Vom 23. März 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11665
18. Wahlperiode 23.03.2017
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/11280 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa
zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa
über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung
und den Betrieb internationaler militärischer Hauptquartiere
in der Bundesrepublik Deutschland
A. Problem
Nach dem bisherigen Abkommen werden die Kosten für die Instandsetzung und
Instandhaltung der Infrastruktur von NATO-Hauptquartieren im Bundesgebiet
bislang ausschließlich der NATO zugewiesen. Ziel des Abkommens vom 19. Mai
2016 ist es, die Regelungen zur Kostentragungspflicht für die Instandsetzung und
Instandhaltung um die Möglichkeit zu erweitern, hierzu künftig mit der NATO
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auch andere Regelungen vereinbaren
oder absprechen zu können. So sollen u. a. die Kosten für Liegenschaftsinstand-
setzung und -haltung dieser Hauptquartiere zwischen der NATO und dem jewei-
ligen Aufnahmestaat hälftig aufgeteilt werden.
B. Lösung
Das Abkommen vom 13. März 1967 ist durch Vertragsgesetz vom 17. Oktober
1969 in Kraft gesetzt worden. Das Änderungsabkommen vom 19. Mai 2016 be-
darf zu seiner innerstaatlichen Umsetzung ebenfalls eines Vertragsgesetzes nach
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Drucksache 18/11665 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die hälftige Übernahme von Aufwendungen für die Instandsetzung und Instand-
haltung der Infrastruktur von NATO-Hauptquartieren in der Bundesrepublik
Deutschland führt beim Bund zu jährlichen Mehrausgaben von rund 0,2 Mio.
Euro. Dem steht gegenüber, dass die NATO durch die hälftige Reduzierung ihrer
Aufwendungen für den gemeinsamen NATO-Haushalt Einsparungen in Höhe von
jährlich ca. 11,8 Mio. Euro erzielt, an denen der Bund gemäß seinem Anteil am
gemeinsamen NATO-Haushalt von zurzeit 14,65 Prozent mit ca. 1,72 Mio. Euro
pro Jahr partizipiert.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Kein Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Kein Erfüllungsaufwand.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Für die Wirtschaft treten durch das Gesetz keine einen Erfüllungsaufwand erzeu-
genden Rechtspflichten ein. Es werden auch keine Informationspflichten einge-
führt, geändert oder aufgehoben.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Kein Erfüllungsaufwand.
F. Weitere Kosten
Keine.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11665
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11280 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 22. März 2017
Der Verteidigungsausschuss
Wolfgang Hellmich
Vorsitzender
Dr. Karl A. Lamers
Berichterstatter
Matthias Ilgen
Berichterstatter
Dr. Alexander S. Neu
Berichterstatter
Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter
Drucksache 18/11665 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Karl A. Lamers, Matthias Ilgen, Dr. Alexander S. Neu
und Dr. Tobias Lindner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11280 in seiner 221. Sitzung am 9. März
2017 beraten und zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss sowie zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss sowie den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das bisherige Abkommen vom 13. März 1967 weist die Kosten für die Instandsetzung und Instandhaltung der
Infrastruktur von NATO-Hauptquartieren im Bundesgebiet ausschließlich der NATO zu. Auf dem NATO-Gipfel
in Lissabon im Jahr 2010 hatten die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten neben einer neuen
NATO-Kommandostruktur auch die Entlastung des NATO-Militärhaushaltes beschlossen. Daraufhin hat der
NATO-Rat entschieden, dieses Ziel u. a. dadurch zu erreichen, dass die Instandsetzungs- und Instandhaltungs-
kosten für die Infrastruktur von NATO-Hauptquartieren der NATO-Kommandostruktur künftig zwischen dem
jeweiligen Aufnahmestaat und der NATO hälftig aufgeteilt werden. Mit der Änderung des Abkommens sollen
nun die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die vom NATO-Rat beschlossene Aufteilung der Infrastruk-
turkosten auch für die im Bundesgebiet dislozierten NATO-Hauptquartiere umsetzen zu können.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 92. Sitzung am 22. März 2017 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 100. Sitzung am 22. März 2017 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017 mit
Vorlage gutachtlich befasst. Er hat festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs zwar be-
dingt gegeben, aber eine Prüfbitte nicht erforderlich sei.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner 88. Sitzung am 22. März 2017 befasst
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.
Berlin, den 22. März 2017
Dr. Karl A. Lamers
Berichterstatter
Matthias Ilgen
Berichterstatter
Dr. Alexander S. Neu
Berichterstatter
Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter
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