BT-Drucksache 18/11548

Kooperation mit den Maghreb-Staaten in Bildung und Wissenschaft

Vom 9. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11548
18. Wahlperiode 09.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer,
Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Katja Keul, Volker Beck (Köln),
Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Omid Nouripour, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kooperation mit den Maghreb-Staaten in Bildung und Wissenschaft

Bildung, Forschung und Innovation leisten wichtige Beiträge zur nachhaltigen
gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Entwicklung. Ob Wohl-
stand, Chancen des Einzelnen, Frieden, Stabilität, Good Governance: Bildung
und Wissenschaft sind aus Sicht der Fragesteller Hebel und Schlüssel für eine
nachhaltige Entwicklung und immunisieren gegen Fanatismus. Bildung und Wis-
senschaft legen aus Sicht der Fragesteller die Grundlage für eine vielfältige, of-
fene Gesellschaft, die Demokratie und Menschenrechte, die Frieden und Entwick-
lung, die internationale Kooperation und Solidarität in den Mittelpunkt stellt.
Bildung und Wissenschaft tragen aus Sicht der Fragesteller maßgeblich zur Ent-
wicklung der Maghreb-Staaten bei. Sie geben der jungen Generation Perspekti-
ven vor Ort und sorgen damit für Stabilität. Die Bundesregierung teilt diese Auf-
fassung und schreibt in ihrer Strategie zur Internationalisierung von Bildung,
Wissenschaft und Forschung: „Die transnationalen Maßnahmen der Bundesregie-
rung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung wirken zumindest
mittelbar stabilisierend in den Zielländern. Sie haben stets auch das Ziel, in Ent-
wicklungs- und Schwellenländern nachhaltige Strukturen zu schaffen, die den
Menschen vor Ort eine Zukunft bieten.“ Ob diese Erwartung und Behauptung
Realität sind, soll hiermit erfragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Besuch und Ab-

schluss von Grundschulen sowie weiterführenden Schulen in den vergange-
nen zehn Jahren in Algerien, Marokko und Tunesien entwickelt (bitte län-
derspezifisch und nach Jungen und Mädchen getrennt ausweisen)?

2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Alphabetisie-
rungsgrad und die Analphabetenrate in Algerien, Marokko und Tunesien,
und wie hat sich beides in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte länder-
spezifisch und nach Jungen und Mädchen getrennt ausweisen)?

3. Welche Unterschiede gibt es in den drei Ländern (s. die Fragen 1 und 2) nach
Kenntnis der Bundesregierung beim Schulbesuch zwischen Stadt und Land
(bitte länderspezifisch ausweisen)?

Drucksache 18/11548 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Grundschu-
len und weiterführenden Schulen in den nächsten Jahren in Algerien, Ma-
rokko und Tunesien entwickeln, und was bedeutet das
a) für den Ausbau an Infrastruktur und
b) für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern?
Welche Unterstützung dafür leistet Deutschland (bitte länderspezifisch aus-
weisen)?

5. An wie vielen Schulen in Algerien, Marokko und Tunesien wird nach Kennt-
nis der Bundesregierung Deutsch unterrichtet, wie viele Schülerinnen und
Schüler lernen Deutsch, und wie soll das Angebot weiterentwickelt werden
(bitte länderspezifisch ausweisen)?

6. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien, Marokko
und Tunesien einen Mangel an Lehrkräften an den Schulen (bitte länderspe-
zifisch ausweisen)?
Plant die Bundesregierung Unterstützung, um diesen Mangel zu beheben,
und wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe (bitte länderspezifisch
ausweisen)?

7. Inwiefern berechtigen algerische, marokkanische und tunesische Hochschul-
zugangsberechtigungen zum Studium an deutschen Hochschulen?

8. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Vergabe von Visa für ei-
nen Deutschlandaufenthalt an algerische, marokkanische und tunesische Stu-
dierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bekannt?
Wenn ja, was tut sie dagegen?

9. Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Vergabe von Visa an Studierende
aus Nicht-EU-Ländern hat die Bundesregierung aus dem Urteil des Europä-
ischen Gerichtshofs (EuGH) (Az. C-491/13, Urteil vom 10. September 2014)
gezogen, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Drittstaatsangehörige
in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, die sich dort mehr als drei Monate zu
Studienzwecken aufhalten möchten, sofern sie die im Unionsrecht abschlie-
ßend vorgesehenen Zulassungsbedingungen erfüllen?

10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Klagen bezüglich der Vergabe von
Visa an Studierende aus Algerien, Marokko und Tunesien bekannt (bitte
nach deutschen Gerichten aufschlüsseln), und wie hat sich die Zahl der Visa
seit 2010 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Zahl der Gewährungen
und Ablehnungen aller Visa sowie Zahl der Gewährungen und Ablehnungen
von Studentenvisa)?

11. Wie viele algerische, marokkanische und tunesische Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger haben in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen bestehender
Möglichkeiten der Arbeitsmigration nach Deutschland einen Antrag auf ein
Arbeitsvisum zum Zweck der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäfti-
gung gestellt, und wie viele der gestellten Anträge wurden positiv beschieden
(bitte nach Jahren und Rechtsgrundlagen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen erfolgte anschließend die Einreise, und in wie vielen
Fällen wurde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt (bitte nach Jahren, Rechts-
grundlagen und Bundesländern aufschlüsseln)?

12. Wie viele algerische, marokkanische und tunesische Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung haben in den
vergangenen zehn Jahren einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis zum
Zweck der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung in Deutschland
gestellt, und wie viele der gestellten Anträge wurden positiv beschieden
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11548

13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Studierendenquoten

in den vergangenen zehn Jahren in Algerien, Marokko und Tunesien entwi-
ckelt (bitte länderspezifisch sowohl insgesamt als auch nach Frauen und
Männern getrennt ausweisen)?

14. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Studien-
plätzen in den nächsten Jahren in den drei Ländern entwickeln, und was be-
deutet das
a) für den Ausbau an Infrastruktur und
b) für die Ausbildung von Dozentinnen und Dozenten?
Welche Unterstützung dafür leistet Deutschland (bitte länderspezifisch aus-
weisen)?

15. An welchen Hochschulen in Algerien, Marokko und Tunesien kann man
nach Kenntnis der Bundesregierung Germanistik bzw. Deutsch studieren,
wie viele Studierende sind in diesen Studiengängen eingeschrieben, und wie
soll das Angebot weiterentwickelt werden (bitte länderspezifisch auswei-
sen)?

16. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien, Marokko
und Tunesien einen Mangel an Lehrkräften an den Hochschulen (bitte län-
derspezifisch ausweisen)?
Plant die Bundesregierung Unterstützung, um diesen Mangel zu beheben,
und wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe (bitte länderspezifisch
ausweisen)?

17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen ausländischer
Studierender an den algerischen, marokkanischen und tunesischen Hoch-
schulen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte länderspezifisch und
nach Studienländern ausweisen sowie sowohl die Gesamtzahl als auch nach
Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
Wie viele davon wurden jeweils von deutschen Wissenschaftsorganisationen
gefördert (bitte länderspezifisch ausweisen, Organisationen angeben und ge-
trennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der algerischen,
marokkanischen und tunesischen Studierenden im Ausland in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Studienländern ausweisen sowie sowohl
die Gesamtzahl als auch nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
Wie viele der algerischen, marokkanischen und tunesischen Studierenden in
Deutschland wurden jeweils von deutschen Wissenschaftsorganisationen ge-
fördert (bitte länderspezifisch ausweisen, Organisationen angeben und ge-
trennt nach Frauen und Männern ausweisen)?

19. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, mehr junge Menschen aus Al-
gerien, Marokko und Tunesien für ein Studium und/oder eine Ausbildung in
Deutschland zu gewinnen?

20. Wie viele der Studierenden kehren nach Kenntnis der Bundesregierung wie-
der nach Algerien, Marokko und Tunesien zurück, und welche Schwierig-
keiten bestehen bei der Rückkehr?

Drucksache 18/11548 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jah-

ren
a) die allgemeine Arbeitslosigkeit,
b) die Jugendarbeitslosigkeit und
c) die Arbeitslosigkeit von Akademikerinnen und Akademikern in Algerien,

Marokko und Tunesien
entwickelt (bitte jeweils länderspezifisch sowohl gesamt als auch nach
Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

22. Wie viele Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen strömen jähr-
lich auf die Arbeitsmärkte der drei Länder (bitte länderspezifisch auswei-
sen)?
Sind sie adäquat ausgebildet, bzw. welche Defizite bestehen, und wie können
diese auch mit deutscher Hilfe behoben werden?

23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nachfrage nach und
die Teilnahme an Deutschkursen in Algerien, Marokko und Tunesien entwi-
ckelt und können die Goethe-Institute vor Ort oder auch andere Anbieter die
Nachfrage decken (bitte länderspezifisch ausweisen)?

Algerien
24. Welche deutsch-algerischen Kooperationsprojekte gibt es im Schulbereich?

Wie soll die Kooperation weiterentwickelt werden?
Wie viele Schülerinnen und Schüler in Algerien profitieren davon?

25. Welche deutsch-algerischen Kooperationsprojekte gibt es im Bereich der be-
ruflichen Bildung?
Wie soll die Kooperation gestärkt werden?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den Kooperationsprojekten
im Bereich der beruflichen Bildung in Algerien?

26. Wie viele junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren haben nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Rahmen dieser Kooperationsprojekte seit Be-
ginn der Zusammenarbeit einen Berufsabschluss erreicht bzw. sind in quali-
fizierte Beschäftigung eingemündet?

27. Welche deutsch-algerischen Kooperationsprojekte gibt es im Wissenschafts-
bereich?
Wie viele Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler profi-
tieren davon?

28. Wie soll sich die deutsch-algerische Wissenschaftskooperation weiterentwi-
ckeln, und welche Interessen haben sowohl die algerische Regierung als auch
die Bundesregierung?

29. Welche sprachlichen, technischen und kulturellen Herausforderungen sieht
die Bundesregierung bei Kooperationsprojekten
a) im Bereich beruflicher (dualer) Ausbildung und
b) im Hochschulbereich,
und wie will die Bundesregierung ihnen begegnen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11548

30. Wie ist der Stand bei Aufbau und Etablierung der Pan African University –

Institute of Water and Energy Sciences, einer Netzwerkuniversität mit fünf
Standorten, einer davon in Algerien, und welche nächsten Schritte stehen an
(u. a. finanzielle Unterstützung, Auswahl von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, technische Zusammenarbeit, Entwicklung Forschungs-
agenda)?

31. Welche Veränderung hat die deutsch-algerische Wissenschaftskooperation
seit dem Beginn des sogenannten Arabischen Frühlings erfahren (bitte nach
Beteiligten, Ziel und Umfang der Veränderung aufschlüsseln)?
Wenn keine, warum nicht?

32. Welchen Inhalt hat das Kulturabkommen zwischen Algerien und Deutsch-
land, welches 2017 unterzeichnet werden soll, und wie ist der Arbeitsstand?

33. Inwiefern wirken sich die transnationalen Maßnahmen der Bundesregierung
in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung zumindest mittelbar
stabilisierend auf Algerien aus, und anhand welcher Parameter kommt die
Bundesregierung zu diesem Schluss?

Marokko
34. Welche deutsch-marokkanischen Kooperationsprojekte gibt es im Schulbe-

reich?
Wie soll die Kooperation weiterentwickelt werden?
Wie viele Schülerinnen und Schüler in Marokko profitieren davon?

35. Welche deutsch-marokkanischen Kooperationsprojekte gibt es im Bereich
der beruflichen Bildung?
Wie soll die Kooperation gestärkt werden?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den Kooperationsprojekten
im Bereich der beruflichen Bildung in Marokko?

36. Wie viele junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren haben nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Rahmen dieser Kooperationsprojekte seit Be-
ginn der Zusammenarbeit einen Berufsabschluss erreicht bzw. sind in quali-
fizierte Beschäftigung eingemündet?

37. Welche deutsch-marokkanischen Kooperationsprojekte gibt es im Wissen-
schaftsbereich?
Wie viele Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler profi-
tieren davon?

38. Wie soll sich die deutsch-marokkanische Wissenschaftskooperation weiter-
entwickeln, und welche Interessen haben sowohl die algerische Regierung
als auch die Bundesregierung?

39. Welche sprachlichen, technischen und kulturellen Herausforderungen sieht
die Bundesregierung bei Kooperationsprojekten
a) im Bereich beruflicher (dualer) Ausbildung und
b) im Hochschulbereich,
und wie will die Bundesregierung ihnen begegnen?

40. Welche Veränderung hat die deutsch-marokkanische Wissenschaftskoopera-
tion seit dem Beginn des sogenannten Arabischen Frühlings erfahren (bitte
aufschlüsseln nach Beteiligten, Ziel und Umfang der Veränderung)?
Wenn keine, warum nicht?

Drucksache 18/11548 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

41. Wie ist der Umsetzungsstand der „Erklärung von Rabat“ von 2013, in wel-

cher die beiden Außenministerien die Beziehungen in den Bereichen Politik,
Wirtschaft, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit würdigen und festle-
gen, unter anderem in der Wissenschaft enger zusammenarbeiten zu wollen?

42. Welche Auswirkungen hat die Transformationspartnerschaft Deutschlands
mit Marokko in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Hochschule bisher
gehabt?
Welche weiteren Veränderungen sind geplant?

43. Inwiefern wirken sich die transnationalen Maßnahmen der Bundesregierung
in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung zumindest mittelbar
stabilisierend auf Marokko aus, und anhand welcher Parameter kommt die
Bundesregierung zu diesem Schluss?

Tunesien
44. Welche deutsch-tunesischen Kooperationsprojekte gibt es im Schulbereich?

Wie soll die Kooperation weiterentwickelt werden?
Wie viele Schülerinnen und Schüler in Tunesien profitieren davon?

45. Welche deutsch-tunesischen Kooperationsprojekte gibt es im Bereich der be-
ruflichen Bildung?
Wie soll die Kooperation gestärkt werden?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den Kooperationsprojekten
im Bereich der beruflichen Bildung in Tunesien?

46. Wie viele junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren haben nach Kennt-
nis der Bundesregierung im Rahmen dieser Kooperationsprojekte seit Be-
ginn der Zusammenarbeit einen Berufsabschluss erreicht bzw. sind in quali-
fizierte Beschäftigung eingemündet?

47. Welche deutsch-tunesischen Kooperationsprojekte gibt es im Wissenschafts-
bereich?
Wie viele Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler profi-
tieren davon?

48. Wie soll sich die deutsch-algerische Wissenschaftskooperation weiterentwi-
ckeln, und welche Interessen haben sowohl die algerische Regierung als auch
die Bundesregierung?

49. Wie ist der Stand beim Aufbau einer deutsch-tunesischen Hochschule, die
nach Angaben der Bundesregierung zum Wintersemester 2019/2020 ihren
Lehrbetrieb aufnehmen soll?

50. Welche sprachlichen, technischen und kulturellen Herausforderungen sieht
die Bundesregierung bei Kooperationsprojekten
a) im Bereich beruflicher (dualer) Ausbildung und
b) im Hochschulbereich,
und wie will die Bundesregierung ihnen begegnen?

51. Welche Veränderung hat die deutsch-tunesische Wissenschaftskooperation
seit dem Beginn des sogenannten Arabischen Frühlings erfahren (bitte auf-
schlüsseln nach Beteiligten, Ziel und Umfang der Veränderung)?
Wenn keine, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11548

52. Welche Auswirkungen hat die Transformationspartnerschaft Deutschlands

mit Tunesien in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Hochschule bisher
gehabt?
Welche weiteren Veränderungen sind geplant?

53. Inwiefern wirken sich die transnationalen Maßnahmen der Bundesregierung
in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung zumindest mittelbar
stabilisierend auf Tunesien aus, und anhand welcher Parameter kommt die
Bundesregierung zu diesem Schluss?

Berlin, den 7. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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