BT-Drucksache 18/11224

Lage der Flüchtlinge in Libyen

Vom 13. Februar 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11224
18. Wahlperiode 13.02.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,
Harald Petzold (Havelland), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Lage der Flüchtlinge in Libyen

Vor dem Sturz des Machthabers Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 war das
ölreiche Libyen selbst Ziel arbeitssuchender Migranten aus anderen afrikani-
schen Staaten. Mit ihrer Intervention zum Sturz von Ghadhafi hätten die West-
mächte in Libyen ein Chaos ohnegleichen hinterlassen, das in nichts hinter dem
Syriens zurückstehe und eine neue Ordnungsmacht förmlich einlade
(www.nzz.ch/international/russlands-ambitionen-am-mittelmeer-wird-libyen-
ein-zweites-syrien-ld.141047). Heute aber drohen willkürliche Festnahmen,
Zwangsarbeit, Folter, Entführungen und Vergewaltigungen. Deshalb versuchen
Zuwanderer, die vor einigen Jahren womöglich noch in Libyen geblieben wä-
ren, über das Meer nach Europa zu kommen. Die gefährliche Überfahrt wird
inzwischen als die sicherere Option betrachtet (www.migazin.de/2017/02/
06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/).
Aktuelle Berichte führen erneut die furchtbaren Zustände in libyschen Haftzen-
tren für Flüchtlinge in Libyen vor Augen. Seit Jahren ist bekannt, dass die Flücht-
linge in diesen Haftzentren nicht nur furchtbaren Lebensbedingungen ausgesetzt
sind, sondern auch regelmäßig vom libyschen Wachpersonal erniedrigt, verprü-
gelt, in die Zwangsarbeit verkauft und vergewaltigt werden. Immer wieder
kommt es zu Morden an Internierten. Ein am Wochenende in kurzen Passagen
bekannt gewordener Bericht der deutschen Botschaft in Niger nennt die Ver-
hältnisse zumindest in privaten Haftzentren „KZ-ähnlich“ (www.welt.de/
politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-
Verhaeltnisse.html). Trotzdem haben die Staats- und Regierungschefs am
3. Februar 2017 auf dem der Europäische Rat (ER) einen Zehn-Punkte-Plan be-
schlossen, der ein Schließen der sogenannten zentralen Mittelmeerroute zum Ziel
hat. Er sieht insbesondere eine stärkere Zusammenarbeit mit Libyen vor. Das von
einem jahrelangen Bürgerkrieg zerrüttete Land ist mit Abstand das wichtigste
Transitland für Migranten, die von Afrika aus nach Europa wollen. Bereits im
Vorfeld hatte die die maltesische Ratspräsidentschaft einen Entwurf der Gipfel-
erklärung mit konkreten Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration
sowie zwei Nonpaper zur externen Dimension der Migration mit dem Schwer-
punkt Libyen und der zentralen Mittelmeerroute abgegeben.
Dazu ist eine engere Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache vorgese-
hen, die schon jetzt im Rahmen der EU-„Operation Sophia“ (EUNAVFOR MED)
trainiert wird – auch von deutschen Soldaten. Die Küstenwache ist dafür berüch-
tigt, Gewalt gegen Flüchtlinge anzuwenden – zuweilen mit Todesfolge – und
auch vor Angriffen auf Schiffe von Hilfsorganisationen nicht zurückzuschrecken

http://www.nzz.ch/international/russlands-ambitionen-am-mittelmeer-wird-libyen-ein-zweites-syrien-ld.141047
http://www.nzz.ch/international/russlands-ambitionen-am-mittelmeer-wird-libyen-ein-zweites-syrien-ld.141047
http://www.migazin.de/2017/02/06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/
http://www.migazin.de/2017/02/06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
Drucksache 18/11224 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

(www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59529). Mit dem geplanten Aus-
bau der Kooperation mit der Küstenwache, ist nicht nur mit einem deutlichen
Anstieg der Zahl in libyschen Haftzentren internierter Flüchtlinge zu rechnen,
sondern auch die Zahl der Opfer von Folter der furchtbaren Lebensbedingun-
gen, von Folter, Vergewaltigung, Versklavung und Mord (www.welt.de/
politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-
Verhaeltnisse.html).
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wirbt für ein Flüchtlingsabkommen mit
Libyen nach dem Vorbild des Türkei-Paktes (www.tagesschau.de/ausland/eu-
fluechtlinge-145.html). Im Jahr 2016 kamen nach EU-Angaben rund 181 000
Menschen in Booten über das zentrale Mittelmeer nach Europa. 90 Prozent von
ihnen legen demnach in Libyen ab. Menschenrechtler warnen vor einem Flücht-
lingspakt mit Libyen, weil Flüchtlinge und Migranten dort eingesperrt, misshan-
delt, ausgebeutet und ermordet werden (www.migazin.de/2017/02/06/eu-gipfel-
malta-libyen-fluechtlinge/).
Hilfsorganisationen üben dagegen scharfe Kritik an den Plänen der EU. Eine Zu-
sammenarbeit mit Libyen, die vor allem der Abwehr von Migranten und Flücht-
lingen diene, werfe die europäischen Grundwerte über Bord, kritisierte Oxfam.
Die Organisation Pro Asyl und der Paritätische Wohlfahrtsverband sprachen in
einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von einem „Tief-
punkt europäischer Flüchtlingspolitik“ (DPA-Meldung vom 3. Februar 2017).
„Der schändliche Deal, den die EU mit Libyen angepeilt hat, wird Zehntausende
Menschen in einem von Konflikten zerrissenen Land einsperren, in dem sie ein
hohes Risiko von Folter und Ausbeutung haben“, sagte die Brüsseler Direktorin
von Amnesty International, Iverna McGowan, dem Evangelischen Pressedienst
(epd vom 3. Februar 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichten-

dienstlicher), dass in Libyen mindestens drei Machtzentren bestehen, wo-
nach eine die sogenannte libysche Einheitsregierung unter Premierminister
Fajes al Sarradsch in Tripolis ist, eine weitere die eigentlich abgewählte Re-
gierung der Nationalen Rettung sowie der immer weiter an Einfluss gewin-
nende General Chalifa Haftar und das formal gewählte Parlament im Osten
des Landes (www.tagesschau.de/ausland/libyen-fluechtlinge-113.html), und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Koopera-
tion in Libyen?

2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichten-
dienstlicher), dass Russland „mit beiden Machtzentren in Libyen“, also mit
der Einheitsregierung unter Premierminister Fajes al Sarradsch und General
Chalifa Haftar zusammenarbeitet (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html)?

3. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichten-
dienstlicher), dass Russland und Ägypten ein Treffen zwischen Fajes al
Sarradsch und Chalifa Haftar vermittelt haben (www.faz.net/aktuell/politik/
ausland/unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html)?

4. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Unionsrecht
vereinbar, Schutzsuchende, die zwischen der italienischen und libyschen
Küste durch die an der GSVP-Mission (GSVP: Gemeinsame Sicherheits-
und Verteidigungspolitik) EUNAVFOR MED Operation SOPHIA einge-
setzten Schiffe (speziell auch der der Bundesmarine) aus Seenot gerettet wer-
den, nach Libyen zurückzuführen, wenn diese Aufgegriffenen ihre Absicht
zu verstehen geben, Asyl zu beantragen und Schutz vor Zurückweisung su-
chen oder wenn diese Absicht aus den Umständen eindeutig zu erkennen ist?

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59529
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.tagesschau.de/ausland/eu-fluechtlinge-145.html
http://www.tagesschau.de/ausland/eu-fluechtlinge-145.html
http://www.migazin.de/2017/02/06/eu-gipfel-malta-libyen-fluechtlinge/
http://www.migazin.de/2017/02/06/eu-gipfel-malta-libyen-fluechtlinge/
http://www.tagesschau.de/ausland/libyen-fluechtlinge-113.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/unterstuetzt-putin-general-haftar-in-libyen-14835324-p2.html
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11224
5. Welche rechtlichen und praktischen Voraussetzungen müssen nach Kenntnis
der Bundesregierung in Libyen erfüllt sein, um Schutzsuchende ohne inhalt-
liche Prüfung ihres Schutzgesuchs nach einem Aufgriff auf See nach Libyen
zurückschicken zu können (etwa im Rahmen des EU-Konzepts eines ersten
Asylstaats bzw. sicheren Drittstaats)?

6. Inwiefern erfordern Rückführungen auch nach Libyen nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Prüfung des Einzelfalls, und was müssen solche Prü-
fungen beinhalten, bzw. wie müssen sie ausgestaltet sein, und inwieweit ist
dies auf den an der GSVP-Mission EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
beteiligten Schiffen gewährleistet?

7. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine pauschale Rückfüh-
rung nach Libyen aller aus Seenot Geretteten ohne jegliche Prüfung nach
unionsrechtlichen Maßgaben zulässig?

8. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die völkerrechtlichen
Voraussetzungen für Phase 2b und 3 auch ohne Resolution des UN-Sicher-
heitsrats für ein Vorgehen gegen sogenannte „Schlepper“ auf fremdem Ter-
ritorium gegeben?

9. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die völkerrechtlichen Vo-
raussetzungen für Phase 2b und 3 gegeben, wenn die „Regierung der natio-
nalen Einheit“ Libyens ihre Zustimmung gibt?

10. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich zwischen
700 000 und einer Million Migranten in Libyen aufhalten, wobei die meisten
aus Ägypten, dem Niger, Sudan, Nigeria, Bangladesch, Syrien und Mali stam-
men (www.migazin.de/2017/02/06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-
fluechtlinge/)?

11. Inwieweit trifft es zu, dass die deutsche Botschaft in Nigers Hauptstadt Nia-
mey in einer sogenannten diplomatischen Korrespondenz (intern: „Drahtbe-
richt“) an das Bundeskanzleramt und mehrere Ministerien von „aller-
schwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Libyen“ berich-
tet hat (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-
Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html), und welche Konsequen-
zen zieht die Bundesregierung daraus?

12. Wie viele staatliche Gefängnisse der „Einheitsregierung“ gibt es nach Kennt-
nis der Bundesregierung in Libyen, und welche sind zugleich Haftzentren für
Geflüchtete, die dem Department for Combatting Illegal Migration (DCIM),
das dem Innenministerium der von der EU protegierten „Einheitsregierung“
untersteht, angegliedert sind (bitte auflisten)?

13. Wie viele private Gefängnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Libyen, und welche sind zugleich Haftzentren für Geflüchtete (bitte auflis-
ten)?

14. Wie viele Haftzentren ausschließlich für Geflüchtete gibt es in Libyen (bitte
nach staatlichen der „Einheitsregierung“ und privaten auflisten)?

15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass die Haftzentren, in denen Flüchtlinge in Libyen über teilweise
lange Zeiträume willkürlich festgehalten werden, gewöhnlich stark ver-
schmutzt, schlecht belüftet, oft ohne sanitäre Einrichtungen, zuweilen mit
blutverschmierten Wänden und regelmäßig überbelegt sind, so dass die Ge-
flüchteten manchmal nur im Sitzen schlafen können (www.german-foreign-
policy.com/de/fulltext/59529), und welche Konsequenzen zieht die Bundes-
regierung daraus?

http://www.migazin.de/2017/02/06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/
http://www.migazin.de/2017/02/06/migranten-libyen-dramatische-zustaende-fluechtlinge/
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59529
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59529
Drucksache 18/11224 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-

che), dass in vielen Haftzentren die Geflüchteten an Mangelernährung leiden,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass in vielen Haftzentren in Tripolis die Nahrung nur 35 Prozent der
notwendigen Kalorien deckt bzw. zeitweise überhaupt keine Lebensmittel
oder lediglich ungenießbares Trinkwasser bereitgestellt werden, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

18. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte (kurz-, mittel- und langfristige
sowie prioritäre) einschließlich geplanter finanzieller Mittel sind im Rahmen
des Zehn-Punkte-Plans (DPA-Meldung vom 3. Februar 2017) nach Kenntnis
der Bundesregierung
a) zur zusätzlichen Unterstützung für die libysche Küstenwache bezogen auf

Ausbildung und Ausrüstung;
b) zur Bündelung aller zur Verfügung stehenden Kräfte, um das Geschäfts-

modell der Schleuserbanden zu zerstören;
c) zur Unterstützung von lokalen libyschen Gemeinschaften, die Migranten

aufnehmen;
d) zum Aufbau von sicheren und angemessenen Aufnahmeeinrichtungen in

Libyen – zusammen mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Natio-
nen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM);

e) zur Förderung von Projekten, die Migranten dazu bringen sollen, freiwil-
lig in ihre Heimatländer zurückzukehren (IOM);

f) zum Ausbau von Informationskampagnen, die über die Gefahren der ille-
galen Migration aufklären;

g) zur Förderung von Projekten, die wieder eine bessere Kontrolle der Gren-
zen zwischen Libyen und seinen Nachbarländern ermöglichen;

h) zur Überwachung möglicher Alternativrouten;
i) zur Unterstützung von bilateralen Initiativen, die positive Entwicklungen

in Libyen anstoßen sollen;
j) zur engeren Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Libyens – auch mit

dem Ziel, nicht schutzbedürftige Menschen dorthin zurückschicken zu
können –

geplant?
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, bis wann konkret die operative

Einsatzfähigkeit des Netzwerkes „Seahorse Mediterranean“ zum vermeintli-
chen Vorgehen gegen Schleuser und Menschenhändler im Frühjahr 2017 er-
reicht ist (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-134_de.pdf)?

20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die derzeit in Tunis ansäs-
sige GSVP-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM Libyen)
mit den libyschen Behörden Möglichkeiten für eine neue größere zivile
GSVP-Mission sondieren soll, und wenn ja, welche Ausrichtung soll diese
haben?

21. In welcher Höhe hat Libyen in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik von
der EU finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Nachbarschaftsin-
strument (ENI) erhalten (bitte entsprechend der Jahre die Maßnahmen ein-
schließlich der bereitgestellten finanziellen Mittel auflisten)?

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-134_de.pdf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11224

22. In welcher Höhe hat Libyen in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der

Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik von
der EU finanzielle Unterstützung aus der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität
(NIF) erhalten (bitte entsprechend der Jahre die Maßnahmen einschließlich
der bereitgestellten finanziellen Mittel auflisten)?

23. In welcher Höhe hat Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Mittel
aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) erhalten (bitte
entsprechend die Maßnahmen einschließlich der bereitgestellten finanziellen
Mittel auflisten)?

Berlin, den 13. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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