BT-Drucksache 18/1141

Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie Beratung bei Krankenkassen und Versicherungsunternehmen zu Fragen der Organ- und Gewebespende

Vom 9. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1141
18. Wahlperiode 09.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Azize Tank,
Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Stiftung
Organtransplantation sowie Beratung bei Krankenkassen und Versicherungs-
unternehmen zu Fragen der Organ- und Gewebespende

Laut § 11 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist die Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO) mit der Koordinierung der Organspende in
Deutschland beauftragt.
Für die Aufklärung der Bevölkerung sind nach § 2 Absatz 1 TPG die nach Lan-
desrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständig-
keit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
sowie die Krankenkassen zuständig. Laut Gesetzesbegründung (Bundestags-
drucksache 13/4355) sollen die zur Aufklärung verpflichteten Organisationen
bei ihrer Aufgabenerfüllung mit anderen geeigneten Organisationen zusammen-
arbeiten – unter anderem mit der DSO.
Laut § 2 Absatz 1a Satz 5 TPG benennen die Krankenkassen und privaten Kran-
kenversicherungsunternehmen den Versicherten „fachliche qualifizierte An-
sprechpartner“ für Fragen zur Organ- und Gewebespende. Laut Gesetzesbegrün-
dung (Bundestagsdrucksache 17/9030 vom 21. März 2012) soll die genauere
Ausgestaltung dieses Informations- und Auskunftsdienstes den Krankenkassen
und privaten Krankenversicherungsunternehmen überlassen bleiben. Denkbar
soll dabei auch die Kooperation mit der BZgA, der Deutschen Stiftung Organ-
transplantation oder dem von beiden gemeinsam betriebenen kostenlosen Info-
telefon sein.
Laut § 2 Absatz 4 des Koordinierungsstellenvertrages „unterstützt“ die DSO die
nach dem TPG zuständigen Stellen bei der Aufklärung der Bevölkerung über
das Anliegen der Organspende.
Nach § 2 Nummer 1 der Satzung der DSO soll der Stiftungszweck neben an-
deren Maßnahmen auch durch Öffentlichkeitsarbeit, die den Stiftungszweck för-
dert, erreicht werden.
Der Internetauftritt der DSO (www.dso.de) zeigt, dass sich die DSO neben ihrer
Hauptaufgabe umfassend an Aufklärungsmaßnahmen beteiligt.
– Unter dem Punkt „Aufgaben und Ziele“ beschreibt die DSO, dass zu ihren

Aufgaben unter anderem „Einsatz für die gesellschaftliche Anerkennung der
Organspende“ und der „Dialog mit der Öffentlichkeit für mehr Information
und Transparenz“ zählen.

– Weiterhin betreiben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) und die DSO ein Infotelefon als eine gemeinsame Einrichtung. Hier

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werden Fragen zu Organspende und Transplantation beantwortet sowie Be-
stellungen von kostenlosem Informationsmaterial und Organspendeauswei-
sen entgegengenommen.

– Das Infotelefon dient unter anderem auch als Gesprächsangebot für interes-
sierte Bürgerinnen und Bürger. Anrufende erhalten hier Informationen, die
sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen.

– Ferner organisiert die DSO – neben Veranstaltungen, die sich an ein Fach-
publikum richten – auch Veranstaltungen, die das Ziel verfolgen, möglichst
viele Menschen zu erreichen, um über das Thema Organspende und Trans-
plantation zu informieren. Beispiel hierfür ist der seit über 30 Jahren statt-
findende Tag der Organspende, auf dem die DSO als eine der Veranstalter
auftritt.

– Die DSO beteiligt sich auch an der Aufklärung junger Menschen über das
Thema Organtransplantation. So werden auf der Internetseite der DSO für
den Schulunterricht Materialien zur Verfügung gestellt, die den Jugendlichen
als Entscheidungshilfe zur Organspende an die Hand gegeben werden sollen.
Vor dem Hintergrund einer ganzen Bandbreite von Entscheidungsmöglich-
keiten solle Orientierung und Information vermittelt werden.

Im Jahr 2008 startete die DSO die Initiative „Fürs Leben. Für Organspende“, die
seit dem Jahr 2009 als rechtlich nicht selbständige Stiftung unter Treuhandschaft
der DSO geführt wird. „Fürs Leben. Für Organspende“ ist eine große bundes-
weite Initiative, die über Organspende aufklärt und das Ziel verfolgt, möglichst
viele Menschen dazu zu bewegen, eine Entscheidung bezüglich einer möglichen
Organspende zu treffen.
Laut dpa-Meldung vom 15. Januar 2014 dementiert die DSO, dass die Auf-
klärung ihr Aufgabenfeld sei. Ihre Aufgabe sei lediglich, Krankenhäuser im
Organspendeprozess zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011,

2012 und 2013 die tatsächlichen Ausgaben der DSO und ihrer rechtlich nicht
selbständigen Stiftung „Fürs Leben. Für Organspende“ für Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit?

2. Wie viele Mittel erhielt die DSO nach Kenntnis der Bundesregierung zu die-
sem Zweck von Dritten (z. B. für das gemeinsame Infotelefon mit der
BZgA)?

3. Wie viele Mittel kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Auf-
traggebern des Koordinierungsstellenvertrages?

4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Budget der DSO und
ihrer rechtlich nicht selbständigen Stiftung „Fürs Leben. Für Organspende“
für die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2014?

5. Wie wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Qualität der Beratung
der im Gesetz vorgesehenen fachlich qualifizierten Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende bei den
Krankenkassen und den privaten Versicherungsunternehmen sichergestellt?

6. Wie wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Qualität der Beratung
bei der BZgA, der DSO und dem von beiden gemeinsam betriebenen kosten-
losen Infotelefon sichergestellt?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen bei
Aus- und Fortbildung dort für diese verantwortungsvolle Beratungstätigkeit
vorgesehen sind?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1141
8. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung Evaluationen dieser Bera-
tungstätigkeit, insbesondere auch dahingehend, ob hier eine nicht zielgerich-
tete ergebnisoffene Beratung erfolgt?

9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen dieser Be-
ratung, insbesondere im Zusammenhang mit vorliegenden Patientenver-
fügungen, nicht nur Vorschläge unterbreitet werden, wie der Vorrang einer
Organspendeerklärung vor der Patientenverfügung juristisch sichergestellt
werden kann, sondern ob auch ergebnisoffen darüber aufgeklärt wird, wie im
Einzelfall die in einer Patientenerklärung festgelegten Wünsche nach einer
umfassenden Schmerzbehandlung am Lebensende einer Hirntoddiagnostik
und damit einer Organspende entgegenstehen können?

Berlin, den 8. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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