BT-Drucksache 18/1168

Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär über die Projekte VENLIG und HAMAH

Vom 11. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1168
18. Wahlperiode 11.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger,
Ulla Jelpke, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär
über die Projekte VENLIG und HAMAH

Laut dem EU-Anti-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchove liefern Behör-
den der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Informationen an die EU-Poli-
zeiagentur Europol (Ratsdokument 15894/1/10). Die Daten stammen demnach
aus dem Grenzkontrollsystem PISCES (Personal Identification Secure Com-
parison and Evaluation System), das von der US-Regierung an Länder wie
Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurde. Gilles de Kerchove wünscht den
Aufbau eines derartigen Systems nun auch in Afghanistan („Wir sollten den Da-
tenaustausch zwischen der EU und den USA beschleunigen und weiter an dem
Vorschlag arbeiten, den USA den Zugang zu den Analysedateien zu ermög-
lichen und in Anlehnung an das VENLIG-Projekt (in dem die USA Daten ge-
meinsam mit Europol nutzen) ein Projekt für Afghanistan einzuleiten, bei dem
auch Daten genutzt werden, die die USA im Gegenzug für die Bereitstellung des
PISCES-Grenzkontrollsystems von Drittländern wie Pakistan und Jemen erhal-
ten“).
VENLIG ist eine Datensammlung des US-Verteidigungsministeriums und
des US-Justizministeriums (www.justice.gov/jmd/2010summary/pdf/usncb-
bud-summary.pdf). Sie enthält Informationen über „im Irak identifizierte aus-
ländische Terroristen“ und wird in Kooperation mit der internationalen Polizei-
organisation INTERPOL geführt. INTERPOL ist bei der zivil-militärischen Ko-
operation mit seiner Abteilung „Counterterrorism“ vertreten.
Die Bundesregierung bestätigt ebenfalls, dass Europol über VENLIG Daten er-
hält. Würden dort „Bezüge zu Deutschland festgestellt“, erfolge jeweils eine
Anfrage an das Bundeskriminalamt (BKA) über dort vorhandene, weitere Infor-
mationen. Das Ziel von VENLIG sei, „laufende Ermittlungen in denjenigen
Staaten zu unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 17/4407, Antwort zu Frage 3).
Laut der Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2010 sammelt
VENLIG Nummern der Mobiltelefone von in Pakistan getöteten Kämpfern und
deren hinterlassenen Dokumenten. Es ist nach Ansicht der Fragesteller möglich,
dass US-Militärangehörige für ihr VENLIG-Projekt Telefonnummern und an-
dere sensible Personendaten nicht nur an Europol liefern, sondern im Gegenzug
in allen EU-Mitgliedstaaten abfragen können, ob dort weitere Informationen
vorhanden sind. Je nach Rechtslage wird mitgeteilt, ob dort Einträge vorhanden
sind (hit/no hit). So habe das BKA laut der Bundesregierung „bei Sachverhalten
mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse“ auf
entsprechende Anfragen lediglich mitgeteilt, dass „Erkenntnisse vorhanden
sind“, diese aber nicht übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu

Drucksache 18/1168 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Frage 7). Möglich ist auch, dass andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Da-
ten direkt übermitteln. INTERPOL und Europol fungieren dabei als Schnitt-
stelle. Auf diese Weise könnten die Polizeiorganisationen den US-Drohnenkrieg
in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak unterstützen: Bekanntlich lokalisieren
US-Geheimdienste ihre Ziele für „gezielten Tötungen“ auch über Mobiltelefone
der Zielpersonen (Deutschlandradio, 10. August 2013).
Analog zu VENLIG existiert in Afghanistan ein entsprechendes Projekt namens
HAMAH. Laut einer Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2012
seien in VENLIG und HAMAH 48 000 Namen geführt (www.justice.gov/
interpol-washington/updates.html). In dem Dokument ist allerdings entgegen
Verlautbarungen an anderer Stelle nicht mehr die Rede von „Terroristen“, son-
dern von „Verdächtigen“. Bei „INTERPOL Washington“ sowie INTERPOLs
Sekretariat in Lyon seien darüber hinaus 53 000 „Hinweise“ gespeichert, darunter
Telefonnummern, Ausweisnummern oder Geschäftsbeziehungen. INTERPOL
hat nach der NATO-Intervention in Libyen der dortigen Regierung ebenfalls
beim Aufbau eines Grenzkontrollsystems geholfen (Pressemitteilung
INTERPOL, 5. Juni 2013). Ob es sich um ein PISCES handelt, ist aber unklar.
Laut dem INTERPOL-Direktor würden VENLIG-Daten mit über 60 Ländern
geteilt („Through Vennlig, thousands of pieces of information and high quality
identifiers collected in the field were shared with law enforcement, intelligence
and defence agencies in more than 60 countries“, Pressemitteilung INTERPOL,
12. März 2014). Dadurch seien in Italien oder Tunesien „terroristische“ Gruppen
ausfindig gemacht worden. Nun solle der Datentausch intensiviert werden und
auch den Zugriff auf die UN-Datensammlung „Special Notices for individuals
and entities linked to Al-Qaeda and sanctioned by the UN“ beinhalten. Im Jahr
2013 habe das „Counter Terrorism Fusion Centre“ bei INTERPOL ein neues
Projekt auch für „andere Konfliktzonen“ errichtet. INTERPOL habe in den letz-
ten zwölf Monaten allein Informationen zu 500 „Kämpfern“ gesammelt. Zusätz-
lich zu VENLIG und HAMAH hätten die „Fusion Task Force“ und ihre „sechs
regionalen Projekte“ ähnliche Initiativen in Bosnien, Libyen und Somalia be-
gonnen.
Das Bundesministerium des Innern erklärt nun, ein Datentausch im Rahmen von
VENLIG und HAMAH würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rah-
men des internationalen Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdruck-
sache 18/934). Erst im 2012 sei aber die Mitarbeit Deutschlands eingestellt wor-
den. Allerdings ist damit nach Ansicht der Fragesteller nicht gesagt, dass die
USA nicht trotzdem an die deutschen Daten kämen. Diese könnten nämlich
ebenso über die Zusammenarbeit der Geheimdienste abgefragt werden. Da es
sich um ausländische Betroffene mit vermeintlichem Bezug zum „Islamismus“
handelt, wäre hierfür der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Dieser ist
über das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow
mit allen deutschen Sicherheitsbehörden vernetzt und hat Zugriff auf entspre-
chende Datensammlungen. Regelmäßig soll auch der US-Militärgeheimdienst
NSA im GTAZ „vorbeischauen“ (Pressemitteilung Andrej Hunko, 20. Septem-
ber 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wem sind die Projekte VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bun-

desregierung eingerichtet worden, und wer ist daran ebenfalls beteiligt?
2. Welches Ziel ist der Bundesregierung hierzu bekannt, und wie soll dieses

konkret umgesetzt werden?
3. Welche Daten können dort nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen

Kategorien gespeichert oder verarbeitet werden, und welche Zwecke werden
hierfür angegeben?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1168
4. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob in VENLIG
und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren Seriennum-
mern verarbeitet werden?

5. Inwiefern existieren bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundes-
regierung auch Möglichkeiten zum Ausfüllen von Freitextfeldern?

6. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob auch Ausweis-
nummern oder Geschäftsbeziehungen erhoben werden?

7. Wer darf bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung
Daten liefern, wer darf abfragen, und wo ist dies festgelegt worden?

8. Welche Rolle übernimmt das US-Militär nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bei VENLIG und HAMAH?

9. Wo werden Daten aus VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesre-
gierung beim US-Militär verarbeitet?

10. Welche Rolle übernimmt die internationale Polizeiorganisation INTERPOL
nach Kenntnis der Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH?

11. Welche Abteilungen von INTERPOL sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in welche Aufgaben involviert?

12. Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Aussage des EU-Antiter-
rorismuskoordinators Gilles de Kerchove bekannt, wonach in VENLIG auch
Daten aus den Grenzkontrollsystemen PISCES eingestellt würden, die von der
US-Regierung an Länder wie Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurden
(Ratsdokument 15894/1/10)?

13. Inwiefern werden in VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundes-
regierung Daten nicht nur von getöteten, vermeintlichen „Kämpfern“, son-
dern auch von Verdächtigen oder Kontaktpersonen gespeichert?

14. Mit welchen Ländern werden Informationen aus VENLIG und HAMAH
nach Kenntnis der Bundesregierung geteilt (Pressemitteilung INTERPOL,
12. März 2014)?

15. Auf welcher Rechtsgrundlage findet der Datentausch nach Kenntnis der
Bundesregierung statt?

16. Inwiefern erhielt auch die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung Daten aus VENLIG und HAMAH?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Europol nach Kenntnis der Bundes-

regierung beliefert?
b) Um welche bzw. wie viele Datensätze handelt es sich dabei?

17. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Europol
Daten nur bei kriminellen Handlungen bzw. entsprechendem Verdacht spei-
chern darf?
Wie ist dies im Rahmen der Kooperation mit VENLIG und HAMAH
sichergestellt?

18. Welche Kooperationsabkommen hat INTERPOL nach Kenntnis der
Bundesregierung mit EU-Einrichtungen geschlossen?

19. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung daran gedacht, die Koope-
ration von INTERPOL und EU-Einrichtungen über Initiativen des Europä-
ischen Auswärtigen Dienstes zu regeln?

Drucksache 18/1168 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a) Welche Vorschläge existieren hierzu?
b) Mit welchem Inhalt soll ein weiteres Abkommen die Bereiche „Krimi-

nalprävention“, „Justiz“ oder „Kampf gegen die organisierte Kriminali-
tät“ konkret ausfüllen?

c) Inwiefern sind auch „technische Absprachen“ Teil der anvisierten Ko-
operation?

20. In welche Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspoli-
tik (GSVP) außer in EU NAVFOR ATALANTA ist INTERPOL nach Kennt-
nis der Bundesregierung gegenwärtig involviert (Ratsdokument 16039/13)?

21. Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Kenntnis
der Fragesteller anvisierte „Joint Declaration on a partnership between
the European Union (EU) and the International Police Organization
(INTERPOL) to counter maritime piracy and armed robbery in the Western
Indian Ocean“?
a) Wer ist an entsprechenden Verhandlungen beteiligt, und wer führt diese

an?
b) Wann soll das Abkommen geschlossen werden?

22. Inwiefern tauschen auch Bundesbehörden mit INTERPOL „pirateriebe-
zogene“ Daten (http://unsom.unmissions.org/Default.aspx?ctl=Details&
tabid=6262&mid=9770&ItemID=6700), und um welche Datensammlungen
handelt es sich dabei?

23. Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu „ausländi-
schen Kämpfern“ (foreign fighters) bzw. deren Grenzübertritten austau-
schen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden?

24. Was ist der Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung von INTERPOL
bekannt, ähnlich wie VENLIG und HAMAH neue Projekte auch für „an-
dere Konfliktzonen“ zu errichten?

25. Was ist der Bundesregierung zu den von INTERPOL angekündigten „sechs
regionalen Projekten“ bekannt (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März
2014)?

26. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Bosnien,
Libyen und Somalia Personendaten von verdächtigen oder beschuldigten
„Kämpfern“ oder auch von Grenzübertritten in Projekten von INTERPOL
oder des US-Militärs erhoben?

27. Was ist der Bundesregierung über die Inhalte von Diskussionen der Tages-
ordnungspunkte des „EU-US JHA Senior Officials Meeting“ in Athen am
24./25. Februar 2014 bekannt, wo nach Kenntnis der Fragesteller die The-
men „Task Force Mittelmeer“, „Smart Borders“, „Cyber Crime“, „Organi-
sierte Kriminalität“ und „PNR“ behandelt wurden?
a) Welche Ergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den

Gesprächen erzielt, bzw. welche Absprachen wurden getroffen?
b) Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Folgetreffen

stattfinden?
28. Was ist der Bundesregierung über eine „Fusion Task Force“ bei INTERPOL

bekannt, und wer ist daran beteiligt?
29. Was ist der Bundesregierung über die „Blue Notices“ bei INTERPOL be-

kannt, und welche Daten zur Informationsgewinnung über Aktivitäten einer
Person können dort gespeichert werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1168
Inwiefern können „Blue Notices“ auch ohne Vorliegen einer Straftat erho-
ben werden?

30. Was ist der Bundesregierung über die Kooperation von INTERPOL mit dem
Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bekannt?
a) Welche Abkommen existieren hierzu, und welche weiteren werden ver-

handelt?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den gegenwärtig ver-

handelten Abkommen, und welche Defizite sollen diese demnach über-
brücken?

c) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, ob INTERPOL auch
Daten zu vermeintlichen Piraten verarbeiten darf, etwa aus der EU-Mis-
sion ATALANTA?

d) Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn INTERPOL über die Ab-
kommen auch an der Vorbereitung oder Durchführung von militärischen
Operationen beteiligt würde?

e) Wie soll die Zusammenarbeit zwischen INTERPOL und dem EAD aus
Sicht der Bundesregierung zukünftig ausgestaltet werden?

31. Auf welche Weise haben welche Bundesbehörden an VENLIG und
HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ parti-
zipiert?

32. Welche Informationen wurden in diesem Zusammenhang übermittelt?
33. Inwiefern und in welchem Umfang wurden von deutschen Behörden in

VENLIG und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren Se-
riennummern übermittelt?
Sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, welche sonstigen Angaben
zu Art und Umfang der Weitergabe kann die Bundesregierung machen?

34. Wie viele Anfragen welcher Stellen haben Bundesbehörden insgesamt über
VENLIG und HAMAH erhalten, und wie viele bzw. welche wurden nicht
beantwortet?

35. Welche „laufende[n] Ermittlungen“ in welchen Staaten wurden vom BKA
bis zum Jahr 2012 unterstützt (Bundestagsdrucksache 17/4407)?

36. Aus welchem Grund hat sich das Bundeskriminalamt erst seit dem Jahr
2012 aus der Kooperation mit VENLIG und HAMAH bzw. ähnlichen Pro-
jekten auch für „andere Konfliktzonen“ zurückgezogen?

37. Aus welchem Grund kam die Behörde zu dem Schluss, die Kooperation
würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des internationa-
len Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/934)?

38. Inwiefern war es hierfür maßgeblich, dass auch das US-Militär an VENLIG
und HAMAH sowie ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“
partizipiert?

39. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche anderen EU-Mit-
gliedstaaten nicht nur mitgeteilt haben, ob dort Einträge vorhanden sind,
sondern diese auch übermittelt haben?

40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass zwar das BKA „bei
Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender
Erkenntnisse [auf entsprechende Anfragen] lediglich mitgeteilt [hat], dass
kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht über-
mittelt hat, das US-Militär sich die Informationen aber über seine Zusam-

Drucksache 18/1168 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
menarbeit der Geheimdienste beschafft hat (Bundestagsdrucksache 18/934,
Antwort zu Frage 7)?
a) Inwiefern haben sich Bundesbehörden mit dem US-Militärgeheimdienst

NSA bei Treffen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin-
Treptow hierzu ausgetauscht?

b) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde bei den Treffen auch die wei-
tere Kooperation in VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten
auch für „andere Konfliktzonen“ thematisiert?

41. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch Informationen
aus VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Kon-
fliktzonen“ jemals „terroristische“ Gruppen ausfindig gemacht worden sind
(Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)?

42. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Informationen aus
VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten für „andere Konflikt-
zonen“ auch in die Vorbereitung oder Durchführung von „gezielten Tötun-
gen“ im US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak ge-
nutzt wurden oder werden?

43. Sofern der Bundesregierung hierzu nichts bekannt ist, was kann und wird sie
unternehmen, um aufzuklären, ob Daten möglicherweise von Bundesbehör-
den an Europol für die außergerichtlichen Tötungen genutzt wurden oder
werden?

Berlin, den 11. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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