BT-Drucksache 18/11677

EU-finanzierte Projekte sowie von der Bundesregierung finanzierte Projekte in den besetzten palästinensischen Gebieten und die Effizienz von Hilfen der EU und ihrer Mitgliedstaaten

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11677
18. Wahlperiode 09.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Annette Groth,
Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

EU-finanzierte Projekte sowie von der Bundesregierung finanzierte Projekte in den
besetzten palästinensischen Gebieten und die Effizienz von Hilfen der EU und
ihrer Mitgliedstaaten

Als größter multilateraler Geldgeber, der in die besetzten palästinensischen Ge-
biete investiert, hat die EU laut einem Bericht von Euro-Med-Monitor seit 1994
mehr als 5,6 Mrd. US-Dollar an Hilfen an die Palästinensische Autonomiebe-
hörde gezahlt. Dabei handelte es sich demnach entweder um 1) direkte finanzielle
Hilfen, 2) humanitäre Hilfen, 3) Hilfen von EU-Mitgliedstaaten oder 4) gemein-
same Sicherheits- und Verteidigungs-Polizeimissionen. („Squandered Aid. Is-
rael´s Repetitive Destruction of EU-Funded Projects in Palestine, Euro-Med
Monitor, Juni 2016).
Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten haben wiederholt betont, dass sie den
illegalen israelischen Siedlungsbau als eines der Haupthindernisse für die von
ihnen angestrebte Zweistaatenlösung ansehen (www.theguardian.com/world/
2016/jan/18/eu-adopts-resolution-criticising-israeli-settlement-activity-occupied-
palestinian-territories; https://eeas.europa.eu/delegations/israel/16735/statement-
spokesperson-regularisation-bill-israel_en). Eine Verschiebung der Grenzen von
1967 sei nicht akzeptabel, außer wenn die auf Grundlage einer Vereinbarung zwi-
schen Israelis und Palästinenserinnen und Palästinensern erfolge. Folgerichtig
muss oberste Priorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten die Wahrung der Rechte
der Palästinenserinnen und Palästinenser in Ostjerusalem und dem C-Gebiet, das
60 Prozent der Westbank umfasst und in dem Israel die alleinige Entscheidungs-
gewalt unter anderem in Bezug auf Landfragen hat, haben. Dass hier inzwischen
mehr Siedlerinnen und Siedler als Palästinenserinnen und Palästinenser leben und
nur etwa 1,5 Prozent der Anträge auf Baugenehmigungen von Palästinenserinnen
und Palästinensern genehmigt werden, ist offensichtlich auch für EU-Offizielle
mehr als besorgniserregend (eeas.europa.eu/archives/delegations/israel/press_
corner/all_news/news/2014/20141002_1_en.htm; www.haaretz.com/israel-news/
1.733729). Zugleich weigern sich die israelischen Regierungen, gemäß der Gen-
fer Konventionen für das Wohlergehen der Zivilbevölkerung in besetztem Gebiet
Sorge zu tragen (Artikel 55, 56 und 59), von der Umsiedlung sowohl der besetzten
als auch der eigenen Bevölkerung abzusehen (Artikel 49) und die Zerstörung von
Eigentum der unter Besatzung lebenden Bevölkerung zu unterlassen (Artikel53;
Vierte Genfer Konvention). Aus diesem Grund kommt immer wieder die Frage
auf, ob die an die Palästinenserinnen und Palästinenser von Seiten der EU und
ihrer Mitgliedstaaten gezahlten Hilfen noch Hilfe zur Entwicklung eines unab-
hängigen und lebensfähigen palästinensischen Staates sein können, oder ob sie
nicht vielmehr den Status quo und damit die Besatzung verfestigen, indem sie die
eigentlich von Israel zu leistende Versorgung der Bevölkerung übernehmen, ohne
als klare Vorbedingung die Einhaltung internationalen Rechts und die Wahrung

Drucksache 18/11677 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

der Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser einzufordern. Zudem wird
kritisiert, dass die finanziellen Hilfen u. a. aufgrund von Korruption in der Paläs-
tinensischen Autonomiebehörde nicht ausreichend effizient zum Einsatz kom-
men.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden insbesondere für ihre – nach Ansicht der
Kritikerinnen und Kritiker zu lasche – Reaktion auf die Beschädigung oder Zer-
störung von aus ihren Geldern finanzierten Projekten in den besetzten palästinen-
sischen Gebieten kritisiert (www.euromedmonitor.org/uploads/reports/Squan-
deredAid_En.pdf). Studien machen eine deutliche Zunahme der Zerstörungen
und Beschädigungen von aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten fi-
nanzierten Projekten aus und führen dies teilweise auf die Entscheidung der EU
von 2015 zurück, eine bessere Kennzeichnung von in israelischen Siedlungen
produzierten Gütern umzusetzen („Interpretative Notice on indication of origin
of goods from the territories occupied by Israel since June 1967“ vom 11. No-
vember 2016). Demnach stieg die Anzahl der zerstörten Projekte allein für die
ersten drei Monate des Jahres 2016 auf 165 von zuvor durchschnittlich 50 in den
Jahren 2012 bis 2015. Im selben Zeitraum wurden außerdem etwa 500 palästi-
nensische Gebäude zerstört (Euro-Med-Monitor, Juni 2016). Auch hier sind die
Zahlen im ersten Halbjahr 2016 gegenüber 2015 deutlich gestiegen.
Auch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, zeigte sich bei seiner gerade erst erfolgten Nahost-Reise laut
Medienberichten ungehalten aufgrund der stockenden Genehmigungsverfahren
für von Deutschland initiierte Infrastrukturprojekte im C-Gebiet. (www.tages-
schau.de/inland/mueller-hilfen-palaestinenser-101.html) Konkret geht es um
ein Klärwerk bei Nablus und eine Müllverwertungsanlage bei Ramon – beides
Projekte, die aufgrund fehlender israelischer Genehmigungen seit Jahren nicht
verwirklicht werden können. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, drohte damit, sich aus der Finanzierung
zurückzuziehen, sollten die israelischen Zusagen der letzten gemeinsamen
Regierungskonsultationen vom Februar 2016, diese Prozesse zu beschleunigen,
nicht bis zu den nächsten deutsch-israelischen Regierungskonsultationen Anfang
2017 umgesetzt werden. Man werde dann stattdessen verstärkt in Bildungspro-
jekte investieren (www.handelsblatt.com/politik/international/verbesserung-der-
infrastruktur-entwicklungsminister-draengt-israel-und-palaestinenser/14929674.
html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, und welche

konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die EU
bereits, und welche planen sie zu ergreifen, um den zunehmenden, durch die
israelische Regierung tolerierten und geförderten illegalen Siedlungsbau in
den C-Gebieten, Ostjerusalem und den Golanhöhen zu stoppen, gerade auch
vor dem Hintergrund, dass im Februar 2017 in der israelischen Knesset ein
Gesetz zur nachträglichen Legalisierung sogenannter wilder Siedlungs-
außenposten auf privatem palästinensischen Land verabschiedet wurde
(www.faz.net/aktuell/politik/ausland/israel-parlament-legalisiert-illegale-
Siedlungen-im-Westjordanland-14861227.html).

2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, und welche
konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung die EU
bereits, und welche planen sie zu ergreifen, um im Sinne der Osloer Verträge
dazu beizutragen, dass die Verwaltung der B- und C-Gebiete sukzessive in
die Hände der Palästinensischen Autonomiebehörde gegeben wird?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11677
3. Wie viele Projekte in den palästinensischen Gebieten wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren entweder ganz oder teilweise
aus EU-Geldern oder aus Geldern der EU-Mitgliedstaaten bezahlt, und wie
hoch war der deutsche Beitrag zu Projekten in den palästinensischen Gebie-
ten (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Projekten inklusive Ortsangabe, un-
ter Angabe der jeweils gezahlten Hilfsleistungen und mit der Angabe, an wen
genau die Gelder von wem gegeben wurden und wie lang die Laufzeit der
Projekte war bzw. ist)?

4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlungen in den
letzten 20 Jahren, die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten und insbe-
sondere aus Deutschland an die Palästinenserinnen und Palästinenser geflos-
sen sind (bitte aufschlüsseln nach Jahren und unter Angabe, an wen genau in
welcher Höhe Beträge von wem gezahlt wurden)?

5. Wie viel Prozent der Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten an die
Palästinenserinnen und Palästinenser der letzten 20 Jahre sind nach Kenntnis
der Bundesregierung auch tatsächlich der palästinensischen Bevölkerung zu
Gute gekommen?

6. Hat das deutsche Evaluierungsinstitut für Entwicklungszusammenarbeit die
aus Deutschland geförderten Projekte in den besetzten palästinensischen Ge-
bieten bislang untersucht?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum ist eine solche Evaluierung bislang nicht erfolgt?

7. Wie schätzt die Bundesregierung die Vergabepraxis der Palästinensischen
Autonomiebehörde in Bezug auf Gelder, die von der EU und/oder ihren Mit-
gliedstaaten geflossen sind, ein – insbesondere unter den Gesichtspunkten
Korruption und gerechte Verteilung von Geldern zwischen der Westbank
und dem Gazastreifen – und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung hier?

8. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jah-
ren ergriffen, um einen guten, gerechten und effizienten Einsatz der Gelder,
die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten an die Palästinensische Au-
tonomiebehörde geflossen sind, zu gewährleisten?

9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Hilfen der
EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten an die Palästinenserinnen und Palästinen-
ser, der in den palästinensischen Sicherheitssektor fließt (bitte für die letzten
20 Jahre auflisten und sowohl die absolute Zahl als auch den prozentualen
Anteil angeben)?

10. Wie viele der in der Frage 3 genannten Projekte in den palästinensischen
Gebieten, die von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten entweder ganz oder
teilweise finanziert worden sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch israelische Behörden beschädigt oder zerstört (bitte auflisten nach den
jeweiligen Projekten und dem Jahr der Errichtung sowie dem Zeitpunkt der
Zerstörung bzw. Beschädigung; bitte gesondert aufführen, welche aus
Deutschland ganz oder teilweise finanzierten Projekte betroffen waren)?

11. In welcher Höhe bewegt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Scha-
den, der der EU und ihren Mitgliedstaaten und hier insbesondere der Bun-
desrepublik Deutschland durch Beschädigungen oder Zerstörung von Pro-
jekten entstanden ist, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU
und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden?

Drucksache 18/11677 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

12. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Zerstörung bzw. Beschädi-

gung von Projekten in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz
oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert
wurden, in den letzten 20 Jahren zugenommen haben?
Wenn ja, welche konkreten Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich aus
Sicht der Bundesregierung daraus?

13. Sofern die Zerstörung bzw. Beschädigung von Projekten in den palästinen-
sischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU
und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, in den letzten Jahren zuge-
nommen hat,
a) worauf führt die Bundesregierung diese Zunahme von Zerstörungen oder

Beschädigungen zurück?
b) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme

von Zerstörungen oder Beschädigungen von Projekten in den palästinen-
sischen Gebieten, die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU
und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert wurden, mit der „Interpretative
Notice on indication of origin of goods from the territories occupied by
Israel since June 1967“ vom 11. November 2016?

c) Sofern die Bundesregierung keinen direkten Zusammenhang im Sinne
von Frage 13b sieht, wie begründet sie es, einen solchen Zusammenhang
auszuschließen?

14. Welche Begründungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
israelischen Regierung bzw. den israelischen Behörden jeweils für die Zer-
störung von Projekten in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz
oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert
wurden, angegeben (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Projekten und geson-
dert von Zerstörung oder Beschädigung betroffene Projekte herausstellen,
die ganz oder teilweise aus deutschen Mitteln finanziert wurden)?

15. Wie viele Projekte in den palästinensischen Gebieten, die entweder ganz
oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten finanziert
wurden, haben die israelische Regierung oder israelische Behörden in den
letzten 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung abreißen lassen, ob-
wohl eine Baugenehmigung vorgelegen hat (bitte nach Jahr und Projekt auf-
schlüsseln)?

16. Für wie viele Projekte der letzten 20 Jahre in den palästinensischen Gebieten,
die entweder ganz oder teilweise aus Mitteln der EU und/oder ihrer Mitglied-
staaten finanziert wurden, haben die israelischen Behörden nach Kenntnis
der Bundesregierung keine Baugenehmigung erteilt, obwohl diese beantragt
worden war, bzw. wurden von der EU und/oder ihren Mitgliedstaaten ganz
oder teilweise finanzierte Projekte jemals ohne eine gültige Baugenehmi-
gung der israelischen Behörden gebaut (bitte ohne Baugenehmigung gebaute
Projekte sofern vorhanden einzeln auflisten unter Angabe des Ortes, der Art
des Gebäudes und dem Geldgeber/den Geldgebern sowie in Prozent ange-
ben, wie viele der insgesamt beantragten Baugenehmigungen in den letzten
20 Jahre verweigert wurden)?
Falls die EU und ihre Mitgliedstaaten Projekte, für die keine Baugenehmi-
gung erteilt wurde, grundsätzlich nicht umsetzen:
a) Was haben die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bun-

desregierung in solchen Fällen jeweils unternommen, um möglichst doch
noch eine Baugenehmigung zu erhalten (bitte für alle solche Fälle einzeln
ausführen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11677
b) Wie begründen die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten nach Kenntnis der
Bundesregierung, dass die restriktive israelische Genehmigungspraxis da-
mit nach Auffassung der Fragesteller faktisch anerkannt wurde/wird, ob-
wohl die palästinensische Bevölkerung auf die Hilfen eigentlich dringend
angewiesen ist und ihr nachweislich die Versorgung, zu der Israel als Be-
satzungsmacht nach internationalem Recht verpflichtet ist, vorenthalten
wird?

c) Was haben die EU und/oder ihre Mitgliedstaaten Kenntnis der Bundesre-
gierung jeweils getan, um solche, durch fehlende Baugenehmigungen ent-
standene, Versorgungslücken auszugleichen (bitte für alle solche Fälle
einzeln ausführen)?

17. Für wie viele aus Mitteln der EU oder ihrer Mitgliedstaaten finanzierte Pro-
jekte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Abrissverfügungen
vor?

18. Hat die EU oder einer ihrer Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jemals Schadensersatzforderungen gegenüber der israelischen Regie-
rung erhoben, weil aus ihren Geldern ganz oder teilweise finanzierte Projekte
in den palästinensischen Gebieten beschädigt oder zerstört wurden (bitte, so-
fern es solche Schadensersatzforderungen gegeben hat, einzeln auflisten, das
jeweilige Projekt und den bzw. die Förderer benennen und den Schadenswert
sowie die Höhe der gestellten Forderung sowie den Akteur, der die Forde-
rung erhoben hat, benennen)?
Sofern bislang keine Schadensersatzforderungen von der EU oder einem ih-
rer Mitgliedstaaten für zerstörte oder beschädigte Projekte an die israelische
Regierung gestellt worden sind:
a) Wie begründet es die Bundesregierung, dass dies bislang nicht der Fall

war?
b) Hat es innerhalb der EU nach Kenntnis der Bundesregierung Vorstöße

gegeben, solche Schadensersatzforderungen geltend zu machen, und wel-
che Mitgliedstaaten haben sich dafür, und welche dagegen ausgespro-
chen?

c) Welche Position nimmt die Bundesregierung diesbezüglich ein?
19. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ein für Nahost-Angelegenheiten

zuständiges Komitee der EU im November 2016 den 28 EU-Mitgliedstaaten
in einer nicht bindenden Resolution empfohlen hat, von Israel Schadenser-
satz für zerstörte oder beschädigte Projekte zu fordern, die aus EU-Mitteln
oder aus Mitteln von EU-Mitgliedstaaten entweder ganz oder teilweise fi-
nanziert worden sind?
a) Um welches Komitee handelte es sich dabei, und wann genau wurde die

Resolution verabschiedet?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich des Inhalts dieser

Resolution?
c) Haben deutsche Vertreter versucht, im Vorfeld den Inhalt der Resolution

zu beeinflussen und in welcher Hinsicht (vgl. Haaretz 7. November
2016)?

Drucksache 18/11677 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

20. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine EU-Datenbank über zer-

störte und konfiszierte EU-finanzierte Projekte in den besetzten palästinen-
sischen Gebieten?
a) Wenn ja, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese Datenbank

öffentlich zugänglich gemacht wird?
21. Wie viel Prozent der von Palästinenserinnen und Palästinensern beantragten

Baugenehmigungen für das C-Gebiet oder Ostjerusalem wurden nach Kennt-
nis der Bundesregierung von den israelischen Behörden in den Jahren 2015
und 2016 erteilt (bitte nach Jahren auflisten und jeweils die absolute Anzahl
der Anträge und Genehmigungen/Ablehnungen sowie die Prozentzahl ange-
ben)?

22. Ist aus den Zahlen, die der Bundesregierung zur Erteilung von Baugenehmi-
gungen im C-Gebiet und in Ostjerusalem für die letzten 20 Jahre vorliegen,
herauszulesen, dass die Anzahl von durch die israelischen Behörden erteilten
Baugenehmigungen abgenommen hat?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergrif-

fen oder in der EU angeregt, um diesem Trend entgegenzuwirken?
23. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Großteil der an die Pa-

lästinenserinnen und Palästinenser von der EU und ihren Mitgliedstaaten ge-
leisteten Hilfen hauptsächlich dazu beitragen, den Status quo zu verfestigen,
und damit möglicherweise insofern einer politischen Lösung im Weg steht,
als dass Fortschritte auf dem Weg zur Gründung eines unabhängigen und
lebensfähigen palästinensischen Staates die Vorbedingung für Entwicklung
in den palästinensischen Gebieten darstellt?

24. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass eine Stärkung der palästinensi-
schen Wirtschaft, die wiederum eine Vorbedingung für einen unabhängigen
lebensfähigen Staat ist, nur ermöglicht werden kann, wenn die Einschrän-
kung der Bewegungsfreiheit der Palästinenserinnen und Palästinenser sowie
die Behinderung des Güterhandels und die Zerstörung von Gebäuden und
Infrastruktur ein Ende finden?

25. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jah-
ren unternommen und/oder in der EU angeregt, um zur Verwirklichung der
in der Frage 24 genannten Vorbedingungen beizutragen?

26. Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, in dieser Hinsicht auf die israe-
lische Regierung einzuwirken, bzw. welche Initiativen im Rahmen der EU
hat die Bundesregierung diesbezüglich vorgeschlagen und/oder unterstützt?

27. Inwiefern hält es die Bundesregierung für zielführend, auf die Verweigerung
von Baugenehmigungen durch Israel mit der „Drohung“ zu reagieren, sich
aus der Finanzierung der betroffenen Projekte zurückzuziehen?
Wurde mit einer solchen Ankündigung jemals erreicht, dass eine Baugeneh-
migung für das betreffende Projekt erteilt wurde?

28. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, das EU-Israel-
Assoziierungsabkommen auszusetzen, bis die israelische Regierung sich an
internationales Recht hält und die Menschenrechte wahrt?

Berlin, den 8. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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