BT-Drucksache 18/11381

Betrieb von US-Drohnen in deutschen Lufträumen

Vom 23. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11381
18. Wahlperiode 23.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger,
Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Betrieb von US-Drohnen in deutschen Lufträumen

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilt der Parla-
mentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Markus
Grübel mit, dass die US-Armee nunmehr Drohnen des Typs RAVEN auch in
Ramstein stationiert (Bundestagsdrucksache 18/11113). Bislang war lediglich be-
kannt, dass die US-Armee seit dem Jahr 2004 in der Oberpfalz Trainingsflüge mit
verschiedenen Drohnen-Typen durchführt. Mitgeteilt wurde dies ebenfalls erst im
Jahr 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdruck-
sache 18/48). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC)
in Vilseck. Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen erteilt das Bundesministe-
rium der Verteidigung. Die Zahl amerikanischer Drohnen in Deutschland hat sich
seitdem verdoppelt. Mittlerweile stationiert die US-Armee 155 Drohnen in Gra-
fenwöhr, Hohenfels, Spangdahlem und Ramstein. Ein weiterer Aufwuchs der
Flotte ist geplant. Das zuständige US-Kommando bekräftigt, dass damit für un-
bemannte Einsätze im Ausland trainiert wird (www.army.mil, abgerufen am
3. März 2017). Die deutschen US-Stützpunkte erweisen sich aus Sicht der Frage-
steller mit der Stationierung in Ramstein abermals als wichtige Knoten im welt-
weiten Drohnenkrieg.
Die US-Testflüge haben bereits zu mindestens einem Unfall geführt (Bundestags-
drucksachen 18/3483 und 18/11113). Im Jahr 2014 stürzte eine bewaffnungsfä-
hige Drohne des Typs SHADOW in Hohenfels ab. Trotz Anforderung weigert
sich die US-Armee, den Abschlussbericht zu den Untersuchungen an die Bundes-
regierung herauszugeben. So kann nicht in Erfahrung gebracht werden, ob die
Drohne außerhalb der Sichtweite geflogen wurde. Ebenso wie die Bevölkerung
haben die Landräte der Region von dem Absturz erst aus den Medien erfahren.
Diese Informationspolitik der US-Armee ist aus Sicht der Fragesteller inakzepta-
bel. Spätestens jetzt muss die Bundesregierung die Notbremse ziehen und das neu
geschaffene Luftfahrtamt der Bundeswehr mit Untersuchungen zum Absturz be-
auftragen. Das zuständige Bundesministerium der Verteidigung leistet aus Sicht
der Fragesteller Beihilfe zum Drohnenkrieg, die sofort zu unterbinden ist. Die
Genehmigungen für die Nutzung der deutschen Lufträume sind entsprechend zu-
rückzuziehen.

Drucksache 18/11381 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und durch wen wurde die Bundesregierung über die Stationierung von
Drohnen auf der US-Basis in Ramstein informiert?

2. Unter welchem Kommando stehen die Drohnen in Ramstein nach Kenntnis
der Bundesregierung?

3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Lufträumen bzw.
Flugbeschränkungsgebieten die US-Drohnen in Grafenwöhr, Hohenfels,
Spangdahlem und Ramstein verkehren?

4. In welchen Übungsprofilen werden die Drohnen in Grafenwöhr, Hohenfels,
Spangdahlem und Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung geflogen
(Bundestagsdrucksache 18/4944, Antwort zu Frage 5)?
a) Welche der Drohnen SHADOW, RAVEN und PUMA dürfen nur inner-

halb von Truppenübungsplätzen betrieben werden?
b) Was ist der Bundesregierung über die Absturzrate der Drohnen

SHADOW, RAVEN und PUMA bekannt, und welche Informationen er-
hielt sie hierzu von der US-Armee?

5. Inwiefern kann die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/11113 zu Frage 2a so verstanden werden, dass das Genehmigungsverfah-
ren für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korrido-
ren zwischen Basen in der Oberpfalz, etwa zwischen Grafenwöhr und Ho-
henfels weiterhin ruht, da die US-Regierung zunächst weitere Dokumente
anliefern müsste?

6. Mit welchen technischen Hilfsmitteln werden die US-Drohnen in der Ober-
pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung auch außerhalb der Sichtweite
(„Beyond Visual Line Of Sight“) gesteuert (Bundestagsdrucksache 18/4944,
Antwort zu Frage 5)?

7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund die
US-Armee keine Drohnen des Typs HUNTER mehr in Deutschland fliegt?

8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern nicht nur die
Drohne HUNTER, sondern auch die übrigen in Deutschland geflogenen
US-Drohnen bewaffnungsfähig sind (Bundestagsdrucksache 18/533, Ant-
wort zu Frage 9)?

9. Wann hat die US-Armee beim Bundesministerium der Verteidigung eine Ge-
nehmigung zum Flugbetrieb der Drohne PUMA im deutschen Luftraum be-
antragt, und wann wurde diese erteilt?

10. Welche weiteren Genehmigungen zum Flugbetrieb wurden seit der Antwort
auf Bundestagsdrucksache 18/4944 vom US-Militär beantragt?

11. Wann wurden die Untersuchungen zum Absturz einer Drohne des Typs
SHADOW im Jahr 2014 in Hohenfels nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die US-Armee beendet (Bundestagsdrucksache 18/3483)?
a) Wann hat die Bundesregierung zuletzt „Einsicht in den Abschlussbe-

richt beantragt, sobald dieser fertiggestellt ist“ (Bundestagsdrucksache
18/5887, Antwort zu Frage 22)?

b) Mit welcher Begründung wurde der Bericht nicht herausgegeben?
c) Inwiefern haben die deutsche Flugsicherung oder das Bundesverteidi-

gungsministerium nunmehr eigene Untersuchungen angestellt, etwa um
herauszufinden, aus welchem Grund die Drohne abstürzte oder ob diese
wie außerhalb der Sichtweite geflogen wurde?

12. Was ist der Bundesregierung über die Wiederinbetriebnahme militärischer
Anlagen durch die US-Armee am Standortübungsplatz Freihöls bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11381

13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Drohnen

zwar nur über den Truppenübungsplätzen fliegen, die mobilen Einheiten zur
Steuerung und Auswertung der Daten jedoch auch außerhalb der Anlagen
verkehren und eingesetzt werden?

14. In welchen Einzelfällen hat die Bundesregierung je davon Kenntnis erlangt,
dass Funkverbindungen von US-Drohnen bei ihren Einsätzen in Asien oder
Afrika über die Relaisstation in Ramstein geroutet wurden (Bundespresse-
konferenz vom 8. Februar 2017)?

15. In welche deutschen Fluginformationsgebiete sind die US-Behörden in der
Oberpfalz und in Ramstein eingebunden?

16. Wann wurden welche deutschen zivilen und militärischen Fluginformations-
gebiete zusammengelegt, und von welchen nationalen und/oder europäi-
schen Kontrollbehörden werden diese betrieben bzw. beaufsichtigt?

17. Welche einzelnen Beiträge werden in dem Forschungsprojekt „Abwehr von
unbemannten Flugobjekten für Behörden und Organisationen mit Sicher-
heitsaufgaben“ (AMBOS), das im deutschen Programm „Forschung für die
zivile Sicherheit“ der Bundesregierung zu Maßnahmen der Terrorismusbe-
kämpfung gefördert wird, von den Einrichtungen und Firmen Fraunhofer
Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie
(FKIE), Elettronica GmbH, Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG, Inras
GmbH, Austro Control übernommen (vgl. www.sifo.de/files/Projektumriss_
AMBOS.pdf)?

18. Welche Beiträge werden vom Bundeskriminalamt, dem Bayerischen Lan-
deskriminalamt, dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, der
Polizei Baden-Württemberg, der Deutschen Hochschule der Polizei und der
Bundespolizei für AMBOS erbracht?

19. Welche weiteren Termine zur Beweisaufnahme, Verhandlung oder Urteils-
verkündung sind der Bundesregierung im Vergaberechtsverfahren der
US-Firma General Atomics gegen das Bundesverteidigungsministerium hin-
sichtlich der womöglich unlauteren Beschaffung von Kampfdrohnen vor
dem Oberlandesgericht Düsseldorf bereits bekannt?

20. In welchem Stadium befindet sich der Aufbau des Luftfahrtamtes der Bun-
deswehr, und wann soll die Übertragung welcher noch fehlender Verantwor-
tungen und Aufgaben aus den derzeit zuständigen verschiedenen Organisa-
tionsbereichen der Bundeswehr abgeschlossen sein?

21. Inwiefern gilt die Aussage, dass die Bundesregierung keinerlei Vertrags-
beziehungen zu der im Staatsbesitz befindlichen Luxemburger Firma
SES Government Solutions hatte, auch für deren Tochterfirmen wie die
ND SatCom GmbH mit Sitz in Immenstaad, Baden-Württemberg (Bundes-
tagsdrucksache 18/4944, Antwort zu Frage 3)?

22. Bis wann will das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nut-
zung der Bundeswehr den Lösungsvorschlag „ISIS auf TRITON“ tieferge-
hend analysiert haben (Bundestagsdrucksache 18/10773, Schriftliche
Frage 33)?
a) Welche weiteren zwei Lösungsvorschläge zur Schließung der Fähigkeits-

lücke SLWÜA (signalerfassende luftgestützte weiträumige Überwachung
und Aufklärung), die auf bemannten Trägerplattformen basieren, wurden
von der Bundeswehr erarbeitet?

b) Welches andere marktverfügbare SIGINT-Sensorsystem (SIGINT: Sig-
nals Intelligence) wurde bei dem zweiten Lösungsvorschlag bedacht?

http://www.sifo.de/files/Projektumriss_AMBOS.pdf
http://www.sifo.de/files/Projektumriss_AMBOS.pdf
Drucksache 18/11381 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

23. Wann soll die Wiederaufnahme des ISIS-Testflugbetriebes mit dem EURO

HAWK Full Scale Demonstrator in der Stufe 2 mit der Industrie zu Ende
verhandelt sein (Bundestagsdrucksache 18/10773, Schriftliche Frage 33)?
a) Inwiefern kann der Finanzbedarf für Stufe 2 mittlerweile vage oder kon-

kret beziffert werden?
b) Wann soll die Angebotsaufforderung an die Industrie für die Stufe 3, die

den weiterführenden Testflugbetrieb umfasst, fertig erarbeitet sein?

Berlin, den 22. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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