BT-Drucksache 18/11230

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/9544 - Eine transparente Regionalkennzeichnung einführen - Regionale Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln stärken

Vom 17. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11230
18. Wahlperiode 17.02.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Harald Ebner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9544 –

Eine transparente Regionalkennzeichnung einführen – Regionale Produktion,
Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln stärken

A. Problem
Nach Darstellung der Antragsteller liegen regionale Lebensmittel bei Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern im Trend. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN ist die Voraussetzung für eine informierte Kaufentscheidung und Verbrau-
chervertrauen in regionale Produkte eine aussagekräftige, flächendeckend ver-
breitete und transparente Regionalkennzeichnung. Sie verweist darauf, dass die
ihrer Ansicht nach vielen und derzeit parallel bestehenden Ansätze zur Regional-
kennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland nur bedingt tauglich sind. Die
Antragsteller kritisieren zudem, dass Siegel, die ihnen zufolge ohne klares inhalt-
liches Konzept aus reinen Marketingzwecken mit Begriffen wie z. B. „regional“
oder „von hier“ werben, weiter verwendet werden können, weil derartige Begriffe
bisher rechtlich nicht definiert sind. Um das laut Antragsteller existierende Prob-
lem der irreführenden Angaben bei der Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
zu vermeiden, verfolgt das vor einigen Jahren in Deutschland für Produkte des
Lebensmittelbereiches eingeführte freiwillige Zeichen „Regionalfenster“ den An-
satz, eine konkrete Herkunft der Rohstoffe für das jeweils zertifizierte regionale
Produkt anzugeben.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Bundesregie-
rung insbesondere dazu aufgefordert werden, bei den im Auftrag vom Bundesmi-
nisterium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeiteten Kriterien des
sogenannten Regionalfensters darauf hinzuwirken, u. a. den Mindestanteil regio-
naler Zutaten als Voraussetzung für dessen Vergabe auf 70 Prozent zu erhöhen
sowie eine bundesweit verpflichtende Positivkennzeichnung für regionale Le-
bensmittel einzuführen, die bei freiwilligen Angaben zur regionalen Herkunft zur
Definition der selbstgewählten Angabe auf dem Etikett verpflichtet, und eine neue
Regionalvermarktungsstrategie des Bundes zu entwickeln.

Drucksache 18/11230 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11230
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/9544 abzulehnen.

Berlin, den 15. Februar 2017

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Alois Gerig
Vorsitzender

Alois Rainer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Markus Tressel
Berichterstatter

Drucksache 18/11230 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Alois Rainer, Elvira Drobinski-Weiß, Karin Binder und
Markus Tressel

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 10. November 2016 den Antrag der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/9544 an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Darstellung der Antragsteller liegen regionale Lebensmittel bei Verbraucherinnen und Verbrauchern im
Trend. Immer mehr Menschen vertrauen ihnen zufolge auf Frische, Qualität und Geschmack regionaler Produkte
und sind bereit, hierfür mehr zu bezahlen. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten die
Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihr bewusstes Kaufverhalten in Bezug auf regionale Lebensmittel Ver-
antwortung für ihre Region übernehmen sowie landwirtschaftliche und verarbeitende Betriebe vor Ort unterstüt-
zen. Der Auf- und Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten für Lebensmittel ist laut
Antragsteller ein wichtiger Baustein, um Betriebe bäuerlicher Landwirtschaft und das Lebensmittelhandwerk zu
stärken, neue Wirtschaftspotentiale in ländlichen Räumen zu erschließen und lebenswerte, zukunftsfähige Regi-
onen zu erhalten.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Voraussetzung für eine informierte Kaufentscheidung und
Verbrauchervertrauen in regionale Produkte eine aussagekräftige, flächendeckend verbreitete und transparente
Regionalkennzeichnung. Sie verweist darauf, dass die ihrer Ansicht nach vielen und derzeit parallel bestehenden
Ansätze zur Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland nur bedingt tauglich sind, weil sie ihr
zufolge u. a. von den Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum erkannt werden und in ihrer Aussagekraft vari-
ieren. Die Antragsteller kritisieren zudem, dass Siegel, die ihnen zufolge ohne klares inhaltliches Konzept aus
reinen Marketingzwecken mit Begriffen wie z. B. „regional“ oder „von hier“ werben, weiter verwendet werden
können, weil derartige Begriffe bisher rechtlich nicht definiert sind. Das laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in diesem Zusammenhang theoretisch greifende Verbot irreführender Angaben des Lebensmittelrechts
bedarf der Durchsetzung im Einzelfall und bleibt daher für sie in der Praxis weitgehend wirkungslos.

Um das laut Antragsteller existierende Problem der irreführenden Angaben bei der Kennzeichnung regionaler
Lebensmittel zu vermeiden, verfolgt das vor einigen Jahren in Deutschland für Produkte des Lebensmittelberei-
ches eingeführte freiwillige Zeichen „Regionalfenster“ – das vom Trägerverein "Regionalfenster e. V." getragen
wird und dessen Kriterien im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erar-
beitet worden sind – den Ansatz, eine konkrete Herkunft der Rohstoffe für das jeweils zertifizierte – regionale –
Produkt anzugeben, beispielsweise als Entfernung in Kilometern oder unter Angabe des Landkreises. Diesen An-
satz gilt es für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiterzuentwickeln und gegenüber unbestimmten Sie-
geln zu stärken. Da ihr zufolge die tatsächlichen Anteile regionaler Rohstoffe und die tatsächlich zurückgelegten
Entfernungen stark variieren, müssen die bestehenden Ansätze evaluiert und die Kriterien zur Vergabe des „Re-
gionalfensters“ daraufhin nachgebessert werden. Um aus Sicht der Antragsteller unseriöse Werbung mit Regio-
nalangaben zukünftig zu vermeiden und Betrug vorzubeugen, muss für sie neben dem „Regionalfenster“ eine
bundesweit gesetzlich verpflichtende Positivkennzeichnung für inländische Produkte eingeführt werden.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/9544 soll die Bundesregierung
insbesondere aufgefordert werden,

1. bei den im Auftrag vom BMEL erarbeiteten Kriterien des „Regionalfensters“ darauf hinzuwirken,

− den Mindestanteil regionaler Zutaten als Voraussetzung für die Vergabe des „Regionalfensters“ auf 70
Prozent zu erhöhen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11230

− eine klarere Kennzeichnung bei verarbeiteten Produkten zu bewirken, bei der deutlich wird, welche Zu-
taten in welchem Anteil wo erzeugt wurden,

− die Entfernungen von der Herkunft der Rohstoffe über den Ort der Verarbeitung bis hin zum Verkaufsort
bzw. Versandort bei Internethandel transparenter darzustellen,

− anhand dieser Entfernungen eine Höchstkilometerzahl festzulegen, die ein Produkt innerhalb Deutsch-
lands zurückgelegt haben darf, um noch das „Regionalfenster“ zu erhalten,

− die Möglichkeit der Angabe von Großregionen abzuschaffen,

− Angaben zur Herkunft landwirtschaftlicher Vorstufen verbindlich mit aufzunehmen;

2. eine bundesweit verpflichtende Positivkennzeichnung für regionale Lebensmittel einzuführen, die bei frei-
willigen Angaben zur regionalen Herkunft zur Definition der selbstgewählten Angabe auf dem Etikett ver-
pflichtet,

− die verpflichtende Positivkennzeichnung in ihren Kriterien an die nachgebesserten Kriterien des „Regi-
onalfensters“ anzulehnen,

− auszuschließen, dass zusätzliche, freiwillige Regionalangaben den Angaben des „Regionalfensters“ wi-
dersprechen;

3. eine neue Regionalvermarktungsstrategie des Bundes zu entwickeln,

− dazu eng mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, wie etablierten Regionalvermarktungs-
initiativen, dem Aktionsbündnis Tag der Regionen, dem Bundesverband Regionalbewegungen e. V., den
Öko-Anbauverbänden, den berufsständischen Vertretungen, dem Regionalfenster e. V. und in der Regi-
onalvermarktung aktiven Unternehmen sowie Institutionen der Verbraucherberatung zusammenzuarbei-
ten,

− sich im Rahmen des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) dafür einzu-
setzen, dass über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefördert werden,

− ein neues Bundesprogramm Regionalvermarktung in Höhe von fünf Millionen Euro aufzulegen, das die
regionale Vermarktung von Lebensmitteln mit einem Mix aus Verbraucherinformationskonzepten, Be-
ratung, Forschung und Wissensvermittlung stärkt,

− die Vernetzung und den Aufbau von Regionalvermarktungssystemen zu unterstützen und auszubauen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

1. Abschließende Beratung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 18/9544 in seiner 76. Sitzung am 15. Februar 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU bemerkte, der Antrag enthalte positive Überlegungen wie die Förderung regionaler
Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie das Auflegen eines neuen Bundesprogrammes Regionalver-
marktung zur Unterstützung der regionalen Vermarktung von Lebensmitteln. Allerdings würde aus den faktisch
verpflichtenden Angaben zur Regionalität erhebliche Bürokratie resultieren, die gerade diejenigen, die regionale
Produkte anböten, finanziell belasten würden. Im Gegensatz zu den großen Lebensmittelproduzenten wären die
kleineren Betriebe kaum in der Lage, derartige komplexe Vorgaben zu erfüllen, sodass sie sich aus dem „Regio-
nalfenster“ zurückzögen. Wenn der Verbraucher sicher gehen wolle, regional produzierte Lebensmittel einzukau-
fen, sei er gut beraten, wenn er den heimischen Markt oder den örtlichen, kleinen Lebensmittelhändler aufsuche.
Die Aussage in dem Antrag, dass regionale Lebensmittel bei Verbraucherinnen und Verbrauchern im Trend lägen,
immer mehr Menschen auf frische Qualität und Geschmack regionaler Produkte vertrauten und sie bereit wären,
dafür „tiefer in die Tasche zu greifen“, treffe nur bedingt zu. Regionale Lebensmittel, die zu begrüßen seien, lägen

Drucksache 18/11230 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
bisher nur bei einem Teil der Verbraucher im Trend. Die Mehrheit der Verbraucher nutze zuvorderst die Mög-
lichkeiten von Discountern und Vollsortimentern und schaue beim Kauf von Lebensmitteln in erster Linie auf
den Preis und nicht auf die Regionalität. Vor weiteren möglichen Schritten bei der Kennzeichnung von regionalen
Produkten sollten die Erfahrungen aus dem „Regionalfensters“ abgewartet bzw. evaluiert werden.

Die Fraktion der SPD betonte, die Erfahrungen zeigten, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher
regional produzierte Lebensmittel bevorzugten und bereit seien, für sie mehr Geld zu bezahlen. Eine verlässliche
Kennzeichnung regionaler Lebensmittel, wie im Antrag gefordert, könnte die regionale Wertschöpfung stärken
und eine höhere Wertschätzung für Lebensmittel insgesamt erreichen. Tatsächlich seien die regionalen Lebens-
mittel, die das Siegel des „Regionalfenster“, welches von der vormaligen Bundesministerin Ilse Aigner 2013
initiiert worden sei, trügen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer zu erkennen. Im Kontext regi-
onaler Lebensmittel müsse zudem der existierenden, irreführenden Werbung ein Riegel vorgeschoben werden.
Zweifelhaft sei, ob das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte reformierte „Regionalfenster“
die Probleme bei der Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln lösen könnte. Stattdessen werde eine verlässli-
che, d. h. verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel gebraucht. Wünschenswert wäre eine grö-
ßere Offenheit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für dieses Vorhaben, zumal in Frank-
reich und Italien jüngst u. a. bei Fleischprodukten die Pflicht zu obligatorischen Angaben eingeführt worden sei.

Die Fraktion DIE LINKE. äußerte, sie könne sich vielen Aussagen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN anschließen. Es sei bekannt, wie die Lebensmittelindustrie und der Einzelhandel mit dem Be-
griff „Regional“ bei Lebensmitteln „tricksten“. Alle wüssten, wie wichtig den Verbraucherinnen und Verbrau-
chern aus Umweltgründen, aus lebensmittelsicherheitstechnischen Gründen und aus Vertrauensgründen eine Re-
gionalkennzeichnung von Lebensmitteln sei. Die Menschen wollten möglichst viel regional einkaufen können,
was sich die Unternehmen mit einer sehr verschwommenen Definition von „Regional“ zunutze machten. Deshalb
wäre es im Sinne aller ländlichen Erzeugerbetriebe, dass ein besserer Schutz für die Kennzeichnung „Regional“
definiert werde. Die Menschen, die Erzeuger/innen und das Lebensmittelhandwerk hätten einen echten Nutzen
davon, wenn eine Positivkennzeichnung existierte, die garantiere, dass das betreffende Produkt tatsächlich „von
hier“ komme bzw. produziert und veredelt worden sei. Dann hätten sowohl die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher als auch die Menschen, die in der Kette von der Erzeugung bis zur Vermarktung regionaler Lebensmittel
ihren Lebensunterhalt verdienten, die nötige Sicherheit. Die Position der Fraktion der CDU/CSU, zunächst eine
Evaluierung des „Regionalfensters“ in Erwägung zu ziehen, sei problematisch. Sie vertröste die Menschen, anstatt
eine verpflichtende Kennzeichnung, von der alle Menschen etwas hätten, einzuführen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlichte, es existiere im Bereich der Regionalkennzeichnung
von Lebensmitteln das Problem, dass es viele Siegel gebe, die mit Angaben wie z. B. „von hier“ oder „aus der
„Region“ würben, ohne dass sie die Verbrauchererwartung an Regionalität tatsächlich erfüllten. Irreführende An-
gaben seien laut der Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union (EU) verboten; bedauerlicher-
weise sei der Begriff der „Region“ rechtlich nicht hinreichend zu definieren. Das in Deutschland bestehende „Re-
gionalfenster“ verfolge den richtigen Ansatz, auf dem Etikett zu definieren, was mit der selbstgewählten Angabe
gemeint sei. Dessen Kriterien seien lediglich freiwillig und bisher „zu weich“ formuliert. Das „Regionalfenster“
sei zudem kaum bekannt und erzeuge zusätzliche Kosten für die Betriebe. Um das Ziel einer transparenten Regi-
onalkennzeichnung von Lebensmitteln zu erreichen, fordere sie die Bundesregierung auf, eine bundesweit ver-
pflichtende Positivkennzeichnung regionaler, inländischer Produkte einzuführen. Die auf dem Etikett vom Pro-
duzenten gemachte Angabe zur Regionalität, z. B. der Begriff „Regional“, müsse definiert werden und sich an die
Vorgaben des „Regionalfensters“ orientieren. Gleichsam müssten die Kriterien beim „Regionalfenster“ weiter
entwickelt werden. Dazu gehöre z. B. die Erhöhung des Mindestanteils regionaler Zutaten auf 70 Prozent, eine
klarere Kennzeichnung bei verarbeiteten Produkten u. a. in Bezug auf die Herkunft und den jeweiligen Anteil
ihrer Zutaten sowie die transparente Darstellung der Entfernungen von der Herkunft der Rohstoffe über den Ort
der Verarbeitung bis zum Verkauf. Parallel dazu müsse u. a. eine neue Strategie zur Regionalvermarktung von
Seiten des Bundes entwickelt werden und ein neues Bundesprogramm Regionalvermarktung aufgelegt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11230
2. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9544 zu empfehlen.
Berlin, den 15. Februar 2017

Alois Rainer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Markus Tressel
Berichterstatter

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