BT-Drucksache 18/11902

Benefizkonzert von Bundeswehr und Bundespolizei für Krankenhaus in Syrien

Vom 31. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11902
18. Wahlperiode 31.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Benefizkonzert von Bundeswehr und Bundespolizei für Krankenhaus in Syrien

Am 18. März 2017 fand anlässlich des 400-jährigen Jubiläums des Militärstan-
dortes Celle in der dortigen Congress-Union ein Benefizkonzert mit 120 Musi-
kern von „Die Glorreichen 3“ bestehend aus dem Bundespolizei-Orchester Han-
nover, dem Landespolizei-Orchester Niedersachsen und dem Heeresmusikkorps
der Bundeswehr Hannover für den Verein Lachen helfen e. V. statt. Der Erlös der
Veranstaltung ist für das „Violet Krankenhaus“ für werdende Mütter und Klein-
kinder im syrischen Ariha bestimmt (http://lachen-helfen.de/2017/02/2017_
dieglorreichendrei/).
Der von Bundeswehrsoldaten initiierte und geleitete Verein Lachen helfen e. V.,
zu dessen Protektoren die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der
Leyen, und der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, gehören,
gibt als sein Ziel an, notleidende Kinder „überall dort, wo deutsche Soldaten und
Polizisten im Ausland eingesetzt werden“, zu unterstützen. Der Bedarf an Hilfs-
projekten werde durch die vor Ort eingesetzten Soldaten und Polizisten ermittelt.
Weiter heißt es auf der Website des Vereins: „In enger Abstimmung mit dem
Einsatzführungskommando der Bundeswehr werden die jeweiligen Hilfsleistun-
gen gesteuert und im Zusammenwirken mit den Polizisten und Soldaten vor Ort
schnell, flexibel und unbürokratisch umgesetzt. Planung, Umsetzung und Fertig-
stellung werden durch deutsche Polizisten und Soldaten eng begleitet“ (http://
lachen-helfen.de/wie-wir-helfen/). Von einem Einsatz deutscher Soldaten oder
Polizisten am Boden in Syrien ist den Fragestellern indessen nichts bekannt.
Die Stadt Ariha in der nordwestsyrischen Provinz Idlib, in der sich das Violet-
Krankenhaus befindet, wurde im Mai 2015 von der Rebellenkoalition Dschaisch
al-Fatah eingenommen. Diesem Bündnis islamistischer und dschihadistischer Mi-
lizen gehört als derzeit stärkste Gruppe Ahrar al-Sham an. In der Stadt lieferten
sich im Januar 2017 die konkurrierenden dschihadistischen Vereinigungen Ahrar
al-Sham sowie Jabhat Fatah al-Sham (ehemals Al Nusra) heftige Gefechte unter-
einander. Beide Gruppierungen werden vom Generalbundesanwalt als terroristi-
sche Vereinigungen im Ausland nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) ein-
gestuft (www.n-tv.de/politik/Assad-Truppen-verlieren-Provinz-Idlib-article1519
6201.html; https://southfront.org/rebel-civil-war-is-joint-plan-of-ahrar-al-sham-
and-jabhat-fatah-al-sham-to-absorb-smaller-groups-in-idlib/).
Das Violet-Krankenhaus in Ariha wurde im Jahr 2016 von der in Deutschland
ansässigen Entwicklungshilfsorganisation Vision Hope International e. V. in
Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung errichtet, das als Hauptgeldgeber 410 000 Euro beisteuerte
(https://vision-hope.org/syrien/?lang=de).

Drucksache 18/11902 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Für die Umsetzung des Projektes gibt Vision Hope International „Unterstützung
durch die staatlichen Strukturen, die in der Region bereits entstanden sind“ an,
darunter das Gesundheitsdirektorat Idlib. Mit „staatlichen Strukturen“ sind offen-
bar nicht die Strukturen der syrischen Regierung in Damaskus gemeint, sondern
Einrichtungen der von dschihadistischen und terroristischen Gruppierungen do-
minierten Rebellenallianz. So heißt es in einer Presseerklärung von Vision Hope
International vom Juni 2016: „Die Region ist auf Hilfe dringend angewiesen,
nachdem sie seit 2015 von Oppositionellen kontrolliert und somit von der syri-
schen Regierung nicht mehr als legitimer Teil des Staatsgebiets anerkannt wird.“
(www.kingsmidwife.com/wo-hilfe-so-weit-weg-sein-kann/). Die Fragesteller
bezweifeln indessen, dass die syrische Regierung den Anspruch auf Teile des sy-
rischen Staatsgebietes nur deswegen aufgegeben hat, weil sich diese unter Kon-
trolle oppositioneller bewaffneter Gruppierungen einschließlich terroristischer
Vereinigungen befinden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern wurde die Spendensammlung des Vereins Lachen helfen e. V. mit

Dienststellen der Bundeswehr abgesprochen, bzw. inwiefern und seit wann
hatten Dienststellen der Bundeswehr Kenntnis davon?

2. Wie viel Geld wurde auf dem Benefizkonzert der „Die Glorreichen 3“ am
18. März 2017 in Celle für den Verein Lachen helfen e. V. und das Violet-
Krankenhaus in Ariha gesammelt?
a) Was ist der genaue Verwendungszweck dieser Gelder?
b) Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Violet-Krankenhaus als

Empfänger der Spenden vorgeschlagen, und warum wurde genau dieses
Projekt als Ziel für das Benefizkonzert ausgewählt?

c) Welche möglichen weiteren Spendensammlungen und Benefizaktionen
zugunsten des Violet-Krankenhauses unter Beteiligung von Bundeswehr,
Bundespolizei oder anderen Bundesbehörden oder Regierungsstellen sind
der Bundesregierung bekannt?
Wann und wo fanden diese statt, und wie viel Geld wurde dort gesammelt
bzw. wann und wo sollen diese in der Zukunft stattfinden?

3. Welche bewaffneten Kräfte kontrollierten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung seit dem Jahr 2015 die nordwestsyrische Stadt Ariha?
a) Unter der Kontrolle welcher bewaffneten Gruppe bzw. Gruppierungen be-

findet sich Ariha derzeit?
b) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden von

der Generalbundesanwaltschaft als terroristische Vereinigungen im Aus-
land nach § 129b StGB eingestuft?

c) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden von
der Generalbundesanwaltschaft als dschihadistisch eingestuft?

d) Welche der Gruppierungen, die derzeit Ariha kontrollieren, werden auf
Terrorlisten der Europäischen Union (EU), Vereinten Nationen (UN) oder
USA geführt?

4. Wie viele Gelder aus Bundesmitteln und sonstige Werte wurden bislang
wann für den Bau und Betrieb des Violet-Krankenhauses in Ariha bereitge-
stellt, und welche weitere diesbezügliche Förderung ist vorgesehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11902
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung ihres Kooperations-
partners Vision Hope International, dass die Region Idlib aufgrund der Kon-
trolle durch „Oppositionelle“ „von der syrischen Regierung nicht mehr als
legitimer Teil des Staatsgebiets anerkannt wird“ (www.kingsmidwife.com/
wo-hilfe-so-weit-weg-sein-kann/)?
a) Welche Erklärungen der syrischen Regierung liegen der Bundesregierung

vor, in denen der Verzicht auf das Territorium der Provinz Idlib oder von
Teilen dieser Region erklärt wird?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich ihrer
Kooperation mit Vision Hope International, aus der Behauptung dieser
Vereinigung, wonach die syrische Regierung Idlib nicht mehr als legiti-
men Teil ihres Staatsgebietes anerkennt?

6. Mit Unterstützung welcher „staatlichen Strukturen, die in dieser Region be-
reits entstanden sind“, wurde das von der Bundesregierung weitgehend fi-
nanzierte Krankenhaus in Ariha realisiert (www.kingsmidwife.com/wo-hilfe-
so-weit-weg-sein-kann/)?
a) Um welche staatlichen Strukturen im Einzelnen handelt es sich dabei?
b) Um Strukturen welches Staates bzw. welcher Regierung handelt es sich

dabei?
c) Welche politischen Gruppierungen kontrollieren diese Strukturen oder

beeinflussen sie maßgeblich?
d) Welche Gruppierungen, die diese Strukturen kontrollieren oder maßgeb-

lich beeinflussen, werden vom Generalbundesanwalt als terroristische
Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB) gesehen oder auf den Terror-
listen von EU, UN oder USA genannt?

e) Inwieweit stand oder steht die Bundesregierung mit den genannten „staat-
lichen Strukturen“ in Verbindung?

7. Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich des Baus, Betriebs und Un-
terhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha in Kontakt mit der türkischen
Regierung oder den türkischen Behörden?

8. Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich des Baus, Betriebs und Un-
terhalts des Violet-Krankenhauses von Ariha in Kontakt mit der syrischen
Regierung oder deren Behörden?

9. Sind im Violet-Krankenhaus nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger tätig, und wenn ja, wie viele, und in wel-
cher Funktion?

10. Steht das Violet-Krankenhaus nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen
und Kindern aller Konfessionen und Ethnien offen?

11. Inwieweit nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung dschiha-
distische und terroristische Allianzen oder Gruppierungen wie Dschaisch al-
Fatah, Jabhat Fatah al-Sham oder Ahrar al-Sham Einfluss auf Bau, Betrieb
und Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha?
a) Welche Sicherheit hat die Bundesregierung, dass die vom Bundesminis-

terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für den Bau
des Violet-Krankenhauses zur Verfügung gestellten Gelder ausschließlich
für den vorgesehenen Verwendungszweck genutzt wurden?

b) Welche Sicherheit hat die Bundesregierung, dass die durch das Benefiz-
konzert „Die Glorreichen 3“ gesammelten Spendengelder ausschließlich
dem Krankenhaus zugutekommen?

Drucksache 18/11902 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Inwiefern kann es die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass
das Violet-Krankenhaus oder einzelne für das Krankenhaus bestimmte
Hilfsgüter oder Spenden von dschihadistischen oder terroristischen Grup-
pierungen genutzt werden oder diesen auf andere Weise zugutekommen?

d) Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch den Bau und
Betrieb eines Krankenhauses in einer von dschihadistischen und terroris-
tischen Organisationen kontrollierten Stadt die Gefahr, dass deren Herr-
schaft durch die Schaffung einer solchen Infrastruktur befestigt wird?

12. Inwieweit besteht bei der Versorgung des Violet-Krankenhauses in Ariha
einschließlich der Übergabe von Geldern des Vereins Lachen helfen e. V.
eine Abstimmung mit den Dienststellen der Bundeswehr (diese bitte gegebe-
nenfalls nennen)?
a) Wie und an wen soll die Übergabe der Spenden (Bargeld oder Sachmittel)

konkret erfolgen?
b) Sind oder waren seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien deutsche Solda-

ten und Polizisten im Einsatz?
Wenn ja, wie viele, wo, und mit welchem Mandat?

c) Welche allfällig vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten
haben im konkreten Fall des Violet-Krankenhauses in Ariha den Bedarf
ermittelt?

d) Welche allfällig vor Ort eingesetzten deutschen Soldaten und Polizisten
begleiten im konkreten Fall des Violet-Krankenhauses in Ariha Planung,
Umsetzung und Fertigstellung bzw. Betrieb?

e) Inwieweit sind die Bundeswehr oder Bundespolizei in Planung, Umset-
zung, Fertigstellung, Betrieb und Versorgung des Krankenhauses in Ariha
eingebunden?

f) Inwieweit entspricht die Unterstützung des Krankenhauses in Ariha den
Kriterien des Vereins Lachen helfen e. V. für Hilfsprojekte, wenn keine
deutschen Soldaten oder Polizisten vor Ort zur Feststellung des Bedarfs
sowie der Planung, Umsetzung oder Fertigstellung des Projektes im Ein-
satz sein sollten?

13. Was genau ist die Aufgabe von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula
von der Leyen und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière als Protek-
toren des Vereins Lachen helfen e. V.?

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Spendensammlung des Vereins
Lachen Helfen e. V., und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Berlin, den 29. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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