BT-Drucksache 18/11583

Kosten des OSZE-Gipfels am 8. und 9. Dezember 2016 in Hamburg

Vom 10. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11583
18. Wahlperiode 10.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko,
Jan Korte, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Kosten des OSZE-Gipfels am 8. und 9. Dezember 2016 in Hamburg

Veranstalterin des OSZE-Gipfels (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zu-
sammenarbeit in Europa) in Hamburg am 8./9. Dezember 2016 war ausweislich
der Antwort des Hamburger Senats im Innenausschuss die Bundesregierung. Der
Hamburger Senat teilte jedoch mit, dass die Abrechnung des Einsatzes der Ein-
satzkräfte und Einsatzmittel der anderen Länder sowie die Gespräche zur Kosten-
erstattung durch den Bund noch ausstehen. Somit ist davon auszugehen, dass sich
die Stadt Hamburg an den Kosten der Veranstaltung der Bundesregierung betei-
ligen soll. So wird der Bund zwar keine Kosten für den Einsatz der Bundespolizei
etc. berechnen, die Stadt Hamburg jedoch die Kosten für den Einsatz der „Unter-
stützungseinheiten“ aus anderen Bundesländern tragen müssen.
Der Hamburger Senat hat weiterhin erklärt, dass das Konnexitätsprinzip („Wer
bestellt, zahlt“), ein Grundsatz, der im Grundgesetz (GG) verankert ist (Arti-
kel 104a GG: „(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die
sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz
nichts anderes bestimmt. (2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt
der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“), nicht greift. Vielmehr obliege
die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit aufgrund von Artikel 30 GG den
Ländern, in diesem Falle der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese grundge-
setzliche Aufgabenzuweisung gelte auch für Sicherheitsaufgaben im Zusammen-
hang mit Großveranstaltungen. Aus dieser Kompetenzverteilung folge, dass
Hamburg die Kosten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben nach Artikel 104a
Absatz 1 GG grundsätzlich zu tragen habe.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Gesamthöhe ohne Personalkosten belaufen sich nach vorläufigen

Kalkulationen bzw. nach endgültigen Kalkulationen die Kosten für den
OSZE-Gipfel in Hamburg, für die die Stadt Hamburg und der Bund bislang
aufgekommen sind bzw. noch aufkommen müssen?

2. Haben inzwischen die Gespräche zur Kostenerstattung durch den Bund statt-
gefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum haben sie noch nicht stattgefunden, und wann werden sie
stattfinden?

3. In welcher Gesamthöhe und zu welchen Anteil wird sich der Bund an den
Kosten, die im Rahmen der Sicherheitsaufgaben beim OSZE-Gipfel entstan-
den sind, beteiligen (bitte jeweils unter Angabe der Höhe der Beteiligung in
Euro sowie des prozentualen Anteils beantworten)?

Drucksache 18/11583 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie viele Bundespolizisten waren mit jeweils wie vielen regulären Einsatz-
stunden und mit wie vielen Überstunden an dem Einsatz zum OSZE-Gipfel
beteiligt?
Welche Kosten sind dadurch insgesamt entstanden, und wer trägt die Kos-
ten?

5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für Übernachtung und Verpflegung, die
durch den Einsatz von Bundespolizisten in Hamburg entstanden sind, und
wer trägt die Kosten?

6. a) Wie viele Personen waren im Rahmen der „Besonderen Aufbauorganisa-
tionen“ BAO Hammonia, BAO Hanseat und BAO Elbe beim OSZE-Gip-
fel jeweils mit wie vielen Arbeitsstunden im Einsatz?

b) Welche Aufgaben hatten diese „Besonderen Aufbauorganisationen“ je-
weils?

c) Welche Ausrüstung hatten diese „Besonderen Aufbauorganisationen“ je-
weils?

d) In welcher Höhe sind Kosten durch den Einsatz der der drei genannten
„Besonderen Aufbauorganisationen“ entstanden, und wer trägt jeweils die
Kosten für den Einsatz (bitte getrennt für die drei verschiedenen BAO
angeben sowie jeweils nach Lohnkosten, Unterkunft und Verpflegung
aufschlüsseln?

7. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die durch die Unterbringung und Verpfle-
gung der teilnehmenden Delegationen entstanden sind, und wer trägt die
Kosten (wenn die Kosten auf unterschiedliche Stellen/Institutionen aufgeteilt
werden, bitte zudem die Kosten nach Institutionen aufschlüsseln und jeweils
den Verwendungszweck angeben)?
Wie viel Euro kostete die Übernachtung der deutschen Delegation pro Nacht
und pro Person durchschnittlich?

8. Wie hoch sind die Kosten, die durch den Transport der teilnehmenden Dele-
gationen innerhalb Hamburgs entstanden sind, und wer trägt diese Kosten?

9. Wurde der Transport von teilnehmenden Delegationen nach Hamburg durch
deutsche Stellen bezahlt, und wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten,
und wer trägt die Kosten (bitte nach Ländern aufschlüsseln, wenn für den
Transport ausländischer Delegationen nach Hamburg Kosten angefallen
sind)?

10. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die durch die Anmietung der Tagungs-
räume entstanden sind, und wer trägt diese Kosten (wenn die Kosten auf un-
terschiedliche Stellen/Institutionen aufgeteilt werden, bitte zudem die Kosten
nach Institutionen aufschlüsseln)?

11. Wie hoch sind die Gesamtkosten für das während des OSZE-Gipfels einge-
richteten Pressezentrums, und wer trägt die Kosten?

Berlin, den 9. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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