BT-Drucksache 18/11672

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11134 - Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11672

18. Wahlperiode 23.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11134 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von
Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

A. Problem

Krisenprävention erlange in der Außenpolitik zunehmend Bedeutung, so die Bun-
desregierung. Das sei auch an der wachsenden Anzahl innerstaatlicher Konflikte
und fragiler Staatlichkeit erkennbar. Für eine erfolgreiche Außen- und Sicher-
heitspolitik müssten militärische und zivile Instrumente eng miteinander ver-
knüpft werden. Im Konzept von Krisenfrüherkennung, Krisenprävention und
Konfliktbewältigung komme dabei der zivilen Krisenprävention eine besondere
Bedeutung zu. Ein Instrument sei der Einsatz von zivilen Fachkräften in interna-
tionalen Friedensmissionen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die
Bundesregierung eine bessere sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung von zivi-
len Expertinnen und Experten in internationalen Missionen erreichen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die bisher gewährte
soziale Absicherung, wie sie im Sekundierungsgesetz (SekG) von 2009 festgelegt
wurde, nicht ausreichte. Danach wurde für die Fachkräfte, die in internationale
Friedensmission bei den Vereinten Nationen, der OSZE, der NATO sowie der
Europäischen Union entsendet wurden, eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Ein
reguläres Arbeitsverhältnis bestand nicht. Das führte zu unzureichendem Sozial-
versicherungsschutz und somit zu einer mangelnden sozialen Absicherung der
Fachkräfte sowie zu Steuerungleichheiten. Das hatte in der Folge auch die Attrak-
tivität solcher Positionen gemindert.

Das neu gefasste Gesetz sieht als Grundlage der so genannten Sekundierung nun
einen regulären Arbeitsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertre-
ten durch ein Bundesministerium oder einen Dritten mit Erlaubnis eines Bundes-
ministeriums, und der sekundierten Person vor. Die Arbeitsverträge sollen einen
vollständigen Sozialversicherungsschutz in Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-
und Arbeitslosenversicherung enthalten. Die Bezahlung wird an den Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst TVöD angelehnt. Von dieser Regelung sind wenige
Ausnahmen möglich, etwa bei Kurzzeiteinsätzen zur Wahlbeobachtung; dafür
können auch in Zukunft Sekundierungsverträge abgeschlossen werden.

Drucksache 18/11672 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die Sekundierung Dritten zu überlassen. In
der zukünftigen Praxis soll das Berliner Zentrum für Internationale Friedensein-
sätze (ZIF), dessen alleinige Gesellschafterin die Bundesrepublik Deutschland ist,
die Sekundierung im Auftrag übernehmen. Das ZIF wird so zu einer vollwertigen
Entsendeorganisation, die sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Ent-
sendung zivilen Personals übernimmt.

Die politische Entscheidung, für welche Missionen Fachkräfte aus Deutschland
bereitgestellt werden, wird auch in Zukunft die Bundesregierung treffen.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11672

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11134 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Thorsten Frei
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/11672 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Thorsten Frei, Dr. Ute Finckh-Krämer, Jan van Aken und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11134 in seiner 218. Sitzung am 16. Februar
2017 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und dem Verteidigungsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Krisenprävention erlange in der Außenpolitik zunehmend Bedeutung, so die Bundesregierung. Das sei auch an
der wachsenden Anzahl innerstaatlicher Konflikte und fragiler Staatlichkeit erkennbar. Für eine erfolgreiche Au-
ßen- und Sicherheitspolitik müssten militärische und zivile Instrumente eng miteinander verknüpft werden. Im
Konzept von Krisenfrüherkennung, Krisenprävention und Konfliktbewältigung komme dabei der zivilen Krisen-
prävention eine besondere Bedeutung zu. Ein Instrument sei der Einsatz von zivilen Fachkräften in internationalen
Friedensmissionen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine bessere sozial- und
arbeitsrechtliche Absicherung von zivilen Expertinnen und Experten in internationalen Missionen erreichen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die bisher gewährte soziale Absicherung, wie sie im
Sekundierungsgesetz (SekG) von 2009 festgelegt wurde, nicht ausreichte. Danach wurde für die Fachkräfte, die
in internationale Friedensmission bei den Vereinten Nationen, der OSZE, der NATO sowie der Europäischen
Union entsendet wurden, eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Ein reguläres Arbeitsverhältnis bestand nicht.
Das führte zu unzureichendem Sozialversicherungsschutz und somit zu einer mangelnden sozialen Absicherung
der Fachkräfte sowie zu Steuerungleichheiten. Das hatte in der Folge auch die Attraktivität solcher Positionen
gemindert.

Das neu gefasste Gesetz sieht als Grundlage der so genannten Sekundierung nun einen regulären Arbeitsvertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ein Bundesministerium oder einen Dritten mit Erlaub-
nis eines Bundesministeriums, und der sekundierten Person vor. Die Arbeitsverträge sollen einen vollständigen
Sozialversicherungsschutz in Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung enthalten. Die
Bezahlung wird an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD angelehnt. Von dieser Regelung sind we-
nige Ausnahmen möglich, etwa bei Kurzzeiteinsätzen zur Wahlbeobachtung; dafür können auch in Zukunft Se-
kundierungsverträge abgeschlossen werden.

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die Sekundierung Dritten zu überlassen. In der zukünftigen Praxis soll das
Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), dessen alleinige Gesellschafterin die Bundesrepublik
Deutschland ist, die Sekundierung im Auftrag übernehmen. Das ZIF wird so zu einer vollwertigen Entsendeorga-
nisation, die sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsendung zivilen Personals übernimmt.

Die politische Entscheidung, für welche Missionen Fachkräfte aus Deutschland bereitgestellt werden, wird auch
in Zukunft die Bundesregierung treffen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11134 in seiner
134. Sitzung am 22. März 2017 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11134 in seiner 88. Sitzung am 22. März
2017 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11672

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11124 in seiner 91. Sitzung am 8. März
2017 an den Unterausschuss „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ zur gutacht-
lichen Mitberatung überwiesen. Dieser hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 20. März 2017 beraten und emp-
fiehlt gutachtlich einstimmig die Annahme.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11174 in seiner 92. Sitzung am 22. März
2017 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige
Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat in einer gutachtlichen Stellungnahme vom 15. Feb-
ruar 2017 mitgeteilt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs nicht gegeben sei.

Berlin, den 22. März 2017

Thorsten Frei
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.