BT-Drucksache 18/11907

Forschungseinrichtung Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Vom 31. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11907
18. Wahlperiode 31.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Sigrid Hupach, Ulla Jelpke,
Katja Kipping, Ralph Lenkert, Caren Lay, Michael Leutert,
Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Katrin Werner,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Forschungseinrichtung Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Am 22. November 2016 wurde laut Presseinformationen im Rahmen des Bun-
deshaushaltes 2017 die Förderung des Instituts für gesellschaftlichen Zusam-
menhalt mit 37 Mio. Euro, verteilt auf fünf Jahre, beschlossen. Das genannte
Institut soll nach jetzigem Stand im Freistaat Sachsen angesiedelt werden.
Dadurch, dass das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
(SMWK) nicht in die Planung des Instituts einbezogen war sowie keinen Ein-
fluss auf die Konzeption ausüben konnte, geriet die Thematik in die mediale
Öffentlichkeit (vgl. „Streit um ‚Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt‘“,
DER TAGESSPIEGEL vom 3. Februar 2017, www.tagesspiegel.de/wissen/
konservativer-thinktank-mit-bundeshilfe-streit-um-institut-fuer-gesellschaftlichen-
zusammenhalt/19340968.html). Unterdessen sorgte das mutmaßliche Personal
des geplanten Instituts und die fast zeitgleiche Gründung des sogenannten Zen-
trums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration, durch den Leiter der
Konrad-Adenauer-Stiftung in Dresden, Joachim Klose, für Aufsehen (vgl. „Den
Umgang mit dem Wutbürger lernen“, Sächsische Zeitung vom 15. Dezember
2016, www.sz-online.de/nachrichten/den-umgang-mit-dem-wutbuerger-lernen-
3565081.html). Des Weiteren veröffentlichte unter anderen der Initiator des Insti-
tuts, der Generalsekretär der sächsischen CDU und Unionsfraktionsvize im Deut-
schen Bundestag, Michael Kretschmer, in zeitlicher Nähe zum Bundeshaushalts-
beschluss einen Aufruf mit dem Titel „Aufruf zu einer Leit- und Rahmenkultur“.
Im Aufruf werden als Grundlagen und „Kraftquellen“ für eine wirkungsvolle In-
tegrationspolitik, „die Fliehkräften entgegenwirkt und den gesellschaftlichen Zu-
sammenhalt stärkt“, „Heimat und Patriotismus“ sowie eine „Leitkultur“ genannt,
an der sich Zuwanderer zu orientieren hätten (vgl. Aufruf zu einer Leit- und
Rahmenkultur, 30. September 2016, www.epenportal.de/filemanager/storage/
dokumente-23802/aufruf-zu-einer-leit—und-rahmenkultur-30.09.2016.pdf). Als
Berater des Aufrufs werden Joachim Klose und der Politikwissenschaftler Wer-
ner Patzelt genannt. Die Initiatoren und der Beraterkreis des Aufrufs sowie die
personellen Überschneidungen mit dem fast zeitgleich gegründeten Zentrum für
gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration legen eine inhaltliche und per-
sonelle Verknüpfung mit dem neuen Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt
nahe. Nach Aussage Kretschmers soll das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) für die konkrete Konzeption zuständig sein. In naher Zukunft
soll nach Aussage des BMBF dazu ein Gespräch mit nationalen und internationa-
len Experten stattfinden, um forschungsleitende Fragestellungen für ein wissen-
schaftsbasiertes Konzept zu diskutieren (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 3. Februar
2017, a. a. O.).

Drucksache 18/11907 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie lautet der vollständige Text des Forschungsauftrages für das Institut für
gesellschaftlichen Zusammenhalt?

2. Lag dem entsprechenden Antrag eine Konzeption zugrunde?
Wenn ja, wie lautet der vollständige Text?

3. Welche Ziele verfolgt das Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt?
4. Welche Struktur ist für das neue Institut vorgesehen, beziehungsweise wie

lautet der aktuelle Stand der Planung?
5. Wie viele Stellen sind vorgesehen?
6. Wie wird sich die beschlossene Summe von 37 Mio. Euro auf die einzelnen

Stellen und Posten verteilen?
7. Ist eine Finanzierung des Instituts über die schon jetzt festgelegten fünf Jahre

hinaus vorgesehen?
8. Wird das Institut zur Einwerbung von Drittmitteln rechtlich befugt und auf

diese angewiesen sein?
9. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Planungen vor, die Arbeit

des Instituts über Drittmitteleinwerbung zu erweitern, und falls ja, mit wel-
chen Trägern ist eine entsprechende Kooperation beabsichtigt, bzw. welche
Träger haben Interesse an einer Zusammenarbeit bereits bekundet?

10. Wird es personellen Einfluss beziehungsweise Überschneidungen mit bezie-
hungsweise durch das Zentrum für gesellschaftlichen Zusammenhalt und In-
tegration geben?

11. Werden Mitglieder des Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und
Integration Posten beziehungsweise Funktionen im Institut für gesell-
schaftlichen Zusammenhalt haben beziehungsweise ist dies geplant?

12. Werden Mitglieder des Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und
Integration Einfluss auf die inhaltliche Konzeption des Instituts für gesell-
schaftlichen Zusammenhalt ausüben, und wenn ja, welchen?

13. Kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung die nationalen und
internationalen Experten benennen, welche beratend für die Konzeption des
Instituts geladen werden sollen?

14. Fand das genannte Gespräch mit nationalen und internationalen Experten be-
reits statt?
Wenn ja, mit welchem Ausgang, und wenn nein, wann soll dieses Gespräch
stattfinden?

Berlin, den 30. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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