BT-Drucksache 18/11669

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11174 - Zivile Krisenprävention und Friedensförderung stärken - Neue Lösungsansätze erarbeiten und umsetzen

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11669
18. Wahlperiode 23.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11174 –

Zivile Krisenprävention und Friedensförderung stärken ‒ Neue Lösungsansätze
erarbeiten und umsetzen

A. Problem
Die Antragsteller stellen fest, dass es seit der Erstellung des Aktionsplans „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ im Jahr 2004 kei-
nen konzeptionellen Fortschritt in der Herangehensweise oder Ausgestaltung die-
ses Themenbereiches geben habe. In der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik
seit 2005 habe die Krisenreaktion, nicht die Prävention überwogen.

Angesichts einer Vielzahl internationaler Krisen und Konflikte brauche es mehr
Anstrengungen im zivilen und präventiven Bereich. Die Leitlinien für ziviles Kri-
senengagement und Friedensförderung, an denen die Bundesregierung derzeit ar-
beite, sollten das außenpolitische Engagement hin zu mehr Prävention und Frie-
densförderung verlagern. Dabei gelte es, bisherige Einsätze, Projekte und Maß-
nahmen ehrlich zu bilanzieren, um darauf aufbauend Bedarfe zu benennen und
Verbesserungen voranzubringen. Darüber hinaus müsse die zivile Krisenpräven-
tion eng mit der Menschenrechtsarbeit verzahnt werden, da Menschenrechtsver-
letzungen häufig am Anfang gewaltsamer Konflikte stünden und so Hinweise auf
strukturelle Ursachen gäben. Eine gezieltere Zusammenarbeit mit der Zivilgesell-
schaft sei ebenso wichtig die bessere Kooperation staatlicher Stellen untereinan-
der.

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung dazu auffordern, ein Leitli-
niendokument zu erstellen, das als strategische Grundlage für den Bereich der zi-
vilen Krisenprävention und Friedensförderung diene und die gesamte Bundesre-
gierung verpflichte, ihre Vorhaben auf ihre Wirkung im Bereich Frieden und
Nachhaltigkeit hin zu überprüfen. Das internationale Engagement soll verbessert
werden, indem unter anderem langfristige Projektförderung ermöglicht wird, Eva-
luationen von Beginn an im Projektdesign angelegt sind, fundierte Bedarfsanaly-
sen dem Engagement vorausgehen, die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution

Drucksache 18/11669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ vorangetrieben wird und die politischen
Missionen der Vereinten Nationen auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt
werden.

Auf nationaler Ebene sollen Strukturen und Kapazitäten gefördert werden, damit
mehr Fachkräfte aus allen Bereichen – unter anderem Polizei, Mediation, Justiz,
Genderexpertise – in internationalen Friedensmissionen eingesetzt werden kön-
nen.

Deutsche diplomatische Vertretungen sollen Prävention und Konfliktbearbeitung
als zentrale politische Aufgabe begreifen und sich wo nötig in Zusammenarbeit
mit anderen Akteuren an der konstruktiven Bearbeitung auftretender Konflikte im
jeweiligen Land beteiligen.

Darüber hinaus möchten die Antragsteller ein verstärktes Engagement bei vier
Schwerpunktthemen erreichen, die besonders in der Lage seien, strukturelle Kon-
fliktursachen anzugehen: Mediation, Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Sicher-
heitssektorreformen und Vergangenheitsbewältigung. Hierzu unterbreiten sie
eine Reihe von Vorschlägen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11669
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11174 abzulehnen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen
Vorsitzender

Thorsten Frei
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

Drucksache 18/11669 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Thorsten Frei, Dr. Ute Finckh-Krämer, Jan van Aken und
Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11174 in seiner 218. Sitzung am 16. Februar 2017
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Innenausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller stellen fest, dass es seit der Erstellung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlö-
sung und Friedenskonsolidierung“ im Jahr 2004 keinen konzeptionellen Fortschritt in der Herangehensweise oder
Ausgestaltung dieses Themenbereiches geben habe. In der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik seit 2005
habe die Krisenreaktion, nicht die Prävention überwogen.

Angesichts einer Vielzahl internationaler Krisen und Konflikte brauche es mehr Anstrengungen im zivilen und
präventiven Bereich. Die Leitlinien für ziviles Krisenengagement und Friedensförderung, an denen die Bundes-
regierung derzeit arbeite, sollten das außenpolitische Engagement hin zu mehr Prävention und Friedensförderung
verlagern. Dabei gelte es, bisherige Einsätze, Projekte und Maßnahmen ehrlich zu bilanzieren, um darauf aufbau-
end Bedarfe zu benennen und Verbesserungen voranzubringen. Darüber hinaus müsse die zivile Krisenprävention
eng mit der Menschenrechtsarbeit verzahnt werden, da Menschenrechtsverletzungen häufig am Anfang gewalt-
samer Konflikte stünden und so Hinweise auf strukturelle Ursachen gäben. Eine gezieltere Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft sei ebenso wichtig die bessere Kooperation staatlicher Stellen untereinander.

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung dazu auffordern, ein Leitliniendokument zu erstellen, das als
strategische Grundlage für den Bereich der zivilen Krisenprävention und Friedensförderung diene und die gesamte
Bundesregierung verpflichte, ihre Vorhaben auf ihre Wirkung im Bereich Frieden und Nachhaltigkeit hin zu über-
prüfen. Das internationale Engagement soll verbessert werden, indem unter anderem langfristige Projektförderung
ermöglicht wird, Evaluationen von Beginn an im Projektdesign angelegt sind, fundierte Bedarfsanalysen dem
Engagement vorausgehen, die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“
vorangetrieben wird und die politischen Missionen der Vereinten Nationen auf eine sichere finanzielle Grundlage
gestellt werden.

Auf nationaler Ebene sollen Strukturen und Kapazitäten gefördert werden, damit mehr Fachkräfte aus allen Be-
reichen – unter anderem Polizei, Mediation, Justiz, Genderexpertise – in internationalen Friedensmissionen ein-
gesetzt werden können.

Deutsche diplomatische Vertretungen sollen Prävention und Konfliktbearbeitung als zentrale politische Aufgabe
begreifen und sich wo nötig in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren an der konstruktiven Bearbeitung auftre-
tender Konflikte im jeweiligen Land beteiligen.

Darüber hinaus möchten die Antragsteller ein verstärktes Engagement bei vier Schwerpunktthemen erreichen, die
besonders in der Lage seien, strukturelle Konfliktursachen anzugehen: Mediation, Förderung von Rechtsstaatlich-
keit, Sicherheitssektorreformen und Vergangenheitsbewältigung. Hierzu unterbreiten sie eine Reihe von Vor-
schlägen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11669

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11174 in seiner 109. Sitzung m 22. März 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11174 in seiner 88. Sitzung am 22. März 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/11174 in seiner
81. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/11174 in seiner 80. Sitzung am 22. März 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11174 in seiner 91. Sitzung am 8. März 2017 an
den Unterausschuss „Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ zur gutachtlichen
Mitberatung überwiesen. Dieser hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 20. März 2017 beraten und empfiehlt
gutachtlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11174 in seiner 92. Sitzung am 22. März 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.
Berlin, den 22. März 2017

Thorsten Frei
Berichterstatter

Dr. Ute Finckh-Krämer
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

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