BT-Drucksache 18/11670

zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/11166 - Für eine aktive zivile Friedenspolitik

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11670
18. Wahlperiode 23.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Wolfgang Gehrcke, Jan
van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11166 –

Für eine aktive zivile Friedenspolitik

A. Problem
Den Krieg zu ächten und dem Frieden zu dienen, sei Auftrag des Grundgesetzes,
so die Antragsteller. Das erfordere eine vollständige Zivilisierung der deutschen
Außenpolitik statt immer weiterer Aufrüstung und Militarisierung.

Die Bundesregierung wolle den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konflikt-
lösung und Friedenskonsolidierung“ im Frühjahr 2017 durch ein neues Leitlinien-
Dokument „Krisenmanagement, Konfliktbeilegung und Friedensförderung“ er-
setzen. In dem dazu initiierten öffentlichen Diskussionsprozess seit Juli 2016 habe
sie keinen Zweifel daran gelassen, dass es ihr mit den neuen Leitlinien darum
gehe, Elemente der zivilen Konfliktbearbeitung für das militärisch definierte Kon-
zept der „Vernetzten Sicherheit“ verwertbar zu machen. In vielen Debattenbeiträ-
gen hätten Expertinnen und Experten aus dem Bereich der zivilen Konfliktbear-
beitung seitdem kritisiert, dass die Bundesregierung die neuen Leitlinien als er-
gänzendes und vertiefendes Dokument zum Weißbuch Bundeswehr und anderen
Strategiepapieren verstehe, in denen militärische Interventionen als Mittel der Po-
litik präsentiert, legitimiert und projektiert würden. Und sie hätten gefordert, am
Primat der nichtmilitärischen Konfliktbearbeitung festzuhalten und die Entwick-
lung entsprechender ziviler Instrumente zu fördern.

Trotz anderslautenden Aussagen habe Friedenspolitik in der Bundesregierung
aber kein Primat. Vielmehr sei die gezielte Vermengung ziviler und militärischer
Maßnahmen eine neue Stufe der Militarisierung deutscher Außenpolitik.

Die Antragsteller kritisieren den Einsatz der Bundeswehr in derzeit 16 Auslands-
einsätzen, was hohe Kosten verursache, aber in den betreffenden Regionen weder
Frieden noch Entwicklung bringe, sondern zur Gewalteskalation beitrage. Aus-
stattungshilfe für Partnerstaaten, die etwa beim Auswärtigen Amt unter „Krisen-
prävention und Konfliktbearbeitung“ geführt werde, trüge nicht zur zivilen Kri-
senprävention bei, sondern solle vor allem afrikanische Armeen zur eigenständi-

Drucksache 18/11670 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
gen Durchführung von Militärmissionen befähigen. Die Bundesregierung unter-
stütze zudem die Bestrebungen der EU-Kommission, aus dem Etat für zivile Kon-
fliktbearbeitung künftig Ausbildung und Ausrüstung für Streitkräfte in Krisenlän-
dern zu finanzieren.

Die Genehmigung von Rüstungsexporten in Höhe von 12,8 Milliarden Euro im
Jahr 2015 sei eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr.

Statt einer weiteren Militarisierung müsse die deutsche Außenpolitik auf Gewalt-
freiheit in den internationalen Beziehungen ausgerichtet werden. Dazu müssten
vor allem zivile Instrumente als Alternative zu militärischem Handeln weiterent-
wickelt werden.

Der Bundestag möge die Bundesregierung dazu auffordern, entsprechende
Schwerpunkte zu setzen und Maßnahmen zu ergreifen.

Hierzu solle eine Strategie zur Stärkung der zivilen, nichtmilitärischen Konflikt-
bearbeitung und Friedensförderung entwickelt werden, in der konkrete und über-
prüfbare Schritte zum Ausbau der entsprechenden Instrumente festgelegt werden.
Die finanzielle Ausstattung für diese Instrumente solle deutlich verbessert wer-
den. Die nichtstaatlichen Organisationen der Friedens- und Entwicklungsarbeit
sollen an dieser Diskussion gleichberechtigt beteiligt werden.

Darüber hinaus solle eine breit angelegte politische und gesellschaftliche Debatte
über die Umsetzung des Leitbilds Frieden, wie es in der Präambel des Grundge-
setzes festgelegt ist, initiiert werden.

Der Bundestag möge die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern:

 Konflikte ausschließlich mit politischen und zivilen Mitteln zu lösen, um
das Recht, in Frieden zu leben, für alle Menschen zu verwirklichen;

 ihre Handelspolitik auf konfliktverschärfende Wirkungen hin zu evaluieren
und sich in der EU gegen den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen
auszusprechen;

 Waffenexporte in alle Krisenregionen unverzüglich zu stoppen und keine
weiteren Waffenexporte mehr zu genehmigen;

 den Abzug der Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen vorzubereiten;

 eine Initiative für einen Europäischen und einen Afrikanischen Zivilen
Friedensdienst zu ergreifen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11670
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11166 abzulehnen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Thorsten Frei
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/11670 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Thorsten Frei, Dr. Ute Finckh-Krämer, Wolfgang Gehrcke
und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11166 in seiner 218. Sitzung am 16. Februar 2017
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Innenausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Den Krieg zu ächten und dem Frieden zu dienen, sei Auftrag des Grundgesetzes, so die Antragsteller. Das erfor-
dere eine vollständige Zivilisierung der deutschen Außenpolitik statt immer weiterer Aufrüstung und Militarisie-
rung.

Die Bundesregierung wolle den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidie-
rung“ im Frühjahr 2017 durch ein neues Leitlinien-Dokument „Krisenmanagement, Konfliktbeilegung und Frie-
densförderung“ ersetzen. In dem dazu initiierten öffentlichen Diskussionsprozess seit Juli 2016 habe sie keinen
Zweifel daran gelassen, dass es ihr mit den neuen Leitlinien darum gehe, Elemente der zivilen Konfliktbearbei-
tung für das militärisch definierte Konzept der „Vernetzten Sicherheit“ verwertbar zu machen. In vielen Debat-
tenbeiträgen hätten Expertinnen und Experten aus dem Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung seitdem kritisiert,
dass die Bundesregierung die neuen Leitlinien als ergänzendes und vertiefendes Dokument zum Weißbuch Bun-
deswehr und anderen Strategiepapieren verstehe, in denen militärische Interventionen als Mittel der Politik prä-
sentiert, legitimiert und projektiert würden. Und sie hätten gefordert, am Primat der nichtmilitärischen Konflikt-
bearbeitung festzuhalten und die Entwicklung entsprechender ziviler Instrumente zu fördern.

Trotz anderslautenden Aussagen habe Friedenspolitik in der Bundesregierung aber kein Primat. Vielmehr sei die
gezielte Vermengung ziviler und militärischer Maßnahmen eine neue Stufe der Militarisierung deutscher Außen-
politik.

Die Antragsteller kritisieren den Einsatz der Bundeswehr in derzeit 16 Auslandseinsätzen, was hohe Kosten ver-
ursache, aber in den betreffenden Regionen weder Frieden noch Entwicklung bringe, sondern zur Gewalteskala-
tion beitrage. Ausstattungshilfe für Partnerstaaten, die etwa beim Auswärtigen Amt unter „Krisenprävention und
Konfliktbearbeitung“ geführt werde, trüge nicht zur zivilen Krisenprävention bei, sondern solle vor allem afrika-
nische Armeen zur eigenständigen Durchführung von Militärmissionen befähigen. Die Bundesregierung unter-
stütze zudem die Bestrebungen der EU-Kommission, aus dem Etat für zivile Konfliktbearbeitung künftig Ausbil-
dung und Ausrüstung für Streitkräfte in Krisenländern zu finanzieren.

Die Genehmigung von Rüstungsexporten in Höhe von 12,8 Milliarden Euro im Jahr 2015 sei eine Verdoppelung
gegenüber dem Vorjahr.

Statt einer weiteren Militarisierung müsse die deutsche Außenpolitik auf Gewaltfreiheit in den internationalen
Beziehungen ausgerichtet werden. Dazu müssten vor allem zivile Instrumente als Alternative zu militärischem
Handeln weiterentwickelt werden.

Der Bundestag möge die Bundesregierung dazu auffordern, entsprechende Schwerpunkte zu setzen und Maßnah-
men zu ergreifen.

Hierzu solle eine Strategie zur Stärkung der zivilen, nichtmilitärischen Konfliktbearbeitung und Friedensförde-
rung entwickelt werden, in der konkrete und überprüfbare Schritte zum Ausbau der entsprechenden Instrumente
festgelegt werden. Die finanzielle Ausstattung für diese Instrumente solle deutlich verbessert werden. Die nicht-
staatlichen Organisationen der Friedens- und Entwicklungsarbeit sollen an dieser Diskussion gleichberechtigt be-
teiligt werden.

Darüber hinaus solle eine breit angelegte politische und gesellschaftliche Debatte über die Umsetzung des Leit-
bilds Frieden, wie es in der Präambel des Grundgesetzes festgelegt ist, initiiert werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11670
Der Bundestag möge die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern:

 Konflikte ausschließlich mit politischen und zivilen Mitteln zu lösen, um das Recht, in Frieden zu leben,
für alle Menschen zu verwirklichen;

 ihre Handelspolitik auf konfliktverschärfende Wirkungen hin zu evaluieren und sich in der EU gegen den
Abschluss weiterer Freihandelsabkommen auszusprechen;

 Waffenexporte in alle Krisenregionen unverzüglich zu stoppen und keine weiteren Waffenexporte mehr zu
genehmigen;

 den Abzug der Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen vorzubereiten;

 eine Initiative für einen Europäischen und einen Afrikanischen Zivilen Friedensdienst zu ergreifen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11166 in seiner 109. Sitzung am 22. März 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11166 in seiner 88. Sitzung am 22. März 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/11166 in seiner
81. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/11166 in seiner 80. Sitzung am 22. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11166 in seiner 91. Sitzung am 8. März 2017 an
den Unterausschuss „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ zur gutachtlichen
Mitberatung überwiesen. Dieser hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 20. März 2ß17 beraten und empfiehlt
gutachtlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11166 in seiner 92. Sitzung am 22. März 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.
Berlin, den 22. März 2017

Thorsten Frei
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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