BT-Drucksache 18/1117

Krisenprävention und Konfliktbearbeitung 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda

Vom 2. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1117
18. Wahlperiode 02.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Niema Movassat, Katrin Kunert, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Krisenprävention und Konfliktbearbeitung 20 Jahre nach dem Völkermord
in Ruanda

Nach dem 6. April 1994 wurden innerhalb von 100 Tagen etwa 800 000 Men-
schen in Ruanda ermordet. Doch der Völkermord begann nicht mit den Morden
des Jahres 1994, sondern diese waren der Höhepunkt einer Eskalation von Men-
schenrechtsverbrechen seit dem Jahr 1990. Sie wurden spätestens seit dem Jahr
1992 mit dem Ziel geplant und vorbereitet, die Bevölkerungsgruppe der Tutsi
(sowie moderate Hutu) auszulöschen. Trotz dieser langen Vorgeschichte und
eindeutiger Warnsignale und Berichte reagierte die internationale Gemeinschaft
vollkommen unzureichend und teilweise auch kontraproduktiv auf den sich ab-
zeichnenden Völkermord.
20 Jahre nach dem Völkermord hat die Bundesregierung erklärt, mehr Verant-
wortung in der Welt übernehmen zu wollen. Sie will zu diesem Zweck vor allem
die Entsendung der Bundeswehr in die weltweiten Krisengebiete forcieren, ob-
wohl die rechtlichen und politischen Schwellen für Militäreinsätze aus gutem
Grund so hoch liegen, dass das Militär gar nicht präventiv eingesetzt werden
kann. Zudem sind die größten Truppensteller ehemalige Kolonialmächte, wie
vor 20 Jahren die belgischen und französischen Truppen, oder Nachbarländer,
die selber in die lokalen Machtkämpfe verwickelt sind. Aus diesem Grund wer-
den die militärischen Streitkräfte trotz ihrer Einbindung in UN-Strukturen oft
nicht als neutrale Akteure betrachtet. Aufständische Bewegungen und auch be-
trächtliche Teile der Zivilbevölkerung begreifen die Präsenz von ausländischen
Streitkräften im Rahmen von internationalen Militärmissionen stattdessen häu-
fig als Versuch der früheren Kolonialmächte und Nachbarstaaten, ihre geostra-
tegischen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
Demgegenüber sind die Kapazitäten für zivile Krisenprävention aus Sicht der
Fragesteller erschreckend unzureichend. Angesichts der sich bei aktuellen Kon-
flikten wie im Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik wiederholenden
Konfliktmuster mit sich über längere Zeiträume aufbauenden Eskalationsspira-
len stellt sich die Frage, welche Lehren die Bundesregierung aus dem Fehlen
von ziviler Krisenprävention in Ruanda gezogen hat.

Drucksache 18/1117 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten

der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Früherkennungsfunktion, sich
anbahnende, umfassende Menschenrechtsverbrechen (z. B. Massenvertrei-
bungen von Zivilistinnen und Zivilisten, Kriegsverbrechen, Völkermord)
wahrnehmen, einordnen und bewerten zu können?
a) Für welche Krisenarten (humanitäre, politische, militärische, finanzielle,

administrative, internationale Kriege, Bürgerkriege, externe Gewalt-
akteure usw.) erkennt die Bundesregierung die stärksten Defizite, und
welche geografischen Konfliktregionen sind davon am stärksten betrof-
fen?

b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie, da-
mit diese Defizite behoben werden?

c) Welche anderen lokalen, regionalen oder internationalen Akteure sind
nach Meinung der Bundesregierung (je nach Region oder Krisenart) ähn-
lich gut oder besser geeignet, um mögliche größere Menschenrechts-
verbrechen frühzeitig zu erkennen (bitte ggf. nach Region und/oder Kri-
senart aufschlüsseln)?

2. Welche Regionen oder Länder werden von der Bundesregierung derzeit so
aufmerksam beobachtet, dass Warnungen und Berichte aus diesen Ländern
und Regionen so wahrgenommen und bewertet werden, dass heraufziehende
Krisen mit großer oder sehr großer Wahrscheinlichkeit rechtzeitig erkannt
werden?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um

ihre eigenen Früherkennungskapazitäten zu erhöhen?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um

die Früherkennungskapazitäten anderer internationaler oder regionaler
Akteure zu verbessern?

3. An welcher administrativen Funktionseinheit laufen die von den einzelnen
Ressorts bzw. Informationsdiensten erhobenen und ausgewerteten Informa-
tionen und Warnungen zusammen, und wer verfügt über die Vollmachten
bzw. die Verantwortung, ggf. einen „Krisenfall“ formal festzustellen, damit
zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden können?
a) Welche personellen und analytischen Kapazitäten hat diese Funktions-

einheit (bzw. Funktionseinheiten, falls mehrere Stellen diesen „Krisen-
fall“ auslösen/feststellen können)?

b) Hält die Bundesregierung die ressortübergreifende Koordination für die
frühzeitige Erkennung von Krisensituationen für ausreichend, und wie be-
gründet sie ihre Einschätzung?

c) Über welche Mechanismen und Verfahren kann sie ausschließen, dass
innerhalb eines Ressorts erhobene Frühwarnungen in den anderen rele-
vanten Ressorts nicht wahrgenommen oder ignoriert werden?

4. In welchen Ländern bewertet die Bundesregierung zurzeit die Gefahr von
Massenverbrechen gegen die Zivilbevölkerung als hoch bzw. sehr hoch (bitte
mit Angaben zur Risikoart und „-höhe“ bzw. „Warnstufe“)?
a) Wie hoch hat die Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der

Zentralafrikanischen Republik zum Jahreswechsel 2012/2013 bzw. im Juni
2013 eingeschätzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1117
b) Wie hoch hat die Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der
Republik Südsudan zum Jahreswechsel 2011/2012 bzw. 2012/2013 einge-
schätzt?

c) Wie schätzt die Bundesregierung die laufende Massengewalt in der De-
mokratischen Republik Kongo ein?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kapazitäten der Vereinten Nationen
und ihrer Unterorganisationen, um bei Erkennung eines hohen Risikos für
größere bevorstehende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Schnelle (in-
nerhalb eines Monats) und wirkungsvoll zivil (unbewaffnet) einzugreifen,
insbesondere
a) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungen auf Re-

gierungsebene (track one),
b) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungsprozessen

auf gesellschaftlicher Ebene (track two und track three),
c) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung

deeskalierender Schritte durch staatliche Akteure,
d) die Kapazitäten, Menschenrechtsverletzungen flächendeckend und poten-

zielle Gewalttäter abschreckend beobachten zu können,
e) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung

deeskalierender Schritte durch nichtstaatliche Gewaltakteure,
f) die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping, also den unbewaffneten Schutz

der Bevölkerung vor Gewalt,
g) die Kapazitäten zur Einschränkung von Hassmedien und der Förderung

des Friedensjournalismus in Krisenregionen,
h) die Kapazitäten zur kurzfristigen Förderung von Dialog, Konfliktvermitt-

lung und Versöhnung auf gesellschaftlicher Ebene (track three)?
i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, da-

mit die Kapazitäten der Vereinten Nationen in den oben genannten Be-
reichen ausgebaut werden können?

j) Welche anderen lokalen, regionalen oder internationalen Akteure sind
nach Meinung der Bundesregierung (je nach Region oder Krisenart) ähn-
lich gut oder besser geeignet, vor Ausbruch von größeren Menschen-
rechtsverbrechen zivil einzugreifen (ggf. nach Region und Art der Kapa-
zität aufschlüsseln)?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung ihre eigenen Kapazitäten, um bei Erken-
nung eines hohen Risikos für größere, sich abzeichnende Menschenrechts-
verbrechen in gebotener Zeitnähe (innerhalb eines Monats) und wirkungsvoll
zivil einzugreifen, insbesondere
a) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungen auf

Regierungsebene (track one),
b) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungsprozessen

auf gesellschaftlicher Ebene (track two und track three),
c) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung

deeskalierender Schritte durch staatliche Akteure,
d) die Kapazitäten, Menschenrechtsverletzungen flächendeckend und poten-

zielle Gewalttäter abschreckend beobachten zu können,

Drucksache 18/1117 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung
deeskalierender Schritte durch nichtstaatliche Gewaltakteure,

f) die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping, also den unbewaffneten Schutz
der Bevölkerung vor Gewalt,

g) die Kapazitäten zur Förderung des Friedensjournalismus in Krisenregio-
nen,

h) die Kapazitäten zur kurzfristigen Förderung von Dialog, Konfliktver-
mittlung und Versöhnung auf gesellschaftlicher Ebene (track three)?

7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um
ihre Kapazitäten in den oben genannten Bereichen auszubauen und so
„mehr Verantwortung“ bei der zivilen Krisenprävention zu übernehmen?

8. An welcher Stelle erfolgt innerhalb der Bundesregierung die ressortüber-
greifende Koordinierung von Maßnahmen zur zivilen Prävention von Kri-
sen und befürchteten Massenverbrechen, und wer hat die Vollmachten und
die Verantwortung, um bei der Erkennung eines hohen Risikos für größere
bevorstehende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Zeitnähe (innerhalb
eines Monats) und wirkungsvoll zivil einzugreifen?
a) Welche personellen und finanziellen Kapazitäten hat diese Stelle (bzw.

haben die verantwortlichen Stellen)?
b) Hält die Bundesregierung die ressortübergreifende Koordination für die

schnelle und wirkungsvolle Krisenintervention für ausreichend, und wie
begründet sie ihre Einschätzung?

c) Über welche Mechanismen und Verfahren erreicht sie eine bestmögliche
Koordination aller beteiligten Ressorts, und kann sie ausschließen, dass
Maßnahmen der einzelnen Bundesstellen die gemeinsame Strategie nicht
konterkarieren?

9. In welchen Ländern hat die Bundesregierung seit Januar 2013 Maßnahmen
der zivilen Krisenprävention aufgrund der Wahrnehmung eines hohen Risi-
kos bevorstehender Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung ergriffen
(bitte unter Angabe der Interventionsart – siehe die Fragen 6a bis 6h – und
der Zeitdauer vom Beschluss bis zur Umsetzung aufzählen)?

10. Wie analysiert und bewertet die Bundesregierung die Länderberichte von
Menschenrechtsorganisationen, und wer stellt im Rahmen welches Verfah-
rens sicher, dass entsprechende Berichte über gravierende Menschenrechts-
verletzungen und sich abzeichnende Massenverbrechen (wie zum Beispiel
vor 22 Jahren in Ruanda) ernstgenommen und umgehend Maßnahmen zur
Verifikation und ggf. (zivilen) Intervention eingeleitet werden?
In welchen Fällen haben seit Januar 2013 solche Länderberichte besondere
Maßnahmen der Bundesregierung erwirkt, und wie viel Zeit ist jeweils zwi-
schen dem Bekanntwerden des Berichts und der Umsetzung der Maßnah-
men vergangen (ggf. als Aufzählung, bei mehr als zehn Punkten reicht die
Nennung der zehn aktuellsten Berichte)?

11. Womit unterstützt die Bundesregierung die Afrikanische Union als Nachfol-
georganisation der (in Ruanda gescheiterten) Organisation für Afrikanische
Einheit (OAU)?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder ge-

plant, um die Kapazitäten der Afrikanischen Union in der Früherkennung
und zivilen Krisenintervention zu unterstützen (bitte nach Interventions-
art – siehe die Fragen 6a bis 6h – oder dem Programmnamen unter An-
gabe der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1117
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder ge-
plant, um die militärischen Kapazitäten der Afrikanischen Union zu
stärken (bitte nach dem Programmnamen unter Angabe der dafür bereit-
gestellten Haushaltsmittel auflisten)?

c) Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, die Afrikanische Union „vor-
rangig zivil“ zu stärken?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Eskalation der Gewalt in
Ruanda in den Jahren 1990 bis 1994 durch auswärtige Militärhilfe insbeson-
dere durch Uganda, die USA und Frankreich an die Rwandese Patriotic
Front bzw. an das Regime Juvénal Habyarimanas ermöglicht, zumindest
aber begünstigt wurde und dass im Umkehrschluss ein striktes frühzeitiges
Waffenembargo zur Deeskalation bzw. zur Verhinderung von schweren
Menschenrechtsverletzungen beigetragen hätte (bitte begründen)?
a) In welchen Krisenregionen und Ländern ist nach Meinung der Bundes-

regierung auch heute ein striktes Waffenembargo geboten?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder ge-

plant, um zukünftige ausländische Militärhilfe oder Waffentransporte in
diese Regionen zu verhindern?

c) Wie schätzt die Bundesregierung angesichts dessen die Aufhebung des
Waffenembargos für Somalia ein, zumal nach Aussage eines UN-Moni-
toringberichts die für die regulären somalischen Streitkräfte vorgesehe-
nen Waffen systematisch an die Shabaab-Milizen weitergeleitet werden
(http://in.reuters.com/article/2014/02/13/somalia-arms-un-idINDEEA1
C0AB20140213)?

d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus der massiven Militärhilfe insbesondere der USA, aber auch an-
derer westlicher Staaten für Ruanda unter Präsident Paul Kagame – unter
besonderer Berücksichtigung, dass belastbare Hinweise durch UN-
Berichte vorliegen, dass diese Waffen und Militärhilfe für kongolesische
„Rebellengruppen“ für Menschenrechtsverletzungen im Osten der
Demokratischen Republik Kongo verantwortlich zu machen sind
(www.un.org S/2012/843)?

13. Aus welchen Gründen war die Bundeswehr mit einer Beratergruppe zur Un-
terstützung des ruandischen Militärs bis April 1994 vor Ort?
a) Was war der Auftrag der Bundeswehr in Ruanda?
b) Mit welchen Partnern im ruandischen Militär arbeitete die Bundeswehr

in Ruanda zusammen?
c) Welche Kenntnisse über Menschenrechtsverletzungen seitens dieser

Partner liegen der Bundesregierung vor, und welche Anstrengungen hat
die Bundesregierung unternommen, um entsprechende Kenntnisse zu
gewinnen?

d) Welche Fahrzeuge und anderen Materialien hat die Bundeswehr im Rah-
men ihrer Ausstattungshilfe der Ruandischen Armee zu welchen Zeit-
punkten überlassen?

e) Welche Kenntnisse über die Nutzung der überlassenen Ausstattung im
Rahmen des Völkermordes liegen der Bundesregierung vor, und welche
Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechen-
de Kenntnisse zu gewinnen?

Drucksache 18/1117 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
f) Welche Berichte und Warnungen vor möglichen Menschenrechtsver-
letzungen hat die Beratergruppe in den Jahren 1990 bis 1994 erstellt, und
wie wurden diese behandelt?

g) Welcher Geheimhaltungsstufe unterliegen diese Berichte, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass 20 Jahre nach dem Völkermord
diese Berichte offengelegt werden sollten?
Wenn nein, warum nicht?

h) Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Militärhilfe für die
Verantwortlichen des Völkermords gezogen, und nach welchen Kriterien
entscheidet die Bundesregierung heute über Ausstattungs- und Ausbil-
dungshilfen der Bundeswehr in Krisenregionen?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die United Nations As-
sistance Mission for Rwanda (UNAMIR) grundsätzlich nicht in der Lage
war, die Zivilbevölkerung mit Waffengewalt zu schützen (Force Protection)
und sich die postulierte Schutzfähigkeit bei der Krisenbewältigung somit
kontraproduktiv ausgewirkt hat (bitte begründen)?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung 20 Jahre nach dem Scheitern der
UNAMIR die Möglichkeit der Force Protection durch militärische Mis-
sionen, auch angesichts dessen, dass zum Beispiel die mit 7 000 Soldaten
deutlich aufwändigere United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)
Anfang des Jahres 2014 keine „Force Protection“ außerhalb ihrer Stütz-
punkte gewährleisten konnte?
In welchen Militärmissionen mit finanzieller und/oder personeller Beteili-
gung Deutschlands ist der gewaltsame Schutz der Zivilbevölkerung (Force
Protection) heute Bestandteil des Mandats?

16. In welchem Rahmen hat die Bundesregierung ihr eigenes Verhalten in Be-
zug auf Ruanda in den Jahren 1990 bis 1994 evaluiert?
a) In welchen Berichten (externer oder internen Gutachter) hat die Bundes-

regierung ihre eigenen Erkenntnisse aus der Eskalation des Konfliktes
bis zum Völkermord zusammengefasst bzw. auch durch mögliche neue
Erkenntnisse – insbesondere über die Verantwortlichen in Ruanda und
den Nachbarstaaten als auch international – revidiert oder angepasst?

b) Sind diese Berichte öffentlich zugänglich?
c) Welche zentralen Empfehlungen der Evaluationsgutachten zur Früh-

erkennung und zivilen Krisenreaktion wurden von der Bundesregierung
umgesetzt?

d) Welche Empfehlungen der Evaluationsgutachten wurden nicht umge-
setzt?

17. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung maßgeblich die Ur-
sachen für die Entstehung und Eskalation von Konflikten und deren Zuspit-
zung bis hin zu schweren massenhaften Menschenrechtsverbrechen, und auf
Grundlage welcher Untersuchungen/Studien kommt die Bundesregierung
zu ihrer Auffassung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1117
18. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Frage-
steller, dass die Gefahr der Entstehung und Eskalation von Konflikten und
deren Zuspitzung bis hin zu schweren Menschenrechtsverbrechen auch
durch eine Armut verschärfende internationale Handels- und Wirtschafts-
politik begünstigt wird, und wenn ja, mit welchen Mechanismen und durch
welche Stellen stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Außen-
handels- und Wirtschaftsaktivitäten konfliktsensibel und Armut bekämp-
fend sind?

Berlin, den 31. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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