gewollten Weise erschwere – was die Klagefrist in diesen Fällen
auf ein Jahr verlängern könnte (vgl. auch einen entsprechenden Beschluss
des VG Köln vom 6. Februar 2017 in einem Dublin-Verfahren: www.asyl.
net/rechtsprechungsdatenbank/suchergebnis/artikel/57552.html)?

Drucksache 18/11985 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a) Inwieweit teilt das BAMF die Auffassung des in dem genannten Artikel
zitierten Rechtsanwalts, wonach Betroffene gegebenenfalls auch aus der
Abschiebehaft entlassen werden müssen, wenn sich die Rechtsbehelfsbe-
lehrung als falsch erweist, bzw. in welchen Fallkonstellationen wäre dies
nach Auffassung des BAMF der Fall?

b) Ist es zutreffend, wie es in dem genannten Artikel heißt, dass das BAMF
in entsprechenden Gerichtsverfahren vorgetragen hat, dass der Gesetzge-
ber eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf eine mündliche Klage-
erhebung „weder befürwortet noch gebilligt hätte“, weil dies „nicht im
Interesse der Allgemeinheit“ sei und der Gesetzgeber „zur Vermeidung
der Überbelastung der Gerichte Asylverfahren beschleunigen“ wolle –
und ist dies auch die Auffassung der Bundesregierung, dass Hinweise in
einer Rechtsbehelfsbelehrung auf die unterschiedlichen Möglichkeiten
der Klageerhebung bewusst so abgefasst werden sollen, dass diese
Rechtsmittel zur Vermeidung einer Überlastung der Gerichte möglichst
wenig in Anspruch genommen werden sollen, und wie ist eine solche Auf-
fassung und Praxis des BAMF vereinbar mit dem Grundsatz eines effek-
tiven Rechtsschutzes, der auch ausländischen Staatsangehörigen und
Schutzsuchenden die Möglichkeit eröffnet, Behördenbescheide von un-
abhängigen Gerichten hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen zu
lassen (bitte ausführen)?

c) Wurden die Standard-Rechtsbehelfsbelehrungen des BAMF inzwischen
geändert, wie es in dem genannten Artikel angekündigt wurde, wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, wurde nur der Hinweis auf die deutsche Spra-
che herausgenommen oder auch auf die Möglichkeit einer mündlichen
Klageerhebung in den Geschäftsstellen der Gerichte aufgenommen – und
wenn Letzteres nicht geschehen ist, warum nicht (bitte ausführen)?

13. Wie viele Asyl-Anhörungen gab es im ersten Quartal 2017 bzw. im vorheri-
gen Quartal (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14. Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei
Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der
Türkei im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal?

15. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsu-
chenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bos-
nien-Herzegowina in den Monaten Januar, Februar und März 2017 gestellt
(bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen),
und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem
Ergebnis beschieden?

16. Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, Personalent-
wicklung und Personalplanung im BAMF und zu unterstützenden Sonder-
maßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und wie ist die Per-
sonal-Bedarfsplanung des BAMF für die Jahre 2017 und 2018 aufgrund wel-
cher Annahmen?

17. Wie viele Asylverfahren wurden im ersten Quartal 2017 bzw. im vorherigen
Quartal eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen differenzie-
ren), und was verbirgt sich hinter „sonstigen Einstellungen“, die laut der Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11262
etwa zwei Drittel aller Einstellungen ausmachen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11985

18. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen

Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und
Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte
auch nach Herkunftsländern differenzieren), welche Maßnahmen wurden er-
griffen, um zu dem in der gültigen „Dienstanweisung Asyl“ vorgesehenen
Ziel einer Einheit von Anhörer und Entscheider zurückzukehren, wie hoch
war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h.
auch: ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im ers-
ten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils absolute und re-
lative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen),
und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF gibt es derzeit, die
nur anhören bzw. die anhören und entscheiden?

19. Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im ersten Quartal
2017 bzw. im vorherigen Quartal gegenüber abgelehnten Asylsuchenden er-
lassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20. Wird die angenommene durchschnittliche Dauer einer Asylanhörung von
etwa 100 Minuten (vgl. Bundestagdrucksachen 18/4980, Antwort zu
Frage 19 und 18/11262, Antwort zu Frage 21) zur Grundlage der internen
Vorgaben im BAMF gemacht, wie viele Anhörungen und Entscheidungen
ein/e Entscheider/in täglich machen soll, und wie lauten entsprechende aktu-
elle Vorgaben (bitte ausführen, wie entsprechende Vorgaben berechnet wer-
den)?

21. Wie viele Asylsuchende wurden bislang zu einer Teilnahme an einem Inte-
grationskurs bzw. einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme verpflichtet (bitte
jeweils nach wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und nach Monaten
auflisten), in wie vielen Fällen sind Betroffene dieser Verpflichtung nicht
nachgekommen, in wie vielen dieser Fälle lag dies im Verschulden der Be-
troffenen, und in wie vielen Fällen gab es entsprechende Sanktionen, insbe-
sondere Leistungskürzungen wegen einer vorwerfbaren Nichtteilnahme bzw.
mangelnder Mitwirkung (bitte so differenziert wie möglich angeben)?

22. In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener
Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Aus-
länderbehörden welcher Bundesländer im ersten Quartal 2017 bzw. im vor-
herigen Quartal mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23. Welche Angaben für das erste Quartal 2017 lassen sich machen zu überprüf-
ten (vor allem: Ausweis-) Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter
Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „be-
anstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wich-
tigsten Hauptherkunftsländern, wie auf Bundestagsdrucksache 18/9415, Ant-
wort zu Frage 28)?

Drucksache 18/11985 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

24. Wie viele Ausreisepflichtige lebten zum letzten verfügbaren Datum nach An-

gaben des Ausländerzentralregisters in Deutschland (bitte nach Bundeslän-
dern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen
hatten eine Duldung (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Her-
kunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende
(bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflis-
ten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in ei-
nem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unions-
angehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte jeweils nach Bundes-
ländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten) – und wie erklärt
sich die Bundesregierung die hohe Zahl dieser zuletzt genannten Personen-
gruppen, die rechtlich betrachtet nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich
ausreisepflichtig sein dürften (bitte so genau wie möglich ausführen; vgl.
hierzu den „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzen-
tralregister“ des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement vom 31. März
2017), und welche Maßnahmen zur diesbezüglichen Bereinigung des AZR
hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant?

25. Was hat die Evaluierung der Rückmeldungen der Ausländerbehörden zur
Initiative des BAMF vom 15. Februar 2017 zur genaueren Erfassung der
„sonstigen“ Duldungsgründe erbracht (vgl. Plenarprotokoll 18/227, S. 22832,
Anlage 11; bitte im Detail darlegen), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Rückmeldungen und gegebenenfalls geänderten Duldungsgründe (bitte
entsprechend geänderte Daten im AZR angeben)?

26. Wie viele der in den Jahren 2014, 2015 bzw. 2016 (bitte differenzieren und
gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylbewerber waren nach Angaben des AZR zuletzt noch in Deutschland
aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den wichtigsten zehn Herkunfts-
ländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus)?

27. Wie viel Geld erhielten welche privaten Beraterfirmen für welche konkreten
Dienstleistungen/Studien/Ausarbeitungen usw. im Bereich Asyl/Aufent-
haltsrecht seit dem Jahr 2015 (bitte im Einzelnen auflisten)?

28. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die Prognose der Be-
raterfirma McKinsey, wonach bis Ende 2017 mit etwa 485 000 Ausreise-
pflichtigen in Deutschland gerechnet werden müsse (vgl. Nachbeantwortung
des Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2016 auf die Schrift-
liche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache
18/10695), als deutlich zu hoch angesehen werden muss, unter anderem weil
z. B. die Zahl der Ausreisepflichtigen von Oktober 2016 bis Ende 2016 in
etwa gleich geblieben ist und weniger als die Hälfte aller Ausreisepflichtigen
abgelehnte Asylsuchende sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11814, Ant-
wort auf die Schriftliche Frage 7, S. 5 f.) und weil auch die Zahl der im AZR
gespeicherten Ausreisepflichtigen aufgrund von Fehleingaben mutmaßlich
zu hoch ist (vgl. den „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im Aus-
länderzentralregister“ des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement vom
31. März 2017; bitte begründen)?

29. Welche Mitteilungen hat das Bundesministerium des Innern oder eine von
ihm bestimmte Stelle zuletzt an die Länder nach § 44 Absatz 2 der Asylge-
setzes übermittelt, und falls dies nicht geschehen ist, warum nicht (bitte aus-
führen)?

Berlin, den 10. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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