BT-Drucksache 18/11821

Auswahlentscheidung System Sturmgewehr Bundeswehr

Vom 24. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11821
18. Wahlperiode 24.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert, Christine Buchholz,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Auswahlentscheidung System Sturmgewehr Bundeswehr

Nach Angaben der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache
18/11323) wurde die Auswahlentscheidung zum System Sturmgewehr für die
Bundeswehr, d. h. zur Beschaffung eines Nachfolgemodells für das auszumus-
ternde G36, am 13. Februar 2017 gebilligt. Nach den Erfahrungen bei der Be-
schaffung des heutigen Standardmodells sind sowohl die deutsche Öffentlichkeit
als auch die Fragesteller hellhörig geworden, als das Bundesministerium der Ver-
teidigung (BMVg) nun erneute „Anpassungen am Zeitplan“ verkündet hat. Eine
detaillierte Begründung dieser Verzögerungen steht weiterhin aus.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurden in den vergangenen 24 Monaten Anforderungen an das System
Sturmgewehr verändert (bitte unter detaillierter Angabe der spezifischen Än-
derungen, des jeweiligen Datums und des Grundes für die Änderung beant-
worten)?

2. Wenn ja, wurden infolge dieser Änderungen Modelle in das Verfahren auf-
genommen, die zuvor den Anforderungen der Spezifikation nicht entspra-
chen (bitte unter Angabe der jeweiligen Modelle/Hersteller oder zumindest
der Anzahl neu hinzugekommener Modelle und der jeweiligen Anforde-
rungskriterien, bei denen sich eine Neubewertung ergab, aufführen)?

3. Welche Abteilungen und Personen haben im Detail die Zeiträume zur Ab-
gabe der Muster festgelegt, und auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte
dies?

4. Welche Abteilungen und Personen haben im Detail die Zeiträume für Nach-
besserungen festgelegt, und auf welcher sachlichen Grundlage erfolgte dies?

5. Welche grundsätzliche Rolle spielt der Sitz (national) der teilnehmenden Be-
werber für die Entscheidung der Bundesregierung – auch jenseits eventueller
beschäftigungspolitischer Erwägungen?

6. Wie viele Unternehmen sind aktuell mit welchen Modellen am Vergabever-
fahren beteiligt?

7. Ist es einzelnen Unternehmen grundsätzlich gestattet, mit mehr als einem
Modell am Verfahren teilzunehmen, und wenn ja, welche Unternehmen ma-
chen hiervon gegenwärtig Gebrauch?

Drucksache 18/11821 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Sind seitens des BMVg (bzw. des Bundesamts für Ausrüstung, Informations-
technik und Nutzung der Bundeswehr – BAAINBw) für alle Bewerber im
Vergabeverfahren identische Voraussetzungen hinsichtlich einer detaillier-
ten Interpretation der AC/225 geschaffen worden?

9. Wurde teilnehmenden Bewerbern Bundeswehrmunition zur Erprobung be-
reitgestellt?

10. Wenn ja, welchen Unternehmen wurden wann Munition/Muster zur Verfü-
gung gestellt?

11. Gibt es Unternehmen, die aus anderen Gründen (frühere Aufträge/Koopera-
tionen) bereits über die notwendige Munition verfügen, wenn ja, um wie
viele und welche Bewerber handelt es sich?

12. Wurde teilnehmenden Bewerbern bislang keine Munition zur Verfügung ge-
stellt, und wenn ja, wem wurde dies aus welchen Gründen verweigert?

13. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, wenn
einige – aber nicht alle – Bewerber schon jetzt über die notwendige Munition
verfügen, und wenn nein, warum nicht?

14. Welche Rolle spielt/spielte die Prüfung einer für das gesamte Beschaffungs-
verfahren relevanten, ausreichenden Bonität der teilnehmenden Bewerber?
Wie prüfen BMVg/BAAINBw die Bonität der teilnehmenden Bewerber, und
welche Ergebnisse haben diese Prüfungen bislang ergeben?

15. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich einer Qualifizie-
rung unterschiedlicher Gewehrmodelle, die die Gefahr der Abhängigkeit von
einem einzelnen Hersteller bannen würde, für das zukünftige System?
Wurden in den vergangenen Jahren – entweder im Zusammenhang mit dem
gegenwärtigen Vergabeverfahren oder unabhängig davon – Forschungs-
oder andere Mittel des Bundes an eines oder mehrere Unternehmen verge-
ben, die dessen Kenntnisse/Expertise/Fähigkeiten im Bereich der Kaliber
5,56 und/oder 7,62 erweitert/vertieft/gestärkt hat (bitte unter Angabe des Un-
ternehmens, Entwicklungsschwerpunkts, Datums und der Summe in Euro
auflisten)?

16. Wurden seit Beginn des jetzigen Vergabeverfahrens Mittel des Bundes an
eines oder mehrere Unternehmen vergeben, die dessen Kenntnisse/Exper-
tise/Fähigkeiten im Bereich der Kaliber 5,56 und/oder 7,62 erweitert/ver-
tieft/gestärkt haben könnten (bitte unter Angabe des Unternehmens, Ent-
wicklungsschwerpunkts, Datums und der Summe in Euro auflisten)?

17. Gab es – jenseits von Diskussionen im Verteidigungsausschuss des Deut-
schen Bundestages und von parlamentarischen Anfragen – seit dem 1. Januar
2016 Briefe, Mails, Gespräche oder andere Interventionen von Abgeordneten
des Deutschen Bundestages, um Einfluss auf die Gestaltung des Vergabepro-
zesses zu nehmen oder sich für einen bestimmten Bewerber oder eine be-
stimmte Bewerberin ein bestimmtes Modell auszusprechen (wenn ja, bitte
mit Datum, Namen und Art der Intervention auflisten)?

18. Wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66
des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323 wei-
tere Änderungen am Zeitplan vorgenommen (bitte unter Angabe von Datum
und Begründung beantworten)?

19. Wie lauten die „geheimen Erläuterungen“, in denen das Projekt abgebildet
ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Ab-
geordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11821

20. Welche konkrete Auswahlentscheidung wurde am 13. Februar 2017 getrof-

fen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Ab-
geordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)?

21. Was ist das konkrete Ergebnis der Projektmaßnahme „Vorbereitung Vergabe“,
die im März 2017 endet (bitte unter Beifügung evtl. Dokumente, Protokolle
etc.; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Ab-
geordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11323)?

22. Ist es zutreffend, dass den Bewerbern insgesamt vier Monate (Beginn Verga-
beverfahren: März 2017; Beginn Prüfung/Bewertung: Juli 2017) bleiben,
um Sturmgewehre in das Verfahren einzubringen (vgl. Antwort der Bundes-
regierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Jan van Aken auf
Bundestagsdrucksache 18/11323), oder ist vorgesehen, dass auch nach
Juli 2017 weitere Zugänge erfolgen?

23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Land-
gerichts Koblenz vom 2. September 2016 – wonach der Bundesrepublik
Deutschland gegen die Firma Heckler & Koch im Fall der schussinduzierten
Erwärmung des Sturmgewehrs G36 mit abnehmender Treffergenauigkeit
keine Gewährleistungsansprüche zustehen – für den neuen Beschaffungsver-
trag für das „System Sturmgewehr Bundeswehr“, und ist hierbei insbeson-
dere beabsichtigt, die Gewährleistungsansprüche dahingehend nachzubes-
sern, dass eventuelle erst unter den konkreten Einsatzbedingungen nachträg-
lich feststellbare Funktionsmängel bei der künftigen Standardwaffe der Bun-
deswehr vertraglich berücksichtigt werden?

Berlin, den 23. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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