BT-Drucksache 18/11511

zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/6232 - Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur - Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken

Vom 14. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11511
18. Wahlperiode 14.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin
von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6232 –

Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur ‒ Bürgerrechte
schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen,
rechte Netzwerke aufdecken

A. Problem
Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind im
Sport und besonders im Fußball noch immer präsent – trotz anzuerkennender An-
strengungen von Fans, Vereinen und Verbänden und staatlicher Programme. Al-
lein für die Fußballsaison 2013/2014 sind ca. 400 Vergehen mit rechtsgerichteter
Motivation von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) verzeichnet
worden. Der ZIS-Jahresbericht 2012/2013 identifizierte 16 Standorte der 1. und
2. Bundesliga, an denen es Schnittmengen zwischen gewaltbereiten Fußballfans
und der rechten Szene gab. Nach Auffassung der den Antrag einbringenden Frak-
tion sind solche Verbindungen kein Randphänomen, sondern Ausdruck eines ge-
samtgesellschaftlichen Problems, für das bisher keine adäquate Lösung gefunden
wurde. Viele Initiativen gegen Rechtsextremismus im Sport würden durch den
Bund unterstützt; letztlich sorgten all diese Programme aber nicht nachhaltig für
die strategische Bekämpfung von Rechtsextremismus im Sport. Die stetige Schaf-
fung neuer, an immer nur Teilbereiche der Bekämpfung des Rechtsextremismus
im Sport gerichteter Programme führe dazu, dass Initiatoren der Überblick fehle,
ob und über welches Programm Finanzmittel abzurufen seien. Die seit 1994 von
der Polizei geführte Datei „Gewalttäter Sport“, in der über 13.000 Personen er-
fasst sind, dürfe nicht zu einer generellen Stigmatisierung von Fußballfans führen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/11511 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11511
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/6232 abzulehnen.

Berlin, den 15. Februar 2017

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Michaela Engelmeier
Berichterstatterin

Dr. André Hahn
Berichterstatter

Monika Lazar
Berichterstatterin

Drucksache 18/11511 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Frank Steffel, Michaela Engelmeier, Dr. André Hahn
und Monika Lazar

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/6232 in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016
beraten und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag stellt u. a. die Forderungen an die Bundesregierung,

die Bekämpfung des Rechtsextremismus im Sport auf eine einheitliche und effektive Grundlage zu stellen, indem

– anstatt der Vielzahl von Programmen verschiedener Bundesministerien ein einheitliches, finanziell starkes
Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus im Sport geschaffen wird, das der Kontrolle durch einen unab-
hängigen, von Zivilgesellschaft und Wissenschaft besetzten Beirat untersteht;

– darauf hingewirkt wird, dass der Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) standard-
mäßig die politische Motivation von erfassten Straftätern nach Standorten ausweist;

dass die Stigmatisierung von Fußballfans aufgehoben wird, indem

– die Datei „Gewalttäter Sport“ auf alle Fälle hin überprüft wird, in denen Personen ungerechtfertigterweise,
etwa nach Freispruch in einem Gerichtsverfahren, aufgeführt sind und diese Daten gemäß datenschutzrecht-
licher Vorschriften unverzüglich gelöscht werden;

– Personen, die nachweislich keine Straftaten begangen haben oder in anderer Weise direkt an ihnen beteiligt
gewesen sein können, unverzüglich aus der Datei gelöscht werden;

– Betroffene grundsätzlich über die Verwendung ihrer Daten informiert werden und eine Widerspruchsmög-
lichkeit eingeräumt wird;

– Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ nur bei einem konkreten Anfangsverdacht gegen eine be-
stimmte Person und nach Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erfolgen;

– die Löschungsfristen in der Datei „Gewalttäter Sport“ drastisch reduziert werden, indem sie bei Erwachsenen
12 Monate, bei Jugendlichen jedoch 6 Monate betragen;

– die Ergebnisse des durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen durchgeführten Modellprojektes
„Intensivtäter Sport“ zeitnah evaluiert werden und im Falle der qualitativen Eignung die Datei „Gewalttäter
Sport“ durch das neue Verfahren ergänzt bzw. ersetzt wird;

– die Praxis mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird, dass Polizeidienststellen personenbezogene Daten ohne
Wissen der Betroffenen an Fußballvereine weitergeben;

– ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat für die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) eingesetzt
wird;

– die wertvolle Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus im Sport der Fanprojekte an insgesamt 54 Stand-
orten in Deutschland strukturell gestärkt und die Koordinationsstelle Fanprojekte als bundesweite Anlauf-
und Vernetzungsstelle personell aufgestockt wird;

dass die Bemühungen für eine offene Sport- und Fankultur ausdrücklich anerkannt und gefördert werden, indem

– finanzielle Mittel für Initiativen des Sports bereitgestellt werden, die sich um die Einbeziehung von Flücht-
lingen in die Sportwelt bemühen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11511
– die Entscheidung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt, den von Neonazis durchsetzten Verein FC Ostel-

bien Dornburg aus dem Spielbetrieb auszuschließen, ausdrücklich gewürdigt wird und andere Sportverbände
ermuntert werden, in ähnlichen Fällen ebenfalls ein Ausschlussverfahren einzuleiten;

– antisemitisch motivierte Handlungen, wie sie in jüngerer Vergangenheit gegen die Vereine TuS Makkabi
Berlin und TuS Makkabi Köln aufgetreten sind, scharf verurteilt werden.

Im Einzelnen wird auf die Drucksache 18/6232 verwiesen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat die Vorlage 18/6232 in seiner 104. Sitzung am 15. Februar 2017 beraten und empfiehlt
die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/6232 in seiner 47. Sitzung am 13. April 2016 und in
seiner 63. Sitzung am 15. Februar 2017 beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass mit Blick auf die regelmäßig wiederkehrenden Ausschreitungen –
v. a. um Fußballspiele der Bundesliga – die Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein in Teilen
völlig falsches Signal sei. Gewalt gegenüber anderen Fangruppen, Zuschauern, Ordnungskräften oder der Polizei
sei aufs Schärfste zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen. Die andauernden Gewaltexzesse (wie jüngst
bei der Begegnung von RB Leipzig und Borussia Dortmund im Februar 2017) zeigten, dass selbst Frauen, Kinder
und Familien angegriffen würden und bestehende Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten nur bedingt griffen.
Im Anschluss an diverse Maßnahmen habe das Bundeskabinett deshalb am 8. Februar 2017 beschlossen, Angriffe
auf Polizisten, Retter und Feuerwehrleute härter zu bestrafen. Hinsichtlich präventiver Maßnahmen werde im
Antrag auf die bestehenden, von der Bundesregierung geförderten Programme zu Recht verwiesen. Hier seien
z. B. das BMI-Programm „Sport + Politik – verein(t) gegen Rechtsextremismus“ sowie das Programm „Zusam-
menhalt durch Teilhabe“ zu nennen. Daneben bestünden – v. a. im Fußball – unzählige Fanprojekte am jeweiligen
Standort der großen (Bundesliga-)Vereine, die meist vom Sport, vom Bund und von der Stadt/Kommune finan-
ziert seien. Eine engere Verzahnung der bestehenden Programme sei wünschenswert, ein übergeordnetes Projekt
aber nicht zwingend notwendig, wenn man der spezifischen Situation gerecht werden wolle. Eine gründlichere
und schnellere Pflege der „Gewalttäter-Datei“ obliege den Landespolizeibehörden und sei in der Entwicklung
bereits vielfach umgesetzt bzw. fortlaufend angelegt. Viele der im Antrag genannten Punkte bezögen sich eindeu-
tig auf den Kompetenzbereich der Bundesländer. Gleichwohl hätten sich der Sportausschuss und der Innenaus-
schuss in der Vergangenheit schon mehrmals mit den Themen „Extremismus im Sport“ sowie „Gewalt in und um
(Fußball-)Stadien“ befasst. Die genannten Maßnahmen der Bundesregierung seien daraufhin verstärkt, wie auch
um viele weitere Aspekte erweitert worden (z. B. bezüglich der Sicherheit im Bahnverkehr). Der Deutsche Fuß-
ball-Bund (DFB), die bei der Deutschen Sportjugend (DSJ) angesiedelte Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS),
wie auch zahlreiche andere Institutionen würden ihre Initiativen seit langem hierauf erfolgreich ausrichten. Laut
den Fanbeauftragten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bzw. der Deutschen Fußball Liga (DFL) seien die
zuschauerbezogenen Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als überwiegend überholt anzusehen.

Die Fraktion der SPD erklärte, dass der Kampf gegen rechts und das effektive Bekämpfen von gruppenbezoge-
ner Menschenfeindlichkeit seit Jahren eine Schwerpunktarbeit der Bundesregierung sei. Mit der Förderung der
Bundesprogramme, wie zum Beispiel ,,Demokratie leben!“ (BMFSFJ) und ,,Sport und Politik – verein(t) gegen
Rechtsextremismus“ (BMI), solle ein Beitrag geleistet werden, um Fouls von rechts außen präventiv zu bekämp-
fen. Auch der Sport mit seinen über 90.000 Vereinen werde von den Rechtsextremen als Sprachrohr missbraucht.
So seien in der Vergangenheit eigene Vereine, wie der ehemalige Nazi-Fußball-Klub FC Ostelbien Dornburg, mit
organisierten Turnieren und Sportfreizeiten für Kinder und Jugendliche geschaffen worden, um eine möglichst
breite Öffentlichkeit herzustellen. Umso notwendiger sei die Beibehaltung der Datei ,,Gewalttäter Sport“. Sie
solle einen Beitrag zum sicheren Sport leisten, indem sie Täter schnell identifiziere und sie somit vom Wettkampf

Drucksache 18/11511 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ausschließe. Eine Abschaffung der Datei ,,Gewalttäter Sport“ würde zur Folge haben, dass die Prävention und
Aufklärung der Sicherheitsbehörden erschwert werde. Auch die Forderung der Antragsteller, dass die Polizei die
Daten der Datei ,,Gewalttäter Sport“ nicht an die Fußballvereine weitergeben dürfe, widerspreche dem Sicher-
heitsgedanken und damit dem ursprünglichen Ansatz des Antrags. Schließlich seien die Vereine für die Sicherheit
der Menschen in den Stadien verantwortlich und deswegen müssten sie wissen, wen sie zu Gast haben. Um men-
schenverachtendes Verhalten im Sport zu unterbinden, sei die präventive Arbeit mit Hilfe von Bundesprogram-
men und die Verhinderung der Teilnahme von Tätern an Wettkämpfen ein erfolgreiches Instrument. Die Bundes-
regierung werde auch in Zukunft den Kampf gegen Rechts intensiv weiter verfolgen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie unterstütze die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements –
insbesondere von Fangruppen und Vereinen, die sich gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im
Sport einsetzten –, wie sie im Antrag gefordert werde. Auch die Schaffung eines einheitlichen Bundesprogrammes
– unberührt blieben davon Maßnahmen von Ländern, Kommunen o. Ä. – entspreche den fraktionseigenen Vor-
stellungen. Allerdings fordere sie, ein solches einheitliches Bundesprogramm in das bereits bestehende Programm
„Demokratie leben!“ einzuordnen, da es sich beim Rechtsextremismus nicht um ein sportspezifisches Problem
handele, wie die Antragsteller in ihrer Begründung auch selbst feststellten: „Fußballaffine Personen mit rechtem
Gedankengut sind kein Problem allein des Fußballs, sondern der gesamten Gesellschaft.“ Die Fraktion DIE
LINKE. teile auch die Bedenken der Antragsteller gegenüber der Datei „Gewalttäter Sport“. In der derzeitigen
Form und ihrem Einsatz trage sie dazu bei, Fußballfans zu stigmatisieren, deren Daten anlasslos in der Datei
gespeichert würden. Es sei dringend notwendig, die Kriterien für die Speicherung in der Datei strikter zu gestalten.
Allerdings sehe die Fraktion DIE LINKE. die wiederholten Verweise auf die Zentrale Informationsstelle Sportein-
sätze (ZIS), angesiedelt bei der Polizei Nordrhein-Westfalen, problematisch, da sie deren Arbeitsweise äußerst
kritisch einschätze. Grundsätzlich müsse die Frage gestellt werden, ob die Demokratisierung einer polizeilichen
Statistikstelle durch einen unabhängigen Beirat, wie von den Antragstellern gefordert, überhaupt möglich sei.
Trotz genannter Bedenken im Detail, insbesondere Umsetzung und Ausgestaltung betreffend, stimme die Fraktion
DIE LINKE. den Forderungen der Antragsteller zu, zivilgesellschaftliches Engagement im Sport (ideell und fi-
nanziell) stärker zu unterstützen und die Bürgerrechte von Sportfans gegen Polizeiwillkür abzusichern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie lege mit dem Antrag ein umfassendes Programm zur
Förderung einer friedlichen und vielfältigen Fankultur vor. Gewalt im Sport – insbesondere im Fußballkontext –
solle effektiv bekämpft werden bei gleichzeitiger Wahrung der Bürgerrechte von Fußballfans. Zur Bekämpfung
von Rechtsextremismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Sport solle ein ein-
heitliches Bundesprogramm geschaffen werden, damit statt der bisherigen Vielzahl an Programmen eine einheit-
liche, finanziell gut ausgestattete Grundlage existiere. Das Bundesprogramm solle der Kontrolle eines unabhän-
gigen, von Zivilgesellschaft und Wissenschaft besetzten Beirats unterstehen. Die wertvolle Präventionsarbeit ge-
gen Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der Fanprojekte solle strukturell gestärkt werden. Auch
die Koordinationsstelle Fanprojekte als bundesweite Anlauf- und Vernetzungsstelle solle personell aufgestockt
werden. Die Bürgerrechte von Fußballfans sollten durch eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ geschützt
werden. Personen, die nachweislich keine Straftat begangen hätten, sollten unverzüglich aus der Datei gelöscht
werden. Betroffene einer Speicherung sollten über diese informiert werden und ihnen sollte eine Widerspruchs-
möglichkeit eingeräumt werden. Außerdem sollten die Löschfristen bei Erwachsenen auf 12 Monate, bei Jugend-
lichen jedoch auf 6 Monate herabgesetzt werden.
Berlin, den 15. Februar 2017

Dr. Frank Steffel
Berichterstatter

Michaela Engelmeier
Berichterstatterin

Dr. André Hahn
Berichterstatter

Monika Lazar
Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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