BT-Drucksache 18/11445

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8831 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11445

18. Wahlperiode 08.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/8831 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ‒ Strafbarkeit
von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

A. Problem

Sportwettbetrug und Manipulationen von berufssportlichen Wettbewerben beein-
trächtigen nach Auffassung der den Gesetzentwurf einbringenden Bundesregie-
rung die Integrität des Sports und schädigen in betrügerischer Weise das Vermö-
gen anderer. Dadurch wurden die Glaubwürdigkeit und Authentizität des sportli-
chen Kräftemessens und der Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftli-
chen Relevanz gefährdet. Die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports,
seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermö-
gensinteressen machten es erforderlich, den Gefahren, die von Sportwettbetrug
und von Manipulationen von berufssportlichen Wettbewerben für die Integrität
des Sports und das Vermögen anderer ausgingen, auch mit den Mitteln des Straf-
rechts entgegenzutreten, was nach geltendem Recht nur unzureichend möglich
sei. Daher sollen die Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation
von berufssportlichen Wettbewerben in das Strafgesetzbuch eingeführt werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Die Änderungen betreffen
im Wesentlichen die Aufnahme des neuen Straftatbestands des Sportwettbetrugs
in den Kreis der Geldwäschevortaten.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ein
Mitglied der Fraktion DIE LINKE. hat erklärt, nicht an der Abstimmung
teilzunehmen.

Drucksache 18/11445 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11445

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/8831 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 wird in der Inhaltsübersicht die Angabe „§ 265f Erweiterter
Verfall“ gestrichen.

2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

‚3. In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a wird nach der Angabe
„264,“ die Angabe „265c,“ eingefügt.‘

3. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und wie folgt geändert:

a) Die Angabe „§§ 265c bis 265f“ wird durch die Angabe „§§ 265c bis
265e“ ersetzt.

b) § 265f wird aufgehoben.

Berlin, den 8. März 2017

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast
Vorsitzende und Berichterstatterin

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Drucksache 18/11445 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingo Wellenreuther, Dr. Johannes Fechner, Jörn Wunder-
lich und Renate Künast

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/8831 in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 beraten
und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss und an den Sportausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/8831 in seiner 106. Sitzung am 8. März 2017 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Sportausschuss hat die Vorlage 18/8831 in seiner 64. Sitzung am 8. März 2017 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich mit der Vorlage auf Bundestags-Drucksa-
che 18/8831 in seiner 52. Sitzung am 6. Juli 2016 befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des
Gesetzentwurfs gegeben sei. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ergebe sich hinsichtlich des Indi-
kators 7 (Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge – Gute Investitionsbedingungen schaffen und Wohlstand dauerhaft
erhalten) und des Indikators 15 (Kriminalität – Persönliche Sicherheit weiter erhöhen). Die Darstellung der Nach-
haltigkeitsprüfung sei plausibel und eine Prüfbitte nicht erforderlich.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage in seiner 107. Sitzung am 6. Juli 2016 anberaten
und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die er in seiner 113. Sitzung am 28. September 2016
durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Dr. Adrian Fiedler Transparency International Deutschland e. V., Berlin
Arbeitsgruppe Sport
Rechtsanwalt

Dr. Hans Wolfram Kessler Deutscher Sportwettenverband e. V., Berlin
Vizepräsident

Prof. Dr. Ralf Krack Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Michael Kubiciel Universität zu Köln
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafrechtstheorie und Strafrechtverglei-
chung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11445

Prof. Dr. Martin Max Nolte Deutsche Sporthochschule Köln
Institut für Sportrecht

Henning Sauer Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Richter am Amtsgericht

Martin Stadelmaier Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)
Leiter des Berliner Büros
Staatssekretär a. D.

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf die der Sitzung zu Grunde liegenden Unterlagen verwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8831 in der aus der Beschlussempfehlung er-
sichtlichen Fassung. Ein Mitglied der Fraktion DIE LINKE. hat erklärt, nicht an der Abstimmung teilzunehmen.
Die Änderungen beruhen auf einem Änderungsantrag, der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den
Ausschuss eingebracht und mit gleichem Stimmverhältnis angenommen wurde.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte die Einführung der neuen Straftatbestände, da Strafbarkeitslücken ge-
schlossen würden. Manipulationsabreden im Sport sollten unter Strafe gestellt werden. Wichtig sei auch die Auf-
nahme des Sportwettbetrugs in den Katalog der Geldwäschevortaten.

Die Fraktion DIE LINKE. sprach sich grundsätzlich für einen besseren Schutz gegen Sportwettbetrug aus. Es
könne jedoch nicht beurteilt werden, ob der hier vorgeschlagene Weg zu begrüßen sei, da das Protokoll der öf-
fentlichen Anhörung noch nicht vorliege. Bedenken ergäben sich allerdings aus der Ausgestaltung als abstraktes
Gefährdungsdelikt. Diese Ausgestaltung sei mit Risiken verbunden. Unter Umständen sei die Manipulation be-
rufssportlicher Wetten sinnvoller im Rahmen der Straftatbestände der Bestechung und der Bestechlichkeit einzu-
ordnen.

Die Fraktion der SPD befürwortete die Einführung der neuen Straftatbestände. Da der sportliche Wettkampf –
gerade für Jugendliche – eine große Vorbildfunktion habe, sei dort für Manipulationen kein Raum. Diese sollen
mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Auch deshalb erfolge eine Ausgestaltung als abstraktes Gefähr-
dungsdelikt. Eine bestehende Strafbarkeitslücke werde geschlossen werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war der Auffassung, die Integrität des Sports sei kein strafrechtli-
ches Schutzgut. Daher seien die hier vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches unnötig. Zu kritisieren
sei, dass mindestens zwei Personen gemeinsame manipulieren müssten. Auch sei die Praxistauglichkeit der Tat-
bestände fraglich. Zudem gebe es eine Vielzahl von unklaren Rechtsbegriffen sowie Grauzonen.

IV. Zur Begründung der Beschlussempfehlung

Im Folgenden werden lediglich die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlenen Änderungen
gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs erläutert. Soweit der Ausschuss die unveränderte An-
nahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die jeweilige Begründung in der Drucksache 18/8831 verwiesen.

Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Änderung in Nummer 3.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 261 des Strafgesetzbuches)

Der neue Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c des Strafgesetzbuches in der Entwurfsfassung – StGB-E)
soll wegen der oftmals gegebenen Bezüge zur organisierten Kriminalität (vgl. Drucksache 18/8831, S. 11) in den
Kreis der Geldwäschevortaten aufgenommen werden.

Zu Nummer 3 (Erweiterter Verfall)

Es handelt sich zunächst bei der Umnummerierung um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung einer neuen
Nummer 3 in Artikel 1. Im Übrigen ist die Änderung durch den Gesetzentwurf zur Reform der strafrechtlichen

Drucksache 18/11445 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Vermögensabschöpfung (vgl. Drucksache 18/9525) veranlasst, durch die die erweiterte Einziehung von Taterträ-
gen (bisher: erweiterter Verfall) ausgeweitet wird. Danach kommt jede rechtswidrige Tat als Anknüpfungstat für
eine solche Einziehung in Betracht, ohne dass es dafür einer gesonderten Verweisung bedarf (vgl. § 73a Absatz 1
StGB in der Entwurfsfassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform der strafrechtlichen Vermö-
gensabschöpfung). Eine Verweisungsnorm wie in § 265f StGB-E ist nach der neuen Rechtslage also nicht mehr
erforderlich.

Berlin, den 8. März 2017

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Renate Künast
Berichterstatterin

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